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Innsbrucker Nachrichten
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Pagina 6 di 40
Data: 05.12.1903
Descrizione fisica: 40
Seite 6. Nr. 279. Innsbrucker Nachrichten Samstag den 5. Dezember 1903. Derlei gesetzliche Vorschriften bestehen jedoch nicht und zwar- weder für das Oberlandesgericht in Innsbruck, noch sür die Kreisgerichte als Be¬ rufungs-Instanzen. Tatsächlich werden alle Be¬ rufungsverhandlungen in Strafsachen, auch die¬ jenigen, welche aus den Bezirken Buchenstein und Ampezzo an das Kreisgericht Bozen gelangen, beim letzteren ausnahmslos in deutscher

im Trientiner und Novere- taner Kreise, nicht aber auf den Verkehr mit den Gerichten des Pustertaler Kreises, zu welch letz¬ teren auch Ampezzo und Buchenstein gehören; 3. daß schon gar jeder Anhaltspunkt fehlt, um singuläre Verfügungen für das Oberlandes¬ gericht in Innsbruck auf das Kreisgericht in Bozen auszudehnen. Es ist sohin zweifellos, daß für die Frage der Sprache des äußeren Verkehrs der Gerichte mit den Parteien in Tirol ausschließlich

der H 14 der westgalizischen Gerichts-Verordnung maßgebend ist. Das diesen: Gesetze zuwiderhandelnde Vorgehen des Präsidenten Baron Biegeleben und des von ihn: für den vorliegenden Zweck zusammenge¬ setzten Senates des Kreisgerichtes Bozen hat we¬ gen den unabsehbaren Konsequenzen eine große Erregung in der Bevölkerung der deutschen Stadt Bozen hervorgerufen, die es nicht dulden kann, daß durch die Willkür eines Gerichtspräsidenten das Kreisgericht Bozen

zu einem doppelspirachigen gestempelt werde. Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Ministerpräsidenten als Justizminister die An¬ frage: Ist derselbe geneigt, durch entsprechende Wei¬ sungen an das k. k. Oberlandesgerichts - Präsi¬ dium in Innsbruck dafür Sorge zu tragen, daß sich das k. k. Kreisgericht Bozen in Bezug auf oen Gebrauch der Sprache im Verkehre mit den Parteien strenge an die klare und unzweideu¬ tige Vorschrift des Z 14 westgal. Gerichts

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