'Öttfe 8. 160. ,Neue Tiroler Skimmers imsrag, den 15. IM auf die Feste der Patrone, doch! können die Ordinariate die Feierlichkeit dieser Feste auf den folgenden Sonn tag verlegen. Das Motu Proprio ist vom 2. Juli 1911 datiert und gilt, wie schon aus dem Inhalt ersichtlich ist, für die ganze katholische Welt, nicht bloß für Italien, wie Blätter irrtümlich melden. Der „Ofservatore Romano" schreibt zu dem Motu Proprio des Papstes: „Mit dem neuen Motu Proprio antwortet die katholische Kirche
in den Gottes häusern an den Tagen größerer Feste sehen möchte, sucht doch so viel sie kann und mit allen Mitteln es möglich, zu machen, daß weniger von jener Tages arbeit "abgeschoben wird, die sie selbst geheiligt und gesegnet hat und zu der die Arbeiter greifen müssen, um ihre Familien ehrenhaft zu erhalten". Der „Osser- vatore Romano" schließt mit dem Wunsche, daß die niederen Klassen durch zahlreicheren Besuch des Gottes dienstes an den Sonntagen sich der Milderung würdig erweisen. Die Meldungen