, an welcher man Licht rütteln dürfe, well , sonst Gefahr werde, daß im Haufe keine ein-- - hellige Beschlußfassung erzielt, oder daß die Aenderung !zu einem Anlasse genommen werde, um seitens der ! Herren Regierungsvertreter unseren Wünschen und -Beschlüssen neue Schwierigkeiten zu bereiten. Was wosste das Aögeordnetenyaus? I Um was hat es stch eigentlich gehandelt? Herr >Dr. Fiedlsr (Jungtscheche) hat heute von den B«r. Ikandlungen des GuSkomitee« ganz richtig de« IlSauvtsache) jener Streitsragen mitgeteilt
, mehrmals zu erwidern, es könne aber dieser Terminhandel in gleicher Weise, wie gegenwärtig an der Börse, dann außerhalb derselben sich vollziehen. Damit wurde erwidert einen derartigen Termin handel zu verbieten, gehe schon deshalb nicht an, weil dieser sich an Winkelbörsen vollziehe und diese ohnedies schon verboten seien, es sei etwas ganz Sonderbares, wenn man eine Handlung in einer Gelegenheit verbietet, nachdem die Gelegenheit schon verboten ist. Begrifflich ist diese Einwendung ganz gewiß falsch
, denn wenn irgendwo verboten ist, ein Lokal zu betreten, so kann man doch noch in diesem Lokal irgend ein Verbrechen begehen, das ganz anderer Natur und eigens zu verbieten ist. Dies haben wir darum nicht gelten lassen. Hieraus hat der Regierungsvertreter, es war gerade der Sektionsches Freiherr v. Beck, die Einwendung gemacht, ja, die Winkelbörsen werden sobald man zur Kenntnis der verbotenen Geschäfte gelangt, sogleich aufgehoben. Darauf habe'ich mit Be- rufun g auf die von Sach kundigen gemachten Erfahrungen
an der Börse — und ich glaube, es war auch der Herr Hofrat Ploj auf meiner Seite^ ebenso der Herr Abgeordnete Dr. Licht, dies weiß ich ganz genau — gesagt, daß diese Winkelbörsen oft lange Zeit, nachdem bereits die Anzeige erfolgt ist, ihr Unwesen weiter treiben. Herr Dr. Licht hat gesagt, daß Detektivs hingeschickt wurden, daß man die Sache ganz genau gewußt habe, aber geschehen sei dagegen nichts. Dann wurde eingewendet, daß dieser Termm- handel «ußer der Börse eigentlich gar keine Be- dentvng
schuldigung, das ist nicht richtig!) Sie ist „geschluckt' worden. Die Stellungnahme des Kerreuyauses. Nun erlaube ich mir, auf jene Gründe überzu gehen, die jetzt sowohl von den verschiedenen Rednern im Herrenhause als auch von der hohen Regierung gegen die Formulierung, obwohl sie früher „geschluckt' war, vorgebracht werden. Es ist gesagt worden, dieses Gesetz habe Lücken, es müsse geändert werden. Ganz gewiß! Daraus hätte man aber, nachdem bekannt war, welchen Wert das Abgeordnetenhaus, welchen Wert