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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 22.08.1867
Descrizione fisica: 6
Kaiser paareS bis Freitag ist eine dritte Theatervorstellung in Aussicht genommen. Soeben (20. d.) findet die feier liche Auffahrt des Bürgermeisters und GemeinderatheS von Salzburg zur Audienz bei den franz. Majestäten statt. Prag, 15. Aug. „Was verlangen wir für die böh mische Krone?' werfen heute die „Narodni Listh' als Frage auf, und beantworten diese Frage ungefähr folgendermaßen: „Die böhmische Krone hat dieselben Rechte wie die ungarische, und mit Böhmen muß gleich falls ein finanzieller

Ausgleich erzielt werden, ^ind zwar auf derselben Grundlage, wie mit Ungarns!). Ebenso wie die Magyaren niemals fragten, ob ihre Wünsche den andern Nationen zum Vortheile gereichen, ebenso wenig darf die ezechische Nation fragen, ob durch das ZnSlebintrelen der historischen Rechte der Krone Böh mens die imaginäre kaiserliche Krone, die ohnehin nie bestand, an Glanz verliert. (!) Wenn auch die Ver trauensmänner der rzechischen Nation im allzugroßen Glauben an die Gerechtigkeit und Erkenntlichkeit

der österreichischen Ecntralregierung mit ihr in Unterhand lungen traten und sich an ihren VeisassungS-Experi menten betheiligten, so kann das Entgegenkommen dieser Vertrauensmänner ldie Verbindlichkeiten haben sie nie übernommen) der böhmischen Krone nicht zum Schaden gereichen, und wir verlangen eindringlich die Gewährung ihrer Rechte.- In finanzieller Beziehung will die böhmische Krone nicht mehr tasten auf sich nehmen, als nach gerechten statistischen Daten auf sie entfällt. Nach dem Flächen inhalt entfallen

auf Böhmens Pflichttheil 45V Millionen, nach den statistischen Daten 750 Millionen Gulden der Staatsschuld. TroHdem die „Narodni Lisiy' nur den statistischen Schlüssel kennen, empfehlen sie zum Ausgleiche der finanziellen rzechischen Frage rund 600 Millionen und fügen den Trost hinzu, daß diese Summe für die Länder der böhmifchtn Krone nicht drückend ist, wenn «ine verständige nationale Finanzwirthschast (etwa wir sie auf rzechischrr Seite während einer Reihe von Jahren bei dem trotz der Zunahme

der Interessen kleiner ge- wordenen Nationaltheater-Fonds geherrscht?) eingeführt wird. Zu einer solchen verständigen Wirthschaft ist nach den „N. L.' nöthig: 1. Daß der Beitrag zu den Reichsbedürfnissen nach statistischen Daten geschehe und der materielle Fort schritt jeder einzelnen Krone zugute komme, denn keine Krone, keine Ländergruppe hat die Verbindlichkeit, zu sorgen für Jene, deren Lage weniger günstig ist. Daß zu einer verständigen Wirthschaft auch 2. die Aufhebung des Bankmonopols gehört, betont

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 28.12.1861
Descrizione fisica: 8
Abgeordneter nur zur gemein samen Berathung der Finanzsrage mit sämmtlichen Reichsvertretern berechtige. . Die Regierung selbst hat den NeichSrath als enge ren, also zur Lösung der allgemeinen Budgetfrage nicht kompetenten bezeichnet, und eine - Präjudicirnng der nicht vertretenen Länder wird trotz aller Verwahrungen eintreten. Wenn sich der NeichSrath dieser Frage bemächtigt, wird das Walten der Krone beeinträchtigt. Oesterreich, aber auch nur daS ganze Oesterreich, wird die jetzige schwierige Lage

für Subjecte, und in der Richtung erlaube ich mir nun cS einer weiteren Erörterung zu uuterzieheu, ob durch diesen Schritt irgend ein Necht eines Subjectes verletzt werden kann. Die Herren Redner, die heute daS Wort ergriffen haben, haben diese Verletzung in einer dreifachen Rich tung vorhanden erkannt. Sie haben ver»ieint, eS wer den dadurch die Rechte der Krone geschmälert, eS werden dadnrch über die Rechte der Versain inl n n g hinausgegriffen, eS werde dadurch in die Nechie ein gegriffen

jener Königreiche und Länder, die biS zur Stunde ihre Vertretung im Hause nicht gesunden haben. Was die angebliche Verletzung des Rechtes der Krone betrifft, so müssen die Nathgeber der Krone, deren Namen unter dem Patente vom 26. Febr. stehen, vor Allem daö für sich in Anspruch nehmen, daß sie zur Wahrung der Rechte der Krone einen Paragraph in denselben aufgenommen haben, von dem sich im Diplome vom 2(). Okt. keine Spur findet, den 8. 13. Stach dem Wortlaute deS a. h. Diplomö vom 2l). Okt. würde der Souverän

gar nie in die Lage gekommen sein, Steuern im VerordnungSwege .'.uSznschreiben, für die Bedürfnisse deS Staates im VerordnungSwege zu sorgen, denn wenn der Wortlaut d.S Diploms im 'Äuge gchalteu wird, so würden rieft Siechte unbedingt an die Zustimmung deS NcichSrathS geknüpft fein. Wenn daher im 8. 13 der Krone daS Recht gegeben ist, aus nahmsweise im VerordnungSwege eine so wichtige Frage zu lösen, so sind in der That dadurch die Rechte der Krone erweitert worden nnd cö kann daher

die gegen wärtigen Räthe der Krone in keiner Weife anch nur entfernt der Vorwurf treffe», als ob dieser Schritt irgendwie dahin führte, die Rechte der Krone zu be schränken. Wenn aber daö Recht der Krone unbezwci-

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 11.03.1867
Descrizione fisica: 6
unter dem Randvolle verbreitet worden, deren Inhalt neulich dieWien.„Abendpost'twic wir bereits mitgetheilt haben) mit vollem Rechte als „nahe au Hoch verrat streifend- erklärte. Das Machwerk (wie es die W. „Abendpost' nannte), dessen Zweck es ist, das Volk „Äber die Rechte des böhmisch-mährischen Staates' zu belehren, enthält über das Streben, die Länder der böhmischen Krone die Rolle eines zweiten Ungarn spielen zu lassen, so unverholene Aufschlüsse, daß es immerhin der Mühe lohnt, sich mit dieser Meuchle

kolportirten. worin es (pax, 8) wörtlich heißt: „Die Krönung des Königs ist das unauslöschliche Symbol der Selbstständigkeit des böhmisch-mährischen Staates, und König Ferdinand V., der bis jetzt in Prag residirt. ist angesichts Europa's der Wächter der Rechte der heiligen Wenzelskrone, da er der letzte 1335 gekrönte und gesalbte böhmische König ist.' Die Re gierung des Kaisers Franz Joseph als König von Böhmen beginnt, unserem Libell zufolge, erst „wenn er sich in feierlicher Weise die Krone des heiligen

