eingetheilt ist. Bon diesen zahlt die 16. Klasse mit einem Wohnbestandtheile 1 fl. 50 kr., die 15. mit zwei Wohnbestandtheilen 1 fl. 70 kr., die 11. mit drei Wohnbestandtheilen 2 fl. 10 kr., eine Gradation, die gerade nicht rapid ist, viel schlimmer ist dieselbe bei der 13. und 12. Klasse. Die 13. mit vier Wohnbestandtheilen zahlt 4 fl. 90 kr., um 2 fl. 80 kr. mehr als die 14. mit drei Wohnbestandtheilen, die 12. mit fünf Wohnbestandtheilen 5 fl. 50 kr., um 3 fl. 40 kr. mehr als die 14. mit drei Wohnbe
standtheilen, eine Steigerung, die zu rapid und ungewöhnlich belastet. In Preußen werden vornehmlich Wohnge bäude besteuert. Das Gesetz vom 22. Mai 1864 belegt die zum Bewohnen benützten Ge bäude mit 4, die zum Wirthschastsbetriebe bloß mit 2 Perzent. Die Hauszinssteuer von Ge schäftslokalitäten, Werkstätten und Läden des Kleingewerbes entfällt gänzüch. Bei uns werden nicht allein die Wohngebäude, sondern sogar Kammern, Dachstuben, ja selbst ärmliche, niedrige Lokalitäten ohne Fußboden, wo sich oft weder