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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 05.01.1896
Descrizione fisica: 16
und überschüttete den Damm, infolge dessen der Zug Nr. 11, der abend» 847 Uhr von Innsbruck abgeht eine zweistündige Verspätung erlitt. sAu» dem SitzungS-Protoiolle de» Lande»au»schusseS.) Nachstehend« Temein'e» erhielten die Bewilligung zur Einhebung von Umlagen im Jahre 1896: Klausen 150 Proz. zur Grund-, Eiwerb- und Einkommensteuer. 150 Proz. zur HauS« zin». und HauSklossensteuer, Z0 P?oz. zur Wein-, b0 P.oz. zur FielschverzehruligSstener und 1 fl. Auflage auf Bier; Täufer» (GlurnS) 270 Proz. zur Grund«, 100

Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 100 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Fieber brunn 130 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommen steuer, 90 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Rietz 14S Proz. zur Grund-, 100 Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 20 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Matzrhosen 150 Proz. zur Grund-, Erwerb« und Einkommensteuer. 100 Proz. zur HanS» zinS- und HauSklossensteuer; Gnadenwald 17b Proz. zur Grund-, Erwerb» unv Einkommensteuer, 50 Proz

. zur HauSzinS« und HauSklassensteuer; Spieß 1S5 Proz. zur Grund« und Erwerbstener, 125 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer, 15 Proz. zur Wein« und Fleisch« verzehrungSsteuer; Jnzig 250 Proz. zur Grund- 200 Pros, zur Erwerb- und Einkommensteuer, 50 Proz. zur HauSzinS» und HauSkiasseusteuer; Thauer 127 Proz. zur Grund-, Erwerb» und Einkommensteuer, 25 Proz. zur HauSzinS« und Hausklassensteuer; Kitzbühel 135 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Lech

« Aschau 150 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 30 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer; Elmen: Elmen und Klimm 163 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, 84 Proz. zur HauSzinS« und 56 Proz. zur Hausklassensteuer; Dorf Elmen 735 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, »93 Proz. zur HauSzinS- und 262 Proz. zur HauS« klassensteuer; Elmen, Klimm und Martina» 66 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, S3 Proz. zur HauSzinS« und 22 Proz. zur HauSklossensteuer; Martina

» 93 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Ein» kommensteuer, 31 Proz. zur HauSklossensteuer; Te've 225 Proz. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen« und HauSzinSsteuer, 120 Proz. zur HauSklossensteuer. 40 Proz. zur Aeiu« und FleischverzehrungSsteuer; Cents 450 Proz zur Grund- E-werb- und Einkommensteuer, 200 Proz. z»r HauSzinS- und HauSklossensteuer; Dambel 160 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Ein« lommensieuer, Z0 Proz. zur HauSzinS» und Hau»« llossensteuer; Luserna 200 Proz. zur Grund», Erwerb» und Einkommensteuer

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 02.01.1896
Descrizione fisica: 6
Nr. 11, der abends 8 Uhr 47 Min. von Inns bruck abgeht, über 2 Stunden Verspätung hatte, bis die Bahn wieder frei wurde. 5*. Schwaz, 1. Jän. (Witterung. — Todt aufgefunden.) Unter strömendem Regen ist das alte Jahr zugrabe gegangen und mit freundlichein Sonnenschein ist das neue erwacht. Durch volle acht undvierzig Stunden hat es im ganzen Unterlande un unterbrochen geregnet, die prächtigen Schlittwcge bis auf den Grund erweicht und vorderhand auch die letzte Hoffnung zur Eisgewinnung wieder zu Wasser ge macht

- und Einkommensteuer, 150 pEt. zur Hauszins- nnd HauSclasscnstcner, 30 pCt. znr Wein-, 50 pCt. zur FleischverzehrungS- steuer und 1 fl. Auflage auf Bier; Täufers (Glnrns) 270 pCt. zur Grund-, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und HauS classensteuer; Fieberbrunn 180 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 90 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Rietz 149 pCt. zur Grund-, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur HanSzinS- und HauSclassensteuer; Mayrhofea 150

pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Gnadenwald 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur HauSzinS- nnd HanS- classensteuer; Spiß 125 pCt. zur Grund- und Er- werbstener, 125 pCt. zur Hauszins- und HauSclassen steuer, 15 pCt. znr Wein-, und FleischverzehrungS- steuer; Jnzing 250 pCt. zur Grund-, 300 pEt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pEt. znr HauS zinS- und HauSclassensteuer; Thaur 127 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud

Einkommensteuer, 25 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Kitzbühel 135 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 60 pCt. zur Hauszins- nnd HauSclassensteuer; Lech-Aschau l50 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 30 pEt. zur Hauszins- und Hausclassenstcuer; Elmen: Elmen und Klimm 163 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 84 pEt. zur HauS zinS- nnd 56 pCt. zur HausclassenstcuerDorf Elmen 785* pEt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 393* pCt. zur HauSzinS- n. 36-? pCt

. z. HauSclassensteuer; Elmen, Klimm n. Martinan 66 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Einkommensteuer, 33 pCt. Hanszins- und 22 pCt. Hausclassenstcuer; Martina» 93 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommeustener, 31 pCt. zur Haus classenstcuer; Telve 225 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen- und HauSzinsstencr, 120 pCt. zur HauS classensteuer, 40* pCt. zur Wein- und Fleischverzeh- rungssteuer; Centa 450* ^Et. zur Gruud- Erwerb- nnd Einkommensteuer, 20« > pCt. zur Hauszins- und Hausclassenstcuer: Dambel 160 pCt. zur Grund

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 28.11.1935
Descrizione fisica: 6
weiter zu festigen und den Anbau von Märzwelzen auf die hohen Beralagen auszudehnen. Nach einer annähernden Schätzung lassen sich im Wege wenig kostspieliger u. sicher rationeller Kulturenumwandlungen in ver hältnismäßig kurzer Zeit weitere 400—500 Hektar Grund für den Getreidebau gewinnen. Die Sektion schloß sich dem Gutachten des Di rektors der landwirtschaftlichen Wanderlehrstelle an, dahingehend, daß die agrarwirtschastlichen Verhältnisse der Provinz eine Ausdehnung der Maiskulturen ausschließen; dagegen

aus lem Auslande mit^Rücksicht auf die gegenwär tigen besonderen Erfordernisse der Warenversor aung uno im Verhältnis zu den uns zur Ver> fügung stehenden Zahlungsmitteln mit Wirk samkeit ab 18. ds. neu geregelt worden. 1. Hiedurch wurde eine Tabelle der Waren, deren Einfuhr auf Grund einer vom Finanzmini sterium über Vorschlag der Devisenbewirtschas- tungsstelle auszustellenden Lizenz gestattet ist, so> wie eine Tabelle der Waren, deren Einfuhr fre ist. genehmigt. 2. Die Tabelle A bringt

ist, bleibt unverändert. 5. Unverändert bleiben auch die besonderen Be stimmungen über . Einfuhr von Mineralölen und Brennstoffe, synthetische Farben und Nebenpro dukte, Radiomaterial und Rundfunkröhren. > 6. Die unter Punkt 4. und S. erwähnten, in den Tabellen A und B nicht enthaltenen Waren kön nen von nun ab nur mehr auf Grund von Zoll- bolletten und untenstehenden Bestimmungen ein geführt werden. Diese Waren sind in den Tabel len C und D'enthalten. welche im Außenhandels amt

