beschäftigt und beschlossen, sich an den Landtag mit der Bitte zu wenden, bei der Regierung dahin zu wirken, daß den Finanzbebörden in Tirol die allgemeine strenge Weisung zum Vorgehen im Sinne der oben erwähnten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ertheilt. erforderlichen Falles im Gesetzgebungswege der Rechtsanschauung des Verwaltungsgericktshoses Geltung verschafft werde. Zu den Kandels- und Gewerlre- Kammer-Wahlen. Am 19. Dezember finden die Ergänzungswahlen in die Handels- und Gewerbekammer
in Innsbruck statt. Der landesbehördl'ch genehmigte Wädlerverein der Gewerbe- und Handeltreibenden Deutschtirols bat für diese Ergänzungswahlen die folgenden Kandidaten ausgestellt: Hände lssektron. Erster und zweiter Wadlkörper: Gostner Karl, Inhaber der Firma Leop. Hepperger, Schnittwaarenhandlung in Innsbruck. Hueber Hermann, Zollagent und Spediteur, Mit glied der Handels- und Gewerbekammer m Innsbruck. Innerhofer Johann, Gasthofbesitzer in Innsbruck, Mitglied der Handels und Gewerbekammer. Altvor
Genossen schaftsverbandes in Innsbruck. Theuerl Johann, Bäckermeister in Innsbruck, Mitglied der Handels und Grwerbekammer, Vor steher der Genossenschaft der Bäcker in Innsbruck. Dritter Wahlkörper: Rößler Johann. Jchuhmachermeiuer in Innsbruck, I Mitglied der Handels- und Gewerbekammer und Alt vorsteher der Genossenschaft der Schuhmacher in Inns bruck Mößl Roman, Buchbindermeister in Innsbruck, Vorsteher der Genossenschaft der Buchbinder in Innsbruck. Grundsatz dieser Vereinigung von Geschäftsleuten
sind, keines- i wegs Vertreter entsenden, deren Berufung an diese ? Stelle in erster Linie von einer politischen Partei- ! bestrebung abhängt, sondern soll für dieses wichtige Amt Männer wählen, denen ein reifer Einblick in die gewerblichen Verhältnisse zu Gebote steht und denen bei ihrer Thätigkeit als Mitglieder der Handels und Gewerbekammer stets in erster Linie der Sckutz und die Förderung der geschäftlichen Anliegen ihrer Wähler, die Verwirklichung der im Vorstehenden wiedergegebenen
, überantworten, sondern muß auf der ganzen Linie in voller Eintracht selbst , hiefür einlreten. Mit alleiniger Ausnahme der Wahlrechtsanqelegen- heit sind für b : c Verwirklichung aller dieser vorstehend bezeichneten Wünsche und Foroerungen gerade die Begutachtungen der Handels und G.'werbekammer von ausschlaggebenfter Bedeutung. Man darf daher in diese Körperschaft, in der ausschließlich nur die , gewerblichen und Handelsangelegenheiten. nicht aber i politische Partei-Interessen zu vertreten