Wenzel auf'S Haupt gesetzt und dabei das königliche Gelübde abgelegt haben r?ird, die Stände des Königreiches Böhmen bei ihren Rechten und Freiheiten erhalten und der böhmischem Krone nichts entfremden zu wollen.' Wie di: U'2-rn damals besonders zu betonen liebten, daß Zn: pragmatische Sanktion einen Fall, wo ihr Wah5::cht wieder erwache, anerkennt, so verkündet auch ?omherr mit fetten Lettern: ».Das allerwichtigste Ä^cht der böhmischen Krone aber, welches durch feier liche Verträge

sie sich im Reichskörper errungen hat, begründen wollen — citiren wir noch von pgA- 9: „Das Königreich Böhmen war immer Eigenthum des Volkes, nie eines Herrschers, wie Oester reich, Steiermark, Salzburg, die dem Hause Habsburg gehören. Ueber deren Schicksal kann der Landesfürst nach seinem Gutdünken entscheiden, keineswegs aber über S7«> uns, über die böhmisch-mährische Nation, welche in der Krone des heiligen Wenzel das Eharakteristikon eines selbststäudigen böhmisch-mährischen Staates vor Hanz Europa erlangt

ertheilt wird, daß sie die Czechen in..Unterlhänigkeit' haben bringen, um einen „Schatz' haben „betrügen' und „mit großdeutscher Wichse haben übertünchen' wollen. Laut p->?. 3 gerieih nun „das StaatSrecht der Krone des heiligen Wenzel durch die Ränke der österreichischen Diplomatie und die Sorglosigkeit der Nation zwar in Vergessenheit', aber unser Autor ist um „Beweise sei nes Fortbestandes bis auf den heuligen Tag' nicht in Verlegenheit. „Der König von Böhmen', heißt es p»?. 14 — „schrieb

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 18.10.1867
Descrizione fisica: 10
, was wir wollen.> daS Uebrige müssen wir stellen? Bezüglich K der.Staats schulden ist dies gelungen — bezüglich, der Rekruten stellung darf daS nicht geschehen. (Lebhafter Beifall.) Bei der Abstimmung wird der AuSschußautrag, mit großer Majorität angenommen, dagegen stimmen die Polen uud die Minister. Bei Punkt o spricht Greuter gegen das Stenerbe- willigungSgesetz, das ein Recht der Krone ist. DaS Recht der Krone ist in unserer Verfassung vollständig sichergestellt. wevn beide Häuser ei« Gesetz Satiren

, so ist eS noch keine Norm, Gesetz wird eS erst durch die S«Mö» der Krone. Wie knn e» au» in dies Hand eines einzigen gesetzgebenden Faktors gelegt werden, die StaatSmaschine in Trümmer zu werfe» und ihr den Boden ihrer Existenz zu entziehen. -- Der Redner schildert die Konsequenzen einer Steuer-» und Rekrutenverweigerung. (Links Heiterkeit.) Die Menschen müßten in den Naturzustand zurückkehren. Da aber die Krone einen solchen Zustand nicht dul den könnte, so müßte sie, um die nothwendigen Mittel z» erhalten

dadurch bewirkt worden , daß keine Volksvertretung vorhanden war, welche die Schnüre des Geldbeutel» in der Hand hatt Herr Greuter wirst uns vor, daß wir der Krone ihre Rechte nehme» wollen, darauf erwidere ich, daß wir Rechte, welche Se. Majestät mit unS theilen zu wollen erklärt hat, mit der Krone theilen, nie aber unveräußerliche Rechte der Krone unwiderruflich an eine auswärtige Macht abtreten wollen. (Stürmischer Applaus.) Schindler. Warum dachten die Herren, welche alle Rechte der Krone schützen

wollen, nicht so, als da» Konkordat abgeschlossen wurde? Damals griffen sie kühn hinein in die Rechte der absoluten Krone. Man muthet uns muthv illige Steuerverweigerung zu, da» wäre nur dann möglich, wenn wir Männer wären, welche auf ihr Banner das Rov yossumus geschrie ben haben. In der Bemerkung, daß in England ei» Minister hannoveranische Interessen vertreten habe, findet Schindler einen leisen Stich gegen Freiherr» von Beust, 'aber er muß den betreffenden Ministe« in Schutz nehmen, denn er ist übeqengt, daß kei« Minister

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 21.11.1867
Descrizione fisica: 6
durch die LegiSlation, so ist daS Recht der Krone durch die Möglichkeit der Sanktionserlheilung oder Verwei gerung sichergestellt. Hier aber soll es in der Hand auch nur eines legislativen Faktors gelegen sein, geradezu über den völligen Stillstand des staatlichen Organismus insoweit zu entscheiden, als er die ^-taatömaschine in Trümmer werfen kann, indem er ihr die materielle Subsistenz entzieht. Was wären die Folgen einer solchen Steuerverwei gerung? Das Heer müßte aufgelöst werden, die Slras- häuser müßten

sich offnen; denn diejenigen, die sie schließen, könnten nicht mehr bezahlt werden. (Große Heiterkeit links.) Die Strafhäuser würden verödet, die Menschen müßten sozusagen in den Naturstand zurückkehren. (Vermehrte Heiterkeit) Ob das aber das goldene Zeitalter sein wird, ist sehr zu bezweifeln. Da nun die Krone solche Zustände nicht will, weil sie sie nach göttlichem Reckte nicht wollen darf, so muß sie, um die nothwendigen Mittel zur Verhütung dieses Un heils zu erhalten, ein gefügiges Werkzeug

des Slcucrbewilligungörcchtes einen Zustand herbeiführen wollten, wo Diebe und Räuber freie Hand haben und uuter andern auch ihr eigenes (der Abge ordneten) Hab und Gut zu plündern nicht ermangeln würden. Der Herr Professor äußert weiter die Be- sorgniß, daß durch ein solches Zugeständniß an die Volksvertretung der Krone das Recht der freien Ent schließung über Maßregeln entzogen werde, die ver fassungsmäßig der Freiheit deS Monarchen vorbehalten sind. Wir bemerken dem Herrn Professor, daß der, der zu viel beweisen will, nichts beweist

