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Innsbrucker Wochenblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 11.01.1808
Descrizione fisica: 8
, die sie bey ihren Truppen unterhalten. preßbrrrg, den rr. Dez. Am 17. Abends nach 8 Uhr hat sich zu Oedenburg folgender traurige Fall ereignet. Ein unbekannter Mensch hatte sich um die angegebene Zeit in die Woh» nung der verwittweten Frau Gräfin Walburga Montelabate, geborne Gräfin von Witzay,ver, muthltch um zu stehlen, geschlichen. Er pochte an die Kächenthüre an , und als sie ihm die Dienstmagd öffnete, stieß er diese mit einem dreyschneidigen Dolche sogleich nieder. Der Bö- -sewicht drang

nun in das Vorzimmer, wo ihm die Gkscllschastbfrau der Gräfin entgegen kam, welche mit drei) Stichen ebeirfiM sogleich zu Boden gestreckt wurde ; er gierig dann in der Gräfin Zimmer; die Gräfin wollte in ein Ne- bengemach entfliehen, fand aber die Thür ver- schloffen, und wurde von dem Mörder über fallen nnd mit 7 Dolchstichen ermordet. Die Gesellschaftsfrau hatte sich, wahrend dieses ge schah, wieder ausgrraft, und war mit- ihren tödtlichen Wunden die Treppe btnabgeqanqen, um Lärm zu machen; allein, obgleich

alle übri-- gen Hauseinwohner auf diese Anzeige herbey- eilten, so war doch der Mörder schon entflohen. Die Gräfin und die Dienstmagd sind an ihren Wunden sogleich, die Gesellschaftsfrau aber erst am andern Morgen verstorben. Italien. Das Mailänder Officialbtatt enthält ein merkwürdiges kaiserliches Dekret gegen England, welches vom 17. dieses datirt ist, und im We, sentlichen besagt, daß alle neutralen Fahrzeuge, welche einem englischen Schiffe (in Folge der kßn. grvßbriktannischen Verordnung vom l4ten

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Innsbrucker Wochenblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 13.12.1802
Descrizione fisica: 8
der Forderungen bis zum 24. Decemb. d. I. angesetzt worden. (Das ausführlichere Edikt steht im vorigen Wochenbl. No. 48.)^ Zufolge eines von der Frau Barbara Gräfin Siskovics gcborncn Freyin Harrucker zu Wien mit der Frau Gräfin Joscpha v. Karoly gebor- nen Freyin Harrucker, oder vielmehr mit deren Sohne Herrn Graf Joseph ».Karoly und dem ~f. k. Herrn Generalmajor Peter Freyherr von Bolza , als Bevollmächtigten der sämmtlichen Marianna yräfl. Stockhammerischen Erben zu Wien unterm 24. Dezemb. 1801

abgeschlossenen Kontrakts, und des sohin untern 26. August dieß Jahrs weiters «''gegebenen und von der köuigl. hung.rnschen Hoskanzley übergebenen förmlichen Erklärend, hac erstere alle ihre un Bekesser-Ko- mitrae liegendeGüter und Güterantheile ohneAnZ- nahme und mindesten Vorbehalt dem gedachten Grasen Karoly , nnd den grafl. Stockhamme rischen Erben gegen dem, und in der Art abge- tretten, daß die Güter-Uebernchmer auch zugleich die auf ihr, Gräfin Siscovics , haftenden Schul den von 388127

fl. auf sich zu nehmen, und ihr dagegen einen jährlichen Unterhalt von 12000 fl. zu verabfolgen verbunden seyn sollten; wo sie sich aber anbey zur Contrahirung aller Schulden, oder andern lästigen Verbindlichkeiten, wie selbe immer heißen mögen, auf immer für unfähig erkläre. Welches in Folge höchsten Hosdekretä vom 22. Oktober d. Jahrs zu dem Ende allgemein be kannt gemacht wird, damit Jedermann in Zu kunft vor Abschließung eines Geld - oder andern Lastgeschäftes mit der gedachten Gräfin Sisco- vics sich gehörig

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Giornali e riviste
Innsbrucker Wochenblatt
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Pagina 1 di 8
Data: 29.11.1802
Descrizione fisica: 8
ihn wiederum. ObrigkeitlicheBekanntmachungen (z.imal) Zufolge eines von der Frau Barbara Gräfin Siskovics gebornen Freyin Harnicker jll Wien mit der Frau Gräfin Joseph« v. Karoty gebor nen Freprn Harrucker, oder vielmehr mit deren Sohne Herrn Graf Joseph v. Karoly und dem k. k. Herrn Generalmajor Peter Frcyherr von Bolza . als Bevollmächtigten der sämmtlichen Mangnna grast. Slöckhammerischcn Erben zu Wien unterm 24. Dezemb. 1801 abgeschlossenen Kontrakts, und des sohin untern 26. August dieß Jahrs weiters

abgegebenen und von der königl. hungarischen Hofkanzley übergebenen förmlichen Erklärens, hat ersiere alle ihre im Bekesser-Kor mitate liegendeGütcr uud Güterantheile ohne Aus- nähme und mindesten Vorbehalt dem gedachten Grafen Karoly , und den gräfl. Stockhamme rischen Erben gegen dem, und in der Art abge- tretten, daß die Güter-Ucbernehmer auch zugleich die auf ihr, Gräfin Siscovics , haftenden Schul den von 388127 st. auf sich zu nehmen, und ihr dagegen einen jährlichen Unterhalt von 12000

fl. zu verabfolgen verbunden seyn sollten; wo sie sich aber anbey zur Contrahirung aller Schulden, oder ander» lästigen Verbindlichkeiten, wie selbe immer heißen mögen, auf immer für unfähig erkläre. Welches in Folge höchsten Hofdekrets vom 22. Oktober d. Jahrs zu dem Ende allgemein be kannt gemacht wird, damit Jedermann in Zu kunft vor Abschlicßung eines Geld - oder andern Lastgeschaftes mit der c gedachten Gräfin Sisco- vics sich gehörig zu hüten wisse. Innsbruck den rz. Novemb. 1802. Zufolge

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