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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 13.02.1914
Descrizione fisica: 4
Eigentümer: Trixl Stefan auf Hof Tierwarten, Fieberbrunn-Pfaffenschwend. (Lb. E.-Zl. 173; Gp.-Nr. 3177/4, 4241/3, 3177/1, 4341/7, 4241/9, 3177/2, 2963/1, 2963/1, 2963/2; einzulösende Flächen: 163, 100, 1923, 153, 341, 1811, 524, 92-, . ^ und 32 Quadratmeter; Kulturart: Weide, Weg, Weide, Weg, Weg, Weide, Weide, Wald, Wald? Eigen tümer: Weide-Jnteressentschaft Pfaffenschweud. Gb. E.-Zl. 213; Gp.-Nr. 3133; einzulösende Fläche 116 Quadratmeter; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Hain Anton und Hain

Maria, geb. Berger, Haus-Nr. 37, in Hochfilzen» Äb. E.-Zl. 53; Gp.-Nr. 3200, 3207, 4241/6, 3203, 3209; einzulösende Flächen: 433, 27, 148, 379, uud 36 Quadratmeter; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Gepp Sebastian, auf Hof Högern in Fieberbrnnn-Pfasfenschwend. Gb. E.-Zl. 21; Gp.-Nr. 3216, 3215/2, 3227/1, 3215/1, 4241/1, 3214, 3228, 4241/5, 4241/5, 4241/5, 3232/1, 3235/2, 3240/2. 3240/2 und 3242/1; einzulösende Flächen: 95, 451, 122, 194, 211, 72, 145, 451, 50, S, 168, 440, 96, 42 und 3 Quadratmeter

; Kulturart: Wiese, Wiese, Wiese, Wiese, Wiese, Wiese, Wiese, Wiese, Weg, Bach, Acker, A<ker, Acker, Wiese, Wald; Eigentümer: Berger Johann, am Hof Psassen- schwenderschneidcr in Fieberbrunn - Pfaffen schweud. Gb. E.-Zl. 49; Gp.-Nr. 2980, 2980, 2979; einzulösende Flächen: 22, 9 und 502 Qndrat- meter; Kulturart: Weide, Acker; Eigentümer: Blasnig Alban, auf Hof Häusler in Fieber brunn-Pfaffenschwend. Gb. E.-Zl. 222 und 223; Gp.-Nr. 4243/3, ^241/2, 4230/3, 4229, 4230/1, 4230/2, 4224/2, ^222/2, 4281/2, 4210

/1, 4206/1, 4202/1, 4287; einzulösende Flächen: 38, 5, 65,. 4, 161, 121, 208, 104, 40, 87, 38, 62 und 5 Quadratmeter; Kulturart: Feldweg, Landstraße, Weg, Feldweg, Feldweg, Feldweg, Feldweg, Weg, Moosbach, Feldweg, Weg, Wiese, Bach; Eigentümer: öffentliches Gut, politische Gemeinde Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 23; Gp.-Nr. 2987/1; einzulösende Fläche: 931 Quadratmeter; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Schwaiger Michael, auf Hof Hör- getten in Fieberbruun-Pfaffenschwend. Gb. E.-Zl. 34; Gp.-Nr. 2811/1, 2810

/1; ein zulösende Flächen: 1354 und 33 Qudratmeter; Kulterart: Acker, Acker; Eigentümer: Wörgöt-- ter Johann und Maria auf Hof Pauler, Haus- Nr. 84 in Fieberbrunn, Pfarr-Reith. Gb. E.-Zl. 36; Gp.-Nr. 2747/1, 2746/1, 2748/1, 2748/1, 2748/1, 4242, 2737/, 2735/1, 2736; einzulöf. Flächen: 31, 76, 46, 64, 13, 2, 919 u. III Quadratin.; Kulturart: Wiese, Wiese, Acker, Wiese, Weg, Wiese, Wiese, Wiese; Eigen tümer: Fleckl Sebastian, auf Hof Hiediug-Buchau, Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 35; Gp.-3!r. 2738; einzulösende Fläche

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 16.02.1914
Descrizione fisica: 4
Blasnig Alban, ans Hof Häusler in Fieber- brunu-Pfaffeiischwend. Gb. E.-Zl. 222 und 223; Gp.-Nr. 4243/3, 4241/2, 1230/3, 4229, 4230/1, 4230/2, 4224/2, 4222/2, 4231/2, 4210/1, 4206/1, 4202/1, 4237; einzulösende Flächen: 38, 5, 65, 4, 161, 121, 208, 104, 40, 87, 88, 62 und 5 Quadratmeter; Kulturart: Feldweg, Landstraße, Weg, Feldweg, Feldweg, Feldweg, Feldweg, Weg, Moosbach, Feldweg, Weg, Wiese, Bach; Eigentümer: öffentliches Gut, politische Gemeinde Fieberbrunu. Gb. E.-Zl. 23; Gp.-Nr. 2987

/1; einzulösende Fläche: 031 Quadratmeter; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Schwaiger Michael, auf Hof Hor- gettcn in Fieberbruun-Pfaffeuschwend. Gb. E.-Zl. 34; Gp.-Nr. 2811/1, 2810/1; ein zulösende Flächen: 1354 uud 33 Qudratmeter; Kulterart: Acker, Acker; Eigentümer: Wörgöt- ter Johann und Maria auf Hof Pauler, Haus- Nr. 84 in Fieberbruuu, Pfarr-Reith. Gb. E.-Zl. 36; Gp.-Nr. 2747/1, 2746/1, 2748/1, 2748/1, 2748/1, 4242, 2737/, 2735/1, 2736; einzulöf. Flächen: 31, 76, 46, 64, 18, 2, 010 u. III Quadratm

.; Kulturart: Wiese, Wiese, Acker, Wiese, Weg, Wiese, Wiese, Wiese; Eigen tümer: Fleckl Sebastian, auf Hof Hied.ing-Bnchau, Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 35; Gp.-Nr. 2738; einzulösende Fläche: 1600 Quadratmeter; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Trixl Johann auf Hof Dersch- Buchau, Fieberbruuu. Gb. 37; Gp.-Nr. 2720/2, 2723/1; einzulö sende Flächen: 110, und 700 Quadratmeter; Kulturart: Wiese, Wiese; Eigentümer: Kappel ler Leonhard auf .Hof Lieudler, Fieberbrunu. Gb. E.-Zl. 36; Gp.'-Nr. 4234/4, 2670/1; ein zulösende

Fläche: 32 und 2 Quadratmeter; Kul turart: Feldweg, Wald; Eigeutümer: Hiuter- holzer Anton und Aigner Maria auf Hof Obing- Walchern. Gb. E.-Zl. 13; Gp.-Nr. 2646/1; einzulösende Fläche: 42 Quadratmeter; Kulturart: Wald; Eigentümer: Lengg Jakob auf Hof Walcher- böck in Fiebcrbrnnn. Gb. E.-Zl. 38; Gp.-Nr. 2640, 2509/1, 2599/1, 2599/3, 2605/2, 2601, 2599/2; einzulösende Flä chen: 3, 896, 813, 7, 56, 44, und 374 Quadrat meter; Kulturart: Wald, Wiese, Acker, Wiese, Wiese, Wiese, Wiese; Eigentümer

: Windberger Johann auf Hof Marcisen in Fieberbruuu (Per- terach). Gb. E.-Zl. 39; Gp.-Nr. 2634, 2617/2; eiuzu- löseude Flächen: 13 und 126 Quadratmeter; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Kirchmaier Karl, auf Hof Webern in Fiebcrbrnnn. Gb. E.-Zl. 42; Gp.-Nr. 2622/1; cinznlöfendc Fläche: 13 Quadratmeter; Kulturart: Wald; Eigentümer: Schwaiger Christian, auf Hof Fischer in Ficbcrbrnun. Gb. E.-Zl. 9; Gp.-Nr. 2606, 2465; einzulösende Flächen: 52 und 282 Quadratmeter; Kulturart: Wiese, Wiese; Eigentümer: ErHardt