. Wie die Ver treter der Krone über dieses, der Volksvertretung zu gestandene Recht denken, hat die Abstimmung gezeigt. Es geht nicht wohl an loyaler und regierungsfreund licher sein zu wollen, als die Regierung selbst. Man merkt dabei die Absicht und wird verstimmt. Jeder loyale Oesterreicher ist überzeugt, daß die Volksvertretung die freie Entschließung der Krone nie beeinträchtigen werde. Die wohlverstandenen Interessen der Krone und des Volkes sind die gleichen. ihr Wohl und ihr Wehe ist das nämliche

. Der Kaiser liebt seine Völker und vertraut ihnen, und die Völker lieben den Kaiser wieder. Dieses wechselseitige, das Glück des ganzen Staates bedingende Verhältniß wird und soll durch keine sich zwischen dem Monarchen nnd seine ihm ver trauenden Völker stellende oder eindrängende Eoterie, heiße sie wie sie immer wolle, beirrt und gestört wer den., — Außerdem weiß ja doch der Herr Abgeordnete Pros. Greuter, oder soll es doch wissen, daß der Krone das Recht der Auflösung des Abgeordnetenhauses

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 03.10.1870
Descrizione fisica: 6
, welches heute im böhmischen Landtage zur Verlesung kam. Wir stehen an einer neuen, un zweideutigen Kundgebung der Krone, einer Kundge bung des Monarchen für die Verfassung in einer Form nnd in einein Tone, welcher .mitten in den parlamentarischen Ve»irrnngen und den politischen Verwirrungen die vom Pessimismus künstlich an gekränkelte öffentliche Meinung aufrichten und ihren Blick hoffnungsvoll nach jener Stelle lenken wird, welche hoch über das Parteigetriebe emporragend, mit unerschütterlicher Festigkeit

am VerfassungSge- daukeu festhält und ihm selbst dort auf konstitutio nellem Wege Bahn zu brechen sncht, wo man sich bisher schmollend und grollend abseits hielt. Wenn jemals ein Zweifel bestanden haben sollte, daß der Ausgleich der nationalen Wünsche mit den Anforde rungen und Bedürfnissen des Staates auf dem Boden der bestehenden und von Sr. Majestät soeben wieder feierlich bestätigten Verfassung möglich sei, dieser Beweis, er ist in dem ka'serlichen Reskripte hergestellt, welches, ohne der böhmischen Krone

nahe ge- rückt und des Kaisers Wort bürgt ihr für die ge treue Ausführung jener Wünsche, deren Verwirkli chung der innern Einigung zwischen Krone und Volk leuchtenden Ausdruck, geben wird. Die Krone erklärt außerdem gerne bereit, billigen Wünschen der ohmischen Nation betreffs der Beziehungen Böh mens zur Gesammtmonarchie zu entsprechen, den vorgelegten Klagen gegen die Wahlordnung abzu- .l>?wie andern begründeten Ansprüchen des v onigreichs Böhmen nachzukommen, selbstverständlich niiner

! der..Gesammtmonarchie'erwägen, u? vloß die europäische Situation beachten, man w'rd dort sicherlich auch darin mit der Krone übereinstimmen, daß es von dem in der Verfassung verkörperten Kaiser-Worte die Weihe einer feierlichen Verpflichtung der Krone streifen, einen festen ge sicherten Rechtsboden mit den Schwankungen . zwei felhafter, bestrittener und sich durchkreuzendes An sprüche vertauschen hieße, wollte mau die von Allen gewünschte Verständigung auf anderer Basis als auf der der geltenden Verfassung vollziehen. . Hält

sich der böhmische Landtags alle diese Mo mente vor Augen, begreift er daS Huldvolle und Gnädige der kaiserlichen Worte, die jetzt, vielleicht zum letzten Male, die Krone in ihrer väterlichen Langmuth an ihn richtet, dann wird er, so zweifeln wir keinen Augeublik, jenen Weg betreten, welchen ihm der Kaiser anweist und welchen die Verfassung den berechtigten Forderungen Aller erschlossen hat. Dann wird aber auch der Momeut gekommen sein, in welchem alle Stämme der Monarchie sich um den Thron Sr. Majestät

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 27.01.1866
Descrizione fisica: 6
Karl IV. von Böhmen, wohl aber einen deutschen Kaiser Karl IV. gegeben habe. Die weitern Bemerkungen dcS NednerS galten dem Passus „Krone des heiligen Wenzel.» Er habe alle auf die Krönung der böhmischen König bezüglichen Urkunden genau durchforscht, in den selben aber nie den Passus „Krone des heiligen Wenzel' gesunden. UebrigruS, was die „Krone des heiligen Wenzel betrisst, so sei eö eine bekannte That>ache, daß im zehnten Jahrhundert wenigstens und auch in spätern Jahrhnudcrten Herzoge nie

„Kronen' trugen. Die erste Krone, die ein Herzog von Böhmen bekam, stamme von Kaiser Heinrich IV., die zweite von Friedrich Bar barossa und die dritte, mit welcher hoffentlich in nicht ferner Zukunft Se. k. k. Apostolische Majestät selbst aekrönt werden wird, von Kaiser Karl IV.; deshalb möchte er wünschen, daß statt des Passus . Krone des heiligen Wenzel' der Ausdruck „Krone des Königreichs Böhmen' gebraucht werde. (Beifall.) — Historiograph Palacky konnte nicht in Abrede stellen, daß der Passus

Krone des heiligen Wenzel' keine historische Berech tigung habe, dennHerzog Wenzel sei nie gekrönt worden. Der Gebrauch dieses Ausdruckes rühre davon her, daß „ach der Schlacht am Weißen Berge in Böhmen die Gewohnheit auskam, ^AlleS, was altböhmisch und dem Herzen treuer Böhmen theuer war, nach dem heiligen Weuzel zu benennen.'— Die Bemerkungen Professor Briuz' galten dem in der Adresse gebrauchten Ausdrucke „königliche Statthalterei,' und wünschte derselbe in ge bührender Weise die Titulatur

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Tiroler Stimmen
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Pagina 6 di 6
Data: 03.01.1862
Descrizione fisica: 6
der ungarischen Krone mit 33,473,800 fl., das lombard.-venet. Königreich mit 8,967,700 st. II Indirekte Abgaben 176,560,700 fl., um 1,827,200 fl weniger als im Vorjahre. Es gehören hieher: Allgem. Verzeh rungssteuer mit 53,316,000 fl. (1,152,000 fl. weniger als im Vorjahre), Zoll 14,154,300 fl. (592,600 fl. weniger), Salz 32,638,800 fl. (627,900 fl. mehr), Tabak 30,421.900 fl. (372,200 fl. mehr), Stempel 13,115,700 fl. (118,300 fl. we niger), Taren und Gebühren von Rechtsgeschäften 21,128,300 fl. (1,186,900

