sollen. Die neuen Kammern werben nach dem Muster der Handelskammern in der Weise gegliedert, daß die großen Gruppen Sektionen bilden, denen eine neue Sektion der Angestellten und Arbeiter anzugliedern wäre. Diese hätte in gewissen Fällen gesondert abzustimmen. Grundsätzlich soll die Gliederung die sein, daß zum Beispiel die Handels kammern in die Sekttonen Handel, Gewerbe, Industrie, jede aus den gleichberechtigten Kurien der Anternehmer und brr Dienstnehmer bestehend, zerfällt, ebenso
die Landwirtschaft kammern in Sektionen der Klein-, Mittel- und Großbesitzes Klein- und Großforstbesitz. Die Kammern der freien VerB soll die bestehenden Verussverbände der Aerzte, Rechtsanwälte Notare, Journalisten, Ingenieuren und Architekten usw. E nehmen, wobei die Frage der Vertretung der Beamten bei öffentlichen Hand — unter Amständen in einer gesonderte» Veamtenkammer — noch offen bleibt. Wichtig ist jedoch ber Grundsatz, daß in Fragen des Dienstrechtes, der SozialverM rung und ähnlichen die Arbeitnehmer
besonders nahe berühre»' den Angelegenheiten im Rahmen der einzelnen Kammern llnter- nehmer und Arbeitnehmer als selbständige und gleichwertige Gruppen einander gegenübergestellt werden, so daß eine lieber' stimmung der einen durch die anderen verhütet wird. ^ Den Kammern soll die Gesetzgebung in allen jenen Frage» übertragen werden, die ausschließlich die großen Berufsstälide, also Industrie, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Forstwirt' schast, freie Berufe, berühren, wie Gewerberecht, Patent-,