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Bozner Tagblatt
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Pagina 4 di 6
Data: 31.03.1945
Descrizione fisica: 6
. Im Fels darüber blinkt versonnter Firn — Es ist als ob sich, freuend dieses Wer kes, Die Falten glätteten'auf Gottes Stirn.“ Der „hof ze Riuwaniz' am Lajener Berg Von Helene Prinnegg Der Südhang des Lajener Berges fällt mit seinen fruchtbaren Aeckern, sonnigen Wiesen und Weiden und den schönen Fichten- und Föhrenwäldem gegen das Grödnertal ab, auf dessen Grunde der Dirschingerbach seine munteren Wellen dem Eisack zuführt. Rechts von St. Peter bei Lajen liegt auf sanft ansteigender Terrasse

nicht aus, daß es sich bei diesem Hof um eine Siedlungsstätte von noch bedeutend höherem Alter handeln kann. Den Namen jedenfalls erhielt der Hof von der früher schon bestehenden Flur, was aus dem Wörtlein „ze' (zu) hervorgeht. Das erstemal scheint der Hof in einem Urbar, Verzeichnis der Zinseinkiinfle, Meinhards II., auf, das spätestens 1288 zusammengestellt wurde. Es heißt dort: „Ein hof ze Riuwantz: 1 mutte weitze, 3 mutte roken, 1 mutte gersten, 1 mutte Hadern, 9 pfunt, 4 fleish, 1 lamp, 1 chitce, 30 ayer“. Es handelt

sich hier um be trächtliche Zinsabgaben, also muß der Hof, ein Reichslehen, schon damals ziem lichen Wohlstand erreicht haben. Das läßt andererseits auch auf bereits länge res Bestehen schließen. In unserem Bauernvolke besteht noch heute die Sitte, den Besitzer eines Hofes nach dem Hofnamen zu benennen, so heißt es z. B. der Gruber, der Sittner, der Waldner usw.» obwohl die jeweils auf dem Hof sitzende Familie sich mit einem anderen Familiennamen schreibt. Diese Sitte, die aus dem frühen Mittel- alter stammt, entspringt

, so ist dies der sicherste Beweis dafür, daß dieser Hof als Stammsitz seines Geschlechtes zu gelten hat. Dies ist beim Rabanser- hofe der Fall, auf dem sich die Familie gleichen Namens in direkter Stammesfol ge bis zum Jahre 1500 nachweisen läßt. Schon 1406 wird aber in einem Gufidau- ner-Urbar <m Mattheseii „Rubanser ■ am Hof zu Rubans erwähnt, der aber man gels der Bindeglieder für die Familienfor- überkommenen Kleinoden am Hofe sorgfältig aufbewahrt werden, nehmen der alte Stammbaum und das dazu ge hörige Stammbuch

Hang. Denn Antony Rabanser, Bauer zu Rabans von 1650 bis 1682, hatte sieben Söhne, die ihrerseits Stammväter ausgedehnter Fa milien wurden. Mehrere Höfe, besonders in der Lajener Gegend, sind im Besitze von Rabanserfamilien, und einzelne Aeste des Stammes breiten sich weit über die Grenzen unserer engeren Heimat aus. Der „Hof zu Rabans' war bis 1848 ein Erbpachthof, und der jeweilige Eig ener mußte dem Grundherrn Zins, hauptsächlich in Naturalien, entrichten. Erst das Jahr 1848 brachte die allgemei

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 21.02.1914
Descrizione fisica: 6
in St. Johann i. T. Bach Weg Bach u»pr. Weg Ache Straß» Bach Weg Bach Straße Weg ki/I -.,9/11 K4/I 1399/3 1398/1 1399/1 139--/1 995 1394/2 1388/2 I 1I2/I II '8/2 5 714/2 «>0/I I0IK/I 1017/1 112I/3 101 K/2 1017/2 1107 1118 58/1 57/1 1122 II28/I 1128/3 1 129 11 «5/4 11K8 11K3/1 15 312 233 48 345 489 503 53 37 2K3 240 20 Wiese Wiese Öffentliches Gut Gemeinde St. Johann i. T. Lindner Johann auf Hof Moser Aukenthaler Johann auf Hof Mühlbachschmied Wiese Acker Wiese Acker unpr. 105 8IK 87 217 30 12 190 173 40 457

97 5 83 8 37K 1481 «5 Wiese Äcker Wiese Wald Wiese Wiese Wald Wiese Tag Balthasar auf Hof Untermühlbach Lseiivald Josef u. Maria geb. Schweiger auf Hof Obermühlbach Bachler Johann auf Hof Reidler Weide Wiese Wald Weide Bachler Josef auf Hof Unterleiten 49/1 1212/3 19 Weide 92/11 1212/2 1237 „ 5705/5 138 Weg „ 1212/1 29 Wiese 50/1 121K/3 IK2 Äcker „ 1217 4KS Seiwald Johann auf Hof „ 1218 11 Schwaigern im Winkel, 43 Wiese E.-Z 50, und auf Hof 1219 K5 Acker Blatel, E.-Z. 49 49/1 1242 520 Wiese „ 1244/2 7K0

1244/3 280 Acker „ „ 73 Wiese ' 1244/1 183 S5/I 1280 910 Wiese Aigner Johann auf Hof Trattberg 8I/I 1278 22 Wiese Aigner Georg, Grieswirt Nr. 175 «? Z ^ T -SZ St» Kuliur- art Eigentümer 47/1 I2K9 12S0 1245 >253 lU^ 87 7S 50 5S4 K9 19 KI8 12» Wiese Acker Wiese Gart. Acker Nübs. Klausner Andreas m. j., Klausner Maria m. j. in St. Johann, Hof Hütt schmied 4K/I I2K8/I 52»> Wiese Landmann Anton und Anna auf Hof Bruggbach 90/1 1817/1 1316 349 712 Wiese Weide Wörgötter Franz auf Hof Haissen im Winkel

32/1 106/11 1817/2 1820 1822 I 346/1 1844 184k 1849/1 4728 58 L5 545 882 15KI 38 2419 Wiese unpr. Wiese Wiese Acker Wiese Acker Raß Thomas jun. Nr. 176, Hof Gries- lederer 97/1 589/1 584 58«/ 57K/I 7L4 20K8 224 17 Acker Wiese Huber Georg auf Hof Grasser Nr. !97 427/11 55k 4378 51K Wiese Acker Hochkogler Matthias in St. Johann i. T. III/II 573 571 237 38 Wiese Bichl Simon auf Hof Wendbach 1 12 >11 5K5 KIK Wiese Erber Sebastiau auf Hof Steckenhäusl 98/1 5KS 3357 79 Acker Wiese Hvrl Georg auf Hof Gaßler

99/1 21K1 20k Wiese Werner Georg auf Hof Schneidern in Alpendorf 113>II 2175 207 Wiese Aigner Georg n. Maria geb. Brnqgcr, Hof Zellern 100/1 2178 345 Wiese Dag Michael auf Hof Fichtern 10 1/1 2204 510 Wiese Foidl Anton auf Mair Nr. 206, Alpendorf 103/1 2205 2K5 Wiese Seiwald Sebastian und Therese geb. Hechenberger Nr. 208, Hof Rainer, Alpendorf 2S3/I 2214/2 574 485 Acker Wiese Aufschneider Johann u. Barbara geb. Grander, Hof Lechern. Alpendorf Nr. 210 11 K/II 2219/1 70 Wiese Fischer Nikolaus und Maria

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 25.02.1914
Descrizione fisica: 6
31 I<>« 25 «5 43 «1/1 99/11 «4/1 1399/3 I 398/1 1399/1 1395/1 99S 1394/2 1388/2 I112/I 1108/2 5714/2 «0/1 58/1 57/1 I0I«/I 1017/1 1121/3 101 «/2 1017/2 1107 1118 1 5 312 233 48 345 489 503 53 37 2«3 240 20 Bach Weg Bach unpr. Weg Slche Ztrave Bach Weg Bach Straße Weg Wiese Wiese Öffentliches Gut Gemeinde St. Johann i. T. Lindner Johann auf Hof Moser Aukenthaler Johann auf Hof Mühlbachschmied Wiese Acker Wiese Acker unpr. 105 31« 87 217 30 12 190 173 1122 1128/1 1128/3 I 129 I IKS/4 11L8 II «3/1 40 457 9 7 5 83 8 37« 1481 «5 Wiese

Acker Wiese Wald Wiese Wiese Wald Wiese Tag Balthasar auf Hof Untermühlbach Seiwald Josef n. Maria aeb. Schweiger auf Hos Obermuhlbach Bachler Johann auf Hof Reidler Weide Wiese Wald Weide Bachler Josef auf Hof Unterleiten 49/1 92/11 >0/1 49/1 1212/3 I2I2/2 5705/5 12 12/1 121 «/3 1217 >218 1219 1242 1244/2 1244/3 1244/1 5 5/1 8 I/I 19 1237 138 2V I«2 4«9 1 I 43 «5 520 7«0 280 73 183 Weide Weg Wi.se Äcker Wiese Acker Wiese Acker Wiese Seiwald Johann auf Hof Schwaigern im Winkel, E.-Z 50, und auf Hof

Blatel, E.-Z. 4V 1280 1278 910 Wiese Wies« Aigner Johann auf Hof Trattberg Aigner Georg, Grieswirt Nr. 175 V. W V AH »!> Ä Eigentümer . 47/1 I2«9 1250 1245 1253 ! ' 87 78 5 0 S54 «9 1V Kl» 120 Wiese Acker Wiese Gart. Acker Nübs. Klausner Andreas in. j., Klausner Maria m. j. in St. Johaun, Hof Hütt- schmied 4L/I I2K8/I 520 Wiese Landinann Anton und Anna aus Hof Brnggbach 90/1 1817/1 181« 349 712 Wiese Weide Wörgötter Fran.^ auf Hof Haiffeu im Winkel 32/1 Ive/li I 817/2 1820 1822 I 845/1 1844 184« 184S

