eine Tierquälerei nur dann strafbar wird, wenn sie Aergernis erregt, aber straffrei bleibt, wenn dies nicht der Fall ist. Das ist eine Ungeheuerlichkeit, die einer menschlichen Gesetzgebung ganz und gar unwürdig ist und besser heute denn morgen ausge merzt werden sollte. Um etwas dazu beizutragen, sei hier ein Fall von bisher wohl unerhörter Tier quälerei geschildert wie folgt: Der Metzgermeister Georg Peer, nebenbei bemerkt ein intimer Freund schwer belasteten Konkursanten, die durch ihr Lumpenleben
Helfern, deren Namen nur mit den Anfangsbuchstaben angedeutet werden sollen, ein Vertrag zustande kam, der also lautet: ^ jpr Da die Herren K, M, A und P dem Herrn Georg Peer für seine Currentschulden Bürgschaft geleistet haben, so übernehmen dieselben seine Schweinezucht auf dem Hofe in der Höttinger-Au und treffen folgende Vereinbarung: Herr M. ist als Bevollmächtigter aufge stellt und verpflichtet, den ganzen Betrieb zu über wachen, Gelder einzukassieren, Leute anzustellen und auszubezahlen
, Verkäufe und Einkäufe vorzuneh men, kurz die ganze finanzielle Durchführung auf Rechnung des Konsortiums zu leiten. Herr Peer verpflichtet sich dagegen, die Fütterung der Schweine zu überwachen und zu diesem Zwecke auf dem Hofe Wohnung zu nehmen und erhält hiefür eine monat liche Entschädigung von 100 Kronen. Nach erfolg ter Deckung der durch das Konsortium für Rechnung des Herrn Peer eingegangenen Verpflichtungen geht die Züchterei wieder in das freie Eigentum des Letz teren über. Schon
aus der Fassung dieses Vertrages ist zu ersehen, daß er in freundschaftlichem Vertrauen ohne Zuziehung eines Juristen geschlossen wurde, aber wie lohnte Peer diesen großen Freundschaftsdienst, der den vier Helfern nun ungefähr 30.000 Kronen ko stet. Als er sah, daß er sich trotz der Hilfe seiner vier Freunde nicht über Wasser halten könne, är gerte er sich darüber, daß er nicht auch noch die 200 Schweine nach Belieben verklopfen konnte, und behandelte darum den bevollmächtigten Verwalter M mit so ausgesuchter
Grobheit, daß dieser ihm nicht mehr nahe kommen mochte. Dann ließ Peer die Schweine, für deren Fütterung er wiederholt die notwendigen Mittel ansprach und auch erhielt, der art Hunger leiden, daß nach und nach an sechzig Schweine buchstäblich vor Hunger verendeten und alle anderen zu Skeletten abmagerten, so daß für 100 Schweine, die dann zur Versteigerung gelangten, trotz der hohen Fleischpreise nur 800 und einige Kronen eingingen anstatt 8—10.000 Kronen. Für zwei Stück wurden gar nur sage