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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 12
Data: 13.05.1819
Descrizione fisica: 12
»u - l' ^ A m t §- l a t t z u? m Kaiser!. Königl. privilcgirtcn Bothen Von Tyrol. Donnerstag Nro« 19. Mm 1L19» : (?reyi>>gigr«Uder Pension«» zwischenOestx«ich «ndModeya.) ) Mit Dekret, vom 10/zo. April »Fr? der hochlSbli» «h«n k. k. vereinten. Hsfcanzelky <st, der na<i)steh-nde Qertraz ^üb«r die , Freyzügigkeit ,dsr. .Pensio«»/, .zwischß« «einer k.. ». apostolischen Majestät,.PNd Seiner .^kSnigt. Hvhei« dem Erzherzog, .Herzog vvn Modena.uutcrzcich,- net ^ Mailand am 2?. .Oktober. iLiL

, Herzog, von Modena,. Ihrem, Rath Io- Hai,n Maria Poli^. welche. >unt«r dcmÜZorbehalte .der Ratifikation ihrer -Hife, über nachfolgende Punkte über eingekommen sind - I. Artikel. Den Beamten oder,Unterthanen, beide? Negierangen. ohne Unterschied des Standes, welche aus den Kassen des «inen oder-dcS anderen Staates- eine Pension beziehen j wird auf ihr vorläufiges Anbringen frey belassen, ihre Pension, nach ihrer Privat - Konve- «ilrnz. auch in. orti Làiidcn deä andern, Theil!» verzehr ren zu dürfen

. . . ^ Ein solches Anbringen ist an die obere Aerwaltnuga- VehSrde jeues OrtcS zu stellen. wo sich die Zentral - a^Ä welcher die Pension erfolgt wird, befindet. . !I. Art. Diese Pensionisten, sind den Gesehen und dir Gcrtchtsdarkeit jenes Landes unterworfen, wo sie ihren Wohnsitz haben. .Dem Staate, von welchem sie die Pension erhalten, steht keinerl-y Gerichtsbarkeit über dieselben »11. «« wäre denn, das; sie Güter in seinem Gebiethe besäßen, oder dast die Nothwendigkeit eintre- >r, den Unterthanen des Pension

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 03.05.1819
Descrizione fisica: 6
des Ordens ^>er eisernen Krone; und Seine königliche Hoheit der Erzherzog, Herzog von Modena, Ihrem Naih, Jo hann. Maria Polii welche, unter dem Vorbehalte der Ratifikation ihrer Höse, über nachfolgende Punkte über eingekommen sind: I. Artikel. Den Beamten oder Unterthanen beider Megiernngen, ohne Unterschied des Standes, welche aus ' den Kassen des einen oder des andercn Sraateö eine Pension beziehen, wird auf ihr vorläufiges Aiib'rinaen frey belanen. ihre Pension, »ach ihrer Privat - Konve. nienz

/ auch in den Landen des anderen Theile» 'i-..-!,- r-N zn dürfen. ' ' ' Ein solches Anbringen ist an die obere Verwaltungs» Dehdràe jenes OtteS zn stellen, wo sich die Zentral- Ääise, aus welcher die Pension erfolgt mtrd,.°KèkZnd?:.' II. Art. Diese Pensionisten find den Gesehen und der Gerichtsbarkeit jenes Landes unterworfen»' wo sie ihren Wohnsitz haben. Dem' Staate, vyn weschem si« die Pension erhalten, steht keinerlei) Gerichtsbarkeit über dieselben zu. es wäre d-nn, daß sie Güter in seinem Gebiethe besäßen

, oder dasi dse Nothwendigkeit eintre- te. den Unrerihanen des Pension«? - Verleihers eiNe Si> chersiellnng sNr die Desriediguiig 'ihrer ges?blichen For derungen an dergtèichrn Pensionisten auf deren Pensio, Ili. Art. Da »ach Artikel ^ jedem Pensionisten die. Wahl seines WohnorreS in den Staaten l;fr beyden ho», hen Contrahe.iten frey belassen ist; so verstehet, eS sich^ auch, daß er denselben nach-Willkühr ändern, und wie-, der ungehindert in den. Staat.deS PensionS - Verleihect überziehen darf

