WaS dich nichts angeht, das laß stehni WaS du nicht halten kannst, laß zehn. 1VN>. ^ 21. Zehn Versicherungsregeln für den Landwirt. Folgende zehn Dersicherungsregeln verdienen, von den Landwirten als goldene Hausregeln beachtet zu werden: Erste Regel: Du sollst Hab und Gut, Haus und Hof und atles, was dein ist, gegen Feuerschaden, Blitz- und Hasselschlag versichern, denn: „Brauch vor Unglück Kops und Hand, dazu gab dir Gott Verstand.' —- Zweite Regel: Du sollst nicht mehr versichern
Ernte dich zum Bettler machen kann. — Siebente Regel: Du sollst ebensowenig vergessen, Lebens- und Unfallversicherungen abzuschließen; denn so gewiß du jede Stunde von dieser Welt abberufen werden kannst, sei es nun durch Krankheit oder infolge eines Unfalls, wie solche beim Gehen. Fahren, Reiten usw. vorkommen, so gewiß ist dein Leben noch ein köstlicheres Gut als Haus. Hof und Ernte. Geht aber einer Familie der Ernährer verloren, wie tröstlich ist es, wenn die Hinterbliebenen wenigstens