bekannt gemacht, daß in Folge hoher Guberniat-Bewilligung vom 7. August d. I. nachstehende denen Philipp Spanglerischen Aindcrn zu Lorenzen auf Absterben ihrer Mutter Aosa gebornen Haberftro crbsweise zugefallene Effekten an den Meistbiethenden öffentlich verstei geret werden, als: 1. Das sogenannte Haberstroische mit Nro. 9 bezeichnete Handelshaus zu Lorenzen, dabey ein Keller, Handelsgewölb, und Kräutlgarten von beyläufig 49 Klafter, welche Behausung gegen Morgen an Jakob Hellwegers Haus und Garten
, Mittag an Herr v. Kerschbaumerische Behausung, Abend an den gemeinen Weg, und Mitternacht an die Landstrasse glänzet. Von dieser Behausung ist in das Michaelsbur gische Urbaramt jährlich zvkr. Grundzins, und von dem dabey befindlichen Kräutlgarten dem Herrn Philipp v. Milstetter 4 kr. benannter Zehend zu bezahlen: Die Landschaftsteuer hingegen betrifft zu j § Termin 55s kr. 2. Ein Stück Acker auf der Frohnwieseu, wel ches der Behausung von der Lorenzer Gemeinde zugetheilet worden, haltet bey 500