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Pagina 10 di 14
Data: 10.10.1903
Descrizione fisica: 14
jjimi Samstag, den 10. Oktober 1903 .. Zum Bau der Menstratze. In ölngAegenheit des Baues dce Ultcner Strafte erhalte» ivir folgende Zuschrift: „Der Landesausschuft hat in seiner Sitzung vorn 14. August d. I. auf Grund der im Sinne beS 8 6 des tiroler Straftengcsetzes vom 11. Oktober 1895 Nr. 47 L.-G.-Bl. gepflogenen Erhebungen beschlossen, daft für die nach demLandesgesetze vo>n22.Augustl897 L.-G.-Bl. Nr. 31 herzustellende Ultnerstrafte die Gemeinden Ulten und Lana gemäß 8 » dieses Gesetzes

ziir Ban- und ErhaltungSkonknrrenz im Verhältnisse von,75 Prozent zu 25 Prozent heran gezogen ivcrden sollen. Bei der hierüber am 24. August 1903 zu Lana stattgefnndenen Konknrreuzverhaudlung kam zwischen den' Vertretern der beiden genannten Gemeinden folgende Vereinbarung zu stände: 1. Der Beschluß des Landesansschufses vom 14. August d. I. wurde von den beiderseitigen Ver tretern der Gemeinde» Ulten und Lana angenommen und eine Einivendung dagegen nicht erhoben. Demnach hat die Gemeinde lllten

zu dem auf die Interessenten entfallenden Baukapital von 165.000 X 75 Prozent, die Gemeinde Lana 25 Prozent beizu tragen. In dein gleichen Verhältnisse haben beide Ge meinden, soweit die Erträgnisse der Alant nicht ausreichen, für die künftige Erhaltung der Strafte aufzukonuneu. 2. Es ivird ein Straftenansschuß von 8 Mitglie- dern bestellt, dem die Verivaltung der Ultnerstrafte und die Besorgung aller aus diese Straße bezüglichen Angelegenheiten gemäß den Bestimmungen des StraßengesetzeS obliegt. . In den Straftenansschuß

haben zu entsenden': die Gemeinde Ulten 6 Rlitglieder und cbensoviele Ersatz männer, und die Gemeinde Lana 2 Mitglieder und cbensoviele Ersatzmänner. Die Wahl des Obmannes, und Obmannstellver- treters hat nach der Bestimmnng des 8 15 des StraßengesetzeS zu erfolgen. 3. Zur B'eistellnng des JnteressenlenkavitalS hat der Straßenaussthuß nach dessen Konstituierung ein Anlehen als schwebende Schuld aufzunehinen, welche Schuld aus den nach Deckung der Straßenerhaltungs- anSlagcn verbleibende» Alautüberfchüffen zu ver

der Straßenangelegeiiheiten mitzu teilen, bannt derselbe von den, Straßenausschusse in Beratung gezogen und hierüber Beschluß gefaßt wer den kann. , Dies Statut ist sodann von dem LandcsauSschnssc zu genehmigen und hat als die Grundlage der künf tigen Tätigkeit des Straßcnausschusses zu dienen. 6. Mit diesen Vereinbarungen wurden die früheren Erklärungen der Gemeinde Ulten laut Sitzungs Protokoll vom 23. Avril u>,d 19. Mai d. I. soivie der Gemeinde Lana vom 20. April d. I. gegen standslos. Die Vereinbarung wurde vom Gcineinde

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