liter werde von den Zwischenhändlern eingestrichen werden und nicht dem Lande zu Gute kommen. Man habe dies ja beider Hilfsaktion gesehen, wo selbst bei zeitweiligem Nachlaß des Getreideaufschlages der Getreide preis gleich hoch blieb wie vorher. Auch beanstandet Redner, daß der Vertrag mit der Südbahn, welcher das Land auf ganz unbestimmte Zeit bindet, erst 14 Tage vor Eröffnung des Landtages abgeschloffen wurde; diese kurze Zeit hätte man doch noch warten können, um die vorherige Zustimmung
die Hoffnungen des Vorredners nicht stören, sondem nur den Rückzug offen halten. Um dies zu thun, und wenigstens nachträglich eine für das Land günstigere Abänderung des voreilig (?) abgeschlos senen Vertrages mit der Südbahn zu erzwingen, stellte er den Antrag, es solle der Landesausschuß beauftragt werden, wenn die Südbahn nicht nachgibt, den Bau sofort einzustellen. Er hoffe, daß diese Drohung die Südbahn zur Nachgibigkeit zwingen werde. Abg. Dr. Wackernell betont, den Einwendungen des Abg. Dr. Lorenzoni
gegenüber, es sei zweifellos, daß der Vertrag mit der Südbahn bereits rechtlich bindend ist, und zwar nicht erst seit 14 Tagen, sondem schon durch die im Bericht ausdrücklich erwähnten, längst vorher gemachten brief lichen Abmachungen, deren Abschluß ja eine Vorbedingung des Bauanfanges war. Auch die Vertragsdauer sei nicht unbestimmt, sondem (wie es wieder ausdrücklich schwarz auf weiß zu lesen ist,) für die Konzessionsdauer. Der Antrag Lorenzoni, die Drohung, der Bau werde eingestellt
, wenn die Südbahn nicht nachgibt, „schneidet, — sagt Redner, — nur uns in die Finger, nicht der Südbahn;' denn die Einstellung des Baues wäre mit Kosten und Schaden verbunden ange sichts der bestehenden Rechtsverbindlichkeiten und angesichts des Umstandes, daß dann das Lagerhaus eben nicht mit Er öffnung der Arlbergbahn zugleich in betriebsfähigen Zustand gesetzt werden könnte. All' das würde wohl dem Land, nicht aber der Südbahn direkten Schaden bringen. Nachdem noch mehrere Redner gesprochen und der An trag
Lorenzoni mit allen gegen drei oder vier Stimmen ab gelehnt, ein Antrag des Abg. von Aufschaiter aber angenommen worden war, ergreift zu Punkt 2 der obigen Anträge Abg. Dr. v. Graf das Wort, um darauf hinzuweisen, daß dieser den Betriebsvertrag mit der Südbahn betreffende Antrag 2 der wichtigste der ganzen Vorlage sei, denn von günstigen Frachttarifen hänge der Erfolg des Lagerhauses namentlich für die den Hauptzweck bildende billigere Ver- proviantierung des ganzen Landes, der nationalökonomische