, Salvador, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Ungarn, Venezuela 10. Aus diesen Ländern können, unbeschadet der n Kraft stehenden günstigeren Vereinbarungen. Waren der Tabelle C auf Grund der Zollbollette zes 4. Trimesters 1934 in dem von der Tabelle selbst-angegebenen Prozentsatz eingeführt werden; Waren der Tabelle C hingegen können in glei chen Mengen, wie durch die Zollbolletten für die Periode 18. November-^31. Dezember 1V34 nach gewiesen, eingeführt werden. Demgemäß gilt für da» laufende Trimester

hin sichtlich der Waren der Tabellen C und D fol gende Behandlung: Ulbsnien: Waren der Tabelle C können auf Grund der Zollbolletten des vierten Trimesters 1934 in gleichen Mengen eingeführt werden: Wa ren der Tabelle D auf Grund der Zollbolletten der Periode 18. Novembers!. Dezember 1V34. Oesterreich« detto; unbeschadet der Bestimmun gen für Waren, die aus Grund der Herkunfts und Kontingenti?rungszertifitate eingeführt wer den können. Deutschland: Waren der Tabelle C können auf Grund der Zollbolletten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 11
Data: 15.02.1896
Descrizione fisica: 11
die nachträgliche Bewilligung zur Aufnahme von Darlehen und zwar erstere im Betrage von 1300 fl. und letztere von 2136 fl. Der Ge meinde Tavern wurde vorbehaltlich der Zustimmung seitens der k. k. Statthalter« die Einhebung eiuer Taxe von 10 pCt. auf das appaltofreie Brod be willigt. — Die Bewilligung zur Einhebung von Gemeiudezuschlägen für das Jahr 16'.>6 erhielten nachstehende Gemeinden: Prägraten 180 pEt. zur Grund-, l50 pCt. zur Erwerb- und Einkommen steuer, 50 pEt.. zur HanSzins- und HanSe asfensteuer

; St. Ulrich 1'5 pEt. znr Grund-, (Äwerb- und Ein- konnuensteucr, K5 pCt. znr Hauszins-, ii5 pCt. zur HauSclassenstcuer und 1» pEt. zur Weinverzehrnngs- fteucr; Luttach 110 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 80 pEt. zur HauSzinS- und Hans eln ssensteuer; Pederzano l0i> pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 2<.» pCt. zur Hauszins^ und Hausclassensteuer; Castel Tesino 150 pEt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur HauSziuS- und HauSclasseusteuer; Ealcerauica l75pEt

. zur Grund , Erwerb- und EiutomiNeNstrucr, l00 pCt. zur HauSzinS- und HauStlasscustcuet; Don 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 1«>0 pCt. zur Hauszins- und Hausclasseusteutr; Brez 300 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 3<> PCt. zur HauSzinssteuer, nebst einer Hausiertaxe von 100 pEt.; Cavareno 20 PCt. zur Grund-, Erwerk und Einkommensteuer, pCt. zur Hauszius- und HauSclasseusteuer; Bedollo 400* PCt. zur Grund-. Erwerb- uud Eiukoiiimcusteucr, 94 pEt. zur HauS zius- uud

HauSclasseusteuer; Bigo Nendcna 30» pEt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 15<> pCt. zur Hauszins- und HauSclasscusteuer; LaviS 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 40 pEt. zur HauSzinS- und 20 pCt. zur HauSclasseusteuer; Faedo ^00 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkom mensteuer, 1ti0 pCt. zur HauSziuS- und HauSclassen stcuer; Eimego 540* pCt. zur Grund-, Erwerb- und ! Feuilleton. Anne Ztcclrgeriic». Roman von H. Palin6-Payseu. (83. Fortsetzung ) (Ziachdiuck vclbolen.) „Von dem braucht nicht die Rede

«, gnädige Frau, und weun es auch dreißig Jahre her ist — ich Habs nicht ver gesst», wie das klang, als mein Mann selig sagte: Lyma, ich hab Dich lieb.' Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS- und HauS classeusteuer; Pa'.ü >50 pCt. zur Grund-, Erlverb und Einkommensteuer, 20 pEt. zur HauSzinS- und Hausclasscusteuer; Riva >40 pCt zur Grund-, Er- wevbi uttd Einkommensteuer, pCt. ^ur Hauszins-, und Hausclassenstener, l<>0 pEt. zur 'Wem- und 2» 0 pCt. zur Fleischverzchrungöstener; Scharuitz 200 pCt

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Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 18.04.1923
Descrizione fisica: 8
. 1: Der lcmdw. Bodenertrag, welcher vom — dm Grund selbst bebauenden — Eigentümer be- pgcn wird, wird der Einkommensteuer als Cr- ki^ der katezorie') k! ab t. Zänaer 1SZ4»*) mterworscn. Res» Ertrag wird berechnet aus der Diffe- ein zwischen dem Wert des Vodenproduktes wie den, üblichen pachtwert desselben, welcher »erwehrt wird, um die Produktisnskosten und «rlvfie, wie sie hinsichtlich der gewerblichen ktträge in Abzug gebracht werden können. Die se Sofien und Verluste könneu nur insoweit iosa Rohertrag

. 1 er- »ähote Steuer auf den landw. Bodenertrag wird «üt 10°Z> des Ertrages selbst festgesetzt. Der Sah von l0'< schließt bereits die Kriegs- centcjimisleuer'') und den Invalidenzuschlag ein. Zuschläge zugunsten der Gemeinden, Provinzen imd handelzkammern dürfen keine gemacht wer den. Z. Abgabe der Steuererklärungen. ^ Art. Z: Die Eigentümer, welche ihren Grund selbst bebauen, müssen km von ihnen bezogenen Roh- '1 Die itol. Einkommensteuer gliedert sich nach öen verschiedenen Einkommensquellen in vier

Kkgorien: siehe „Tiroler' vom 3. März. '> Alle Terniine setzen wir so ein. wie sie auf Srnid des Zlusdeh.nungsdckretes Nr. 686, 192Z, Kr die neuen Provinzen gütig stnd. Si^he „Tiroler' vom 21. Mär.z. ertrag, die Produktionskosten und -Verluste, de» mutmaßlichen Pacht- oder Metwert, welcher sür den Grund im Regime des freien Handels erzielbar wäre, anmelden. Art. 4: Der Pächter mutz den aus ihn entfallenden vodenertrag und die Produktionskosten und Verlaste anmelden. Art. S. Die Erklärungen

, welche die Steuerträger aus Grund der vorhergehenden zwei Artikel abzöge- bei» verpachtet sind, müssen sich aus dos in de» Zehren 1S201S21 und 1SZI1S22 erzielte Vurch- schnittserträgnis gründen und bis zum Z0. Zuni 1S2Z abgegeben werden. 4. Strafbestimnumgeu. Art. 6. Für die Aichtabgabe oder unwahre Abgab« der in den vorigen Artikeln oorgeschiebenen Er- klärungen wird eine Strafe in der Höhe des vierte« Teiles der Steuer aus den Ertrag oder jenen Teil des Ertrages, welcher verschwiegen wurde, erhoben. Die Erfassung

«me Richtlinie für ihre Angaben haben und die allergrobstsn Unterschiede in der Be steuerimg vermieden werden können. Wir wer den diese Tabellen, sobald sie vorliegen, ver öffentlichen und noch eingehend besprechen. B. Die FMeZusg des Boden ertrages. Auf Grund der Art. Z und < des Dekreten Nr. lö 1923 stnd die Steuerträger verpflichtet, di« Steuererklärung bis spätestens 30. Zun, I92Z abzuqeben. Die näheren Vorschriften für diese Erklärung sind in der Durchsührungsverordnunq vom l2. März. Nr. öVS. enthalten

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Volksbote
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Pagina 11 di 12
Data: 19.04.1923
Descrizione fisica: 12
. Die Ausdehnung dieser Dekrete bedeutet eine ü»schneidende Verschärfung der Steuerlast für unsere Landwirtschaft; denn die Bodensteuer simsgedchnk auf die neuen Provinzen durch das kgl. Dekret 7tr. 148, 1923. flehe „B.-I.' vom 8. TNärz d. 2.) bleibt weiter aufrecht. Wir besprechen nachstehend kurz di« neuen Ekaoergesthe. A. Die MIvmmerKeuer aus den Bodenertrag. 1. Steuergegenstand. Das kgl. Dekret vom 4. Jänner 1923 Nr. 16 bestim mt im Art. 1: Der tandw. Bodenertrag, welcher vom — den Grund selbst bebauenden