/I 4728 58 «5 545 882 15«! 38 2419 Wiese uupr. Wiese Wiese Acker Wiese Acker Itaß Thomas jun. Nr. 176, Hof Gries- lederer 97/1 589/1 584 580 57K/I 7L4 20«8 224 17 Acker Wiese Huber Georg auf Hof Grasser Nr. 197 42 7/II 55« 4378 51« Wiese Acker Hochkogler Matthias in St. Johann i. T. I 1 I/II 573 571 237 38 Wiese Bichl Simon auf Hof Wendbach I I2!II 5«5 «I« Wiese Erber Sebastian auf Hof Steckenhänsl 98/1 5«9 3357 79 Acker Wiese Hörl Georg auf Hof Gaßler 99/1 21«1 20« Wiese Werner Georg auf Hof

Schneidern in Alpendorf I 13>1I 2175 207 Wiese Aigner Georg u. Maria geb. Brugger, Hof Zellern 100/1 2178 345 Wiese Dag Michael auf Hof Fichtern 10 1/1 2204 510 Wiese Foidl Anton auf Mair Nr. 206, Alpendorf 103/1 2205 2«5 Wiese Seiwald Sebastian und Therese geb. Hechenberger Nr. 208, Hof Rainer, Alpendorf 253/1 2214/2 574 485 Acker Wiese Aufschneider Johann u. Barbara geb. Grander, Hof Lechern, Alpendorf Nr. 210 II «/II 22I9/I 70 Wiese Fischer Nikolaus uud Maria auf Hof Maurer- häusl in Alpenvorf Nr. 212

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 18.02.1914
Descrizione fisica: 6
K zulösendc Fläche: 32 und 2 Quadratmeter; Knl- turart: Feldweg, Wald; Eigentümer: Hinter- holzer Anton und Aigner Maria auf Hof Obing- Walchern. Gb. E.-Zl. 13; Gp.-Nr. 2646/1; einzulösende Fläche: 42, Quadratmeter; Kulturart: Wald; Eigentümer: Lengg Jakob auf Hof Walcher- böckin Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 38; Gp.-Nr. 2640, 2599/1, 2599/1, 2599/3, 2605/2, 2601, 2599/2; einzulösende Flä chen: 8, 896, 813, 7, 56, 4 t, und 371 Quadrat meter; Knltnrart: Wald, Wiese, Acker, Wiese, Wiese, Wiese, Wiese

; Eigentümer: Windberger Johann auf Hos Mareisen in Fieberbrunn (Per- terach). , - . Gb. E.-Zl. 39; Gp.-Nr. 2631, 2617/2; einzn- lösende Flächen: 13 und 126 Quadratmeter; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Kirchmaier Karl, auf Hof Webern in Fieberbrnnn. Gb. E.-Zl. 42; Gp.-Nr. 2622/1; einzulösende Fläche: 13 Quadratmeter; Kulturart: Wald' Eigentümer: Schwaiger Christian, auf Hof Fischer in Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 9; Gp.-Nr. 2606, 2465; einzulösende Flächen: 52 und 282 Quadratmeter; Kulturart: Wiese, Wiese

; Eigentümer: ErHardt Gottlieb, Badergütl, Hans-Nr. 9, in Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 42; Gp.-Nr. 2478, 2479/1; ein zulösende Fläche: 11 n. 699 Quadratmeter; Kul turart: Wiese; Eigentümer: Dersch Bartolomäns auf Hof Hosern in Fieberbrunn. Gb^ E.-Zl. 40; Gp.-Nr. 2466, 2467/2, 2469/2; einzulösende Fläche: 613, 66 und 484 Quadrat meter; Kulturart: Wiese, Wiese, Wiese; Eigen tümer: Fleckl Josef auf Hof Schmiederu-Schönan, Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 65; Gp.-Nr. 2467/1, 2453/2; ein zulösende Flächen: 806

und 31 Quadratmeter; Kulturart: Wiese, Wiese; Eigentümer: Erhart Josef auf Hof Schönau, Rain, in Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 269; Gp.-Str. 4233/2; einzulö sende Fläche: 52 Quadratmeter; Kulturart: Weg; Eigentümer: Schönauer?Weg-Gemeinschaft. Gb. E.-Zl. 43; Gp.-Nr. 2474, 2452/1, 2446/1, 2445; einzulösende Flächen: 393, 35, 85 und 47 Quadratmeter; Kulturart: Wiese, Wiese, Wald; Eigentümer: Schwaiger Josef auf Hof Nieding-Schönau in Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. 17; Gp.-Nr. 2440; einzulösende Fläche: 98 Quadratmeter

; Kulturart: Wiese; Eigentümer: Kohlmayer Matth, und Katharina in Fieberbruun, Hans-Nr. 17. Gb. E.-Zl. 18; Gp.-Nr. 2433, 2434/2, 2410/4, 2410/4, 2411, 2411, 2435; einzulösende Flä chen: 256, 505, 53, 893, 21, 54, uud 2 Quadrat meter; Knlturart: Wiese, Weide, Wald, Wiese, Wiese, Wald, Wald; Eigentümer: Haas Franz auf Hof Rainschuster in Fieberbrunn. Gb. E.-Zl. III; Gp.-Nr. 2410/1, 2398; ein zulösende Fläche: 511 und 20 Quadratmeter; Kulturart zWiese, Wiese; Eigentümer: Erhart Maria auf Hof Kerbler, Hans

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Volksbote
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Pagina 5 di 12
Data: 03.07.1930
Descrizione fisica: 12
Pflichtteilsrecht verletzt wuchs, das heißt, wenn eines der Kinder bei der Teilung mit weniger bedacht wurde, als seinem Pflichtteile, das sst die Halste seines gesetzlichen Erbteiles, entsprechen würde. Darin liegt gleich wie beim gewöhnlichen Testament auch hier die Schwierigkeit, im Wege der Erbteilung durch Testament dem ältesten Sohne den Hof zuzu wenden und die Möglichkeit auszuschließen, daß die anderen Kinder durch Bestehen auf ihren Pflichtteil die Erhaltung des ungeteil ten Hofes

vereiteln. Streng genommen ließe sich der erwünschte Erfolg eben nur dann voll kommen sicher erreichen, wenn der Erblasser außer seinem Hofe noch genügend sonstige Dermögensbestandteile (Bargeld, Forderun gen, walzende Güter usw.) besitzt, um durch deren Verteilung den weichenden Kindern den Pflichtteil zuzuwenden. Wie selten wird dies aber der Fall sein! Die Rechtssprechung hat sich öfters dahin ausgesprochen, daß eine Ver fügung, wonach z. B. der älteste Sohn den Hof erhall und verpflichtet

, mit der dem ältesten Sohne der Hof zugewiesen wurde, wegen Verletzung des Pflichtteiles anfechten will, muß sich zudem alles das jenige auf denn Pflichtteil anrechnen lassen, was es durch das Testament selbst oder auch bei Lebzeiten des Vaters von diesen als Hekratsausstattung, zur Erlangung einer Versorgung oder eines Amtes (Studienkosten, Kosten der Erlernung eines Handwerkes usw.), für die Bezahlung von Schulden usw. erhallen hat. Auch darin liegt eine gewisse Sicherheit gegen die Anfechtung des Testa mentes

den Geschwister nieder angenommen wurde. Sei es, daß der Erblasser selbst den Hofwert für die Uebernahme durch den ältesten Söhn festsetzte, sei es, daß das Gericht den Wert be stimmt hat, immer erfolgte die Bewertung nach „billigem Ermessen, so daß der Hofüber nehmer wohl bestehen kann'. Das italienische Gesetz kennt keine derartige Bestimmung. Nichts hindert jedoch, daß der Erblasser in seinem letzten Willen, in dem er den Hof seinem ältesten Sohne zuwendet, dessen Wert nach billigem Anschläge im Testamente

, etwa in der Form angibt, daß bei der Verteilung des Vermögens dem Sohne A der Hof im Werte von X Lire zugewiesen wird. Eine solche Wertangabe dient zunächst als Grund lage einerseits der Berechnung der Pflicht teilsquoten der weichenden Geschwister, ander seits der Grundbuchsübertragungsgebühr, ohne natürlich eine Möglichkeit der Anfech tung dieser Bewertung durch die sich benach teiligt fühlenden Kinder und durch das Regi steramt ausschließen zu können. Zusammenfassend lassen sich für die Bauern

