eines constituirenden Reichstages das einzige legale Mittel er btickt«, um unabweisbaren Forderungen Genüge zu leisten, da waren die Erwartungen sowie die Ansprüche der Völker an den Reichstag darauf gerichtet, daß er das erschütterte Ver trauen befestigen, daß er das Band, welches verschiedenartige Völker umschlingt, durch die freie Entwickelung ihrer Natio nalitäten fester knüpfen, und daß er der Negierung die Kraft und die Mittel gewähren werde, um den äußeren und inneren Feinden des Staates mit entscheidendem
Erfolge entgegenzu treten. Der Reichstag mußte sich ebenso diese Pflicht wie die Wege, welche er in der Erfüllung derselben einzuschlagen hatte, klar machen. Sie lagen Ihm in der Aufgabe vor, den organischen Gesetzen, welche in der Verfassung ihre Sanktion und Grund? läge finden sollten, und in dieser der Freiheit so wie den Na^ tienalbedürfnissen der Völker untrügliche Bürgschaften bieten müssen, eine ruhige und reife Prüfung zu widmen, bei allen Völkern die Ueberzeugung zu begründen
, keine Stütze zur Seite stand, während Aufruhr und Bürger- lritg mehrmal an feine Thore klopfte, und die Hand der exe kutiven Gewalt bald machtlos dahin sank, bald der Militär- Diktatur gefesselt erlag? Der Reichstag hat sich jedoch keiner dieser Aufgaben, der Erfüllung keiner dieser Pflichten entzogen; er hat den Erwar tungen derjenigen, welche ihm ihr Mandat anvertrauten, mit strenger Gewissenhaftigkeit zu entsprechen bestrebt, die Völker Oesterreichs wurden durch denselben sich näher gerückt, nnd
ihre Vertreter haben es stets bewiesen, daß sie zu jedem Opfer, irelches das Gesammtvaterland fordert, bereit sind. Der Reichstag hat diese Opfer auch in dein ausgedehntesten Umfange zur Verfügung der Regierung gestellt, wo es galt, daß r.ese Kraft entwickle, und ihren Gegnern gegenüber mäch tig erscheine. Hätte der Reichstag auch Nichts geleistet, als mehrere Mil- licnen gedrückte Landleute von schweren Fesseln zu befreien und zu der Würde freier Staatsbürger zu erheben, so würde >hm für diese That allein
keine dieser Vorlagen ist erfolgt. Auf sich selbst beschränkt und seit vie? Monaten von jenen Standpunkt.'» getrennt, auf welchen höhere Bildung^ Intelligenz und Betriebsamkeit in allen Zweigen der Thätigkeit ein regeres Leben entfaltet, konnte der Reichstag nur über seine eigenen Kräfte verfüge». Lag es in der Absicht der Regierung ein gemeinschaftliches Band über alle Theile der Monarchie zu schlingen, und dieses in dem VerfassungSwerke zum segenreichen Bunde unauflös lich zu knüpfen, so würde der Reichstag