2.949 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Anno:
1899
¬Das¬ sprachliche und sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern : mit besonderer Rücksichtnahme auf Oesterreich und Böhmen vom sittlichen Standpunkte aus beleuchtet
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/318094/318094_91_object_5434147.png
Pagina 91 di 408
Autore: Frind, Wenzel / Wenzel Frind
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XV, 392 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 101.042
ID interno: 318094
von seinem Mitbewerber um dasselbe Zielobjeet in der Gleichheit der Lage belassen werde. Diese Gleich heit der Lage drückt sich z. B. beim Wettspiel in der Gleichheit der von Beiden benützten Würfel, Spielwaffen u. s. w. aus. Ebenso hat er in der Handhabung von dem Andern nicht gestört zu werden und Jeder nützt unter völlig gleichen Bedingungen sein persönliches Geschick, seine Kraft und Reberlegenheit aus und bedient sich nur jener Kunst griffe, welche bei dieser Art des Spieles conventionell

sind. Diese Gleichheit der Lage unterscheidet sich von der früheren dadurch, daß sie der Natur des Wettbewerbes entsprechend nicht bloß Einem, sondern Beiden zu Gute zu kommen hat und daher doppelseitig ist. Ja es bleibt auch die Forderung auf jene Gleichheit der Lage aufrecht, welche die sittliche Ordnung Beiden gewährt. Auch ohne daß zu den Spielregeln ein ausdrücklicher Beisatz gemacht wird, versteht es sich von selbst, daß Jeder außer den Spielregeln auch die Regeln der sittlichen Ordnung einzu halten

hat und daß die Verletzung der letzteren, sobald sie die Rechtssphäre berührt, zugleich ungerecht wird. Diese Ausführungen gelten aber nicht bloß vom Wett- spiel, sondern auch vom Wettbewerbe aus der Bühne des Lebens. Das Volksgesühl empfindet dieß, wenn es z. B. die Auslassungen aus dem Munde des einen Bewerbers über den Mitbewerber skeptisch ansieht, weil sich der Verdacht nahe legt, daß er die Lage zu eigenem Gunsten umgestalten wolle.' Geradeso und noch mehr gelten sie auch von stritti gen Gütern und Rechten

1
Libri
Anno:
1899
¬Das¬ sprachliche und sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern : mit besonderer Rücksichtnahme auf Oesterreich und Böhmen vom sittlichen Standpunkte aus beleuchtet
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/318094/318094_144_object_5410354.png
Pagina 144 di 408
Autore: Frind, Wenzel / Wenzel Frind
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XV, 392 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 101.042
ID interno: 318094
b. Die Verletzung dieses Rechtsmomentes durch die Absicht. Wir bezeichnetm es als eine das Verhalten beim Wettbewerbe und beim Rechtsstritte um ein Gut charakteri- fircnbc Pflicht, sich gegenseitig in der Gleichheit der Lage zu belassen. Das soll nicht bedeuten, als ob ein bestehender sprachlicher Zustand stets gleichbleibend zu sein hätte und als ob es keine Verschiebung der- Gel tungsgebiete einer Sprache geben konnte,*) sondern Hat die Bedeutung, daß jede Nation rücksichtlich des Gebrauches

ihrer Sprache, ja auch der Ausdehnung dieses Gebrauches in jenem Verhältnisse und in jener Lage zu belassen ist, welche ihr unter den obwaltenden natürlichen und sittlichrechtlichen Bedingungen zukommt. Diese Bedingungen sind allerdings wechselvoll, und mit der Aenderung dieser Bedingungen ist auch die Lage der Dinge und die Geltung der Sprache eine andere geworden. Dann wird der Zustand von jetzt und von damals ver schieden sein. Allein wir können von einer RechtsVerletzung nicht sprechen

und zwar insolange nicht, als nicht diese Aenderung geflissentlich herbeigeführt und zwar in der Absicht auf die sprachlich-nationale Umgestal tung herbeigeführt wurde. Nur dann ist die Pflicht, sich in der Gleichheit der Lage zu belassen, verletzt. In dieser Sache spielt also die Absicht die Haupt rolle und sie ist für die Beurtheilung der Widerrechtlichkeit entscheidend. Die Absicht ist widerrechtlich, wenn sie darauf ausgeht, auf Kosten fremden nationalen Rechtes ein eigenes zu erwerben oder ein mitgeltendes

