, daß sich die Wogen wieder glätten und sich die zwischen den einzelnen Sektionen bestehenden Gegensätze nicht vergrö ßern. Auch ganz ausgeschlossen ist, daß 1/4 Million Mit glieder, die über die ganzen deutschen Gaue verstreut sind, ein harmonisches Ganzes bilden, ist es aber auch nicht notwendig, daß man deshalb zum Streiten kommt,, weil der eine Mitglied der Sektion Berlin und der andere Mitglied der Sektion Tefreggen ist. Die Verschandelung unserer Lauben. Tie Laubengänge iit der Herzog Friedrichstraße zu Jans
abds. l! eintrift frei fl -Z Zu recht zahlreichem Besuche ladcn sreundl. ein ^ ssi Geschwister Kreiner. |M Die Lauben waren schon von altersher eine beliebte Stätte für Kleinhändler aller Art, die dort ihre Stände errichteten und die Passanten zum Ankauf ihrer Schüße verlockten. Gewisse alte Weiblein, die Obst und Zuckerwerk feilboteu, waren vsoju jeher die Sparbüchlfe gar vieler Altstadtkinder, die jeden Kreuzer sofort in etwas Genieß? bares umzuwandeln verstanden. Auch heute noch befinden
sich viele Obststände unter den Lauben, aber auch die übrigen Geschäfte dieser Straße benützen die Laubengänge zur Reklame, indem die ver schiedensten Waren ausgelegt werden. Sogar, der alte S t a d t t u r m b eh e r b e r g t s e i t k n r z e r Z e i t e i n e n Stand, der schon bald einem S p e z e r e i l a d e n gleicht, und der mit dem Charakter der Altstadt kraß int W iderspruche steht. War es der Stadt wirklich darum zu tun, ausgerechnet den alten Stadtturm durch einen solchen Marktstand
verschandeln zu lassen? \ ! Fm übrigen bestehen wegen der Verstellung der Geh wege und der Stündchen und Auslagekästen unter den Lauben alte Vorschriften aus dein Jahre 1886, die auch heute noch in Kraft sind und deren strengere Durchführung unseren Stadtvätern hiemit neuerlich an's Herz gelegt sei, weil sich sonst der Stände- und Kästenunfng.sowie das Aushängen von Waren tatsächlich zu einem Verkehrs hindernis ausbilden und durch das moderne Geschäfts wesen mit seiner Aufdringlichkeit der altertümliche
Cha rakter der Lauben schwer beeinträchtiget wird. Der Innsbrucker Gemeinderat hat am 15. Juni,168$ beschlossen und angeordnet: „1. daß sämtliche unter den Laubengüngen angebrachten Auslagen, Kästen, Tische, Bänke usw. nach der Bestimmung der Bauordnung vom Pfeiler in den Gehweg der Lauben nicht über 30 Zentimeter hineinragen dürfen; V. daß bei den Ausgängen zwischen den einzelnen Pfeilern ein Raum von wenigstens 1 Meter für den Durchgang frei bleiben müsse und 3. daß das Aushängen von Waren alter