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Tiroler Volksbote
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Data: 04.03.1906
Descrizione fisica: 18
sich bluthart mit der Arbeit. Das andere will ich einmal verschweigen. Innsbruck, 24. Februar. In der letzten Versammlung des Allgemeinen Wählervereins für Tirol wurde die Wahl ordnung für die Handels- »und Gewerbekammer in Innsbruck in Beratung gezogen und eine gründliche Aenderung derselben allseitig als unabweislich erkannt. Nach der geltenden Wahl ordnung besteht die Handels- und Gewerbekammer in Innsbruck aus 28 Mitgliedern, von denen 52 aus dem Handelsstande und 16 aus dem Gewerbestande gewählt

von weniger als Kr. 6 haben gar kein Wahlrecht. Da, wie schon oben bemerkt, hiebei alle Zuschläge außer Betracht bleiben, so kommt es, daß der größere Teil der Handels- und Gewerbetreibenden ohne jede Vertretung in der Handels- und Gewerbekammer ist. Aber auch von den Wahlberechtigten hat der Großhandel und die Großindustrie eine ungleich größere Vertretung, als ihnen gebührt. Hiezu kommt noch, daß, während die Mandate in der Handelssektion auf alle drei Wahlkörper wenigstens gleich verteilt

werden. Großer Widerspruch wurde gegen die jetzige Form der Stimmabgabe erhoben, welche keine freie Wahl ge währleistet und dem Stimmenfange geradezu Vorschub leistet. (Der Stimmenfang wurde bekanntlich Heuer auf dem Land in einem Maße betrieben, daß man von einer Wahl schon nicht mehr reden kann. Das ist auch der Grund, warum die Nazi überall durchdrangen. Bei der Handels- und Gewerbekammer- wahl herrschen Zustände, die jeder Beschreibung spotten. D. R.) Es wurde die Forderung nach ausnahmsloser, geheimer

werden. Jede dieser zwei Abteilungen (Sektionen) gliedert sich in drei Wahlkörper, deren ersten jene Handelsleute bilden, welche eine Erwerbsteuer von mehr als Kr. 360 (ohne Zuschläge) entrichten, bei der Ge werbesektion jene Gewerbetreibenden, welche eine Erwerbsteuer . von mehr als Kr. 520 (ohne Zuschläge) entrichten. Im zweiten Wablkörper ist bei beiden Sektionen eine Erwerbsteuer von Kr. 48, im dritten Wahlkörper eine solche von Kr. 6 erforder lich. Die Handels- und Gewerbetreibenden mit einer Erwerb steuer

sind, in der Gewerbesektion der erste Wahlkörper acht, dix übrigen zwei nur je vier Vertreter wählen. Hiedurch ist von vorneherein der Großindustrie das Uebergewicht ' gesichert. Es wurde in der Versammlung allseits dieser Zustand als unhaltbar bezeichnet und die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle Handels- und Gewerbetreibenden, welche eine Erwerb steuer entrichten, also eine Herabsetzung des Zensus und eine gleichmäßige Verteilung der Mandate gefordert. Auch wurde die künstliche und unbegründete Einreihung jener Wähler

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