» mit 10% des Ertrages selbst festgesetzt. Der Sah von 10% schließt bereits die Kriegs- ceukstmifkeuere und den Jnvalidenzuschlag ein. Zuschläge zuMmflen der Gemeinden, Provinzen und Handelskammern dürfen keine gemacht wer den. 3. Abgabe der Steurererklärungen. Art. 3: Die Eigentümer, welche ihren Grund selbst bebauen, müssen den von ihnen bezogenen Roh ertrag, die Produkktonokoslen und -Verluste, den mutmaßlichen Pacht- oder Mstetwert, welcher für den Grund im Regime des freien Handels erzielbar wäre, amneldm. Art

wird eine Strche ln der Höhe des vieren Teiles der Steuer auf den Ertrag oder seuen TÄl des Ertrages, welcher verlchwlea-n wurde, echoben. *) Siehe „Bausrnzeitimg' vom 8. Marz. **) Alle Termine fetzen wir so ein, wie sie ach Grund des Ausdehnungsdekretes Nr. 686, 1933, für die neuen Provinzen giftig find. Die Erfassung des laikdwirtschastlichen Boden ertrages durch die Einkommensteuer bildet, wie schon eingangs erwähnt, ein« neu« schwere Be- lastung des Bauernstandes; denn außer der Einkommensteuer bleibt

den diese Tabellen, sobald sie vorliegen, ver öffentlichen und noch eingehend besprechen. B. Die Feststellung des Boden ertrages. Auf. Grund der Art. 3 und. 4 des Dekretes Nr. 16/1923 sind.die Steuerträger verpflichtet, die Steuererklärung bis spätestens 30. Juni 1923 abzugeben. Die näheren Vorschriften für diese Erklärung find in der Durchführungsverordnung vom 12. März, Nr. SOS, enthaften. Nachstehend diese Borschrkften. Art. 1. DK durch Art. 3 und 4 des kgl. Dekretes vom 4. Jänner 1923

s) und g). Das Roherträgnis, der Pachtwert, di« jährlichen Passtvzahlungen und di« Erzeugungskosten werden nach den Bestimmungen der folgenden Artikel er- mittett: Der Rohertrag. Art. 3. Das Roherträgnis nach Buchstabe e) des Art. 2, welches von dem den Grund selbst bewirtschaften den Besitzer erzklt wird, wird dargestellt von: 1. dem Wert der Produkte des Grundstückes, mtt Ausschluß jenes Teiles, welcher zur Ernäh rung des Wehes des Steuerzahlers dient; 3. dem Wert der Erzeugnisse der Viehhallüng. Di« Bewertung

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Dolomiten
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Pagina 11 di 16
Data: 18.03.1939
Descrizione fisica: 16
wurde bewilligt und ein getragen auf Grund des in Rechtskraft er- ivachfenen Urteiles. nicht jedoch über gewöhn liches Grundbuchsgesuch. sondern über exe kutives Gesuch um Einverleibung (Ein tragung) des Zwangspfandrcchtes. Die Pfandrechtseinverleibung als Exekutions mittel über Ansuchen des Interessenten wurde von» Gerichte, welches das Urteil erlieft, über Feststellung des Erwachsens desselben in Rechts kraft. bewilligt und angcordnet. In der Pfand- lechtseinverleibung war die Forderung als voll

Grundbuchs ge suche unter Bor lage einer beglaubigten Abschrift des Urteiles ongesucht. Wie bereits gesagt wurde, kann die gericht liche Hypothek auf den Gütern des Schuldner» auf Grund jedes Urteiles eingetragen werden, welches zur Zahlung eines Geldbetrages, zur Uebergabe beweglicher Sachen oder zur Er füllung einer anderen Verpflichtung verurteilt, welche zum Schadenersatz führen kann. Der Titel, auf Grund dessen ein gerichtNche» Pfandrecht eingetragen werden kann, must also ein Urteil

, derart, dast die E i n- v o r l e i b u n g d. h. die unbedingte Eintragung der gerichtlichen Hypothek in Rechtfertigung der gemachten Vormerkung angesucht werden kann, falls dasselbe nicht mit den ordentlichen An fechtungsmitteln (die Berufung und die Oppo sition des Abwesenden) angefochten wurde. Nach dem nunmehrigen Gesetze kann auf Grund der über Rechtskraft des Urteiles er folgten Einverleibung der gerichtlichen Hypothek nicht ohne weiters auf Gnind des Urteiles als Exekutionstitel

für die allfällige Anfechtung ausgestellt worden wäre, letztere Zustellung, welche für den Ablauf der An Zechtungsfristen Wirkung hat. gilt nicht für die Exekution, auch falls das Urteil in der Zwischen zeit in Rechtskraft erwachsen wäre: um zur Exe kution zu schreiten, ist daher notwendig, dag das Urteil nach Erwachsen in Rechtskraft neuer dings zugestellt werde, denn erst dann ist es exekutiver Titel. Die Bezeichnung der Forderung als vollstreckbare in der Pfandrechtseintra gung auf Grund eines Urteiles

sind, ohne daß die Vorlegung einer Abschrift in exekutiver Form notwendig wird. Die auf Grund' des exekutiven Titels (Urteils) eingetragene Hypothek kann sicherlich unverzüg lich Im Exekutionswege auch gegen jeden nachfolgenden Erwerber der be lasteten Liegenschaft realsiert werden. H a t dieser bei Erwerbung derselben urkundlich die Schuld, für welche gerichtliche Hypothek eingetragen wurde, übernommen, so haftet er natürlich für die Schuld als Personakfchuld- ner; die Hyvothekarforderung kann daher gegen ihn jederzeit

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 14.05.1939
Descrizione fisica: 8
, nach welchen die Wohnungen in den .Häusern für staatliche Angestellte (INCJS) zugeteilt werden. Auf Grund dieser Bestimmun gen soll bei der Zuweisung einer Vier- zimmerwohnung die Familie mit vier Kindern jener mit sechs Kindern vorge zogen werden, da sie als nicht geräumig genug sür die größere Familie angesehen wird. Darin ist ein offensichtlicher Wider spruch enthalten, wenn man an die Ge räumigkeit und Zweckmäßigkeit der Bau ten denkt, deren Errichtung vom Duce gewollt ist und die auch kinderreichen Fa milien

, die die fafciftifche Regierung nach den Grund sätzen der sozialen Gerechtigkeit der Ka- Nähe von Lampsacus in Kleinusien, wurde unter Kaiser Dceius vor èie Wnh' gestellt, der Göttin Venus zu opsern oder d.is ?.'!annrin,n zu erleiden. Petrus wählte oh-'.< Zedern Ha'- zweite, wurde aus ein .le'.ochten und durch die «ladt geschleiit uno zuleni ein- hauvtet. Mit ihm erlitte» noch drei andere Ekrisien das Martyrium und einer von ihnen. Ni!o- machus. wurde aus der ssolterlgnk abtrün nig. Die 16jähris>e Jungfrau Iwnrsia

Familien' hat er sein besonderes Wohlwollen und seine Für sorge sür jene gezeigt, die sich um die ra sche Bevölkerungszunahme verdient ge macht haben. Die jüngsten Ziffern der Statistik zei gen, daß das italienische Volk das Gebot des Duce, der in der Voltsstärke den Hauptfakkir umerer imperialen Macht erblickt, voll erfaßt hat. Der Bericht, den die Ilmm, auf Grund ihrer Erhebungen über die Lage der Kinderreichen dem Duce vorlegen konnte, bildete die Grund- Die Reform à Sozial Fürsorge

bei seinem Ab leben 18 Jahre nach dem alten und 10 Jahre nach dem neuen System versichert war, folgende Pension ans der Grund lage von 25 Lire Tageslohn: Lire 2823.25 jährlich für die Witwe mit fünf Kindern: Lire 2ZS0.70 für die Witwe mit vier Kinoern: Lire 2258.40 mit drei Kindern: Lire 1976.10 mit zwei Kindern: Lire lkM.80 mit einem Kind. Sollte auch die Witwe sterben, so lange noch Kinder un ter 15 Iahren vorhanden sind, so würde die Pension sür diese in keinem Fall we niger als 59 Prozent van Lire 2823.25

versichert war und hiebe! Lire 2100 einzahlte (sür die Pensionsbe- rechnung sind dies Lire 3888) «und dann durch weitere 29 Jahre nach dein neuen System einzahlte, un5 zwar sünf Jahre auf Grund eines Monatsgehaltes von L. 1050 (Lir 5-Z12 (Lire 0312 Beitrag) und durH weitere zehn Jahre auf Grund eines Monatsgeyaltes von Lire 1500 (Lire 7212 Beitrag), insgesamt also Lire 22.824 (davon nur 10.548 zu seinen Laoten), hat mit seinem 60. Lebensjahr Anspruch auf ein jährliche Pension von Lire 6152,75