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Dolomiten Landausgabe
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Pagina 3 di 6
Data: 28.01.1943
Descrizione fisica: 6
„SoUmlf ea' Der Dauer in Harrs und Hof Schlenggltag Dieiistbotenbränckje in Villandro. Gerne geben wir nachstehender Ein sendung aus Villandro Raum, weil darin sa Verhältnisse und Bräuche geschildert werden, wie sic mehr minder auch in den ander» Teilen des Landes 'iiblich sind. Die Schriftlcktiing. Mm Lichtmeß wird die Dienstbotenfrnge wie der lebendig. In Villandro verdingen sich die Dienstboten noch von Lichtmeß zu Lichtmeß. Der Bauer geht bei Zeiten auf die Suche nach Dienst boten

des Brautpaares z» febe». Was ist mit Marti»? Di-' belle Röte schläat An, ins Gesicht, und e.r bringt nickst mehr heraus als: „Das ist ia mei' Ebristin! Wie j' r teilst und lebt, und dahinter ein Haus, ein n »ieltieb's, mlc's kein's mehr-auf der Weil geben kann. Unser Hof — der Randlqruber- Hof!' Aber dann stöhnt er schmerzlich auf: „Hast cs gut g'meint, Maler, aber mein Hof und i kommen nimmer z'fammen. Mir ist er zählt worden, daß der sei' Schmnser, der dem Luis und seiner Vicki vom Hof g'holfcn

hat, für die nächste Wach' die Versteigerung davon ang'sagt hat. Rix wie Schulden liegen auf dem Hof, und der Schmuser null a bnr's Geld sehn. Anders laßt er die Pratzen net von Haus und Hof und Gründ'.' Eine Weile herrscht Schweigen im großen Saal. Do fängt der Bürgermeister das Reden an. „Die Versteigerung dcrf net sein. Wir lassen unsere schönen Höf' net sa verreißen. Martin, die Gemeinde tät dir gern a Geld uorstrecken: wenn 's Geld auch rar ist, aber n Mensch wia du könnt' es crpacku.' Martin siebt stninm

Kaufpreis reckmeu.' „Was denkst denn, Martin?' bahrt d-r alte Raudlgrnber fast änastlich >n leinen ichweiz- same» Sohn hinein. „Geld kann i dir freilich keins gebe», aber deii Kneckt könnt i dir machen, und istr mär mir zuviel kür unfern Hof. Freilich, das ®i ,( ist klein letzt beieinander. Die schönsten Wiel»» und Aecker bat's lucgg'risse» von nnserni Haf. und a für di könnt es lunit »et anders >eißn, als n>t'der non vorn auianaen.' Die Blicke aller Hvchzeiteaäfle hänge» je Pt boten erhausen

bis in den Kotsack des Mastdarmes befördert. Nur Gelöstes kann durch den Osmofevorgang in den an Marlin, der ganz gedankenverloren neben feiner Christin steht und den zarten Druck ihrer Hand gar nicht zu fühlen scheint. Wie aus einein tiefen Brunnen kommen endlich kurz und schmerzvoll abgerissen die Worte ans Martins Mund: „Armer Hof! So viel grausam sind sic umgangen mit dir! Kein Bröserl Lieb haben sie dir mehr g'schenkt. Und i Hab dir net helfn können. Jetzt aber — jetzt! D mein Gott! I dcrf nimmer umschauen

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Lienzer Zeitung
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Pagina 4 di 16
Data: 18.03.1939
Descrizione fisica: 16
, sich als Gutsbesitzer zu bezeichnen, er hat es aber auch ebensowenig nötig, sich mit dem unschönen Titel „Erb hofbauer' zu belegen und dadurch den Aus druck „Bauer' auszurotten. Das Reichserb- hofgefetz bestimmt daher, daß sich nur der Eigentümer eines Erbhofes Bauer nennen darf, daß alle anderen Eigentümer und Pächter Landwirte heißen und andere Be zeichnungen in Zukunft nicht mehr zulässig sind. Nicht jeder Hof ist Erbhos. Da der Erbhof Bluts- und Ernährungs quell unseres Volkes ist, muß er auch die nötigen

, von denen wei ter unten noch zu reden sein wird. Vor allen Dingen muß der Eigentümer bauernfähig sein. Wenn eine von diesen Voraussetzungen fehlt, so ist der Hof am 1. August 1938 (Zeltpunkt des Inkrafttretens des Reichs erbhofgesetzes in der Ostmark) nicht Erbhof geworden. Im folgenden sollen nun die ein zelnen Boraussetzungen der Ackernahrung, Bauernfähigkeit usw. näher untersucht werden. Was ist eine Ackernahrung? Es ist notwendig, daß es sich um eu land- oder forstwirtschaftlich genutztes Eigen tum

handelt, das von einer Hofstelle aus bewirtschaftet werden kann. Dabei muß die Hofstelle selbstverständlich ausreichend sein, wenn auch vorübergehende Mängel oder so gar das gänzliche Fehlen der Gebäude (wie z. B. nach dem Brande) der Erbhofeigen schaft nicht entgegensteht. Das von der Hof stelle aus bewirtschaftete Land muß seiner Größe und Beschaffenheit nach in der Lage sein, nun auch ständig eine Familie zu er nähren, und zwar nicht etwa nur in einer Generation, sondern in ständig auseinander

dieser in der Ost mark eingeführt ist. Aber auch ohne daß diese Höfe über 125 Hektar in mehrere Teile geteilt werden, den muß. Darunter find die bei den großen Gütern vielfach bestehenden besonderen un selbständigen Hof- oder Wirtschaftsstellen zu verstehen, die dem Haupthofe unterstellt sind und von denen aus nach Weisung des Haupthofes ein Teil des Landes bewirt schaftet wird Unter den Begriff „Vormerk' fallen aber nicht die Alphöfe (Maienfässe, Hochleger, Niederleger usw.), die selbstver ständlich als Teil

und Landesbauernsührer an den Reichsernäh rungsminister zur Entscheidung weiterleitet. Der Hof wird alsdann Erbhof. wenn der Reichsernährungsminister ihn als Erbhof zuläßt und auch die sonstigen Voraussetzun gen, wie z. B. Bauernfähigkeit des Eigen tümers, vorliegen. Werden von einem Eigentümer eines Erbhofes, der unter 125 Hektar groß ist, Grundstücke hinzugeworben, und zwar über eine Gesamtfläche von 125 Hektar hinaus, so werden die hinzugeworbenen Flächen nicht Bestandteil des Erbhofes. Dasselbe gilt

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Libri
Categoria:
Letteratura
Anno:
1930
Oswald von Wolkenstein.- (Schlern-Schriften ; 17)
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Pagina 36 di 156
Autore: Rodank, Arthur ¬von¬ / von Arthur Graf von Wolkenstein-Rodenegg
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XI, 127 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. [123] - 127
Soggetto: p.Oswald <von Wolkenstein>
Segnatura: II Z 92/17
ID interno: 104595
zugesprochen warden und im ersten Teilbriefe nidit begriffen sind 32 ). Oswald fielen nun folgende Höfe und Güter zu: der Hof Zi- fig, der Hof Rosselgay, der Hof Starkiten, der Hof Fantoni, der Hof zum Aindlein, das Gut zu Schoberstein, der Hof zu Fall, das Gut zum Nußbaum und jener zu Kalkadin, der Hof zu Gor- boni, der Hof zum Mutzen, der Hof zu Mill.ser, der Hof zu Palmar, der Hof zu Wunbar, der Hof zu Porz, der Hof Sebadin, der Hof zu Prad, der Hof Kostamil, Condrung im Ried und Dossen

(oder Dassen), der Hof zum Kerer, der Hof Markadretsch und der Hof Aporz in Lajen, Sodann die Lehengüter: der Zehent zu Tagusens, der Hof zu Planitz, zu Gurtnal und Rufis, der Hof Piazock, der Hof Platz, Marentzann, der Valteinshof und der Lartsdineythof. Weiter ein Wiesmahd genannt Salbay auf der Seiseralpe und den Baumgarten „vor der Swertzin' ein Mahd groß. Außerdem die Weinhöfe: der Hof „in der Gruben', der Siizz in Barbi an, der „aus dem Mühlacker', der Valpioler- und Österreicherhof

und jener zu Unterscheten. Sehl ießlidi eine Sdiwaige zu Runsol und eine zu Yals 3S ). In der zweiten früher erwähnten Urkunde über die nodi ungeteilten Güter, werden genannt: Gilten aus dem Gute Chusman, der Hof Rosigkh ob Gufidaun., beim Meßner in St. Ulrich, aus einem Hause in Vilnoss, aus der Yogtei in Groden, aus dem Fronwiesen gut in Ortisei, aus dem Hof zu Hueben, dann aus dem Weingarten, „in der Schilt' 5 und zum Lochler und zuletzt sechs Fuder Salz aus dem Pfannhause in Hall. Alle diese Güter liegen zerstreut

