sind mit weißen Buchstaben auf blauen Grund gehalten und mit weißen Leuchtrosetten versehen; Kreuzungsavifos sind ebenfalls in weißer Schrift auf blauem Grun de gehalten mit einem gelben Fuhftreifen in der Tabelle; Parkplätze tragen ein weißes P auf vier eckigem blauem Grunde, Schulnähe eine laufende, schwarze Schülerfigur in weißem Dreieck auf blau em Grunde, Hilfsplatz ein rotes Kreuz in weißem Fell) auf blauem Grunde, Reparaturftelle einen schwarzen Franzosenschlüssel in weißein Feld auf blauem Grunde
, Telephon, ein Telephonrädchen in weißem Feld auf blauem Grund. Die Mitteilungs tabellen sind somit durch in weiß gehaltene Be zeichnungen auf viereckigein blauem Grund ge kennzeichnet Stützstange blau-weiß gestreift. Die Gefahr andeutenden Signale sind hingegen durch weiße Darstellungen auf schwarzem, drei eckigem Grund, welcher von einem roten Rande umsäumt ist, gekennzeichnet. Stützstange rot-weiß gestreift. Die Art der drohenden Gefahr ist durch die Zeich nung wiedergegeben: Kurve, Straßenkreuzung
stehendes gelbes, rot umrandetes Dreieck aus rot-gelber Stützstange und weißen Leuchtrosetten. Verbote sind durch runde, rote Kreise gezeichnet, innerhalb welchem auf weißem, rundem Feld das Vehikel abgebildet ist, dessen Zirkulation untersagt ist. (Auto, Motorrad, Lastauto, Karren, Wagen, Handwagen, Reitpferd, Fahrrad, Dreirad oder auch mehrere zusammen.) Ein weißer, runder Fleck auf rotem Grunde bedeutet, daß jeder Fuhr werksverkehr gesperrt ist, ein weißer Balken auf rotem Grund
ist durch einen weißen Pfeil auf rundem, blauen Feld angegeben, Zollamt durch die Schrift: Dogana - Donane von schwarzem, mit Leuchtroset ten versehenem Querstrich getrennt, auf weißem runden Feld mit roter Umrandung. Die Verpflich tung endlich, auf Gebirgsstraßen bei Kreuzung mit Postautos stehen zu bleiben, durch ein Posthorn in weißem Dreieck auf rotem, kreisförmigem Grund. Radfahrer und Fuhrwerksbesitzer (bei Autos u. Lastautos sind optische Winker vorgeschrieben), müssen bei Verringerung der Fahrt
ich sie durch einen Maler vollständig neu in standsetzen. Kurz darauf wurde mir von meinen Hausleuten gekündigt, mit der Begründung, daß sie die Wohnung anderweitig vermieten wollten. Bin ich verpflichtet auszuziehen? Antwort: Die Hausleute sind nicht verpflich tet, irgendwelchen Grund für die Kündigung anzu führen. Wenn bezüglich des Termins nichts ver einbart wurde, so ist die Kündigung nur dann giiltig, wenn sie für einen ortsüblichen Termin ge geben wurde; da die diesbezüglichen Gebräuche von einer Gemeinde