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 16.01.1893
Descrizione fisica: 8
150 pSt. »ur Gebäudesteuer; Pranzo 350 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Gebäudesteuer; Tione eine Taxe von 12 pCt. auf Mischbrod und süße« Gebäck, Sopramonte 450 pCt. zur Grund , Erwerb- und Einkommensteuer und 50 PCt. zur Gebäudesteuer; Prio 333 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 194 pCt. zur Gebäudesteuer; Marco eine 20percentige Brod- taxe; Quctta 530 pCt. zur Grund^ und Erwerbstcuer und 20 pCt. zur Gbäudesteuer; Tuenetto 330 ptC. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer und 75 PCt. zur Gebäudesteuer; Nanno 362 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 30 pCt. zur Gcbäudcsteucr; Romeno 180 pCt. zur Grund-, Er werb-u. Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer und 20 pCt. auf Brod; Bedollo 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 26 pCt. zur Ge- bäudesteuer; Eenta 425 pCt. zur Grund-, Erwerb - und Einkonimenstruer und 150 pCt. zur Gebäude- stener; endlich Aldeno 430 pCt. zur Grund-. Er werb- und Einkommenstcucr, 100 PtC. zur Gebäude- steuer

organisierten Meeting brandmarkten zahlreiche Redner den Panamascandal. GneSde ver- urtheilt- die anderwärs vorgekommenen Scandale, die den Böllern zum Schaden gereichen. — Der Jour nalist 5-cckely wurde einem Verhöre unterzogen und wird demnächst ausgewiesen. Bclgrnv, 15,. Jän. Das Budget pro 1392 wurde durch einen UkaS bis Ende April 1893 verlängert. Der vom Staatörathe eingesetzte WahlauSschnsS be stimmte auf Grund der Anzahl drr Steuerzahler für die kommende Zknpschtina-Session 134 Abgeordnete. Belgrad

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 20.12.1933
Descrizione fisica: 6
an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

nicht dein tatsäch lichen entspricht. Die Ermächtigung der Finanz das Einkommen auf deduktivem Wege festzustellen hat den Zweck, oaß der Steuerträger nicht für eine niedrigere Ziffer eingeschätzt werden kann, als jene die auf analitischem Wege nach Einschätzung auf Grund der Jmmobiiienfteuer. festgestellt wurde. Das Amt hat alfa die Summe des Einkommens, das für Grund und Gebäude in Betracht kommt, fest zustellen und die Gebäude die steuerfrei sind in Betracht zu ziehen. Die Einschätzung für diese ge schielst

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

fer von Grundstücken erfahren, die einen Grund gekauft und darauf ein Haus gebaut haben. Die Vertrage zwischen dem Verkäufer und dem Kau fer des Grundes find in 99 von 100 Fällen erst dann gemacht worden, wenn das Haus schon gebaut war. „Das hat ja schließlich noch Zeit , heißt es immer wieder/ Wenn dann aber spater vom Registeramte die Werterhöhung komm^ in welcher nicht nur der Wert des gekauften Grun des, sondern auch der Wert des Hauses, welches auf dem Grunde gebaut wurde, enthalten

wir im Oktober, besinnt sich der Käufer/ daß ja eigentlich noch der reguläre Kauf vertrag zu machen ist. Man geht zusammen zum Notar und der Kaufvertrag über den Grund wird gemacht. Kaufpreis 5000 Lire und dafür werden auch die Registergebühren bezahlt. Einige Monate nachher kommt vom Negifteramte ein Werter- höhungsavvifo, womit das Registeramt mitteilt, daß der Wert des Kaufes vom Staate nicht nut 5000 Lire, sondern mit 40.000 Lire angenommen wurde und daß daher sür eine Summe von 35.000 Lire

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Volksbote
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Pagina 9 di 11
Data: 10.10.1929
Descrizione fisica: 11
.—. 7. Acker. Eurnd- . »arzelle Nr. 1180 von w 1978, geschätzt auf Lire 2076.—, Mindestanbot Lire 1984.—. 8. Wald, Grundp. 1763 von Iv 7485, geschätzt aufSir« 1700.—, Mindestanbot Lire 1183.30. 9. Wald. Grundp. Nr. 2077/11 von m 4543 und Grundp. Nr. 2078/6 von m 1949, ge schätzt auf Lire 1095.—, geringstes Anbot Lire 780.—. 10. Wald, Erundp. Nr. 2090/14 «on m 20.879, geschätzt auf Lire 1222.—, Mindestanbot Lire 9534—. 7. Acker. Grund- Parzelle Nr. 2127 von m 26.032, geschätzt auf Lire 1077.—, Mindestanbot

des Johann Holzer. Handels mann in Sssto, durch Adv. Dr. Weber in Brnnic» findet am 17. Oktober d. I. um 3 Uhr nachmittags in der Eemeindekanzlei von Sesto die zwangsweise Versteigerung eines dem Franz Lanzinger nach Josef ge hörenden dritten, ungeteilten Miteigentums« anteiles an den Liegenschaften, und zwar: Bauparzellen Nr. 187/1, 270, und Grund parzellen Nr. 2007/1 2007/3, 2008 / 2 . 2018/2, 2716, 1868/2 »nd 1888/3 in Sesto statt. Der Schätzwert des zu ersteigernden Anteiles be tragt Lire 24.957.66

auf Lire 8000.—, Mindestanbot Lire 4000.—. 2. Acker, Erund- parzelle Nr. 435 von m 1894. Schmiede, § «schätzt auf Lire 10.500.—, geringstes Anbot ire 7000— 8. Garten beim Haus, Grund- Parzelle Nr. 441 von m 18. geschätzt auf Lire .50.—, geringstes Anbot Lire 83.50. 4. Wisse .im örtsried, Erundp. Nr. 439 von m 823, Äcker dort, Grundp Nr. 440/1 von m 1409, Wiese dort, Grundp. Nr. 438 von m 252. ««schätzt auf Lire 1500.—. geringstes Anbot Lire 1000.—. 5. Wald in den Schmieden- Wäldern, Erundp. Nr 2891

. der Solzversteigerung. Am 14. Ottober d. I. um 11 Ahr vormittags findet in der Eemeindekanzlei von Ceves bei Äipiteno (Sterling) die öffentliche Versteigerung der verschlossenen Anbote von zirka 820 Kubik- Meter Nadelholz im Flanerwald statt. An Kautton ist der Bettag von Lire 5863.— zu erlesen und außerdem Lire 2681.56 an Spesendeckung. Die näheren Bedingungen find aus der Kundmachung zu ersehen. 185 G r « n d t a u s ch. Die Gemeinde Eampo Tures (Sand in Täufers) wird zur Erwer bung eines Stteifens Grund

in der Grundbuchs« einiagezahl 280 U Villabasta. Das Haus ist auf Lire 45.000.— und der Grund auf Lire 2672.—, zusammen aus Lire 47.872.— ge» 'ätzt. Das geringste Anbot beträgt Lire find bei der tat. Prätur Monguelfo (Weis«' ,189 K o 191 192 196 198 197 (.282.—. Die Bedingungen sind bei der kgl. Prätur Monguelfo (Welsberg) er sichtlich. 195 Auf Betteiben des Peter Auer. Besitzer tu Arlstein, durch Dr. Schlesinger in Bolzano findet am 16. Oktober d. I. um 9 Uhr nach mittags im Gasthause zum „Goldenen Stern