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Libri
Categoria:
Linguistica
Anno:
1923
Tiroler Familiennamen : viertausend Geschlechtsnamen, die tirolischen und vorarlbergischen Hofnamen entsprungen sind ; mit vielen Hin- und Nachweisen, Worterklärungen und Deutungsversuchen
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Pagina 85 di 107
Autore: Tarneller, Josef / von Josef Tarneller
Luogo: Bozen
Editore: Kommissionsverl. Tyrolia
Descrizione fisica: 210 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Familienname ; f.Verzeichnis ; <br />g.Tirol ; s.Familienname ; z.Geschichte ; <br />g.Tirol ; s.Name ; z.Geschichte
Segnatura: D II 5.569 ; II 5.569
ID interno: 87625
Garb-, Maur-, Pant-, Saiten-, Sedi-, Schmid-, Senn-, Toblhof; Hof am Bach, in der Maur, vorm Tor, zu Wasser. Hol, mhd. daz hol = Vertie fung. Hohlhof in Hoheneuis, Holen R. in Haselstauden, die R. Holen in Aldein heißt 1434 der Hof zu dein Holden, also PN. Holdo Forst. 927. aber einzelne Holer könnten hierher gehören, vgl. Holder. hohl, ahd.hol. Hohlnstain, 1357 bonum Holnstayn super Vollau (Algund), rom. Entsprechung Pelt- rad, Peraforada. Holder, verschliffen aus ahd. holan-tav, hokm-tar

(s. -ter). Hol der Hof(Schwendau, Melten), Holderer, 1594 Holdernach (Eggental), Hol derle (Kastelrut),FIölderle (Martell), Meist noch mehr verkürzt in Holer Hof in Tirol, Lanan, Tisens, 1316 Holer (Süffian-Ritten). Holderloch, Holdernaeh, Holdertal. Holl, mhd. diu helle zumStamme hei, verbergend umhüllen (Hei die Totengöttin, Holle, hehlen, Hülle, Hülse, Röliele =-Winkel zwischen Ofen und Wand, „im kalten Winter bleib da dahinter') hat in ON. die Bedeutung zurückgezogener, ver borgener Ort, Winkel

. HN. Hell in Niderdorf, Hart, Holl am Ritten, Höller in Vilness, Pfeffersberg, 1502 hof in der Hell (Stainegg), 1372 curia ze Obernhellen (Sarn- tal). Höllenberg, Höllenstain und wiederholt Höllental. Hol?,, mhd. holz, alts, holt = Wald, Gehölze bietet zahlreiche HN. Holz, Holza, Holzen, Holzer, Holzner, Hölzl, Hölzele; Aich-, Bern-, Késtbolz, Holzanger, Holz brugg, Holzegger. 1423 der Hof im Holz (Ulten), 1543 Jörg Holzer am Holzhof (Sarntal). Hopfen, ahd. der hopho. HN. Hopffeld, Hopflechen, öfter

der hof in der Halb bei Plans, 1285 der hof ze Hülwe (Marling). In Hafling ist Hilber zuHiller angeglichen. Eroten- hilb öfter, z. B. ' das guet an der Krolenhulb (Obermais). Hund, ahd.der hunt, urverwandt lai. canis. HN. Huridbüchl, Hunds- büchl, Hundegg, Hundsgrueb, Hundskehl; Hundhof wie Huntdinc wird zu rnhd. hunt = centum, Hunto = centurio gehören. Huob, ahd. huoba, steht als bäuerliches Anwesen dem Hof am nächsten, in Algund' bezeichnete Huobe den Dreiviertelhof. Be merkenswert ist jedoch

als HN. 1316 euriaHüter in monte s. Genesii, 1367 Ullin Hutterde Aspach. Merk würdige Unbeholfenheit zeigt sich bei den Schreibern des 17. und 18. Jahrb.: Hüther, Hilguet, Hieter, Hidter. Iel, auf dem Regglberglelstaude, in Überetsch Iglstoude = Gold regen. Ielstauder Hof in Deutsch- nofen. Ilm, mhd. ilm, élm = lat. ulmus. HN. Ilm, 1499 Konrad Ilmer (Na- turns), lima, 1562 Yhnach, 1311 Pernhard Ilmer de Ylmach (Passeir). Infang, urspr. aus der Almeine eingefangenes Landstück, vgl. Bi fang. Hof in Ramsberg

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Dolomiten Landausgabe
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Pagina 3 di 6
Data: 04.06.1942
Descrizione fisica: 6
man sehr viel an (durch- schnittlich jeder Bauer über HT Star). Das hängt außer mit dem größeren Verbrauch zur Svellebereitung wolll auch damit zill-inum-i, daß die Bauern mehr Pferde hielten und die Ge- richtssteuer in Hafer (Futterhafer) entrichten mußten. In Bezug auf den Bcvölkerungsstand ergibt üch, daß im Ahrntal im Jahre 1615 101 selb ständige und lebensfähige Höfe bestanden mit einer Bevölkerungszahl von 1778 Personen. Durchschnittlich traf es pro Hof 9 Personen. Das ist im Verhältnis zu heute nicht viel. Doch dürfen

- und Stärkcwertgehalt « sowie Trockenmasse in Gewichtsprozenten an. Es ^ ist damit le-cht zru berechnen wieviel Kilo Heu |!j oder Kartoffel usw. benötigt sind, um z. B. einen | j, Nahrunosbedarf von 8 Kilo Stärkewerten zu [; i decken. Hier sind einige Zahlen für die gebrd'uch- j. lich steil Futtersorten. | ( Die Kandlqcidec und ihc yjpl Bon M. Frank. ll5. Fortsetzung.) Aber schweigen kann er auch nicht länger. Zu seinem Recht muß das Vieh kommen. Die Versorgung davon ist zu gering auf dem Loitzer-Hof. Nachmittags

sieht er Christin in den Stall hinübergehen. Gewiß räumt sie die Nester von den Hennen aus. Weitum wird man die Eier nicht so verschmiert und schmutzig sehen wie auf dem Loitzer-Hof. Da denkt niemand daran, die Nester auszuputzen. Kein Wunder, daß Christin die Eier im ganzen Stall zu sammensuchen muß und daß die Loitzerin so wenig Eier erhält. Auch Hennen wollen ihre Reinlichkeit haben. Der hellichte Zorn möchte einen packen! Das muß Christin endlich wissen, daß er viel lieber wieder oben bleibt

im Wald, trotz der leichteren Arbeit und dem ausgiebigen Essen herunten auf dem Hof. Oben im Heuboden jagt Christin einer Henne nach. Gerade noch hört sie Martin greinen: „Alleweil soll i hinter den Malefiz- Hennen her sein! Wo die Mutter schon so hart auf Eier wartet!' „Soll i helfen?' bietet sich Martin an. der plötzlich vor Christin steht, ohne daß sie seiner vorher gewahr wurde. „I werd' schon allein fertig!' Trotzig abweisend kommt das aus Chriftins Mund. Da letzt sich Martin zu ihr nieder

auf. Den Unterton. der dabei mitklingt, hört Martin nicht. Er ist schon froh, daß er über haupt Antwort bekommt. Holzfuchsen sind zwei Mädel auf dem Loitzer-Hof, und gut sein muß man mit ihnen. So ähnlich denkt er. Viel Worte braucht einer nicht dabei zu verlieren. „Versprichst mir's. Christin, daß du dich mit der Arbeit nach mir mästest? Gibst mir deine Hand dra.'s?' Und so froh ist er, daß er Chriftins ver sprechende Hand in der seinen halten kan», daß er gar nicht nierkt, wie gltthheiß die Mädchenhand

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 16
Data: 01.09.1922
Descrizione fisica: 16
. Er wollte seine Jugendliebe, die Birnhuber Marie, ein armes, aber braves Mädchen, heiraten und zur Bäuerin auf dem Zwrllmghof machen. Allein sein Bruder war da mit nicht einverstairden. „Wann a Bäuerin aus'n Hof kummt", sagte Ser- vaz, „dann bin i nimmer Herr mrf meiner Wirtschaft. Der Weib tat anschaff'n und L könnt Enk M Deanst- bvt'n v'gebM. Willst scho durchaus Heirat'n, so schon di um ane um, dö selba a Wirtschaft Hot. Der Zwilling- Hof vertragt koa Bäuerin." Pankraz kannte das engherzig, berechnende Wesen fernes

und wi'mschte nichts mehr, als daß ein solcher Platzregen an Worten sich einmal über seinen Bruder Servaz ergießen möchte. Nur willkommen war ihm des halb die Ankündigung der Leni, daß sie selber mit Servaz sprechen wolle. „Woaßt, Marie," sagte Pankraz, „: fürcht' den Ser vaz net! I brauch 'n freW net z'frog'n, t heivat'n darf oder net; oba er könntt dir und mir auf'm Zwilling hof d' Höll' schaffen. Wann 's net in Frieden geht, dann lieba wart'n." Pankraz sagte seinem Bruder kein Wort von der Be-, gegnung

mit Marie. Eines schönen Tages kam Leni aus den Hof. Sie hatte eine lange Aussprache mit Servaz. Pankraz saß vor dem Hause und rieb sich vor Bergr:ügen die Hände, als er an die Zm:gensertigkett der Leni und an das kratzborstige, unzugängliche Wesen seines Bruders dachte. Na, die Leni würde ihm schon de:: Kopf zurechö- schen! Es fiel Pankraz auf, daß sein Bruder über Leni nichts weniger als erbost war. Servaz war an den fol genden Tagen wie umgewandekt. Er fing an, eitel zu werden, beschaute sich prüfend

jetzt heimzuzahlen, was dieser ihn: ernst «an getan- Ruhig und entschieden sagte er: „Mei lieber Ser vaz, du host selba g'sogt, daß der Zwillinghof a Bäuerin net vertrügt. I war so vernünfti und hob mi dein'm Willen g'fipgt- Wann a Bäuerin aus'n Hof kummt, bin t neamer Herr mrf meiner Wirtschaft. De: Weib tat an schaff'n uitb i könnt enk an Deansthot'n a'geb'n. Willst scho durchaus heirat'n, dann ninnn dir ane, dö selber a Wirtschaft hot."