Weine und Moste um 281,000 fl., beim Biere um 4000 fl., beim Zucker aus inländ. Stoffen 1,349,000 fl. Die Kronländer sind bei der Verzehrungssteuer in nachstehendem Verhältnisse bethei- ligt: Die deutsch-slavischen Länder mit 39,359,800 fl., die Länder der ungarischen Krone mit 13,339,400 fl., das lomb.-venet. König reich mit 3,364,000 fl. Bei dem Tabaksgefälle sind die Kron länder in folgender Weise vertheilt: Die deutsch-slavischen Kron länder mit 36.330,563 fl., die Länder der ungarischen Krone

mit 15,116,737 fl., das lomb.-venet. Königreich mit 4,792,000 fl. Ungarn empfängt nach dem dermaligen Einlösungssystem über 8 Millionen Gulden baar von seiner Tabaksbesteuerung wieder zurück. Der Zollertrag ergibt in den deutsch-slavischen Kronländern 11,991,530 fl., in den Ländern der ungarischen Krone 1,929,120 fl., im lomb.-venet. Königreiche 2,797,250 fl. Der Betrag der Kron- ländergruppen zu der für 1862 veranschlagten Reineinnahme der Stempel, Rechtsgebühren und Taren stellt sich in folgender Weise

heraus: Deutsch-slavische Länder 22,638,900 fl., Länder der un garischen Krone 8,984,400 fl., das lombard.-venet. Königreich 2,620,700 fl. An dem Reinerträge des Postgefälls betheiligen sich: die deutsch-slavischen Länder mit 2,430,170 fl., die Länder der ungarischen Krone mit 405,470 fl., das lomb.-venet. König reich mit 209,560 fl. III. Einnahmen vom Staatseigenthume, bann Berg- und Münzwesen 7,474,500fl., um 561,800 fl. weniger, als im Vor jahre. Es erscheinen in dieser Rubrik angeführt

Partizipiren die Ländergruppen in folgender Weise: Deutsch slavische Kronländer mit l 90,951,400 fl., Länder der ungarischen Krone mit 82,555,300 fl., das lombard.- venet. Königreich mit 22,093,100 fl. — Aus dieser Zusammen stellung , sowie aus den oben angeführten einzelnen Rubriken der indirekten Abgaben wird das interessante Faktum ersichtlich, daß auf die Länder der ungarischen Krone bei Weitem nicht einmal die Hälfte der auf die deutsch-slavischen Länder entfallenden Abgaben veran schlagt ist.

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Innzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 21.06.1865
Descrizione fisica: 4
, so würde man zu dein Schlüsse kommen, daß die gesetzgebende Gewalt einzig und allein bei der Krone liegt, welche selbst aufhebenden Beschlüssen beider Häuser ihr abso lutes Veto durch Verweigerung der Sanktion ent gegenstellen konnte, dann wäre die Krone und nur diese die gesetzgebende Gewalt, und wir wären nichts als das bloße Schlepptau. Den von der Regierung angeführten Grund, daß die Konsequenzen einer bloß provisorischen Wirksam keit eines Gesetzes viel nachtheiliger sein könnten, als jene, welche aus der dauernden

dieses nicht vollständig, denn wem: dieses geschähe, so wäre dies eben der Staats streich und vor dem Worte: „Versassungsbruch' schreckt mancher selbst verwegene Staatsmann zurück, weil er weiß, daß hinter der Verfassung das Recht und selbst das Volk steht (Bewegung). Niemand im Hause wird wahrhaft konstitutionellen Rechten der Krone entgegentreten wollen. (Rufe: Sehr gut!) Niemand will in Oesterreich eine Schein monarchie, wir alle wollen die wirkliche, die wahre Monarchie. (Beifall links.) Ich wage zu behaupten

, es handelt sich nicht um konstitutio nelle Rechte der Krone, denn diese sind nur solche, welche mit einem konstitutionellen Prinzipe vereinbar l'tub. Wenn nun dieses darin besteht, daß eben kein Gesetz ohne Mitwirkung der Volksvertretung zu Stande konunen kann, darin kann von kei- nenr konstitutionellen Rechte der Krone die Rede sein. Es ist möglich, daß auf Grund des §. 13 ein Recht der Krone derart bestünde, aber ein kon stitutionelles Recht ist dieses nicht. Ich bin über zeugt, daß die Herren

aus der Ministerbank keinen Augenblick anstehen werden zu behaupten, wir haben eine Verfassung und Oesterreich ist ein konstitutio neller Staat. Ist dieses wahr, dann ist ihre Auslegung des §. 13 irrig, denn diese Auslegung stimmt nicht mit dem konstitu tionellen Prinzipe zusammen. (Rufe: Sehr gut, Bravo links). Wenn aber die Meinung Platz griffe, die Verfassung statuire für die Krone Rechte, zu gewissen Zeiten konstitutionell und zu gewissen absolut zu regieren, selbst dann ist die Sache noch nicht hoffnungslos

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 12.06.1871
Descrizione fisica: 6
sition nunmehr gegen die Krone gerichtet werbe und daß, selbst wenn daS Parlament das Stenerverwei- gerungSrccht wirklich besäße, weder ein äußerer, noch innerer Grund vorliege, von diesem Mittel Gebrauch zu machen. Man suchte vor der Bevölkerung in sophistischer Weise darzuthliil, daß die allezeit „getreue Opposition Sr. Majestät' keineswegs das Budget verweigern wolle, machte aber kein Hehl daraus, daß eS sich darum handle, der Regierung, in welche die Krone ihr Vertrauen seht, die Mittel

zur Wet terführung der Staatsgeschäfte zu entziehen und da durch die Krone zu zwingen, jenes Vertrauen, wel ches die wesentlichste Stütze der Negierung bildet, zu demeiitircn, — bloß weil dieß die Opposition will, gleichviel ob dieselbe ihren Willen vor der Krone und vor den Völkern Oesterreichs zu moti'vi- ren vermag oder nicht. Und daß sie dies nicht ver mochte, ergibt sich aus allen Kundgebungen der Krone und der Regierung, sowie aus der erfolgten Abstimmung und der Verwerfung deö Budgetver