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 13.05.1943
Descrizione fisica: 4
Seve I Donnerstag den 13. Mai 1S43»xxl - ! '-.V 1 ^ ViiMinveltstiirà Uiàirte llsàiklige Vdor à Leklàxonmx voul»àl» Der Präfekt der Provinz Bolzano hat nach Einsicht in die Ansuchen der ver- schieden«» Stellen für außerordentliche Zuweisung von Bauholz, um den Kriegs erfordernissen zu entsprechen; auf Grund Ks Rundschreibens Nr. 38, Prot. Nr. 7145, mit Datum 30. Juni 1942 des Korporationsministeriums; auf Grund des kgl. Dekretes vom 18. August 1940, Nr. 1741» über die „Nor men

der Requirierungsdisziplin über Borschlag des Provinzialrates der Korporationen und des Prooinzialkom mandos der Forstmiliz und nach Anhö rung der beteiligten syndikalen Organi« sationen, zum Zwecke der Sicherung und ange> mefsenen Verteilung der notwendigen Holzproduktion unter den verschiedenen Waldbesitzern: aus, Grund des kgl. Gesetzdekretes vom 22. April 1943, Nr. 24S, über die Regel lung der Strafnormen bezüglich der Vev brauchsdisziplin; auf Grund des Artikels 19 des mit kgl. Dekret vom 3. März 1943, Nr. 383, ge nehmigten

u. des bestimmten Ortes durchführen wollen. Im bejahenden Falle müssen sie außer« dem mitteilen, in welcher genauen Oert> lichkeit sie das aus der Forstverwertung gewonnene Bauholz der zuständigen Be hörde zur Verfügung stellen. Wenn dem Waldbesitzer, der erklärt hat, die Schlägerung selbst durchzuführen, auf Grund der endgültigen Aufforderung innerhalb von KV Tagen seit der Auffor derung die mit dem Holz zu beliefernde Firma nicht mitgeteilt wird, so steht es dem Besitzer frei, dieses Holz

auf Grund des Art. 14 des kgl. Dekretes vom 18. August 1940, Nr. 1741, der Waldbeltand zu ihren Gunsten re quiriert wird. Die Kommission wird auf Verlangen des Provinzialkommandos der Forstmi- liz ebenso an die Bestimmung einer Fir ma für die Nutzung der angeforderten Menge aus den zur Schlägerung be- timmten Wäldern schreiten, falls die Be- itzer, obwohl sie sich selbst zur Schläge rung der gezeichneten Bäume verpflich tet haben, dieselbe nicht in der Zeit und Form durchführen, wie in der Schläge

und dem Direktor der Prooinzialunion der Landwirte. Art. 6. Die im vorgenannten Artikel erwähnte Kommission kann von den zu ständigen Behörden zu Rate gezogen werden, um die Holzindustriefirmen zu bestimmen, welche mit der Nutzung der wem immer gehörenden und auf Grund des vom Innenministekium erlassenen Rundschreibens Nr. 18100-67 vom 19. Jänner 1943 direkt den Staatsverwal tungen zugewiesenen Wälder beauftragt sind. In diesem Falle werden ihr auch ein Vertreter dir interessierten staatli chen Verwaltung

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 22.11.1936
Descrizione fisica: 8
LkW Isonntag. den 22. Novemder ISS6-XV »Vlpenietkvng^ « e-ii« ? àer ^vr„1 'ren erreich/' »'t. .A ' °s'e^ ausländisch. i 'efentliche?I 'K für die A Semes>„ werden ^ keiie, »W su -I « - k ^ » i. U leue Bestimmungen unck Verorcknungen tB lentass «v«rsichttung de« staatlich angestellten Arbiter. «.z Innenministerium hat auf Grund des Gut ,,„z des Staatsrates v«rsügt,dah alle jene A» ^ welche als Taglöhner oder vorübergehend ' tu,« l> cllwou^ ^rsuszivg al »vers o «rscls. « àlScà. lito occa- »luvt

'5 Wirtjchastsamtes und wird in Ungleichung an ^'acitsbeamten und auf Grund der für diese - enden Normen in die Gruppen A, B, C, Sub- und Hilfspersonal eingeteilt. Die Bestim- über Geholt, Ruhegeniisse, Aufnahme, Kriegsinvaliden oder einen Invaliden der fascisti- schen Revolution oder des Feldzuges in Ostafrika vorbehalten. Die Gesuche müssen bis zum 6. Jänner 19Z7-XV beim Generalsekretär des Rechnungshofes einge bracht werden. ^ vewerb beim Werke für Mutterschaft u. Kindheit. Das Reichshilfswerk für den Schutz

auch aus der Tabelle III zu Art. 5 des Gesetzes hervor, die unter Nr. 36 ausdrücklich die Einhebungs-, Kontroll- und Feststellungsdienste der Konsumsteuer und Gebühren anführe. Auf Grund diejer S!er,ugung werden die genannten Dienste unter die Tätigkeiten gerechnet, deren Ausübung am Sonntag technischen Erfordernis- en oder Gründen des öffentlichen Nutzens ent spreche. Daher können die genannten Firmen ihre Angestellten auch Sonntags zum Dienst verhalten, müssen ihnen aber den wöchentlichen Ruhetag turnusweise

. Wenn es sich um Nachtarbeit (von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh) Handel:, beträgt die Erhöhung 2b Prozent» für Sonn- und Feiertagsarbeit 49 Pro zent. Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie sich an Ihr Syndikat wenden (Dantestraße 32, 1. Stock), wo man Ihnen nähere Auskunst, auch bezüglich der Teilnahme am fascistischen Samstag, geben wird. WWWr Hnus -iiMMeWr Obligatorische Staatsanleihe und außerordentliche Steuer aus unbewegliches vermögen. Wie bekannt sind auf Grund des kgl. Gesetzdekre tes vom S. Oktober d. I.» Nr. 1473

, unterliegen, dafür aber eine ent sprechende Einkommensteuer zahlen. Die unter a) und b) aufgeMlten Immobilien- Werte werden von amtswegen bemessen nach dem oben angegebenen Schlüssel. Die Hypotheken, die auf dem Haufe oder Grund stücke lasten, bilden einen Abzugsposten und zwar mit jenem Betrag, der am 31. Dezember 1936 ge schuldet wird, vorausgesetzt, daß die Hypothek am 3. Oktober 1936 bereits eingetragen war. Die Besitzer von Häusern und Grundstücken, die dafür bereits Hauszins- bezw. Grundsteuer

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 31.07.1938
Descrizione fisica: 8
der Textilindustrie, ferner Wurst- und Selchwaren, kandierte Früch te, Marmeladen und Obstkonserven. Kon fekt, Mandorlato, Torrone und andere Konditoreiwaren, Biskuit, Schokolade, Obst. Hülsenfrüchte und Gemüsekonser ven, Paradeiskonserven, Motorräder, Fahrräder und deren Bestandteile, ver schiedene Möbel, Oelessenzen, verschiede ne Qualitäten von gegerbten Fellen und verarbeiteten Pelzen, Papier, Klaviere, Schuhwaren, Hüte und Kurzwaren. Der rückzuerstattende Steuerbetrag wird auf Grund eines für jede Ware

, haben bei endgültiger Versetzung in den Ruhestand Anrecht aus Auszahlung einer neuen Pension, die auf Grund der Gesamtdienstzeit berech net ist. Me Wolle-Ablieserllvgös Wichtig für Schafbssiher! Die fascistische Provinzial-Union k^r Landwirte bringt ihren Mitgliedern nach stehende neue Bestimmungen über die Wolle-Ablieferung (kgl. Gesetzdekret vom 11. April 1938) zur Kenntnis: 1. Die gesamte Wolle inländischer Er zeugung, jeder Qualität und Gattung, muß im Naturzustande abgeliefert wer den, also ungewaschen

