Marconi und Antonietta Ballerini; 2. durch die Bescheinigung des Pfarrers der Kirche Santa Maria in Bia zu Rom. welche im Pfarr-Register von 1855 die Familie Marconi als bestehend aus Angela, Antonictta seiner Frau und Mario ihrem Sohne ausführt; 3. durch das Taufbuch der genannten Pfarre, woraus hervorgeht, daß am 25. Oktober 1855 Loreta getauft wurde, geboren am 21. desselben Monates, Tochter der Eheleute An gela Marconi und Antonietta Ballerini; 4. durch die päpstlichen statistischen
Register, welche feststellen, daß die Familie Marconi umfaßt den Bater Angela, die Mutter Antonietta und die Kin der Mario und Loreta; 5. durch die Volkszählung Rom's, vor geschrieben durch das Gesetz vom 20. Juni 1871, nach welcher die Familie Marconi zwei Kinder zählt, nämlich Mario und Loreta; 6. durch ein Dekret vom 23. März 1872, abgefaßt von dem Vorsteher des zweiten Arrondissements von Rom, welches einen Familienrath einsetzt für die minderjährige Loieta, Tochter, wie es dort heißt
, der verstorbenen Eheleute Marconi und Bal lerini. An dem Familienrathe nahm auch Theil Mario, welcher bezeichnet wird als der leibliche Bruder der Loreta Marconi; 7. durch ein Aktenstück des Notars Bini, datirt vom 25. März 1872, wodurch das Inventar der Güter der verstorbenen An- tonietta Ballerini festgestellt wird, und zwar auf Ansuchen des Vormundes der Loreta Marconi, der Tochter, wie es dort heißt, der Antonietta Ballerini; 8. durch einen Erlaß des Appelations- Gerichtshofes von Rom, welcher unterm