. Die Verfassung kennt kein Steuerver- weigerungSrecht und kann es nicht kennen, wenn sie nicht die Handhabe zur Selbstaushebung bieten und die neue, fundene Theorie von der ..nnterschiedlichen' „Loyalität', welche ein Vertheidiger der Steuer- Verweigerung aufstellte, ins Praktische übersetzen will. Die Opposition war somit nach keiner >seite hin im Rechte, und berechtigt, den BudgetverweigerungSan- trag zu stellen, und dieß sowohl gegenüber der Krone und ihren Räthen, als auch gegenüber dem Staate

und der Verfassung, an welcher von d?,- Krone und der Regierung unverbrüchlich festgehalten wird, und -wulwu sarrlscy verseht sein ivllrdc, wenn der Antrag der Opposition zum Beschluß erhoben worden wäre. Man sagt uns, daß unsere Ver fassung finanziellen Ursprungs sei. In der That, sie gibt auch der Volksvertretung das Recht der Eoutrole, das Recht, den Staatsvoranschlag zu prü fen, Bestimmungen über die einzelnen Budgetposten zu treffen und die nothwendigen Mittel zur Er haltung deö Staates an die Hand zu geben

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 21.10.1861
Descrizione fisica: 4
die vom Kneiphol'schen Jnnkerhofe berufenen KröiinngS- zengen. Auch heute ist das Wetter prachtvoll. Königsberg, 17. Okt. (Abends). Beim heuti gen Empfang der LandtagShäupter wurde der König mit dreimaligem Hoch begrüßt und sprach ungefähr Folgendes: Es war mir ein Bedürfniß, die LaudeS- Vertreter noch vor der Krönnug um mich zu versam meln, und ich danke Ihnen, daß Sie meinem Wunsche gefolgt. Die Herrscher Preußens empfangen ihre Krone von Gott. Ich werde deßhalb morgen die Krone vom Tische des Herrn nehmen nnd

auf mein Haupt setzen. DicS die Bedeutung des Königthums von Gottes Gnaden, und darin liegt die Heiligkeit der Krone, welche unantastbar ist. Ich weiß, daß Sie selbst den Sinu des Aktes so verstehen, zu dessen Zeugen ich Sie berufen habe. Die Krone ist mit neuen Institutionen umgeben; Sie sind nach denselben berufen, der Krone zu rathen. Sie werden mir ra then, und ich werde auf Ihre» Rath höre». Der König äußerte auch, daß auch Zeugen aus der Mitte Derjeuigeu geladen seien, welche specielle Privatinter

-Lich für die Rcichsunmittclbaren eine Ansprache hielten. Hierauf begab sich der König auf die große Freitreppe des «chloßhofes, und nahm, umgeben vom ganzen Hofe, den Ministern, geladenen Zeugen, die Ansprachen der Präsidenten der Landtagshäuser und deS Grafen Dohna-Lanck, als Vertreter der ständischen Zeugen entgegen. darauf sprach der König: Bon Gottes Gnaden tragen Preußens Könige seit 160 Iahren die Krone, nachdem der Thron mit zeitgemäßen Einrichtungen umgeben worden ist, besteige

ich als erster König den selben. Aber eingedenk, daß die Krone nur von Gott kommt, habe ich durch die Krönung an geheiligter Stätte bekundet, daß ich sie in Demuth aus seinen Hände» empfangen habe. Die Gebete meines Volkes, ich weiß eö, haben mich bei diesem feierlichen Akte umgeben, damit der Segen deS Allmächtigen auf mei ner Regierung rnhe. Die Liebe und Anhänglichkeit, 1«>3N welche mir seit der Thronbesteigung erwiesen wurde, und mir eben in erbebender Weise bekundet worden, sind mir Bürge

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 03.03.1866
Descrizione fisica: 8
und unschuldig dich betrat, hat in dir sein irdisches und ewiges Glück verloren. Addieu Paris. 5 Mal habe ich dich gesehen, hoffentlich sehen wir uns nicht mehr. ^ Bon dem übrigen Frankreich will ich Weniges nur mehr berühren, denn Paris ist Frankreich, die Provinzen sind nur sein Schatten, sein Abklatsch. Auf der Strecke nach Straßburg wäre Rheims, die alte Krönungs stadt zu bemerken. Doch jetzt wird dort nicht mehr gekrönt. Man jetzt in neuester Zeit sich die Krone von Frankreich selbst aufs Haupts

die alte königliche Krone hat keinen Werth mehr, sie wurde mehrmal in die Rumpelkammer geworfen. Als Luis XVI. gekrönt wurde, soll er gesagt haben: Die Krone schneidet mir ins Haupt. Luis XVIII. sagte bei der gleichen Gelegenheit: Lne drückt mich; und Karl X.: Sie preßt mich empfindlich. Wie es de)! Dreien mit der Krone er gangen, wissen wir, und Luis Philipp war auch nicht glücklicher als seine Vorgänger. Es wurde ihm nicht nur die Krone herabgerissen, - sondern auch sein Thronsessel wurde verbrannt

. Wie wird es etwa dem noch ergehen, der sich selbst die Krone nahm? Es ist gefährlich mit Krone und Scepter zu spielen. Das Glück wechselt wie der Mond. — Die Kathedrale von Nheims ist wohl eine der ältesten und ehr würdigsten gothischen Gebäude in Frankreich. Auf den reizenden Hügeln um Nheims und Epernay wächst der köstliche Champagner, der schon so vielen die Köpfe verrückt und manchen Geldbeutel schnell leer gemacht hat. In allen Kaufläden der Welt ist dies Luxusgetränke zu haben; und ich glaube

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Innsbrucker Nachrichten
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Pagina 19 di 20
Data: 18.05.1867
Descrizione fisica: 20
79 des heil. Veit von Pavia nach Prag bringen und in der Domkirche beisetzen, wo er noch von allen Böhmen als Landespatron auf das Innigste verehrt wird. Wenn nun der heilige Wenzel niemals eine Krone auf seinem Haupte trug, ja sich nicht einmal König nannte, woher stammt denn also die böhmische Königskrone, die jetzt noch vorhanden ist und sogar den Namen: Krone des heiligen Wenzel be¬ kommen hat? Suchen wir weitern Aufschluß

auf dem Felde der Geschichte. Wenzel wurde, wie bekannt, am 28. September 936 von seinem jüngern Bruder Boleölaus er¬ mordet. Sein Leichnam wurde drei Jahre spater von Altbunzlau nach Prag über¬ tragen und in der Veitskirche in einem reichen Sarge beigesetzt. Nun kommen wir zu dem Ereignisse, welches die Veranlassung gab, daß Wenzel noch im Sarge eine Krone bekam, die ec freilich nicht mehr abweisen konnte. Im Jahre 1125. also 189 Jahre

und huldigte ihm auch als seinem Oberherrn. Aus Dankbarkeit für diesen Sieg ließ der böhmische Herzog eine goldene Krone an- fertigen, und auf das Haupt des heil. Wenzel im Sarge setzen. Das war die Verehrungskrone des heil. Wenzel. Sie bestand nur aus einem goldenen Reifen, der ringsum mit goldenen Zinken versehen war Ein nachfolgender böhmischer König. Johann, der viele Kriege führte und viel herumreiste, brauchte auch viel Geld