. Nach vorgenom mener Kontrolle auf Grund der vorge legten Faktura-Abschrift bestätigt die Zollstelle durch Vermerk auf der Abschrift, daß es sich um Ausfuhrprodukte handelt. Diese Bestätigung ist die wichtigste w undläge für den Anspruch aus Rück erstattung der Warenumsatzsteuer. Die Ausfuhrfirma hat um die Rücker stattung auf Stempelpapier zu Lire 4.— bei der zustäMgen' Finanzintendanz an- HiWHeti und dem Gesuche die Faktur'a- Abschrifk'Mi^dem Vermerk der Zollstelle und die entsprechende Original-Ausfuhr

auf eingeführte Waren ist durch das Zollamt zu entrichten und zwar, gleich wie für normal besteuerte Waren, auf Grund des Importeur laut Art. 29 des Gesetzes ten für'Zioilstandesakten. Graphologische - Den Lesern der „Alpenzeitung' steht legen geringe Vergütung oer Spesen die leider zu intellektuell, mihi' seine wirklich glücklichen Intuitionen nie genügend aus, da er diesen Empfindungen Au sehr mißtraut. Sehr logisch und klar im urteil und In der Rede. Laßt sich nie von .liocl,angelegten Ideen verfahren

oder sonstigen Beauf tragten der ausländischen Firmen be sorgt wird. Da in Anbetracht der Be ziehungen zwischen Auftraggeber und Empfänger in diesem Falle die Rechnung nicht immer den tatsächlichen Wert der Ware und noch weniger den durchschnitt lichen Wiederoerkausspreis im König reiche ausweist, ist ein 25prozentiger Zu schlag zu der vom Zollamt auf Grund des angegebenen Warenpreises entrichte ten Umsatzsteuerabgabe zulässig. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf Waren, die der einmaligen Umsatz

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 07.05.1943
Descrizione fisica: 4
. Am Nachmittag werden in der Provinzhauptstadt und in der Pro- vinz Vorführungen für die feldgrauen Kameraden und für die Sinder der Frontkämpfer stattfinden. Den kranken Soldaten in den Militärs- spikälern werden Besuche abgestattet. vber à Seàltsonwx vonvsulà Der Präfekt der Provinz Bolzano hat nach Einsicht in die Ansuchen der ver schiedenen Stellen für außerordentliche Zuweisung von Bauholz, um den Kriegs erfordernissen ZU entsprechen; auf Grund des Rundschreibens Nr. 38, Prot. Nr. 714S, mit Datum

3V. Juni 1942 des Korporationsministeriums: auf Grund des kgl. Dekretes vom 18. August 1940, Nr. 1741, über die „Nor men der Requirierungsdifziplin': über Vorschlag des Provinzialrates der Korporationen und des Provinzialkom» mandos der Forstmiliz und pach Anhö rung der beteiligten syndikalen Organi sationen, zum Zwecke der Sicherung und ange messenen Verteilung der notwendigen Holzproduktion unter den verschiedenen Waldbesitzern: auf Grund des kgl. Gesetzdekretes vom W. April 1943, Nr. 245

, über die Rege lung oer Strafnormen bezüglich der Ver brauchsdisziplin; auf Grund des Artikels 19 des mit kgl. Dekret vom 3. März 1943, Nr. 383, ge- nehmigten Cinheitstextes des Gemeinde- und Provinzialgesetzes dekretiert: ' Art. 1. Das Provinzialkommando der Forstmiliz von Bolzano ist ermächtigt, durch seine eigenen Organe die privaten Waldbesitzer, welche Bauholz liefern kön nen, zurA.chlägerung.desselben sqi, Aer- Mtnis/ züx Größeodkr in ihrem BeM be findlichen Waldfläche, der schlägerungs- reifen

dem ausfordernden Forstmilizkom- mando mitteilen, ob sie selbst oder durch ihre Beauftragten die Verwertung der gehackten Bäume in der geforderten Menge innerhalb der'bestimmten Zeit u. des bestimmten Ortes durchführen wollen. Im bejahenden Falle müssen sie außer dem mitteilen, in welcher genauen Oert- lichkeit sie das aus der Forstverwertüng gewonnene Bauholz der zuständigen Be hörde zur Verfugung stellen. Wenn dem Waldbesitzer, der erklärt Hat, die Schläyerung selbst durchzuführen, auf Grund der endgültigen

genannte Kommission auf Verlangen des Provinzialkomman» dos der Forstmiliz dem Präfekten eins Holzindustriesirma namhaft machen, wel che die Waldnutzung durchführen wird, wobei auf Grund des Art. 14 des kgl. Dekretes vom 18. August 1940, Nr. 1741, der Waldbestand zu ihren Gunsten re quiriert wird. Die Kommission wird auf Verlangen des Provinzialkommando? der Forsting liz ebenso an die Bestimmung einer Fir ma für die Nutzung der angeforderten Menge aus den zur Schlägerung be stimmten Wäldern schreiten

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 07.06.1933
Descrizione fisica: 8
diefenl Datum säht 13 Mter hinunter.' 'Durch'HeR.'Etü'rz hat nicht benützt àdeii'können, da die GeltUngs-' der Lenker des Autos, Herr Tresk, verschiedene ' daüer auf Grund dieses Dgtüins berechnet schwere Verletzungen erlitten, an deren Folgen wird. - ' 3. Verlängerung der Geltungsdauer. - Geltungsdauer des Heftes, kann vor ihrem Ab lauf bei jeder Station oder Agentur de? Staatsbahnen um höchstens die gleiche Anzahl von Tagen verlängert werden; hierfür >lt ein Zuschlag in Höhe von 2 Prozent

des Preises des auf Grund von' Abschnitt Nr. 1 gelostm Fahrscheines für jeden Tag, mindestens jedoch 10 Prozent/ zu zahlen. Als äußerster Zeitpunkt für die Verlängerung gilt in jedem Fall: a) bei 10 Tage gültigen Fahrkarten der 12. April 1934; ' . b) bei 2V Tage gültigen Fahrkarten der 22. April 193^: ' c) bei 30 Tage gültigen Fahrkarten der 2. Mai 1934. ' ^ , - > - . - ' Weiin die Reise ieils ipit der Bahn/teils mit dem Schiff untèriiontt'neii »vkrd5' àv dèl'ì'Zu- schlag für die Verlängerung

nur auf den Preis der Bahnfahrt erhobt. Die- Verlängerung der Schissskarte muß bei der,betreffenden..Schissahrtsgesellschast beantragt werden. - - , ' , , ,/ '' . Die Rückreise mit -dem Schiff,kann innerhalb 30 Tagen nach der Ausstellung des Fahrscheins angetreten werden; die Verlängerung der .Schiffskarte ist also nur dann, erforderlich,.wenn infolge der Verlängerungder Geltungsdauer dys .CisenbàlìnsàhrjchèWs.. diese,,Frist sicher- Dritten .wird. . ' ,^. A / Geltungsdauer der Fahrkarlen. Die auf Grund

, der Abschnitte Nr. 1. bis 7 ausgestellten Fahrkarten haben dieselbe Geltungsdauer, wie das, Hest. Die Verlängerung der .Geltungs dauer^ des Heftes bewirkt infolgedessen auch die Verlängerung der Fahrkarten^ Wenn, die Gel tungsdauer während der Reise o bläust, kann diese bis zu dem auf der Fahrkarte angegebenen Bestimmungsort fortgesetzt' werden, doch ver liert der Reisende dann das etlvàìge Anrecht auf' Fahrtunterbrechungen' und auf Benützung weiterer Abschnitte. . / ' - ' ' Die auf ''Grund- des 'Abschnittes

Nr. 6 aus gestelltes Fahrkarten Menhir die Hinreise am Mg vot^ Abfahrt des Sonderzuges und am Abfahrtstage selbst, und für die Rückreise inner halb der Geltungsdauer-des Heftes. 6. Aahrlunkrbrechungen; . / a) Die auf Grund des Abschnittes i aus gestellte Rückfahrkarte über eine Gesamtstcecke (für Hin- und Rückreise) unter ^66 Km. und die auf Grund des Abschnittes 3 ausgestellte Fahrkarte' berechtige» nicht zu Fahrtunterbre chungen. ' b) Die auf Grund des Abschnittes 1 ausg» stellte Rückfahrkarte