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 20.02.1817
Descrizione fisica: 10
Zirkular. ES können sich Fälle ergeben, daß ptnsisnlrti? Ossi, zier«, welche mit Vorbehalt ihrer Militär » Penston, Zj, vil - Bedienstuiigen erhalten, sich während dieser Zeit ver ehelichen und dann in ihre vorigen militärischen Pension«» Verhältnisse zurücktreten, welches sich besonders bei jenen ereignen kann/ die einen erhaltenen Tobacks » Verlag un verschuldet wieder anheimsagen. Wenn nun gleich von Seite der Militär» Adwinistra» tion gegen eine solche Heurath tm Zivilstande

kein Hin» derniß obwaltet, so kann dennoch zu Folge Erinnerung des k. k. HoskriegSraths, nach der Analogie des 2 ?sten des neuen Heurath - Kautions - Normals, vermög welchem kein mit Beybehaüung des Offiziers - Charakters ohne Pension auSgelreiener, und während dieser Zeit sich verehelichter Offizier wieder stabil angestellt werden, ohne vorher o,e für leiyen Charakter auSgemessene Kaution nachzutraben, auch kaun ein, aus seiner Zivilanstellung auèirklendcr verehelichier Offizier nur dann wieder in die vorhin

bezogene Militär-Pension einrücken, wenn er au ßerdem, daß er die Zivilbehienstung unverschuldet verlöt, vorher die für seinen Offiziers - Charakter bemessene Heu- raehs - Kaution, wie er sie als pensionirter Offizier vor sei ner Verchelichung zu erlegen gehabt hätte, nachträgt. Da nun Militär-Offiziere, wenn sie in Zivildienste übertreten, und sich verehlichen wollen, gesetzlich nicht verbunden sind, die Bewilligung dazu bei der vorgesetzten Zivilbchörde anzusuchen, von der sie über die vorberührle

Bedingung ihrer Ansprüche auf die allfällige Wiedereinrü> ckung in den Genuß der vorigen Militär - Pension vor läufig belehrt werden könnten, und eS daher nothwendig ist, daß >eder solcher in Zivildienst übergetretener Miliràr- Oifincr in anderen ämilichen Wegen zur Kenntniß davon gelange, um sich darnach achten, nicht aber mit der Un wissenheit des Gesetzes entschuldigen zu können, hat Sie hochlàbl. k. k. Zentral - Organisirungs - Hostommission un- «eem 6. d. M. diese Anordnung durch ein gedrucktes Zir

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 16
Data: 23.12.1815
Descrizione fisica: 16
Beylage zum Samstag Zirkular. Es können sich Fälle ergeben, daß ptnsionitts Offi ziere,, welche mir Vorbehalt ihrer SMitär-Pension, Zivil-Bedienstungen erhalten, sich während dieserZcil verehelichen und dann in ihre vorigen militärische» Pensionsverhältnisse zurücktreten, welches sich beson ders be» jenen , ereignen kann, die einen erhaltenen Tabacks - Verlag unverschuket wieder anheimsagen. . Wenn nun gleich von Seile ber Militär-Ad ministration gegen eine solch«- HciiMh im Zivil- siaude

kein Hinderniß obwaltet, so kann dennoch zu Folge Erinnerung des k. t. HoskriegSraihs, nach der, Analogie 'des iste» §. des neuc'n Hcnrach- KautlonS - Normals, vermüg Welchem kein mit Vey- bchalrmig des Offiziers-Charakters ohne Pension ausgetretener, und während dieser Zeit sich verehe- llchter Offtzicr wieder stabil angestellt werden, oh ne vorher die für seinen Charakter anSgemeßene Kaution nachzutragen, auch kann cin, auS seiner Zivitansiellung nustretender verehelichter Offizier

nur dann wieder in die vorhin bezogene-ÄZiilitär- Pension einrücken,-wenn er Außerdem, daß er die Zivilbedienstung unverschuldet verläßt, vorher die für seine» Offiziers - Charakter bemessene Heurachs- Kaution, wie erste als pensionirter Offizier vor sei ner Aerehelichung zu erlegen gehabt hätte, nachträgt. Da nun Militär-Offiziere, wenigste in Zivil- dienste übertreten, und sich verehlichen wollen, ge setzlich nicht verbunden sind, die Bewilligung dazu bey der/vorgesetzten Zjvilbehirde anzusuchen

