: Angeschiossen an mein Haus baute ich auf einem Platze, wo früher das Kad meiner Mühle und die Holchanäle üch befanden, mit Bewilligung der Gemeinde eine HolzhNtte. Die true Gemeindevertretung behauptet nun. dieser Grund gehöre der Gemeinde, und verlangt für den Plast 3 K pro Quadratmeter. Ich weiß nicht, wem der Plast gehört: auch läßt üch nicht festllellen. ob meine Vorfahren für den platz etwas bezahlt haben oder nicht. Am einem Prozesse anszuweichen, bot ich 1 X pro Guadratmeter, was aber die Gemeinde
ablehnt. Was ist da zu tun? Antwort: Aus der Mappe muß sich ja ersehen lassen, wem dieser Platz gehört. Aber selbst wenn dieser Platz der Gemeinde gehören würde, könntest du daS Eigentumsrecht geltend machen, wenn du Nachweisen könntest, daß du und deine Besitzvorfahren diesen Platz durch mindestens 40 Jahre, unbestritten und ohne ein Entgelt hiefür zu leisten, ausschließlich und allein beseffen und benützt habt. Kannst du einen solchen Nachweis nicht erbringen und ist der Grund tatsächlich
der Gemeinde zugeschrieben, dann wird sich wohl nichts machen lassen. Die Gemeinde kann für Eigentum fordern, wie viel sie will. Ist dir der Preis zu hoch, dann steht es dir frei, den Platz zu räumen. Du schreibst, daß dir die frühere Gemeindevertretung diesen Platz unentgeltlich gegeben hat. In diesem Falle müßte eine dies bezügliche Bewilligung seitens des Landesausschuffes vorltegen, da ein Verkauf oder eine Schenkung eines Gemeindegrundes der Bewilligung seitens des Landesausschuffes bedarf. Deswegen
, weil die frühere Gemeindevorstehung gegen den Bau der Holzhütte keine Einwendung erhoben hat, kannst du nicht aunehmen, als hätte sie dir den Grund geschenkt. Daß ein Teil des Platzes deshalb dir gehöre, weil früher die Holzkanäle für drin Mühlwasser darauf standen, ist eine irrige Anschauung. Dieser Platz kann möglicherweise ja trotzdem der Gemeinde gehören. Krage 4008: Zwei Vesiker beabsichtigen eine Trinkwasser- leitung zu bauen. Wie hoch kommen Zinkrohre von 20 Milli meter Lichtweite, von wo tollte