2
Libri
Anno:
1899
¬Das¬ sprachliche und sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern : mit besonderer Rücksichtnahme auf Oesterreich und Böhmen vom sittlichen Standpunkte aus beleuchtet
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/318094/318094_96_object_5410306.png
Pagina 96 di 408
Autore: Frind, Wenzel / Wenzel Frind
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XV, 392 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 101.042
ID interno: 318094
Bedingungen des Strebens. Wenn wir mm ein Recht auf die Belassung der Gleichlage behaupten, so folgt daraus auch das Recht auf das Verlangen der Einhaltung dieser Sittlichkeitsbedingungen, weil ohne sie jene rechtliche Gleichheit der Lage im Streite um die Rechte verletzt würde. Die vor Gericht streitenden Parteien stehen in jener rechtlichen gegenseitigen Gleichheit jener Lage, in welcher sie sich zufolge der Natur der Dinge befinden. Die Aussage des citirten Zeugen fällt zunächst

, sondern auch das commutative Recht, welches die betroffene Partei auf die Einhaltung der sittlichen Ord nung bei der Aussage hat, ohne welche die Wirklichkeit der Sachlage für das Erkennen verändert und die Gleichlage der Parteien im Stritte vor dem Richter verletzt ist. Die sittliche Wahrheitspflicht bei den Aussagen wird hier zu gleich Rechtspflicht und dich nicht bloß für den Zeugen als Dritten, sondern für jeden der beiden Strelttheile selbst. Jene Gleichheit der Lage, in welcher sich die Partei Zufolge der Natur

der Dinge befindet, wird durch die falsche Aussage zu ihren Ungunsten und zu Gunsten der andern verändert. Wir leiten also aus dem Rechte der Gleichheit der Lage der Streittheile in der Coneurrenz der Interessen das Recht der Forderung auf gleichmäßige Einhaltung der sittlichen Bedingungen ab, denen diese Strebungen selbst unterworfen sind. Die Einhaltung der Wohlanstäildigkeit ist eine rein sittliche Forderung. Würde aber die Heiterkeit einer Per- 6 Das sprach!. Recht.

3
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GEOEM/GEOEM_712_object_3959168.png
Pagina 712 di 738
Autore: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Luogo: Wien
Editore: Gerold
Descrizione fisica: IV, 730 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Segnatura: II A-6.673
ID interno: 178666
Die Frage, ob die russische Hilfe zur Beendigung des Bürger krieges in Ungarn überhaupt nothwendkg war, hat eine Zeitlang viele Debatten für und wider erregt. Aus wohlunterrichteter Feder ist dar auf folgende Antwort gegeben worden: „Die Lage der Monarchie war unstreitig eine sehr gefahrvolle. Der zweite italienische Feldzug war zwar mit Einem raschen Schlag in beispielloser Schnelligkeit siegreich beendigt, allein der Friede mit Sardinien noch nicht abgeschlossen; Ve nedig trotzte

noch der kaiserlichen Macht, und die politische Lage Mit- telitalieus erheischte die ungesäumte Vorrückung bedeutender österreichi scher Streitkräste bis Florenz und Livorno, bis Ancona und Fuligno. Unter diesen Umständen war die Uebersetzung größerer Truppenmaffen vom italienischen auf den ungarischen Kriegsschauplatz unmöglich ge worden. Die übrigen Provinzen der Monarchie waren »och keineswegs beruhigt; der Belagerungszustand der größeren Städte, die fortdauern den Umtriebe der revolutionären Partei