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Bozner Tagblatt
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Pagina 3 di 4
Data: 07.04.1945
Descrizione fisica: 4
unbekannt waren. Ich konnte die erste derartige Stube in einem abgelegenen Berghof des Sartilale.4 finden. Es ist der Gr über-Hof oberhalb der Kirch- gruppe von Aberstuck 1. Wer möchte in jenem einsamen Hof in der herben und ernsten Landschaft des oberen Sarntatcs etwas Besonderes Sarnlaler Stube mit Stabbau-Konstruktioii und seltenem ornamentalen Schmuck an den VVlinden — Qruber-Hol ln Abcrstiickl - Zeichnung: Jos. Jul. Lorenz sehen Zeit in einer knappen Zusam menfassung betrachtet haben (siehe

bei der Heiss-Stube in Mills geschildert wurde, und wie cs auch ganz ähnlich der Aberstiickler G r o s s - Hof besitzt. Hier bei der Grubcr-Stuhc zeigen jedoch die ste henden Wandpfosten durch Abfa sungsschnitte und Hohlkehlen an den Kanten schon eine zierlichere Bear beitung. Neben dem breit gemauerten Ofen erfreut die Tür zur Stubenkam mer durch einen schön geschwunge nen Ausschnitt in der spätgotischen Form des sogenannten »Eselsrückens«. Und seitlich von dieser Tür bleibt nun unser Blick erstaunt

kein Einzelfall. Gerade im Abschnitt des Penser Tales über rascht oft ein Hof nach dem andern durch ein eigenwilliges Werk •mittel alterlicher Volkskunst. Welch’ einp Kultur muss damals in den Land schaften Tirols lebendig gewesen sein! Bei der Stube im Gruber-Hof sind noch drei Wände in der alten Art er halten, während die vierte Seile — die Fensterwand — in einfacher neuer Art wiederhergestellt worden ist, nachdem dort einmal die äussere Mauer eingesliirzl war. Auch sonst hat man einige Stellen

Teile der einfachen Bohlenwände mit einer Vertäfelung und geschnitzten Leisten zu verkleiden, wodurch sich allmäh lich eine eigene Zierkunst herausbil dete. Die Anfänge hiervon treten be reits in frühmittelalterlicher Zeit auf, worauf bei der früher gezeigten Stube vom K a s c r c r -Hof in Montan schon hingewiesen wurde. Das Prinzip be steht darin, durch aufgenagelte Bret ter und Leisten eine Wiyideinleilung von schmalen Feldern zu schaffen, welche, oben bogenförmig abgeschlos sen

in ihnen einen überzeugenden Ausdruck. War cs doch eine Epoche, welche' trotz aller Reife des Kunstempfindens immer noch ein jugendfrisches bewegtes Le ben aus der Wurzel germanischer Ueherlielerung durchpulste. • Der Meister, der die Schgagulcr- Stubc schnitzte, hat bei dem spilzbo- gigen Masswerk noch keine vollkom men befriedigende Lösung gefunden. Rest einer schönen Maßwerk-Vertäfelung Im Holzer-Hof auf dem Hochland von Deulsclmofen, Viert! Prent Zeichnung: Karl Zöllner und neu verputzt. Seitdem ist es bis heule

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Volksbote
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Pagina 7 di 12
Data: 21.11.1929
Descrizione fisica: 12
daß nicht auch andere Gebiete, welche diese Verfassung nicht kennen, mitoereint gewesen wären. Nur vor der römischen Vesebuna waren diele Gebiete in Rätien ver einigt. mit Ausschluß anderer Gebiete. Da^er muß diese Wirtschaftsverfasiung aus jener Zeit 'rammen. Die «ätische Wirtschaftsordnung. Nun fei kurz wiederholt, worin eigentlich diese alte Wirtschaftsverfassung besteht. Die Wirtschaftseinheit ist der Hof. bestehend 'ns Haus und Hof. Wiese und Aecker. Wald und Weide oder Rechte auf Wald und Weide, also alles, was «lue

m der Schweiz. Von vielen anderen besteht noch die geschichtliche Ueberlieferung. Hiermit sehen wir, daß die Wirtschafts verfasiung der alten Zeit sich in drei Stufen teilt: Hof, Nachbarschaft und Großgemeinde. Die heutigen Erscheinungsformen. Wenn wir unsere heutigen Wirtschaftsformen (richtiger landwirtschaftliche Formen) uns vor Augen halten, ko zeigen ste sich im ersten Augen blick ko verschieden, daß mancher gezweifelt hat, alle Überblicken zu können. Jede Gemeinde hat ihre Eigentümlichkeiten

Theorien zuliebe ausgestellt wurde, sondern ein Empfinden, das aus dem Kampfe dieser Bevölkerung mit der Natur um ihren Lebensunterhalt sich ergeben hat. Was würde es nüben. wenn der Familien vater einen kleinen Hof am Berg noch in kleinere Teile aufteilen würde? Keiner könnte mehr leben und alle müßten auswandern. Daher ilt der Grundsatz der Unteilbar ei t der Wirtschaftseinheit. Das wird aber nicht soweit getrieben, oaß Reich- ttlmer in einer Hand vereinigt werden sollen. Wenn der Besitz so groß

ist, daß zwei Familien davon leben können, wird geteilt: wenn der Familienvater zwei Höfe hat. darf der älteste Sohn nur einen Hof bekommen, wenn andere Geschwister da sind. Daher ist ein weiterer Grundsatz der Urbevölkerung, daß nur die Wirt schafts e i n h e i t, nicht der Familien besitz unteilbar ist. ? Der Begriff des Privateigentums bat stch aber bei der Urbevölkerung erst im Laufe der Zeit entwickelt. Früher war ein Eigentumsbegriff im Sinne des römischen Rechtes gar nicht be kannt

. Die Ausübung dieser Rechte wird durch beson dere Bestimmungen geregelt, welche der Ein richtung selbst den Namen gaben: rogolo. Was aber für das Recht selbst von besonderer Be deutung ist. Nt die Tatsache, daß diese Rechte an Wald und Weiden nicht mehr mit den Höfen zusammenhängen, sondern ein persönliches Privatrecht gewister Familien werden, die diese Rechte auch dann ausüben, wenn ste vom frühe ren Hof nichts mehr besitzen. Das erklärt sich dadurch, daß bei der Teilung und darauffolgen dem Verkauf

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Volksbote
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Pagina 4 di 12
Data: 03.07.1930
Descrizione fisica: 12
einem Drittel des Nachlasses zuzuwenden. Sind keine Nachkommen, aber Eltern oder Geschwister, vorhanden, so gestattet das Gesetz dem Erblasser nur, über zwei Drittel seines Vermögens frei zu verfügen; das dritte Drittel fällt kraft Gesetzes den Verwandten in au-Wei'gender Linie zu. Ein Hofbesitzer z. B>, der kinderlos ist, mehrere lebende Geschwister besitzt und dessen Mutter noch lebt, kann zwar den Hof durch Testament einem seiner Ge schwister vererben oder vermachen. Uebersteigt aber der Hofwert zwei

sind. In einem solchen Falle gestattet das Gesetz dem Erb lasser nur, über die Hälfte seines Vermögens zu verfügen, während die andere Hälfte den Kindem als Pflichtteil gemeinsam gebühtt. Würde z. B. der Hofbesitzer seinen ältesten Sohn zum Erben einsetzen oder ihm den Hof als Vermächtnis hinterlassen und die anderen Kinder übergehen oder durch Zuwendungen von Bargeld, Einräumung von Fruchtgenuß- rechten ufw. abseitigen, so könnten diese ohne weiteres das Testament wegen Verletzung des Wichtteiles ansechten. Dies hätte

zur Alge, daß der älteste Sohn verhalten werden könnte, seinen Geschwistern, wem sich der Hof ohne großen Nachteil teilen ließe, soviel m natura abzutreten, daß ihr Pflichtteilsrecht befriedigt wird. Laßt stch aber der Hof ohne Nachteil nicht zerteilen, so müßte der älteste Sohn den ganzen Hof zurückgeben, der dann versteigert, werden müßte, um den anderen Geschwistern die Auszahlung des Pflichtteiles zu ermög lichen. Nur dann, wenn der Wert des Hofes nicht mehr beträgt, als die Hälfte des ganzen

