nicht erhaltener Blätter find portofrei. Jf84 Hohn dem Gesetz! „Für Gott, Kaiser und Vaterland!" lautet die angebliche Devise unserer Klerikalen. Die thatsächliche faßt man am richtigsten in die Worte zusammen, die da lauten: „Hohn dem Gesetz!" In welchem zivilisirten Staate der Erde ist wol so etwas möglich mit Ausnahme von Oesterreich? Nirgends aus Gottes weiter Welt. Auch in andern Ländern gibt es bisweilen große, lebhafte, anhaltende Bewegungen, tiefgehende Agitationen, heiße Kämpfe der Parteien
gegen einander; aber diese Kämpfe drehen sich der Hauptsache nach und in der Regel nicht um die Anwen dung und Durchführung irgend eines schon zu Recht bestehenden Gesetzes. Wenn die bestehenden Gesetze sich überlebt haben und der Zeitgeist angemessene Reformen verlangt, um dem auf aller Welt sich bemerkbar machenden Fortschritt das Gleichgewicht zu halten; aus Anlaß neuer staatlicher Gestaltungen wie z. B. die des eben geeinten deutschen Reiches; zur Zeit der Neuwahlen; in Folge von Kriegen
u. s. f. machen sich in allen Ländern, die sich eines freien Staatsbürgerthums erfreuen, Agitationen, Kämpfe, Bewe gungen und Aufregungen der Parteien fühlbar. Man kämpft zu dem Ende, um seinen Grundsätzen zum Siege zu verhelfen; um die bevorstehenden Wahlen in seinem Sinne zur Entscheidung zu bringen, um die werdende oder gewordene staatliche Neugestaltung derart durchgeführt zu sehen, wie es den politischen Anschauungen des Kämpfenden angemessen' erscheint; um den nothwcndig ge wordenen Reformen jenes Gepräge zu geben
, welches man nach seinen Anschauungen für das passendste, dem allgemeinen Wohl förderlichste, der Menschheit nützlichste hält. Solche Agitationen und Kämpfe, so sehr sie oft das Gebiet, auf welchem sie durchgefochten werden, erschüttern, sind nicht ent sittlichend, denn sie tasten das Bestehende nicht an, insoferne es sich um dessen rechtlichen Bestand, um dessen Anerkennung und Durchführung handelt. Sie kehren sich nur indirekt nach rück wärts; ihr Strebeziel liegt in der Zukunft, der Kampf gilt aller dings der Gesetzgebung