, die Aufregung, welche sich noch allenthalben kundgab, hinderte die Regierung, die noch reichlich vorhandenen militärischen Kräfte ganz dem Kampfe in Ungarn zuzu wenden. Endlich forderte auch die Besorgniß erregende Lage Deutsch lands die Aufstellung eines BeobachtungScorps in Vorarlberg.— Dem- ungeachtet wagen wir, nachdem wir den vortrefflichen Geist, die Ta pferkeit und die unvergleichliche Ausdauer der österreichischen Armee zu erkennen und zu bewundern Gelegenheit hatten; demungeachtet wagen

wir, auS dem militärischen Gestchtspuncte zu behaupten, daß die öster reichische Armee auch allein im Stande gewesen wäre, den Krieg in Ungarn durchzukämpfen. Es wäre, trotz der gefahrvollen Lage im In nern der Monarchie, doch möglich gewesen, die Armee in Ungarn noch um 29,000 Mann zu verstärken. Diese sonach ans 90,000 Mann ver stärkte Armee auf einem Puncte concentrirt, geführt von kriegserfah renen, bewährten Generalen, unter dem Commando eines Feldherrn, dessen Genie und seltene Thatkraft die Bewunderung von Europa

4
Libri
Anno:
1899
¬Das¬ sprachliche und sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern : mit besonderer Rücksichtnahme auf Oesterreich und Böhmen vom sittlichen Standpunkte aus beleuchtet
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/318094/318094_93_object_5410303.png
Pagina 93 di 408
Autore: Frind, Wenzel / Wenzel Frind
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XV, 392 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 101.042
ID interno: 318094
Unter „Hindern" verstehen wir ein dem Streben entgegengesetztes nachtheiligcs Eingreifen in die Lage und Bethätigung des Strebenden. Geschieht dieses Ein greifen zu seinen Gunsten, so handelt der Eingreifende nicht mehr entgegengesetzt, sondern vertritt sogar die Person und das Interesse des Andern (Liebe). Wir sagen „ab sichtlich" und zwar in dem Sinne, daß das Eingreifen geflissentlich zum Zwecke der Verunmöglichung der Erreichung des Zieles des Andern oder des Vortheiles desselben ge schieht

, aber nicht „ohne Grund", und es ist nicht sein Recht verletzt worden, weil ihm die sittliche Ordnung nur ein von der Bedingung des Zusammenseins mit gleich berechtigten und dem Sittengesetze gleichmäßig unterworfenen Menschen ab hängiges Recht gewährt. Dagegen verletzt die grundlose und beabsichtigte Hinderung sein Recht. Wir sagen, daß die „Gleichlage nicht verändert" werden darf, und verstehen darunter die B e l a s s u n g d e s A n d e r n in seiner Lage, die ihm nach der Natur der Dinge Zusteht. Sachlich

ist diese Belassuug identisch mit der Nicht behinderung des Zweiten in der Bewahrung des von ihm Besessenen, in dem Empfange des natürlich Anfallenden und in der Erreichung des ordnungsmäßig Angestrebten. Kommen die Parteien in den Fall des Rechtsstrittes, so wird die Gleichlage eine gegenseitige und dann verlangt die Ordnungsmäßigkeit des Strebens nicht bloß die Belafsung des Andern in seiner Lage, sondern auch ein solches Verhalten, daß die natürlichen Bedingungen und Verhältnisse des gleichberechtigten

5
Libri
Anno:
1899
¬Das¬ sprachliche und sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern : mit besonderer Rücksichtnahme auf Oesterreich und Böhmen vom sittlichen Standpunkte aus beleuchtet
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/318094/318094_104_object_5410314.png
Pagina 104 di 408
Autore: Frind, Wenzel / Wenzel Frind
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XV, 392 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 101.042
ID interno: 318094
diese ohne Erfolg. Dr. B. bestritt die Absicht seines Clienten, den Exequenten zu schädigen. Sein Bestreben sei nur gewesen, zu seiner Forderung zu kommen. Der Gerichtshof schloß sich dieser Auffassung an und fällte diesmal ein freisprechendes Urtheil." — Hier ist nicht jenes Recht in Frage, welches sowohl Hermann Reiser (A) als auch der ungenannte zweite Gläu biger (8) gegenüber dem schuldnenschen Grundbesitzer Chrz haben; ebenso ist nicht in Frage, ob die Lage des Reiser und des zweiten

