durch das gegenwärtige Edikt erinnert: es habe wider ihn bey diesem Gerichte Jakob Burgmann Kuener von Vierschach wegen einer Forderung pr. 1097 fl. Klage angebracht, und um die gerechte richterliche Hilfe gebethen. Das Gericht, dem der Ort seines Aufenthalts seit i8. December verflossenen Jahrs, an wel chem Tag er frühe Morgens vom Botzner Markt abgereiset, unbekannt, und da er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, hat zu seiner Vertretung, und aus dessen Gefahr, und Unkosten
und an dere Marktsgeschaste schließen, und mithin den Markt zu frühe anfangen, steuern wollte, bisher nicht nur nicht beobachtet worden, sondern, daß vielmehr dieser schädliche Mißbrauch immer mehr über Hand nehme, wodurch überhaupt und be sonders für die Märkte die nachtheiligsten Unord nungen sich ergeben, so findet: „Der Merkantil-Magistrat, dem die Aufsicht ,,über die genaue Beobachtung der allergnädigsteu „Privilegien obliegt, sich in Pflichten ausgesvdert, „neuerlich zu verordnen, daß der oberwähnte