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 6
Data: 31.08.1920
Descrizione fisica: 6
zur Verlautbarung. Nach Artikel 78 steht das Op- | tionsrecht für die österreichische Staatsangehörigkeit jenen l 'Angehörigen der ehemals im Reichsrate vertretenen König- ! reiche und Länder zu. die auf Grund des Staatsvertrages ihre altösterreichische Staatsangehörigkeit verlieren und ver möge ihres Heimntrechtes die Staatsangehörigkeit eines anderen Nachfolgestaates erwerben, wenn sie in einer Ge meinde des nach dem Staatsvertrage zur Republik Oester reich gehörigen Gebietes heimatberechtigt waren, bevor

sie das Heinmtrecht auf dem Gebiete des anderen Staates er warben. 'Aach Artikel 80 können für die österreichische Staatsangehörigkeit alle Personen optieren, die in einem zur ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie gehöri gen Gebiete heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache von der Mehrheit der Bevölkerung verschieden sind, j wenn sie nach Rasse und Sprache zur deutschen Bevölkerung j Oesterreichs gehören. Die Option auf Grund des Heimat- reckres ist innerhalb eines Jahres vom Inkrafttreten

des Stantsoertrages, somit bis einschließlich 15. Juli 1021, die Option auf Grund, der nationalen Zugehörigkeit stmerbalb non sechs Monaten vom Inkrafttreten des Vertrages, somit : bis einschließlich 15. Jänner 1921, geltend zu machen. Dje Option aus Grund des Heimntrechtes ist bei der politischen Bezirksbehörde der früheren Heimataemeinde des Optierenden, die Option auf Grund der nationalen Zugehö rigkeit dagegen, falls der Optierende seinen Wohnsik in Oesterreich hat, bei der politischen Dezirksbeliörde

Charakter oinigermaßt.« eingebüßt. Es war ein lebhafterer Kontakt zwischen ansässigen Familien und Hotel gästen zu bemerken. Abendunterhaltungen und der Sport brachte beide Teile einander näher. . Es war ja auch kein Grund zu strenger Separation, da Sprache und Lebensfüh rung keine Trennung auferlegten. Ieht aber, wo die Sprache und die Gewohnheiten der neuen Hotelgäste so grundverschie-- den von allem sind, was früher die einheimischen Sommer- frischler kennzeichnete, konnte sich ein solcher Kontakt

werkpapiere. Das Zivilgcnc. ralkoininifsnriat für Venezia Tridentina findet auf Grund de des kgl. Dekretes vain 2t. Juli 1919 Nr. 1251 sowie der Be: ordiiimg vom t-l. Mai 1910 des obersten Kommandos-des f :: Heeres zu verfügen: Das'Verbot in das Gebiet der Denez' Tridentina 'Aktien und Obligationen einzuführeii. die von öst seilschafteii oder Handelsimternehmen der ehemaligen östci reichisch-imgarischen Monarchie ausgegeben wurden, wir »iifgehabe». Triesier INiisieriiicisc 1920. Laut Mitteilung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 7 di 12
Data: 08.03.1923
Descrizione fisica: 12
Dekret« festgesetzten ?«schr<wkui>zen die F»«iheit der Mistsoerträze ri^r hergestellt. Zon diesem Taze «n ist von Jahr zu J-chr eine Zslänztrung der d»rz«t geburtdcnen Vermietung k iilß«rstens SV. Juni lvsS aus Grund der Bor gst« des joggenden Ursels zulässig. Kündigungsfrist. Zri. Z, Der Vermieter, weicher mer I. Juli I iKZ wieder über da» Wohnhaus c»)zr die Woh- si« verfügen nxll. od»r welcher den Betraz für KNiete, deren Verlängerung er zu gen>ähren ge- ! ^jzj ist, erhöhen will, muß dem Miet

- «ttung des Mietvertrages oder über die Fest- «Smiq der gerechten Höhe der Miete, wie sie der Ailkr aus Grund des vorhergehenden Artikels »rschlägt, nicht entschieden isl, jlt jede durch den Zermieter veranlaßt« Deloqierung ausgeschlossen'. d»r Mieter ist iedoch »erpsuchtet, bis v>r Eni- 'cheUümz des Sonics die bisheriqe Miete k»h!en, sowie auch üie von der Konmusjian ev. «Kzesezre provisorische Erhöhung. Die Schiidskomwlsjionev. All. i. An d«n Sik jeder Präwr ('Le^rks- bricht) wird vom Präsidenten

der venezia Tridentina. in welchen aus Grund des Art. !» der Verordnung des HZchsifommandos vom 23. INarz l?13. Ar. Zlbg, Schiedskommissionen errichtet und mit Art. 3 der Verordnung des G?aeralkommissärs vom ZK. August lg?0. Nr. Z033I. beslätiqt wur den, kann der Vrüfident des Tribunals bei Dil- dunq der in diesem Artikel erwiihnten Kommis sionen die Mitglieder der bestehenden Schieds kommissionen bestätigen. Art. S. Die Schiedskommissionen werden in der Ausübung der ihnen aus Grund des vorhergehen

den Artikels u. der an»>eren Verfügungen des gegen wärtigen Dekretes zugKvicssnen Ausgaben auf Grund der Vorschriften vorgehen, welche in dem Gesetz vom 27. November 1SZ6, R.-G.-LI. Nr. 2!S. oorgehen, soweit dieselben anwendbar sind. Gesetz über die Vertrauensmänner fprobioiri) vom IL. Juni 1SSS, Nr. 2SS. vorgehen, soweit dieselben anwendbar find. Die Vsrhandlungsakten. die Verfügungen der Kommissionen und die Abschriften derselben, die Schriftstück» und Dokumente, welch« von den Parteien beigebracht

der Gewährung der Verlängerung festzustellen, muß dcsondcre Rücksicht nekinen aus die ailie- meinen u. besonderen Verhältnisse des Wokmungs- Marktes in der Gemeinde, aus welcher für den Mieter di? Unmöglichkeit oder wenigstens große Schwierigkeit Hervorgen!, sich oh».' schweren Schaden eine andere Wohnung, welche seinen gerechten Ansprüchen genügt, zu verschiffen. Das Vorhandensein von Verträgen, auf Grund deren der Vermieter 'Iis Wohnung vom Verfall tag der der eiligen Verlängerung ab vermietet har

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 8
Data: 19.01.1923
Descrizione fisica: 8
die derzeit diensttuenden Sekretäre im Amt behalten oder provisorisch einen anderen bestellen, welcher die in den Nr. 1, 2. 3, 4 des Art. 162 angeführten Eigenschaften und die Stu dien hat, welche von Nr. 5 des erwähnten Art. gefordert werden: gleichwertig« Studien werden anerkannt, j»doch muß die Ernennung sofort nach dem die vorerwähnte Prüfung stattgefunden hat, «ms Grund einer regelrechten Ausschreibung statt finden. (Die in Nr. S des Art. 162 geforderten Studien sind: absolviertes Lyzeum, absolvierte

nicht auf Grund der vorangeiührten Artikel geordnet haben. (Di»ser Artikel zeigt wohl am besten, wie es nunmehr mit der ehemaligen Gemeindeautonomie aussieht.) Art. 20. Die Gemeindesekre'ar«. welche d^nitiv sind oder welche mindestens vier Dienstjahre haben und welche aus Grund der vorherskhenden Ar tikel ihr Amt nicht weiter ausüben dürfen mi!> welche nicht anderweitig im Dienst« d»r Ge meinde verwendbar sind, werden zur Verfügung gestellt (collacati in disnonibillw) und erhalten die Bezüge nach dem Art

der Provinzen wird die Vcrwalruitg der selben von den außerordentlichen Lanöes- ausZchüssen. die aus Grund des kgl. Dekretgesetzes vom 31. August 1SLI, Nr. 12SS, einAvsetzt wur den, oder, wo diese Landesausschüsse nicht mehr täüg sind, von einer Kommission, welche aus Grund des Art. 324 des Gesetzes zusummen- gesetzt wird, geführt. (Bei uns bleist also der provisorische Landes- ausschuß vorläufig mit den neuen Funktionen bestehen.) Art. 27. Für den Uebergang des Dienstes und für die Regelung der Beziehungen

zwischen den Körper schaften, die sich aus den neuen Derwalmi>gs- bezirken ergibt, wird das Ministerium des In nern Vorsorgen und falls dies notwendig ist, dies auch durch besondere LiqiÄierungskommissSre be. sorgen lassen. Der ProvinzIal'Bemnlenobbao. Art. ZS. Fall» aus Grund der neuen Verwaltungseintei lung und der Neuordnung, welche durch das gegen wärtige Dekret eingeführt wird, eine Beamten- steile ausgelassen oder ein Beamtenstand verrin gert wird, werden die Beamten und Angestellten der Provinzial