, von der sie über die vorberührte Bedingiing ihrer An sprüche auf die allfàlligè Wiedereinrückung in den Genuß der vorigen Militär-Pension vorläufig be- iehrt werden könnten, und eS daher nothwendig ist daß jeder solcher in Zivildienst übergetretener Militär-Offizier in anderen ämtliche» Wegen zur Kenntniß davon gelange, .um sich darnach achten, nicht aber mit der Unwissenheit des Gesetze« ent schuldigen zu können, hat die hochlöbl. k. k. Zen tral-Organisirungs'-Hoskomniission unterm,6ten id. M. diese Anorduung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 14
Data: 18.09.1817
Descrizione fisica: 14
, wenn von ihnen ^^jicht während der Dienstleistung ihrer Männer '>a>t eingelegt wurde, von der Erlangung' einer Pension «u?ge,chiossc,, sey» solle». ' ^ Obgleich diese allgemeine Vorschrift schon am April -/n,^ -6..April 17YZ wieder ernencrt, und bekannt 'lì, s° ist doch in Folge hohen k.-k. Hof- ''»«rdekrets vom ^-iln !, . senheit gerathen, vbèr'dB Gattinnen solcher Beamten, die erst in verrechnende Dienste getreten sind , ganz unbe kannt seyn dürste. . . „ES darf zwar keine. Ehegattin elnxS in Verrechnung stehenden

nebst Unterferti gung.zweyer daz» erbethener Zeugen eingerichtet seyn müs sen, so hat es jedoch bey den schon vorher ausgestellten und eingelegten solchen Verzichtsreversen ohne deren Umschrei bung zu verbleiben. 7 , Da nun der Wittwe eines in Verrechnung gestande nen Beamtens , wenn sie . die. Weiberverzichl nicht einge stellt hat, keine Pension verliehen werden kann, so haben die Behörden bey Einbègleitung eines solchen Pensionsge suches immer anzuzeigen , ob, wann, und wohw die Wei berverzichl

eingelegt worden sey. Diese höchste Verordnung wird hiermit zur allgemei nen Kenntniß gebracht.. Innsbruck den 14. August 1817. . Fert. Ernest Gras. v. Vissingen - Nippenburg, Gouverneur. Karl Graf Wolkenfrei», k. k. Gub. Sekretär. Nro. ^99^6/1979. Pension. - F 0 r m '« ' l a r. deS Verzichts-Reverses dèr Ehèfrauè» ider in Verrech nung stehenden Beamten. : Da mein Ehemann ein verrechnender Staatsbeamter ist, »ind in dessen Anbetracht von inir die Verzichts - Ur kunde abgefordert worden, so erkläre

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Pagina 10 di 12
Data: 09.07.1818
Descrizione fisica: 12
zu lassen, unterliegen die Stallgclder, Riitgelder, Z. 2. Die ErziehimgS-Beiträge, welche solchen De- Briefporto-Antheile und Gebühren, welche den Post- amtens-Wittwen für ihre Kinder wegen Unzulängliche«!» meistern wegen Beförderung des Postwagens nach einem der Pension bis zur Erreichung deS Normalalters dcrscl- Pauschquautum ausgemessen sind, »nd alt bloße persön- ben, als Ergänzung deS Fainilien-BedarfcS, oder zur Ve liche Löhnungen, die wegen täglicher und wöchentlicher streitung der Pstegekosten

nicht angenommen, noch auf deren Ver dungen haben daher nnr in Bezug auf die Hälfte davon Schreibung gerichtliche Anistenz geleistet werden, fortzudauern. Nach diesem Maßstabe können auch neuer- (Hofdekret vom 7. Sept. 179s.) §. Wenn auf liche Verbothe und Pfändungen darauf bewilliget werden. die Nämliche Pension mehrere Verbothe auch bei verschie- 10. Solchen Beamten, nuf deren Besoldungen ge- denen Stellen geführt sind, gebührt nnr jenem das Vor- richtliche Verbothe und Pfändungen haften

, sind nur von zugsrecht, der aus einem Urtheile oder gerichtlichen! Vcr- dem freyen Vesvldungöaiitheile im Fall deS Bedarfs Vor- trage in dem ordentlichen ExekutionSzuge das Pfandrecht schlisse zu bewil/igen, und auch blos von diefem die vorge- früher erwirkt hat. schrieben« Hereinbringung in zwanzig Monatsraten zu de- (Hofdekret vom 29. Màrz i?99-) ' §- k>- ^ns eine werkstelllaen. nock) nicht bewilligt- Pension ist kein Verboth anzunehmen. 'Wenn die auf die Besoldung eines Beamten vor- indem, wenn eS allenfalls