. War sein Staatssäckel leer, so griff er in den Kirchenschatz, und als auch dort nicht mehr viel zu nehmen war. ließ er auch die Krone des heil. Wenzel in Geld umprägen. Der demüthige Heilige würde wohl gegen diesen Raub nichts eingewendet haben; aber das Gewissen ließ dem Könige Johann doch keine Ruhe und er ließ, ich weiß nicht ob vor seiner Blindheit, oder nachher, eine neue Zinkenkcone für den heiligen Wenzel anfertigen. Im Jahre 1346 wurde

einen sehr kostbaren und äußerst kunstvoll verzierten Sarg anfertigen. Zu seiner eigenen Krönung als böhmischer König wollte er eine Krone haben die hinfort die böhmische Königskrone bleiben sollte. Aber eben als das Werk in An¬ griff genommen wurde, mußte er auf längere Zeit verreisen, übergab daher die Be¬ sorgung dieses Geschäftes seiner Gemahlin Blanka. Alles vorhandene Gold wurde verwendet, aber es fehlte noch ein bedeutender Theil zur Vollendung

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 22.10.1861
Descrizione fisica: 4
und kein deutsches Fest sei. — 17. Okt. Bei dem heutigen Empfang der entbotenen Krönungszeugen sagte derKönig denMitglicterndes Landtags ungefähr: Es war Mir Bedürfniß dir Landesvcrtreter noch vor der Krönung um Mich zu versammeln, und Ich danke Ihnen, daß Sie meinem Wunsche gefolgt sind. Dic Herrscher Preußens empfangen ihre Krone von Gott. Ich werde deßhalb morgen die Krone vom Tisch des Herrn nehmen und auf Mein Haupt setzen. Dieß ist die Bedeutung des Königthums von Gottes Gnaden, und darin liegt die'Hei

- ligkeit der Krone, welche unantastbar ist. Ich weiß, daß Sie selbst diesen Akt so verstehen, zu dessen Zeugen Ich Sie berufen. Die Krone mußte aber mit neuen Institutionen umgeben werden. Sie sind nach denselben berufen der Krone zu rathen. Sie werden Air rathen, auf Ihren Rath werde ich hören. — Ueber den Einzug und den Empfang Ihrer Maje stäten in Königsberg theilen wir, uach einem Bericht der A- Pr. Z. noch folgendes mit: Vor der städtischen Tri büne angelangt, sank ein Llumenschauer zu den Füßen

.' Entzückt von der Leutseligkeit der geliebten Lau- desmutter, brachen die Umstehenden innicht endenwollende Hoch aus, die Damen wehten mit den Tüchern,üiid^der Zug setzte sich wiederum .in HWMM''..Kie-ZäMliyatton der Stadt am Abend .war äußerst glänzendei W^dein Schloßberg. gegenüber dem- ?gl.7 Schloß; ist- die Statue Friedrichs I. mit einer Halle umgeben woWn.welchedurch Gasflammen glänzend erleuchtet war. Ue.ber der Statte brannte die königliche Krone Links von der Statue glänz ten die Worte

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Tiroler Stimmen
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Pagina 3 di 4
Data: 18.03.1867
Descrizione fisica: 4
Seite her natürlich offen gehalten und wo möglich erweitert werden möchte. Die ungarische Frage wird dazu benützt, indem man nämlich die Polen will glau- ben machen, es sei geheime Absicht der Föderalisten, gegen die Selbstständigkeit der ungarischen Krone zu kämpfen. Die Polen wünschen aufrichtig, daß den ungarischen Völkern unter dem Schutze der ungarischen Krone Recht und Gerech tigkeit gewährt werde. Aber in einer Zertrümmerung der ungarischen Krone sehen sie eine drohende Gefahr für ihre eigene

Existenz, weil die ungarischen Völker, von einander getheilt, nicht im Stande sind einen starken Körper an Stelle der ungarischen Krone zu bilden. So führen sie die Sache dann noch weiter aus und fordern also von dem Czechen ein föderalistisches Programm. Denn jetzt seien ebensoviel Pro gramme als Kronländer. Die Czechen, sagen sie, haben in ihr Programm die ganze böhmische Krone mit allen histori schen Rechte hineingelegt Wir haben in Oesterreich weder eine polnische Krone, noch geschichtliche Rechte

, und können uns daher nicht auf den Boden begeben, welchen die Böhmen für sich eingenommen. So sagen die Polen und haben in vieler Beziehung nicht Unrecht, namentlich ist ihre Stellung im österreichischen Kaiserstaate eine zu junge, um von ge schichtlichen Rechten sprechen zu können. Allein, wenn sie glauben, es sei böhmischerseitS auf eine Vernichtung der un garischen Krone abgesehen, sind sie doch in Irrthum. Wäh rend nämlich der Czeche sein historisches Recht betont, will er gewiß das der Ungarn nicht verleugnen

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Innzeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 19.10.1865
Descrizione fisica: 4
Länder schrof fen und der Versöhnung hinderlichen bezeichnete, lautet in seinen Hauptstellen, wie folgt: „Die Aufgabe des nächsten ungarischen Landta ges ist präcis formulirt; er hat ein neues pactum conventum zu Stande zu bringen, welches das Ver hältniß zwischen Nation und Krone auf einer gesetzlichen und dauernden Grundlage regelt. Er kann mit niemand Anderem unterhandeln, als nrit der Krone, und für die Dauer dieser Verhand lung ist zur Vertretung der Interessen der Gesammt- ten

, das Grundstück habe ich aus eige nen Mitteln angeschafft und hinsichtlich desselben muß ich freilich bekennen, in der Voruntersuchung diesen Umstand verschwiegen zu haben.' Monarchie, die allerdings hiebei in Rücksicht genom men werden müssen, ausschließend und allein die Krone berechtigt; sie allein wird zu entscheiden haben, ob das, was Ungarn fordert, mit dem Be stände und der Machtstellung des Reiches vereinbar- lich sei.' Pesti Naplo ist weit davon entfernt, die konsti tutionellen Rechte der Länder

, ohne welches die Monarchie nicht cxistiren könnte; von einem Compromiß mit einzelnen cisleithanischen Par teien kann von ungarischer Seite in diesen Fragen keine Rede sein. Diesen Standpunkt hat nach Pesti Naplo auch das September-Manifest eingenommen, und es hebt das citirte Pester Blatt noch jene Stelle des Mani festes besonders hervor, in welcher gesagt wird, daß die Krone die Anträge der östlichen Landtage erst dann den legalen Vertretern der Länder diesseits der Leitha vorlegen werde,, wenn sie (die Krone

