22. Cacilia I. M., Philemon M. Freitag 23. Klemens P. M., Felizitas M. Wehe dem Volk, das sich nur mehr um Geldsragen erregt und das selbst die Religion nur interessiert, wenn In teressen in Gefahr stehen. Krenen. Aas Kereinziehen der Krone in die Waylreform. Herr Abg. Schrott hat in seiner jüngsten Parlamentsrede sich „ganz entschieden dagegen oerwahrt, daß in einemsort, um diese Wahlreform zur Annahme zu bringen, die Autorität der Krone hereingezogen und hereingezerrt werde'. zEr hat dabei auf eins
Reihe von Angelegen heiten hingewiesen (erhöhtes Rekrutenkontingent, neue Kanonen, neue Steuern und Abgaben, den neuen Zolltarif, die Abschlieszung der Handels^ vertrage, das Millionengeschenk an die Polen, den ungarischen Ausgleich u. s. f.?, wo man die Krone nicht hereingezogen habe. Also solle man sie auch bei der Wahlreform nicht hereinziehen. Mit dieser Verwahrung war der Herr Abgeordnete eigentlich sehr unvorsichtig. Denn gerade die Partei, der er angehört, hat mit großer Vorliebe.die Krone
, um diese Verwahrung auszusprechen, so hat er einen großen Fehlgriff gemacht. Ist diese Verwahrung am Platze, dann ist sie nicht gegen solche gerichtet, welche sich etwa auf die Krone berufen, sondern gegen die Krone selber, deren Träger tatsächlich wiederholt es als seinen Willen, als sein Programm erklärt hat, daß die Wahlresorm durchgeführt werde. Nun hat wohl Gras Stern - berg, es hat auch der Abg. Stein, es hat das sattsam bekannte „Grazer Tagblatt
', es haben die T s ch e ch i s ch s o z i a l e n, also alle politischen Spinner, dagegen protestiert, daß der Kaiser in dieser Sache seinen Willen kundgebe ; wir möchten doch bezweifeln, daß der Abgeordnete Schrott in dieser Gesellschaft es dem Träger der Krone verwehren wollte, seinen Wunsch und Willen auszusprechen. Man darf auch nicht übersehen, daß hier ein ganz eigenartiger Gegenstand vorliegt, bei dem der Willensausdruck des Monarchen sich ganz anders ausnimmt, als bei anderen Gesetzen. Denn um was handelt es sich denn? — Früher war der Träger der Krone
der alleinige Gesetz geber. Er hat d^nn den hochherzigen Entschluß gefaßt, seine Regierungsgewalt mit dem Volke zu teilen. Diese Teilung ist so aus gefallen, daß den größten Teil jene erhielten, welche dem Kaiser am nächsten standen, die obersten Schichten der Gesellschaft. Die Krone hatte darum trotz der Konstitution für ihren Regierungswillen in der eigenartigen Zusammen setzung des Parlamentes, d. h. in der sonder baren Verteilung des Wahlrechtes immer eine mächtige Stütze. Und nun will die Krone