geachtet würden. K. K. Landgericht Montafon. Schrunö, den 24. Okt. 1342. Meßner, Landrichter. Müller, Adjunkt» z Edikt. Joseph Rainer, Metzgermeisterssohn von Meran, welcher im Jahre 1310 zum königl. haierischen Militär kam. und seither Unbekannt ist, wird auf Ansuchen sei nes BruderS Johann und seines Kurators Johann La-, durner aufgefordert, binnen Jahresfrist bei diesem Ge richte zu erscheinen oder eS auf andere Art in die Kennt niß seines Lebens zu setzen, widrigenS er auf neuerliches Anlangen
-Erklä- rung geschritten werben würde. K. K. Landgericht Windischmattrey, den 20. Okt. 1342. Peinlner, Landrichter. Geringer, Aktuar. 3 Edikt. Nr. 3531 Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wird hiemil be kannt gemacht, eS sey den 13. Februar d. I. zu Glenn der BlasiuS Stranger, Inwohner, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung, in welcher er den Ste phan Thaller zum Universalerben ernannte, verstorben. D? nun diesen» Gerichte unbekannt ist, ob und wel chen Personen auf seine Verlasscnschast
ein Erbrecht zu steht, so werden hiemit alle jene, welche hieraufAnfprü- che auS waö immer für einem Nechtsgrunde zu machen gedenken, erinnert, ihr Erbrecht binnen einem Jahre um so gewisser bei diesem Gerichte, als Abhandlungs instanz, anzumelden und sich gehörig auszuweisen, alS widrigenfalls diese Verlassenschaft mit dem ernannten Universalerben Stephan Thaller nach Vorschrift der Ge setze verhandelt werden würde. K. K. Landgericht Neumarkt, den 17. Okt. 1342. v. Ottenthal, Landrichler. 3 Edikt
. Aus Ansuchen des wohllöblichen k. k. Civil- und Kriminal-Gerichts Botzen zur Liquidiiung deö Vermö gens deS Kuranden Johann v. Guggenberg in WelS- berg schreiten zu können, werden anmil alle jene, welche aus was immer für einem Rechtögrunbe eine Forderung an solchen zu machen haben, aufgefordert, selbe läng stens binnen einer Monatsfrist beim unterzeichneten Landgerichte in Anmeldung zu bringen, wo sonach die weiteren Verhandlungen hierüber gepflogen werden. K. K. Landgericht WeiSberg, den >5. Okt. 1342
dieser Zeit vermißt. Dieser Johann Ampserer wird auf Ansuchen seines bestellten Kurators aufgefordert, daß er binnen Jahres frist allda erscheine, oder dieses Landgericht von seinem Leben und Aufenthaltsort in Kenntniß setze, widrigen falls man zur Todeö?Erklärung schreiten, und sein Ver mögen feinen gesetzlichen Erben einantworten würde. - K. K. Land- und Kriminal-UntersuchungS-Gericht Nattenberg, den 13. Okt. 1342. Schiestl, Landrichter. 3 ' Todes-Erklärungs-Edikt. Nachdem der mit Edikt vom 5. Oktober