) diese Beschlüsse der Landtage der östlichen Länder mit dem einheitlichen Bestand und der Machtstellung der Mon archie für vcreinbarlich erkennt. — Wenn daher die Krone die Beschlüsse der Landtage von Ungarn und Kroatien den Vertretern der westlichen Länder vor- Präsideut: „Angeklagter Gerke, Sie können sich setzen. — Angeklagter Müller, wir schreiteu nun zu Ihrer Vernehmung.' Die Blicke aller Anwesenden richteten sich mit Spannung auf ein kleines kugelrundes Männchen, das in der Residenz unter dem Namen

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Innzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 05.01.1863
Descrizione fisica: 4
Glasmalereianstalt in Innsbruck. Aus Berlin. Ein höchst interessanter Prozeß, welcher zwischen der Krone und dem Fiscus schwebt, wird in diesen Tagen von dem „Geheimen Justizrath' des Kammer gerichts in Berlin zur Entscheidung kommen. Dieser „Geheime Justizrath' ist eine besondere Abtheilung des Kammergerichts, welche im sechszehnten Jahrhundert bestellt wurde, um alle die gegen die Krone angestreng ten Prozesse zu entscheiden. Die alte Gerichtsordnung aus jener Zeit gieng bei der Einsetzung

Fürstenhauses und der Krone besonders verwaltet und verschiedene Mitglieder desselben damit belehnt. Dies geschah auch von Seiten des großen Kurfürsten, der seine aus zweiter Ehe stammenden Söhne zu Markgrafen von Schwedt ernannte. Bald jedoch starb die Hohenzollern'sche Seitenlinie wieder aus, und die Stadt Schwedt sammt Umgebung fiel unter Friedrich Wilhelm dem Zweiten an die Krone landes wieder zusammen. Den vorzüglichsten Gegen stand ihrer Berathungen dürften die Vorschläge zur Besetzung der Stellen

auch die übrige Ver waltung der Markgrafschaft Schwedt übernehmen. Durch allerhöchste Kabinetsordre vom Jahre 1819 ordnete darauf Friedrich Wilhelm III. an, daß hinfort die Regierung von Stettin die Verwaltung über Schwedt und die dazu gehörigen Territorien führen sollte. Seit dem flössen auch die Einkünfte dieser Landestheile nicht mehr der Krone zu, sondern der Staatskasse. Im Jahre 1849 kam jedoch diese Angelegenheit wieder zur Sprache. Ein Beamter der Krone machte geltend, daß die Einkünfte mit Unrecht

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Innzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 05.12.1864
Descrizione fisica: 6
konnte, mit kleinen und skurrilen Mitteln Fragen zu lösen, die nur mit der hochherzigsten Anschauungsweise gelöst werden können. (Allgemeiner Beifall.) Hoch erfreut habe ihn daher der in der Adresse enthaltene Passus betreffend die Einberufung des ungarischen Landtages; er halte es aber für unpassend, einen kategorischen Imperativ der Krone gegenüber anzuwerben. Redner stellt das Amen- dement, Satz 1 der Alinea 7 dahin zu formuliren: „Wir halten darum die Einberufung der Landtage dieser Königreiche

der, daß die Stellung des Hauses klar wäre. (Beifall links.) Dann müßten wir aller dings an den Ausbau der Verfassung gehen, fährt Redner fort, und zum Glück ist das Verfassungswerk der Art, daß wir die Mittel dazu haben ohne zu einer Konstituante zu werden oder uns dazu zu machen; denn die Verfassung ist ein Komplex alter und neuer Gesetze; wenn wir das Bestehende von einigen Wider sprüchen reinigen, und jene Gesetze uns gegeben werden, die ich im Eingänge meiner Rede angedeutet und die Krone hiermit einverstanden

der ersten Verfassungsperiode, und da müsse man beurkunden, daß es an dem Streben nicht gefehlt habe, der Krone die Wahrheit zu sagen. In der Argumentation des Vorredners vermisse er die Klarheit, denn verfolge man sie, so komme man zuletzt dahin. daß Niemand berechtigt wäre, einen Landtag von Ungarn zu berufen. Klar wäre ihm jedoch dies Eine, daß Se. Majestät mit dem Oktoberdiplom und dem Februar-Patente eine Verfassung für das ganze Reich erlassen, und für die Vertretung desselben ein Reichsparlament

bestimmt habe. Auf diese Verfassung hin hätten Alle die Angelobung geleistet, und es sei undenkbar, daß irgend ein ungarisches Staatsrecht, außer dem Vcrfassungsrechte des Gesammtstaates, oder etwa gegen dasselbe bestehen könne. Wenn die als der Gesammtreichßrath einberufene Volksvertretung eine Adresse an die Krone richte, so liege ihr daran, Maß nahmen zu wünschen, durch welche die Einheit des Reiches eine wirkliche Basis in dem Volke finde. In dieser Beziehung halte er die Adresse für den einzig

richtigen Weg der hohen Krone gegenüber. Abg. Tinti erklärt bei dem Umstände, als die Adresse an den Kaiser und nicht an das Ministerium gerichtet sei und bei dem weitern Umstände, daß die Adresse eine Form erthalten müsse, zu welcher sich mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Hauses bekenne, dem Amendement Kaiserfeld beizutreten. Abg. Toman sagt, die Thätigkeit der Landtage diesseits der Leitha sei ohne Resultat geblieben, die Regelung der kleinen häuslichen Geschäfte stehe in keinem Verhältnisse

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Innzeitung
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Pagina 6 di 6
Data: 05.12.1864
Descrizione fisica: 6
hat in seinem vielgelesenen Blatte wiederholt darauf hingewiesen, der Umstand fei sehr verletzend, daß die Präsidenten vom Kaiser ernannt würden. Ich glaube aber nicht, daß dieser Umstand ein derartiger ist, daß seine Abänderung in irgend einer Weise hinreichte, die Ungarn zu gewinnen, freudiger in den ReichSrath zu kommen. Denn dessen können Sie, meine Herren l sicher sein, daß, wenn auch das Ernennungsrech! der Prä. sidenten der Krone vorbehalten ist, wenn die Ungarn in den Reichsrath eintreten, sicher auS ihrer Mitte

, diese so wichtige Verfassungs- frage nach allen Richtungen hin zu debattiren, sie wird darin, wenn auch diese Verfassungsfrage in einer anfangs der Regierung feindseligen Weise besprochen wird, durchaus nicht Anlaß nehmen, diese Besprechung durch den Schluß des Landtages vor der Zeit — so lange die Grenzen des Anstandes gegen die Krone nicht verletzt find — entgegenzutreten; sie wird gestatten, daß die Frage von Seite des ungarischen Landtages in um fassendster Weise erörtert wird und wird sich freuen

