irrte. Aber trotz dreimaliger Unterweisung in der Heiligen Schrift blieb Hüter standhaft. Die Regierung klagte in ihrem Schreiben an König Ferdinand I., Hüter habe, anstatt die Unterweisung des Predigers anzunehmen, gescholten und geflucht. Sie betonte aber ausdrücklich, daß Jakob Hüter, die Täufervorsteher wie auch alle Mitbrüder des Täufertums die Ordnung der christlichen Kirche, wie die Beichte, das Sakrament des Altares, die Kindertaufe, zwar ablehnten, aber ihren Glauben
nicht mit Anwendung von Gewalt zu verbreiten beabsichtigten. Dies ginge auch aus einem Brief hervor, den der Vorsteher Hans Amon Tuechmacher aus Mähren geschrieben hat und den Jakob Hüter bei der Festnahme bei sich trug. Wie auch andere Quellen bestätigen, trug Jakob Hüter seinen Brüdern streng auf, keine Wehr zu tragen als einen Stock und sich nicht mit Gewalt gegen die Gefangennahme zu wehren (9). Weil aber Jakob Hüter beim gütlichen Verhör keine Bereitschaft zeigte, Mitbrü der namentlich anzugeben
, sein Bekenntnis zu widerrufen und die kirchliche Ordnung anzuerkennen, befahl die Regierung im Namen des Königs am 1. Jänner 1536 Christof Fuchs von Fuchsberg, dem berüchtigten Hauptmann von Kufstein, unverzüglich zwei Landsknechte aus Kufstein nach Innsbruck zu schicken, um den gefangenen Hüter auszupeitschen, was bei vielen anderen Wirkung gezeigt habe. Bei diesem peinlichen Verhör sollte auch der Hauptmann selbst anwesend sein (384). Aber trotz grausamster Folter hat Jakob Hüter keine Mitbrüder verraten
. Mit Rutenhieben und schmerzhafter Verwundung seines ganzen Körpers 1 ’) konnte er auch nicht zum Widerruf seines Bekenntnisses und zur Anerkennung der Kirche gezwungen werden. Er verharrte bei seinem Täuferbekenntnis, das er seit zehn Jahren lebte und verkündete. In einem Schreiben vom 26. Jänner 1536 überließ es die Regierung Peter Praunegger, dem Landrichter von Sonnenburg, den Tag zu bestimmen, an dem Jakob Hüter zum letzten Mal auf die von der Regierung zusammengestellten Fragen unter Folter verhört
werden soll. Das Verhör sollte um sieben Uhr morgens „in der nüchterne“, also bevor der Gefangene gegessen hat, beginnen. Auch wurde bereits der Nachrichter, der Henker, bestellt, der nach dem Urteilsspruch das Urteil zu vollziehen hatte (391). X: /'t-rtvö V~WW.firV iW ir>*4 ^^ ‘•W iL .. „ ,) n . fl •“ n// JTrtföev /^Hy »vu^/ 'o%*U- Q<*i\ /V\fi H *** f'yj JhH~ c (>*&»*■»«&• tnyy •****$? V. je**#^ ' t c SU***, f ftwjC ^ ^ —*7 Abb. 15: Befehl an den Landrichter Peter Praunegger. den Jakob Hüter unter Folter zu verhören