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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 17.12.1851
Descrizione fisica: 8
deS Lohnvertrages und die Därangabe der 2 fl.-mit.Bestimmtheit behauptete, durch mehrere Zeugm konstatirt, daß Koster, ihnen.seine Verdwgung an Gufler selbst eingestand. So forderte er unter andern den M. M. nm Ostern v. I. I ' auf/anstatt seiner in den Dienst deS I. Gufler zu treten; so äußerte ^ er sich noch gegen den Bruder deS I. Gufler, und gegen diesen selbst einige Zeit vor Ostern unter verschiedeiM Ausflüchten, daß er den Dienst nicht werde antreten können. Auch gegen andere er klärte

er, wie er nicht gewillt sei bei Gufler als Knecht einzustehen, ohne jedoch seine Verpflichtung hlezu in Abrede zu stellen oder den Abschluß deS Lohnvertrages zu läugnen. Bestimmtere Anzeigen deS Meineides häufte er nach Ablegung deS gerichtlichen EideS gegen sich an. Er. gestand nämlich , einige Tage darauf einem Bekannten ! offen ein, daß er Alles weggelängnet habe, und sprach Befürchtun gen aus, wenn die Wahrheit zu Tage käme. .'Als er endlich des ^ Meineides wegen schon bei Gericht vorgenommen worden

wollte, längnete aber, daS Geld als Angeld empfangen, und den Lohnvertrag abgeschlossen zu haben. Er wollte das Geld nur auf Abschlag einer Schuld, ?die ,er gegen Johann. Gufler aus einem frühern Holzhandel behauptete, erhalten haben. Dage- , gen bestand Joses Gufler auf dem vollständigen Abschluß deS Lohn- . Vertrages, die er mit allen Umständen, dem Betrage deS Lohnes in Geld lind Kleidungsstücken angab. Bei der Abhöning der Zeugen entwickelte sich die gesetzliche Frage, ob Herr Adjunkt I. Taub er vonMerau

nur eine Bestätigung der in der Anklageschrist ausgeführten That sachen, standen ab« cheilS ^ vereinzelt, da> tbeilS gaben sie nur Ver- vdachtögründe aber,keine wirklichen Geständame über den Bntr /lgS- abschlüß an Händeiu . Die. entscheidendste AuSsage wär jene deS Josef Gufler, zugenaünt der Wirthslange, eines TaglöhnerS aus dem ; Dorfe. Tirol. Di^er gab an, der Angeklagte habe ihm eines Ta ges im letzten Frühjahr. auS Meran zurückkehrend anvertraut: „Er habe den ganzen Teufel abgeschworen, wenn es aufkäme

in ihrer Verneh mung den Zeugen Josef Gufler wirklich, daß er ihr ein AbtreibungS Mittel angeboten, und Anna Kofler wollte von ihm gehört ha«

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 17.12.1851
Descrizione fisica: 8
, gehört haben wollten, sie Beide hatten nie „recht ausgehandelt,' zwei andere Zeugen, darunter auch ein Better des Angeklagten wollten bet des sen Unterredung mit dem Zeugen Josef Gufler, Taglöhner zugegen gewesen sein, und nur gehört haben, daß ihn der Angeklagte zur Angabe der Wahrheit aufgefordert habe. Die Staatsanwaltschaft erklärte vor dem Beginne ihrer Anträge, daß sie gegen den Ange klagten sowohl als sieben der von ihm aufgeführten Entlastungszeu gen die Anzeige wegen Verleitung zum falschen

nur in desto vorthellhasterem Lichte. Nachdem der Vertheidiger auf diese Weise selbst eine zweifel hafte Seite des Charakters des Angeklagten den Geschwornen nä her zu legen versucht hatte, ließ er sich auf die Thatsachen selbst ein. Er nahm die Möglichkeit eines Mißverständnisses zwischen I. Gufler Wieser und dem Angeklagten an, indem jmer den Ver trag durch die Behändigung des Angeldes schon abgeschlossen halten konnte, während dieser durch die Versicherung, Wiefer sei ihm ja noch sonst schuldig

deS Angeklagten von seinen Schwestern versucht Morden sein soll, berühre diesen nicht, er selbst habe nach der Be gütigung zweier Anwesenden den Zeugen Güster von Tirol nur Mr Angabe der Wahrheit aufgefordert. Schlüßlich erklärte der Vertheidiger, der Angeklagte müßte vol lends toll gewesen sein, wenn er statt die ihm von Josef Gufler Wieser angebotene Vergleichssumme von 3 fl. 24kr. R.W. zu be« zahlen, sich den schweren Folgen eines Meineides, dem Ersatze der wohl hundertfachen Prozeßkosten, dem Kerker

Muster von Klarheit, Ueberblick und Vollständigkeit, daS Für und Wider war mit derselben Unparteilichkeit vorgeführt, alles war angedeutet, be rührt. aber nichts ließ durch eine scharfe Betonung die Meinung des Berichterstatters durchblicken. Der Gerichtshof stellte hierauf die Frage an die Geschwornen, ob der Angeklagte schuldig sei, wissentlich einen falschen Eid ab gelegt zu haben, indem er beschwor, sich dem Josef Gufler we der in den Dienst verdungen, noch von demselben ein Angeld er halten

zu haben, obschon ihm bekannt war, am 29. September 1350 in der Hilberschanke zu Meran mit Josef Gufler einenDienst- vertrag abgeschlossen, und von demselben eine Banknote von 2 fl. CM. als Angeld erhalten zu haben? Der Vertheidiger bean tragte eine Vervollständigung der Frage durch Aufnahme der wei tern Bestimmung, ob der Angeklagte dadurch dem Josef Gufler an seinem Eigenthums oder andern Rechten einen Schaden zuzufügen beabsichtigte, welcher Zusatz aber vom Gerichtshöfe als unzulässig er kannt wurde

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