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Pagina 10 di 12
Data: 16.07.1818
Descrizione fisica: 12
Postdienst nicht in G«fahrge, düng genommen werden. »qthen zu lassen, unterliegen die Stallgelder, Rittgelder, §. 2. Die ErziehunLS.Beiträge, welche solchen Be- Driefport« - Antheile nnd Gebühren, welche den Post» «mtenS-Wittwen für ihre Kinder wegen Unzulänglichkeit meistern wegen Beförderung des Postwagens nach einem der Pension bis zur Erreichung des Normalster« bersele Pauschquantum anSgemesse« sind, und als bloße persön» ben, ^>lS Ergänzung des Fawilien-BedarfeS. oder zur Ve liche Löhnungen

ein Verboth gehalreS; die schon früher .aus, dieselben erwirkten Pfan» oder eine Eession nicht angenommen, noch auf deren Ver dungen haben daher nur in Bezug auf die Hälfte davon schreibung gerichtliche Assistenz geleistet werden, fortzudauern. Nach diesem Maßstabe können auch neuer« (Hofdekeet vom 7. Sepr. 1790.) Z. A. Wenn auf ltche Verbothe und Pfändungen darauf bewilliget werden. die nämliche Pension mehrere Verbothe auch bei verschie» , is. Solchen Beamten, auf deren . Besoldungen ge» denen Stellen

geführt sind, gebührt nur jenem das Vor» richtliche Verbothe und Pfändungen haften, sind nur voi» zugerechr, d«r aus einem Urtheil» oder gerichtlichen! Ver» dem freyen Wesoloungsanthetle tm Fall ves Bedarf!» Vor- trage in dem ordentlichen ExekutionSzuge das Psandreche schilsse zu bewilligen, und auch blos von diesem die porge» frühel erwirkt har. schriebene Hereinbringuttg in zwanzig Monatsraten zu be- (Hofdeiret vom 2y. März 17YY.) ^6. Auf eioe tperksteliigen.. . ... , noch nicht bewilligte Pension

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 16
Data: 16.12.1815
Descrizione fisica: 16
Beylage z«M'B»ten von;?roi. Samstag . ^ i Nro. 88. > V . ^6, December, ,18.15. Airkulq r. / Es könne» sich Fälle ergeben, daß pensionirit Offi ziere, welche mit Vorbehalt, ihrer Militär-Pension, Ziril-Bedienstungen erhalten, sich während dieser Zeit verehelichen und dann in -ihre> vorigen militgeischen Pensionöverhältnisse zurücktreten, welches sich beson ders, bey jenen ereignen kann ,, die einen erhaltenen Tabacks - Verlag unverschuldet wiedez'. aiiheiinsagèn. . Wenn nun gleich von Seiten

, auch kann «in, aus seiner Zivilanstellüng, auStretender verehelichter Offizier nur dann wiederà die vorhin bezogene Militär- Pension einrücken,, wenn er außerdem , daß «r, die Zivilbedicnsrung unverschuldet verläßt, vorher'die für seinen OWerS - Charakter bemessene Heuralhs- Kaution /'wie er sie als pensionirter Offizier vor sei ner Verehelichung zu «legen gehabt hätte, nachträgt. Da nun Militär-Offiziere, wenn sie,in Zini- ìienste übertreten , uno sich verehlichen welkn, ge setzlich nicht verbunden sind, die Bewilligung

dazu bei) der vorgesetzten Zivilbehirde anzusuchen, von der sie über.die vorherührce Bedingung ^ihttr 'An sprüche, aus die allsàNge Wiedereinrücknng in den Lenuß der vorigen Militär - Pension vorläufig be lehrt werden könnten, und es daher, nothwendig ist, daß jeder solcher in Zivildienst übergetretener Militär-Offizier, in anderen amtlichen Wegen zur Kenntniß davon gelange, um sich darnach achten, licht aber mit der Unwissenheit des Gesetzes, ent-. 'chuldigen zs> können, hat die hochlöbl. k. k. Zen- »l- Lrganisirungs

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