Bermögens des Erblassers und der dem Ate- sten Sohne gebührende Pflichtteil zusammm- genommen, würde der Hoferbe nicht verpflich tet fein, den Hof selbst zur Teilung oder zum Verkaufe herauszu geben, sondern könnte seinen Geschwistem den Pflichtteil in Bargeld ausbezahlen. (Art. 826 bürgerl. Gesetzbuch.) Die testamentarische Einsetzung eines dev Kinder, z. B. des ältesten Sohnes, zum Hof- erben und die Abfindung der übrigen Kitttwr durch Zuwendung sonstiger Dermügensstücke des Erblassers

(z. B. von Bargeld) oder deren Verweisung auf dm Pflichtteil kämte also nur dann den gewünschten Erfolg nach sich ziehen, den Hof ungeteilt an ein KitÄ zu vererben, wenn der Erblasser außer dem Hofe noch - andere Bermögmsobjekte (walzende Grundstücke, Bargeld, Forderungen ufw.) hinterläßt. In Ziffern ausgedrückt, ergibt stch folgen des Verhältnis zwifchm dem Wett des ein unteilbares Ganzes bildenden Bauernhofes, der einem der Kinder testamentattfch zu gewendet wird, und dem Werts des ganzen Vermögens

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Pagina 3 di 6
Data: 24.09.1942
Descrizione fisica: 6
, 2 Stück; Spath Simon. Ebner. 3 Stück; Kuvpclwieser Matthias. Hof, 1 Stück; Paris Martin, Oberhof, 1 Stück; Eruber Johann Au. .'^Stück; Breitenbergcr Johann, Graben. 2 Stück; .-chwienbacher Josef, Teißn, 2 Stück; Pichler Josef, Eggen, 1 Stück; Spath Hermann. Scannen, ! Stück; Zöschg Josef, Wcgleit. 1 Stück; SÄwten- bacher Karl, Breikenbcrg, -t Stück; Schwien- bacher Serafin, Oberhof, 3 Stück; Pircher Luis, Oberjochmoar, 1 Stück und Pichler Josef, Sup pern. 1 Stück. Interessant sind die Preise

, damit etwas ge gen die Verseuchung getan zu haben. Jede noch so kleine Fläche des zu entseuchenden Raumes muß von dem Desinfektionsmittel erreicht und mit ibm gründlich durchtränkt werden. Also eine Gießkanne und mit ibr alles abgießen, wenn man nicht die Verwendnna einer Kalk- spritze vorzicht! Die Ordnung im Hof Den Menschen beurteilt man nach seiner Kleidung. Ist dieic auch einfach, aber sauber und reinlich, io weiß man, in ihr steckt ein ordentlicher Mensch. Am zerrissenen Gewand aber erkennt

man den Nichtsnutz. Den Bauer beurteil! man nicht mit Unrecht nach seinen! Hof und nach der Ordnung auf seinem Hof. Wenn man einen nnaufgeräuinicn Hof betritt, auf dem alles kunterbunt durchein ander nnd übereinander liegt, nat man kein rechtes Zutrauen zu dem Inhaber. Und wenn die Arbeit auch noch io drängt; der ordentliche Bauer nimmt sich am Abend, wenigstens am Samstagabend Zeit, im Hof anfziiräumen. Wo imnicr Ordnung gcbolten wird, ist nie viel in dicicr Beziehung zu tun. Ordnung spart Zeit, Eine schöne

Ausgabe wäre cs für den ältesten Sohn des Hauies. wenn er io weit in den Jahren ist. für die Ordnung im Hof Sorge zu tragen. Die Wagen und Pflüge und alles sonstige Wirt schaft.'gerät müssen an ihrem Platz im Hof in der Wagen Hütte stehen. Alle kleineren Geräte und Ersatzteile dürfen nicht wirr durcheinander liegen, sie müssen in richtiger Ordnung hin- gestellt oder aufgchängt werden an einem Ort, wo man sic jederzeit hcrzunchmen weiß. Wenn der Bauer und sein Sohn keine Ordnung kennen, halten sic

nach.zukoiitrollicren. Wenn diese Kon trolle fehlt, darf man sich nicht wundern, wenn die Sachen Beine bekommen u-id nicht mehr da sind, wenn man sie braucht. Der Hof ist von allem Schmutz und von Ab fällen freiznhalten. das Gröbste muß jeder Abend beseitigt, die gründliche Reini gung aber wenigstens jeden Sams tagabend uorgcnommcn werden. In diesem regelm'ß!--en Aufräumen liegt eine große er zieherische Wirkung. Wenn im und ums Haus herum alles schön gekehrt und aufgeräumt, alles blitzblank und sauber ist, haben die Hanslente

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 05.02.1889
Descrizione fisica: 8
- Pfarrkirche: Am Sonntag den 3. Februar um halb 10 Uhr Abends geht die Uebertragung der Leiche in die Hofburg-Pfarrkirche vor sich. Der Hof- und Burgpfarrer erscheint vor der obenerwähnten Stunde mit seiner Assistenz und segnet die höchste Leiche ein, worauf dieselbe gehoben und mit folgender Begleitung vom kronprinzlichen Appartement über die Säu lenstiege, den Theatergang und die Botschafterstiege in die Hofburg-Pfarrkirche getragen wird: Ein Hoffourier, die Sän ger der Hofmusik-Eapelle, daS Miserere

singend, der Hof- und Burgpfarrer mit der Jnful, unter Vortritt seiner Assi stenz und unter Bortragung des Pfarrkreuzes, ein Kammer fourier, der Obersthofmeister, der Flügeladjutant und der Ordonnanz-Officier des Höchstverblichenen. Der Leichnam im Sarge, mit einem weißtaffetenen Ueberthane zugedeckt, ans einer mit schwarzem Tuche überzogenen Bahre, wird von Kammerdienern unter Beihilfe von Leiblakaien ge tragen. Zwei Arcieren- und zwei ungarische Leibgarden, dann vier Trabanten und vier Leibgarde

-Reiter leisten neben dem Sarge die Begleitung. An jeder Seite desselben gehen au ßerdem drei Edelknaben mit brennenden Windlichtern. In der Halle vor der Hofburg-Pfarrkirche erwarten der Erste Obersthofmeister und der Ober-Ceremonienmei- ster die höchste Leiche. Der Sarg wird in die Kirche ge tragen, auf das Schaubett gehoben und von dem Hof- und Burgpfarrer nochmals eingesegnet, worauf sich Alles entfernt und die Kirche geschlossen wird. Exposition: Montag den 4. Februar, um 8 Uhr Früh beginnt

, nach vorausgegangener abermaliger Einsegnung der Einlaß des Publicums zu der auf dem Schaubette aus gestellten kronprinzlichen Leiche. Nachmittags um 5 Uhr wird der Einlaß geschlossen. Dienstag den ö. Februar sin- det, nach einer von dem Hof- und Burgpfarrer vorgenomme nen Einsegnung, von 8 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags der abermalige Einlaß des Publicums statt. Leichenbegängniß: Dienstag den S. Februar fin det um 4 Uhr Nachmittags daS Leichenbegängniß statt. Der Sarg wird durch Kammerdiener, unter Beihilfe

von Leibla kaien, vom Schaubette herabgehoben und nach nochmaliger Einsegnung durch den Hof- und Burgpfarrer zu dem Leichenwagen in den Schweizerhof hinabgetragen. ZweiHof- Fouriere, ein Capellengehilfe mit dem Kreuze, die Hofcapellen- Diener mit dem Jncensum und ASperges, dann zwei assisti- rcude Hoscapläne und der Hof- und Burgpfarrer, endlich ein Kammerfourier treten hiebet vor. Der Obersthofme ister, der Flügel-Adjutant und der Ordonnanz-Officier deS Verewigten folgen dem Sarge. Acht Edelknaben

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 26.11.1937
Descrizione fisica: 6
hin, Im Blick in das häusliche Leben des Matteten. Dann kam die Abfahrt, -türm. Wir mußten mit beschädigtem ^ und klopften von neuem bei unseren Siehe da, das halbe Dorf war zum kmelt, und lauschte der aufregenden « unserer Wirts vom Wesen und Be li fremden Gäste. Als wir in der Tür Zgab es ein neues Zeichen vollendeter kibcnsart: Während wir begrüßt wur- r> die Eingeladenen still auf, räumten »ihre Tassen und Kohleölchen fort und smit tiefer Verbeugung zurück. » Brüche Hof hat zum Chrysanthemum» 1° Es gilt