Gläubigers in Bezug auf Chrz die gleiche sei oder ob eine gesetzliche Reihenfolge ihrer Forderungen bestehe. Es kommt hier nur die Lage des Reiser und des. zweiten Gläubigers in Bezug aufeinander in Frage, deren Gleichheit durch Reiser dadurch gestört worden ist, daß der zweite Gläubiger durch das Schreiben Reisers veranlaßt wurde, passiv zu bleiben und somit dasjenige nicht zu thun, was er sonst zu thun sich wahrscheinlich ent schlossen haben würde. Reiser hat den zweiten Gläubiger zu liugunstm

desselben Zur Passivität zu be wegen; denn schon dadurch wird die Rechtsverletzung gegen denselben begangen. Dieser Wille war zweifellos vorhanden und ist bewiesen durch das „Schreiben, daß dieser nachwarten möge", wobei dem Reiser das Bewußtsein inne wohnte, daß gegen Franz Chrz die Exemtion durch einen früheren Gläubiger bereits im Zuge sei und daß also der Zweite Gläubiger durch sein Nachwarten jedenfalls in die Lage komme, bei Chrz Nichts mehr vorzufinden, da Reiser das Vorhandene für sich nimmt

6
Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1906
Beiträge zur Dynamik des Föhns.- (Innsbrucker Föhnstudien ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/320737/320737_77_object_5661125.png
Pagina 77 di 144
Autore: Ficker, Heinrich ¬von¬ / von Heinz von Ficker
Luogo: Wien
Editore: Kaiserl.-Königl. Hof- und Staatsdr.
Descrizione fisica: S. [83] - 163
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Denkschriften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Klasse der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften ; 78. - Xerokopie<br>Ficker, Heinrich ¬von¬: Weitere Beiträge zur Dynamik des Föhns / von H. v. Ficker. - 1909 - In: Beiträge zur Dynamik des Föhns ; S. [113] - 173. - Sign.: III 108.573
Segnatura: III 108.573
ID interno: 320737
vom 29.—30./III. binnen 10 Stunden 950 km zurückgelegt hat, also durchschnittlich pro Sekunde über 26 m. Die letzte Messung am 29./III. hatte 12 mj sec., die erste am 30./III. 18-5w/sec. ergeben, woraus zu schließen ist, mit welcher Gewalt der Föhn zur Zeit seiner größten Intensität gewütet haben mag. Bei diesem Föhnfall erschien Innsbruck völlig ungestört. Den Einfluß der Lage auf das stoßweise Wehen des Föhns erkennt man auch aus vergleichenden Messungen, die auf dem Lanserkopf bei Igls und bei Igls

selbst, aber auch in möglichst freier Lage aus geführt wurden. Es wurden an beiden Örtlichkeiten binnen einer halben Stunde 30 Messungen der Sekundengeschwindigkeit vorgenommen. Auf dem Lanserkopf schwanken die Ergebnisse zwischen 12m und 18'6 in pro Sekunde, für Igls zwischen Windstille und 7'9 in. Auf dem Lanserkopf war die Richtung konstant südlich, bei Igls schwankte die Richtung von ESE—SW (25./IX. 1904). Das exzessiv stoßweise Wehen des Föhns ist also nur eine Folge der mehr oder minder windgeschützten Lage

