ist, keine solche, welche nur in den Gewerbekceisen in Wien oder in Niederösterreich vorherrscht, sondern dass auch in anderen Kronländern diese Bewegung gegen die Art und Weise der Zu sammensetzung, also gegen das Wahlrecht der Handels- und Gewerbekammern in den weitesten gewerblichen Kreisen vorherrscht. »Ich meine, dass jenes Institut, welches infolge seiner Bezeichnung als Handels- und Gewerbekammer gewissermaßen unseren Namen trägt, das heißt, den Namen des Gewerbestandes, nicht eine Wahl ordnung haben soll, wodurch die weitaus
dieser Kammern mehr Gewicht als auf jene der andern.' Abg. Loser sagte dann: In Vorarlberg weist die Statistik 9029 Gewerbetreibende auf; von diesen 9029 Gewerbetreibenden hatten 699 bis heute ein Wahlrecht..in die Handels- und Gewerbekammer, 8330 sind von jedem Wahl rechte in die Kammer ausgeschlossen. Von diesen 699 Wahlberechtigten wählen aber wiederum 45 Herren in der Seetion Großhandel und Groß industrie allein sechs Kammsrräthe, während die übrigen Mandate auf die anderen von diesen 699
Seite 6. Nr. 55. Dienstag, „Brixener Chronik.' 7. Mai 1901. Jahrg. xiv. parteiler Kienmann vertheidigten die Borlage. Als Generalredner contra sprach der Vorarlberger Abgeordnete Schuhmachsrmeister Loser, welcher unter lebhaftem Beifalle — man beglückwünschte ihn am Schlüsse seiner Rede — den Ausführungen Wohlmey^rs zustimmte und sie ergänzte. Er erklärte, dass die Bewegung, welche gegen die Zusammensetzung der Handels und Gewerbekammern herrscht, keine loeale
nicht trennen kann, so stimme man endlich einmal unserer Forderung zu, welche lautet: Trennung der Handels- und Gewerbekammern und Errichtung eigener, selbständiger Gewerbekammern, damit auch wir Gewerbetreibende unser Institut haben, wo wir gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften, sowie gegenüber der hohen Re gierung in der Lage sind, unseren Wünschen, unseren berechtigten Forderungen vollinhaltlich Ausdruck zu geben.' Bei der Abstimmung wurde der Antrag Wohlmeyer abgelehnt und die Borlage in Zweiter