> wollte sie bei ihm vorbeiwischen. Es l spät. bist no da?' fragte er sie drohend, hat's glagt,' kam es kläglich von . Ein Zittern lief über ihren ganzen Kit würgte sie. zu sagen! Der Bauer bin i! Und »erichwindest, wenn nöt haben willst, l> üir vergreif!' >yc-n, Bauer,' versprach sie kleinlaut, wenn Michl sagte, du bleibst, wenn und zum Tor hinausstieß? iugenblick polterte Michl die Stiege ^ da?' ^ Mut zur Antwort: „Michl, i geh. her gfchupft werden halt i nimmer brüllte er. donnerte Franz sie an. Achtete sie in die Küche. Hof

schz's il' schrie nun Michl auf öffnete sich ein Tiirfpalt, hinter gs Gesichter erschienen. Zu nahe zu niemand. 2'bte zurück: „So lang du ihn ver- Dann riß er sich nochmals mit aller Gewalt zu sammen: «Michl, denk an den Hof. Wenn ietz do no Riedhofer werden willst, in Gottsnam. Nacher geh i halt. Aber nöt mit der da. Nimm dir a Bau erntochter, vom Dorf unten, von weiter her, ist ja ganz gleich, und jag die da zum Teufel. Nimm a Bauerntochter, daß amai a rechter Bauer den Hof übernimmt

. Der ihn heilig haltet, den Ried hof, der koan andern Gedanken kennt, als den Hof zu halten, dem's Bauersein im Bluet liegt von alters her. Und i sag dir. i geh nacher. Brauchst mir nix auszahlen, i fang vorn an, und wenn i mein Lebtag nix als Erdäpfel essen müeßt. Wenn i lei woaß, daß'm!t'n Hoamat alls im rechten ist.' Michl blieb verstockt: „Predig dir selber, oder wem willst. Mi laßt aber aus damit! I brauch koan Vormund. Und i laß mir nöt wegstehlen, was mein ghört. In oan Monat will i di nimmer sehgn

näher und packte Mich! bei den Nockaufschlägen? „I duld's amal nöt. daß unser Hof, wo seit Jahrhunderten ehrliche Bauern drauzsessen sein, in a solche Gsahr kuumt. dö dei Nachkommenschaft war!' „Laß aus, sag i!' schrie wutbebend Michl. lind wollte sich mit einem Ruck befreien. Franz faßte fester zu: „I frag di zum letzten mal: Laßt die Hann» ?der nöt? — Dem Hof zu Lieb!' „Und wenn i wüßt, daß wegen ihr der Hof zu Brocken geht, i lasset sie nöt. dir zum Trutz.' Ein wildes Flackern schoß dem Jüngeren

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Bozner Tagblatt
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Pagina 4 di 4
Data: 05.11.1943
Descrizione fisica: 4
war. dem guten Dauer Andreas Si^rrer. der, §, fj f f ihm nicht leicht, den Entschluß trotz seiner weißen Haare den Hof nie- j n sich aufzurichten, wie eine Mauer. Er >>s aus der Hand aeaeben hatte. »rua Stein auf Stein herbei und be- ma Der Andreas Schirrer war einer von prüfend sein Herz, ob es nicht von den Herrischen und Stolzen, die einen Feigheit oder Naclzlässigkeit getrieben Menschen danach bemaßen, wie er den war. Da er jedoch streng wog und prüf» Nacken trug. Und es fckstnq ihn schmerz- und dennoch

fand, daß dem Hof in der Haft, daß sein Sohn zu denen gehörte, Hai» eines Starken besser gedient wäre, die sich spielerisch wie junge Hunde mit reckte er sich seufzend vor dem ausgeturm^ Leben Herumdolgen, als wäre er ten Entfleuß. dem ein fröhliches Fastnachtstreiben. Er war kein schlechter Kerl, der Junge, er war auch nicht faul oder liederlich oder schlam- via. Aber es fehlte ihm eines, das für den Ätten den Wert den Dauern bematz: die ten Entf> Der Alte ging bedächtig und langsam daran

, !vd«r schiefes Lächeln. Es war nur völlig , gedankenlos, >r , fwas...! , Ms sie nun den Jungen hinausriefen und er mit dem gleichen Lächeln, das er vordem daheim getragen hatte, in den Und als sie anderntags um den Ver kauf berieten, trat der Junge in die Stu be und setzte sich an den Tisch, daß der rslaunt beifei ! ten, als ob der Eoyn nickst dabei wäre. ■ ' ' e ne sagte der Junge ganz leise verhalten: »Der Hof bleibt!' Cs war ganz still, und der Alte lauschte den hart zugestoßenen Morten

Sommerkleider sollten.nach Möglichkeit gewaschen und sauber aufbe wahrt werden. Man braucht sie nicht sofort zu bügeln, sondern kann sie gewa schen und zusammengervllt aufheben. Buntes aus aller Welt Der Grossvater führt den Hof Der 80jährige Bauer Johann Bern- dorfer aus R< ‘ teiHng in Oberüonau, dessen , - _ . , .... ernsteren Rock schlüpfte, hätte es dem jj es Sohnes wert völlig verwandelt; und Hofe selbst nicht sonderlich geschadet. 3a,[ba er den Blick hob. nach den Augen de« die Nachbarn meinten

, der tapfer an die k^oßere Mahd dünkte. Sein Sohn hatte etwas „Der Hof bleibt', wiederholte der Jun ge, und er fetzte langsam die Faust auf den Tisch, daß die Knöchel weiß wurden. Dann stand er auf, als hätte er Endgül tiges gesagt, und schritt mit langsamen, schweren Schrillen au» der Stube - Der Alte ging hinter ihm drein, und sein Herz pochte, wie es ihm feit der batte keinen foichen Sohn, der in- inbrün ftigem Abschied geoffenbart hatte,-was Ihm die Heimat war. Seiner lächelte und ging pfeifend davon

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Brixener Chronik
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Pagina 1 di 8
Data: 17.11.1904
Descrizione fisica: 8
Sohn (nach dem kaiserlichen Patent vom 9. Oktober 1795) den Hof über nehmen und zwar so, daß der Wert desselben untee Berücksichtigung des Ertrags-- wertes so zu bestimmen ist, daß der Ueber- nehmer wohl bestehen kann.' — Diese Be stimmung ist an sich ganz schön, aber bei unseren Verhältnissen meist wertlos, da die Kinder den Hof mit den Schulden übernehmen müssen; er karm gar nicht niederer, vielleicht aus den Ertragswert, geschätzt werden, sonst treiben die Gläubiger zum Konkurs. Ein Ertragswert

aus zuzahlen, da es unproduktive Schulden sind. 3. „Nur der Grundstock des Besitzes gehört zum Hof, der übrige Teil bleibt walzend, damit der Eigentümer die nötige Bewegungsfreiheit habe.' Ein Hof sollte eine Familie mit fünf Köpfen ernähren können; wieviel bleibt aber dann noch bei den meisten Bauern Oberinntals walzend 9 4. „Der Eigentümer eines Hofes kann nötigenfalls die Abstückelungsbewilligung er wirken.' — Eine solche ist aber schon dann mit vielen Formalitäten verbunden, wenn der Besitzer

ein anderes Grundstück für das abzutrennende unterstellen kann; wenn er dies aber nicht kann, dann ist die Sache so schwierig, daß man leichter dem Teusel die Seele eines Advokaten entreißt als einem geschlossenen Hof ein Grundstück. Man sieht daraus, daß die Entschuldung des Grundbesitzes eine Vorbedingung zur Höfe bildung ist. Die Bemerkung der „Landzeitung', daß sich in Arzl gegen die Bildung geschlossener Höfe ein „systemanscher Widerstand' gezeigt habe, ist nicht ganz richtig, da Bauern, die sv sitmert

werden, aber nicht durch das Gesetz und den Kommissär, sondern nur durch die Grundbuchsanlegnngskommission; demnach §15 des GrundSuchsgesetzes beschließt die Anlegungs- komnnssion (bestehend aus dem Kommissär, dem Gemeindevorsteher und einem vom Gemeinde- ausschuß gewählten Vertrauensmann, respektive einem Vertreter der Bezirksgenossenschaft) mit absoluter Stimmenmehrheit, ob ein Grundbesitz als Hof festzustellen ist, und sie braucht keine Rücksicht M nehmen, ob das Anwesen im Kataster von 1787 als Hof eingetragen

ist oder nicht, sondern sie soll sich (nach dem Ausschußbericht des Landtages zu Z 15) nach dem alten Her kommen und nachdenwirtschaftlichen Ver hältnissen richten. Gemeindevorsteher und Ver trauensmann haben es also vollständig in ihrer Hand, ob ein Hof gebildet werden soll öder nicht, wenn sie einig sind. Wenn die Kommission mit Majorität beschlossen hat, einen Hof zu bilden, so sagt Z 24 desselben Gesetzes/ was zu diesem Hof gehören soll. Dieser Paragraph ist für Teile, die man walzend lassen möchte, sehr ungünstig; denn zum geschlossenen Hof müssen

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