tungen zuteil. Sie erhielten in den verwüsteten Gebieten Grund und Bo den zugewiesen und da auch die Kirche mit solchen Schenkungen reichlich bedacht wurde, so entstand neben dem ausgedehnten Großgrundbesitz des Königs, dem alles eroberte Land zustand, auch ein weltlicher und geist licher Großgrundbesitz. Die Mannschaften aber, die die siegreichen Schlachten geschlagen hatten, wurden, solange der Vorrat an erobertem Land reichte, in Hundertschaften als Ackerbau treibende Dorfgenossen schaften
; dies ist auch der Grund, warum sich der Gauname an vielen Stellen bis heute erhalten hat (Vinsdhgau, Pinzgau, Pongau usw.). Der Graf bot nicht nur die Freien zum Kampf auf, wenn es der König verlangte, er be sorgte auch die Geschäfte der Verwaltung, verlautbarte königliche Erlässe und war der Vorstand des Gerichtes, Da mancher Gau eine große Ausdehnung hatte, so entstanden darin mehrere Gerichtsbezirke, die den Hundertschaften entsprachen. Jeder Ge richtsbezirk hatte seine Gerichtsstätte, die Mallstätte