, wenn bestimmte Wünsche von Seite des ungarischen Landtages formulirt werden, Wünsche, die, ohne das Wesen der Verfassung zu alteriren, der k. Regierung es möglich machen, diese Wünsche zu acceptiren und kraft ihrer Initiative den Reichsrath einzuladen, in die weitere Behandlung dieser Anträge einzugehen; denn an dem Gedanken und an dem Grundsätze hält die kais. Regierung fest, daß nur auf verfassungsmäßigem Wege eine Revision der Verfassung Platz greifen könne, daher nur von der Krone im Einverständniß

, damit seine eigentliche Aufgabe erfüllt werde; und in diesem Sinne soll unser Eifer in keiner Weise erkalten. Nachdem von Seite des Herrn Abgeordneten v. Kaiserfeld selbst ein Antrag eingebracht wurde, welcher den Zeitpunkt der Einbe rufung des Landtages der Krone überläßt, indem durch dieses Amendement selbst das unantastbare Recht der Krone, den Landtag nach ihrem Ermessen zu berufen, konstatirt werden will, so habe ich in der Richtung weiter Seitens der Regierung nichts zu bemerken, ich würde sonst genöthigt

gewesen sein, das Recht der Krone zu wahren, daß es nur ihr zusteht, den Moment, wo der Landtag berufen werden soll, in ihre Erwägung zu ziehen. Diesem Gegenstände habe ich daher weiter nichts beizufügen. Den Standpunkt, den die Regierung in der ungarischen Frage einnimmt, habe ick mit Offen heit gekennzeichnet. Wir sind der festen Ueberzeugung, daß der Weg, den wir betreten, wenn er auch kein geräuschvoller ist, zum Ziele führt. Das Weitere liegt mitunter in dem Gange der Ereignisse und vor Allem in der Hand

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Innzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.02.1863
Descrizione fisica: 4
, daß uns der Raum unseres Blattes nicht gestattet, unsere Leser in ausge- ehnterer Weise darüber in Kenntniß zu setzen, wie die preußischen Abgeordneten mit ihren Ministern zu Ge richte sitzen. Einiges Licht mag jedoch das Folgende hierüber verbreiten. In der Sitzung vom 27. Jänner sprach Minister v. Dismarck: Der Entwurf hat daS Verdienst Klarheit in unsere gegenseitigen Beziehungen zu bringen. Vor noch nicht einem Jahr wurde die Behauptung, daß die Krone mit dem Parlament um die Macht streite zurückgewiesen

erblicken, in diesem Sinne verfügt. In England sind die Minister Minister des Parlaments, in Preußen des Königs. Der Deckung durch den König bedürfen wir im Bewußtsein unseres Rechts nicht; es handelt sich um einen Kampf um die Herrschaft zwischen diesem Haus und der Krone. Die Verfassung sagt nicht: das Abgeordnetenhaus stellt das Budget fest, sondern das Budget wird durch das Gesetz festgestellt. Wenn ein Gesetz nicht zu Stande kommt, so fehlt eine Bestimmung. Früher meinte man die Krone müsse

nur „auf Befehl des Königs' handeln, bedeutet nichts anderes als, daß wir nur scheinbar die Minister, in Wirklichkeit aber die Krone angreifen. Auch hiergegen muß ich Verwahrung einlegen. . . . Die Verfassung garantirt uns das Recht Mini- steranklage; wäre aber die Theorie des Hrn. v. Bismarck richtig, dann würde eine Anklage gegen die Minister Hochverrath gegen die Krone sein. (Hört, hört!) Nir gend ist ein gesetzlicher Anhaltspunkt dafür zu finden, daß wenn kein Budget zu Stande gekommen, die Mi nister

oder nicht — wir die Ueberzeugung haben: die Zukunft, meine Herren, ist unser! (Lebhafter Beifall links.) Abg. Graf v. Schwerin: Es war meine Absicht gegen eine Adresse zu stimmen. Bevor ich aber meine Ansicht motivire, muß auch ich meinerseits mit tiefem Bedauern gegen die Worte des Ministerpräsidenten Ver wahrung einlegen. (Bravo.) Der Herr Minister präsident hat an den Geburtstag des zukünftigen preu ßischen Thronfolgers erinnert,' und betrachtet ihn als einen Mahnruf das Recht der Krone zu wahren

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 15.01.1868
Descrizione fisica: 8
vertretenen Königreiche und Länder und der Länder der ungarischen Krone vom 1!). November 1367 wird das Ministerium ermächtigt, das nachfolgende Uebereinkommen in Betreff der BeitragSleistung der Län der der ungarischen Krone zu den Lasten der allgemeinen 'Staatsschuld abzuschließen. 8. 1. Vom Jahre 1868 angefangen leisten die Länder der ungarischen Krone zur Bedeckung der Zinsen für die bisherige allgemeine Staatsschuld einen dauernden, einer weiteren Aenderung nicht unterliegenden Jahresbeitrag

nach zur Umwandlung in diese einheitliche Nentenschuld nicht ge eignet sind, so ist im gesetzlichen Wege festzustellen, daß die zu diesen Rückzahlungen erforderlichen Geldmittel jährlich durch die Ausgabe von Obligationen der künf tigen einheitlichen Nentenschuld ausgebracht, und daß die durch diese Geldbeschaffung hervorgehende Mehrbelastung von den im Neichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern übernommen und von den Ländern der ungarischen Krone hiezu nur ein fixer jährlicher Beitrag von einer Million

sein sollte, auch diese zwischen den im Neichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone in dem zur Zeit der Eontrabirung des Anlehens bestehenden BeitragSverhältnisse zu den pragmatischen Angelegenheiten zu theile» sein. 5. Die in StaatSnoten und Münzscheinen bestehende schwebende Schuld von zusammen 312 Millionen Gulden wird unter die solidarische Garantie beider NeichStheile gestellt. Da serner die auf den Salinen Gmunden, Allssee und Hallein einverleibten Hppothekarscheine im Betrage von 100 Millionen

Liquidirungkommission wird ein gesetzt Z'U'. IZ'. 'lsung und Richtigstellung der Activa der Ecntr.ilfii.anzen, welche mit Ausschluß der jedem der beiden Theile zustehenden Steuerrfickstände und der im vorhergehenden Paragraph«: erwähnten Forderungen an die Eisenbahngesellschaftcn zunächst zur Deckung der anr letzten Dezember 1867 bereits fälligen und noch nicht be hobenen Zinsen nnd EapitalSriickzahliingen bestimmt sind. 0. Sowohl die durch den NeichSrath vertretenen Länder, als auch die Länder der nugarischen Krone ver pflichten

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