ein- gesührt und in dem Kriege gegen China zur Geltung gebracht hat, nimmt diejenige der Gesellschaft vom Rothen Kreuz eine hervorragende Stelle ein. Es ist dies um so erklärlicher, als die Japaner sich rühmen können, wohl das erste Volk gewesen zu sei», welches der Fürsorge sür die Opser des Kriege« Aufmerksamkeit zuwendete. Schon während eines der ersten Kriege mit Korea — um das Jahr Lvl1 n. Chr. Geb. — befahl Jlngo, die damalige Kaiserin von Japan, daß auch den feindlichen Verwundeten Hilfe geleistet
über die Behandlung der Verwundeten, sowohl der eigenen, als der feindlichen Armee, vom neutralen Gesichts punkte aus wurde im Jahre 1874 während des FeldzugeS gegen Formosa ausgearbeitet. Der damalige Höchstcomman- dirende, General Saigo befahl — dem rühmlichen Beispiele der eunpälschen G«s»llschaften vom Rothen Kreuz folgend — seinen Militärärzten, Kranke und Verwundete, ob Freund oder Feind, mit gleicher Sorgfalt zu behandeln. Damit hatte d«r Grundsatz der N»utralität seine erste öffentliche Ane» lnmung
zu gleichem Zwecke aufforderte. Es liefen bald bedeutende Summen ein, und so konnte nach dem Muster der europäischen Vereine vom .Rothen Kreuz' eine Gesellschaft, „Hakuaijha* (.Gesellschaft der Menschenliebe') genannt, gegründet werden. Dieser Name wurde gewählt, weil man sich noch nicht dazu entschließen konnte, daS rothe Kreuz, ein Symbol des Christenthums, anzunehmen. Im Austrage der Gesellschaft begab sich Senator Sano Tsounetami nach dem Kriegsschauplatz, wo er dem höchstcommandirende» Prinzen
sich das Bedürfniß geltend, der Gesellschaft eine festere Grundlage zu geben, und so wurde denn 1378 in einer Generalversammlung eine Er gänzung der Statuten, Ernennung von Delegirten in den Provinzen, Ansamnilung von Borräthen im Frieden u. f. w. beschlossen. Im Jahre 1S34 „ahm der kaiserlich japanische General arzt Dr. Hashimoto, begleitet von dem japanischen LegationS- rath Frhrn. v. Siebold, in Vertretung des Kriegsministeriums an der dritten Conserenz des Rothen Kreuzes in Gens theil. Sein Bericht
über den Verlaus derselben hatte die Folge, daß die japanische Regierung im Juni 1S3ö durch den MarquiS Hichiska, der mit speziellen Vollmachten versehen war, den Beitritt zur Genfer Convention erklärte, woraus Japan offictelleS Mitglied der Gesellschaft vom Rothen Kreuz werden konnte. Es waren somit auch die Borurtheil« gegen das Symbol der Gesellschaft geschwunden. Die 1l) Artikel der Convention wurden mit den nöthigen Erklärungen von Seite des Kriegsministeriums der Armee publizirt und an geordnet