- und Bezirksverwaltungen mit den Bezügen auf Grund des An. 27 des Gesetzes vom 22. Novembre IMS. Nr. WZ, zur Disposition ge stellt, wobei ihnen das Recht der Pensionierung, falls sie daraus Anspruch haben, gewahrt bleibt. Art. 2S. Die Verfügungen der Art. 1SZ und 281 haben, soweit sie die Vvrbereitungsarbeiten und die Fest stellungen betreffen, sosort in Kraft zu treten. Sie werden endgültig in der Weise und in dem Zeit punkte angewendet, welche in einem weiteren De krete über die lokalen Umlazen, das auf Vorschlag

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Volksbote
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Data: 13.03.1941
Descrizione fisica: 8
des Korporätionsministers im Einvernehmen mit den Ministern für Inneres, der Finanzen und für die Land- und Forstwirtschaft festgesetzt und auf Grund eigener Verzeichnisie von den Steuer- einhebungsämtern mit den Privilegien für di rekte Steuern eingehoben. Auf Grund des vorhin angeführten kgl. De kretes vom 24. September 1940, Nr. 1949, wer den die von den Landwirten und den land- ' wirtschaftlichen Arbeitern zu leistenden Beiträge 'für ihlt TilttldtSSkftlllüsaitVtl und für Sie ver fchiedenen Sozialversicherungen (Krankheit

von den Provinzkorporationsämtern, den Landwirtfchaftsinspektoraten, den Provinz konsortien der Landwirte, den Steuerämtern, den Erundbuchsämtern und den Provinzämtern der Sozialversicherunqen auf Grund der bei ihnen vorliegenden Daten überprüft. Die Feststellung der beitragspflichtigen Arbeit nehmer erfolgt durch die Provinzämter der bei den interessierten Reichsverbände der Landwirte und der landwirtschaftlichen Arbeiter. Die im landwirtschaftlichen Betriebe beschäftigten Fa milienmitglieder sind von der Entrichtung des muh dem Ministerium jede Meinungsverschie- Ausmaß

der Beiträge Tabelle der vereinheitlichten Beiträge für 1941 denheit in der Kommission, wodurch ein ord nungsmäßiger Beschluß unmöglich wird, mit geteilt .werden. Diese Kommission entscheidet auch über die Leim Präfekten eingebrachten Rekurse, wie wir später sehen werden. Anlage und Veröffentlichung der Verzeichnisse und Rekurse dagegen Aus den ziemlich umfangreichen Bestimmun- ? en greifen wir daraus nur die die Landwirte nteresiierenden Normen hervor. Die Verzeich nisse werden aus Grund

der von den Landwirten ^erstatteten Meldungen und auf Grund anderer Quellen angelegt und War für jede Gemeinde getrennt. Vom 1. bis 18. September jeden Jah res werden die Verzeichnisse bei der Provinz« union der Landwirte zur öffentlichen Einsicht nahme aufgelegt und vom 1. bis 15. April jeden Jahres die eingstretenen Aenderungen und nach träglichen Feststellungen. Die Auflegung der Verzeichnisie mutz an oen Gemeindetafeln ange schlagen werden. Gleichzeitig mutz auch jedem in die Verzeichnisie eingetragenen

Landwirte davon Mitteilung gemacht werden, wobei auch der Termin für die e'inzubringenden Rekurse und die Modalitäten für dieselben bekanntgegeben werden müsien. Diese Mitteilung kann sowohl durch den Gemeindediener wie auch mit einge schriebener Post gemacht werden. Dies kann nur Unterlasten werden, wenn in den schon früher mitgeteilten Verständigungen keine Aen derungen eingetreten sind. Anlegung und Veröffentlichung der Beitrags« listen Auf Grund der obgenannten Verzeichnisie werden die Listen

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Bozner Nachrichten
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Data: 10.10.1924
Descrizione fisica: 8
- Dr. Ed. Clemenz. Eine neue Steuer. Mit der Beilage F zum kgl. Dekrete vom 11. Zänner 1923, Nr. 148, wurde auf die neuen Pro vinzen die sog. Ergänzungssteuer (Jmposta comple- mentare sul reddito) ausgedehnt, die bei uns das er stemal im Jahre 1924 zur Vorschreibung gelangt. Während das frühere italienische Steuersystem nur Ertragssteuern kannte, das heißt, das Einkommen an den Quellen (Grund-, Haus-, Kapitalbesitz, Ge werbe, Erwerbstätigkeit usw.) ersaßt hat, ohne auf die personlichen Verhältnisse desjenigen

ist. In den „Mitteilungen der Bozner Handelskam mer' Nr. 9 wird darüber berichtet:. A. Die Ergänzungssteuer des Jahres 1924. W e r ist st eu er p s l i ch t i g? Alle physischen und juristischen Personen (Han delsfirmen), deren Gesamteinkommen, wie es in den Haupt- und Ergänzungssteuerrollen (Grund-, Gebäude-, Ricchezza Mobile und Steuerrolle) des Jahres 1924 eingetragen ist, zusammengenommen 10.000 Lire übersteigt. Auf die Aenderungen des Einkommens während des Jahres 1924 wird keine Rücksicht genommen. Die Einkommen

in den Steuerrol len eingetragen sind, bei den Steueramtern (Usfici distrettuali delle imposte) ihres Wohnsitzes anmel den. Die Anmeldungssormulare werden kostenlos von den Steuerämtern ausgegeben. Jene Personen, auf deren Grund- und Hausbesitz grundbücherlich eingetragene Hypotheken lasten, müssen, um sich das unten erwähnte Abzugsrecht zu wahren, inner halb 60 Tagen nach Einreichung des Bekenntnisses zur Ergänzungssteuer dem Steueramte den Bestand der Hypothekensorderung, ihre grundbücherliche Ein tragung

Ergänzungssteuer vom 1. Jänner 1925 an immer auf Grund des Einkommens des vorausgegangenen Jahres berechnet. Daher bildet das Gesamteinkom men des Jahres 1924 die Grundlage für die Berech nung der Ergänzungssteuer sowohl des Jahres 1924 wie jener des Jahres 1925. 6. Abzüge von der Steuergrundlage sind bei der neuen Ergänzuugssteuer in weiterem Maße zuge lassen. Wahrend für das Jahr 1924, wie oben dar gelegt, nur die Hypothekarzinsen eine Abzugspost bilden, gestattet das neue Gesetz außerdem noch den Abzug

der mit der Hervorbringung der einzelnen Einkünfte des Jahres verbundenen Spesen und Verluste, die nicht schon bei Festsetzung der Berech- nungsgrundlage für die einzelnen Spezialsteuern (Grund-, Gebaudesteuer, Ricchezza Mobile) abgezo gen werden durften, ferner der Steuern und Ge bühren jeder Art. die an Staat, Provinz. Gemein den oder andere Körperschaften zu leisten sind, dann die Pensionsabzüge und die Lebensversicherungs prämien, die der Steuerträger für sich und für die im gemeinsamen Haushalte lebenden

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