7
Libri
Categoria:
Geografia, guide
Anno:
1896
[Illustr. Val Suganaführer] Luksch's Illustr. Val Suganaführer : zur Eröffnung der Val Suganabahn, 26. April 1896
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/200330/200330_68_object_5422462.png
Pagina 68 di 74
Autore: Luksch, Wilhelm [Red.] / [verantw. Red.: Wilh. Luksch]
Luogo: Wien
Editore: Luksch
Descrizione fisica: 47, XXIII S. : Ill., Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Val Sugana ; f.Führer
Segnatura: D II 8.331 ; II 8.331
ID interno: 200330
jeder Reelame. Eventuelle Berichtigungen sind mit Dank angenommen und finden in unserem demnächst erscheinenden „Illustrirten Treu- tmo-Pührer** Berücksichtigung. Allen Interessenten am Fremdenverkehre empfehlen wir hiemit diesen reich ausgestatteten Trentinoführer zur Subscription oder für Annoncen und sind wir recht gerne bereit, auch eine grössere Auf lage davon aufzulegen und zu verbreiten, wenn wir bei den Inter essenten eine entsprechende Unterstützung finden. Letzteres wäre wohl im Interesse

des Trentino gelegen, denn dermalen, wo so viele Curorte um den Fremdenverkehr concurriren, kommen die Fremden zumeist nicht mehr von selbst, sie wollen schon vor dem Reissbeginn die Lage eines Ortes aus Illustrationen ersehen und sich über den gebotenen Comfort, über die Aufenthalts preise, Fahrtverbindungen etc. orienfciren, — Viele Beispiele der letzten Zeit haben es bewiesen, dass eine zielbewusste Propaganda neu eröffneten Curhötels einen derartigen Zuspruch verschaffte, dass es den Neid

Fremdenzuzugs nicht geeignet, denn ihnen fehlt eine namhafte Auflage und deren Ver breitung, sie sind für das grosse Publicum überhaupt gar nicht berechnet. Wir glauben somit, mit unserem „Illustrirten Trentino-Führer M einem Bedürfnisse n entsprechen und ersuchen säramtliche Inter essenten, ins dis eie betreffenden Daten bis Mitte Mai einzusenden, (Bei Curorten : Lage des Ortes, Art der Heilmittel und Heilerfolge, Analysen, Curtaxe, Frequenz, Aufenthaltspreise, gebotene Annehm lichkeiten und Comfort

11
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1907
Lebensbild des Stammherrn der Wiener Familie Miller Josef Maria Ritter von Miller zu Aichholz : nebst vorangestelltem kurzem Geschichtsauszuge aus dem Wöberschen dreibändigen genealogischen Werke "Die Miller von und zu Aichholz"
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/608962/608962_88_object_5716893.png
Pagina 88 di 221
Autore: Miller zu Aichholz, August ¬von¬ / zsgest. von August Ritter von Miller zu Aichholz
Luogo: Wien
Editore: Selbstverl.
Descrizione fisica: VI, 194 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: p.Miller zu Aichholz <Familie>
Segnatura: I 339.386
ID interno: 608962
Das Jahr 1840 endet, wie vorauszusehen war, mit einer schweren geschäftlichen Krisis. Miller schreibt darüber: «Die politische Lage sowie die gegenwärtige kommer zielle Krisis ist überaus beklagenswert. Der Handel befindet sich in einer äußerst schwie rigen Situation, bei großer Geldnot und totalem Mißtrauen. Ich denke sehr ernst über die Lage und beginne bereits mich zurückzuhalten, wenngleich ich bisher vom Glücke begünstigt war, und ohne Schaden weggekommen bin.» Am 27. Dezember (1840

und werdet wohl auch die anderen unterschei- Maicr 3 gemalt, den, welche alle sehr gut getroffen sind.» Leider hat die böse Handelskrisis auch den Triester Platz heimgesucht. Hubert d’Heur schreibt darüber an seine Mutter nach Wien am 27. Dezember 1840: «Wie Du schon durch Miller wissen wirst, befindet sich der Handel hier in einer sehr traurigen Lage. Eine ganze Anzahl von Fallimenten hat stattgefunden und wir haben mehrfache Verluste erlitten. Ich bin trostlos über diese Sachlage, nicht weniger

12