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Der Bote für Tirol
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Pagina 11 di 16
Data: 05.01.1832
Descrizione fisica: 16
der schriftlichen Anböthe bei diesem k. k. Wtadt^ und Landrecht die Frist bis läng stens »2. F e b ru a r «LZs mit dem Anhange festgesetzt, daß die Pachtivcrber Mlt ihren gemactitrn Anbothen bis zum >2. März iliZs verbindlich seyn sollen. DaS zu verpachtende Gasthaus zum goldenen Schiff ist in Folge deS häufigen und jahrlich zunehmenden Frem- denbesucheS wegen Salzburgs reifenden llmgebungen dem Rufe nach bereiiS aller Orten vortheilhast bekannt. Das selbe liegt im Mittelpunkt» der Stadt auf dem vorzüglich sten

Platze —dem Haupt- uud Residenzplatze— ist im be ste» Bauzustande, und bestehr aus 4 Stockwerken, aus mehr als 3c» bereirü vollständig eingerichteten Gast» und Fremdenzimmern sammt den dazu gehörigen.kabincten und Nebengemächern, einer Stallung für >(> Pferde, Wa- genremise und Keller. Dasselbe gilt für daS erste Gasthaus i» Salzburg , wird dieserhalb von allen Reifenden von« Stande besucht, und gewährt einein thätigen und indu striellen llnternehmer ein eben so vortheilhafteS, als siche res

, ebenfalls zur Joseph Mayr'schen Pu pillarinasse gehöriger, kaumeine halbe stunde weit von der Stadt Salzburg entfernter, gegenwärtig auf daö beste betriebener Laudwirthschaslen sammt dem darauf befindli chen allgebothen iverden. 2. Die Daner der Pachrzeit lvird von dem Tage der erfolgten gerichtlichen Genehmigung des Pachtvertrages auf <) Jahr bestimmt, nach deren Verlauf derselbe ohne einer vorläufigen Auskündung erlischt. 3. Der Pachtschilling für das Gasthaus zum goldenen Schiff sammt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 13 di 14
Data: 09.01.1832
Descrizione fisica: 14
deS zu dieser Pupillarmasse gehörigen Gasthauses zum goldenen Schiff in Salzburg, mir Vorbehalt der obervormundschastlicheu Genehmigung, bewilliget worden, und wird daher den Pachtlustigen zur Ueberreichung der schriftlichen Anböthe bei diesem k. k. Stadt- lind Landrecht die Frist bis läng stens iS. F?b ru a r »iZZs mit dem Anhange festgesetzt, daß die Pachtwerber mit ihren gemachten Anbothen bis zum ,S. März >832 verbindlich seyn sollen. DaS zu verpachtende Gasthaus zum goldenen Schiff ist in Folge deS häufigen

für daS erste Gasthaus in Salzburg , wird dieserhalb von allen Reisenden vom Stande besucht, und gewährt einem thätigen und indu striellen Unternehmer ein eben so vortheilhaftes, als siche res Erträgniß. Als Pachtbedkngungen werden festgesetzt : 1. Dem Pächter wird die Benützung des ganzen Gast hauses zum goldenen Schiffe in vollem Umfange, mitAuS- übung der damit verbundenen Wein- und BierschankSge- rechtigkeit und Traiierie zugestanden; nebstbei kann dem selben außerdem ans Verlange» eine bereits

» Genehmigung des Pachtvertrages auf y Jahr bestimmt, »ach deren Verlauf derselbe ohne einer vorläufigen Anfkünvung erlischt. 3. Der Pachtschilling für das Gasthaus zum goldenen Schiff sammt dem dazu gehörigen Keller, Stalle und der Wagenremise wird als Basig der Anböthe auf eine jähr liche Summe von 1600 st. R. W. oder >260 st. im so st. Fuß festgesetzt. Was die Miethling der abgesonderten Woh nung betrifft, so werden die nähern Bedingungen hier über einein besondern Uebereinkommen vorbehalten. Der Pächter

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Der Bote für Tirol
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Pagina 15 di 22
Data: 26.09.1833
Descrizione fisica: 22
/rn bis zum >S. Nov. >333 verbindlich seyn sollen. DaS zu verpachtende Gasthaus zum goldenen Schiff ist in Folge des häusigen und jährlich zunehmenden Frem denbesuchs wegen Salzburgs reihenden Umgebungen dem Rufe nach bereits aller Orten vortheilhast bekannt. Das selbe liegt im Mittelpunkte der Stadt auf dem vorzüglich sten Platze, dem Haupt - und Nesidenzplatze, ist im be sten Bauzustande und besteht aus vier Stockwerken, auS mehr als 3o Gast - und Fremdenzimmern sammt den da zu gehörigen Kabineten

und Nebengemächern, der Stal lung imHause für »3 Pferde, und der Stallung zwischen dem allen Waaghause und der Michaelskirche auf »c» Pferde, dann Wagenremise und Keller. Dasselbe gilt für das erste Gasthaus in Salzburg, wird vieserbalb von allen Reisenden vom Stande besucht, und gewahrt einem thätigen und industriellen Unterneh mer ein eben so vortheilhafteS als sicheres Erträgniß. Als Pachtbedingungen werden festgesetzt: 1. Dem Pächter wird die Benützung deS ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff in vollem

Umfange mit Ausübung der damit verbundenen Wein - und Bier- schanksgerechtigkeit und Traiterie zugestanden, nebstbei wird demselben die bereits mit diesem Gasthause in Ver bindung stehende Wohnung im angebauten sogenannten Fechtmeisierhause Nr. 4y miethweise eingeräumt. 2. Die Dauer der Pachtzeit wird vom ». Dez. »33Z bis dahin igHo, sohin auf 7 Jahre bestimmt, nach deren Verlauf der Pacht ohne einer vorläufigen Aufkündung erlischt. 3. Der Pachtschilling für das Gasthaus zum golde nen Schiff sammt

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