verdienen, aufräumt. Denn zu viele Märkte sind auch für den Bauer kein Vorthell. Unter Umständen können aber auch kleinere Märkte nur schwer entbehrt werden, besonders in abgelegenen Thälern mit schlechten Wegen, wo den Bewohnern mit einem großen Markt in weiter Ferne viel weniger gedient ist als mit einem kleinen in der Nähe. Daher setzen die marktberechtigten Gemeinden und die ländliche Bevölkerung diesem Bestreben der Be hörden aus Einschränkung der Viehmärkte einen begreiflichen Widerstand entgegen
, der auch thatsächlich in manchen Fällen von Erfolg begleitet war, wenn es sich die Betroffenen nicht verdrießen ließen, bis zu den höchsten Instanzen, Ministerium und Ver waltungsgerichtshof zu rekurriren. Auch im heurigen Landtags kamen wieder Klagen in dieser Beziehung zur Sprache. Eine Beschwerde richtete sich gegen einen unlängst an alle Markt gemeinden hinausgegebeneu Erlaß, daß die Vieh märkte durch diplomirte Thierärzte zu überwachen seien und zwar ausKosten der Marktgemeinde. Daß diese Anordnung
für manche Gemeinden eine ziemliche Auslage bedeutet, ist klar. Diplomirter Thierarzt ist in der ganzen Gegend nicht einer als der Bezirksthierarzt, der weit herbeikommen muß, die Marktgebühren sind bei kleineren Märkten gering, so daß die Gemeinde für den Markt noch daraufzahlen muß. Der Abg. v. Kripp stellte daher den Antrag, der auch einhellig angenommen wurde. „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die k. k. Regierung wird angegangen, in unzweideutiger Weise zu erklären und den Unterbehörden mitzutheilen, wann
Kramsach keine Konzession für diesen Markt aufweisen konnte, wurde ihr von Seite der Bezirkshauptmannschaft Kufstein bedeutet, daß der Markt eingestellt werden müsse, es sei denn, sie entschließe sich, eine neue Konzession zu erwerben, ein Vorgang, der nebenbei bemerk-, auch in vielen anderen Fällen praktizirt wurde, aber gewiß anfecht bar ist und auch mit Erfolg angefochten worden ist. Die Gemeinde entschloß sich hiezu und reichte bei der Statthalterei um eine Konzession für diesen Vieh markt
ein. Die Statthalterei erklärte sich geneigt, auf dieses Konzessionsgesuch einzugehen, stellte jedoch die Bedingung, daß die Gemeinde in bindender Weise erkläre, daß sie sich der thierärztlichen Kontrole in Bezug auf diese Märkte auf ihre Kosten unter ziehen wolle. Der Gemeindeausschuß faßte den Be schluß, „er sei bereit, diesen Markt auf seine Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrole zu unterstellen", allein die Statthalterei begnügte sich nicht mit diesem Gemeinderathsbeschlusse, sondern forderte