bei seiner Ankunst mit Jubel empfingen. Ein Begeisterungssturm erhob sich, als der Beauftragte des Führers den Stadtsaal betrat, wo be reits 2000 Wahlleiter, sämtliche Funktionäre aus Tirol und Vorarlberg, versammelt waren. In dem reich ausge- fchmückten großen Saal, den die Menschen bis auf den letzten Platz füllten, nahm Gauleiter Bürckel nach einer nochmaligen kurzen Begrüßungsansprache des Landeshaupt mannes das Wort. Noch erinnerten sich alle, die ihm zuhörten, der großen Rede des Gauleiters Bürckel
, der sich von Straße zu Straße sortpstanzte, die Ankunft des Ge neralfeldmarschalls an. „Hermann kommt", so klang es plötz lich aus. In Oesterreich ist, wie diese Fahrt beiwies, die Freude und innere Einstellung zu diesem Mitkämpfer des Führers die gleiche wie im Reich, weshalb' die Menschen der .Heimat Adolf Hitlers diesen Namen als etwas Vertrautes finden und ihn mit Freude und Begeisterung ausrufen. Dem Ministerpräsidenten, der immer wieder den Mar schallstab erheben-, die begeisterte Bevölkerung begrüßtes
. Die Volksabstimmung Wien, 25. März. Die Kundmachung des Reichslstall- halters in Oesterreich, wodurch die 2. Verordnung zur . Vo'lksabstimmung und zur Wahl zum großdeutschen Reich- . tag vom 24. März bekanntgegeben wird, hat folgend». i Wortlaut: , Der Reichsminister des Innern hat ans Grund de- , Paragraph 4 des 2. Gesetzes über das Reichstagsivahlrch $ \ vom 18. März 1638, RGBl. I, S. 258., in Ergänzung bei < Paragraphen 8 und 32 der 1, Verordnung vom 22. Mj \ 1938 zur Volksabstimmung und zur Wahl
zum großdeutsch . Reichstag verordnet: , § 1 (1) Der Stimmzettel ihat folgenden Ausdrui j Volksabstimmung und großdeutscher Reichstag (iStimmp tel): Bist Du mit der am 13. März 1938 vollzogenen W ; devvereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich ein- [ verstanden und stimmst Du für die Liste unseres Fühm i (Adolf Hitler)? Ja — Nein. j (2) !Der StimmzettÄ für Stimmberechtigte mit Ar- ^ nähme der österreichischen 'Stimlüberechtigten (Paragrch j 8 der <1. Verordnung) besteht aus weißem oder gelblich s Papier
. Der Stimmzettel für österreichische Stimmbcrch t tlgte (Paragraph 2, Abs. 1 der 1. Verordnung) besteht ar t grünlichem Papier. j § 2 (1) Der Stinrmzettel sür Söldaiten des bisherm Merreichischen Bundesheeves (Paragraph 32, Abs. 2 dcr l -Verordnung) hat folgenden Wortlaut: Volksalbstimmui» am 10. April 1938 (Stimmzettel): Stinunist Du, deutsch Soldat, der am 13. März 1938 vollzogenen Wiederverem gung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich zu? Ja — Neii (2) Der Stimmzettel besteht aus blauem oder bläulich Papier.