hat in seinem vielgelesenen Blatte wiederholt darauf hingewiesen, der Umstand fei sehr verletzend, daß die Präsidenten vom Kaiser ernannt würden. Ich glaube aber nicht, daß dieser Umstand ein derartiger ist, daß seine Abänderung in irgend einer Weise hinreichte, die Ungarn zu gewinnen, freudiger in den ReichSrath zu kommen. Denn dessen können Sie, meine Herren l sicher sein, daß, wenn auch das Ernennungsrech! der Prä. sidenten der Krone vorbehalten ist, wenn die Ungarn in den Reichsrath eintreten, sicher auS ihrer Mitte
, diese so wichtige Verfassungs- frage nach allen Richtungen hin zu debattiren, sie wird darin, wenn auch diese Verfassungsfrage in einer anfangs der Regierung feindseligen Weise besprochen wird, durchaus nicht Anlaß nehmen, diese Besprechung durch den Schluß des Landtages vor der Zeit — so lange die Grenzen des Anstandes gegen die Krone nicht verletzt find — entgegenzutreten; sie wird gestatten, daß die Frage von Seite des ungarischen Landtages in um fassendster Weise erörtert wird und wird sich freuen
, wenn bestimmte Wünsche von Seite des ungarischen Landtages formulirt werden, Wünsche, die, ohne das Wesen der Verfassung zu alteriren, der k. Regierung es möglich machen, diese Wünsche zu acceptiren und kraft ihrer Initiative den Reichsrath einzuladen, in die weitere Behandlung dieser Anträge einzugehen; denn an dem Gedanken und an dem Grundsätze hält die kais. Regierung fest, daß nur auf verfassungsmäßigem Wege eine Revision der Verfassung Platz greifen könne, daher nur von der Krone im Einverständniß
, damit seine eigentliche Aufgabe erfüllt werde; und in diesem Sinne soll unser Eifer in keiner Weise erkalten. Nachdem von Seite des Herrn Abgeordneten v. Kaiserfeld selbst ein Antrag eingebracht wurde, welcher den Zeitpunkt der Einbe rufung des Landtages der Krone überläßt, indem durch dieses Amendement selbst das unantastbare Recht der Krone, den Landtag nach ihrem Ermessen zu berufen, konstatirt werden will, so habe ich in der Richtung weiter Seitens der Regierung nichts zu bemerken, ich würde sonst genöthigt
gewesen sein, das Recht der Krone zu wahren, daß es nur ihr zusteht, den Moment, wo der Landtag berufen werden soll, in ihre Erwägung zu ziehen. Diesem Gegenstände habe ich daher weiter nichts beizufügen. Den Standpunkt, den die Regierung in der ungarischen Frage einnimmt, habe ick mit Offen heit gekennzeichnet. Wir sind der festen Ueberzeugung, daß der Weg, den wir betreten, wenn er auch kein geräuschvoller ist, zum Ziele führt. Das Weitere liegt mitunter in dem Gange der Ereignisse und vor Allem in der Hand