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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1906
Chronologische Zusammenstellung der in Teilen Tirols geltenden Patente, Gesetze, Verordnungen, Erlässe und Normalien, welche die Abstückelung von Grundstücken aus dem Komplexe geschlossener Höfe betreffen
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Pagina 46 di 77
Autore: Österreich / Ackerbau-Ministerium / veranlaßt durch das k.k. Ackerbauministerium
Luogo: Wien
Editore: Hof- und Staatsdr.
Descrizione fisica: 73 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Geschlossener Hof ; s.Recht ; z.Geschichte 1770-190O ; f.Quelle
Segnatura: I 107.509
ID interno: 110613
mit dein Hauptgute konsolidirt worden sind, ohne eine Ver- stückungsbewillignug Zu bedürfen, frei verkaufen können. Die k. k. Bezirksämter nehmen daher in solchen Fällen die Vor fachung solcher Verkäufe vor, ohne die Partheien zur Beibringung der BerstückungSbcwilligung anzuweisen, weil sie die mit einer eigenen Katastral-Nuimncr versehenen und nicht ausdrücklich konsolidirten Grund stücke als walzend ansehen. Bei der anerkannten Schädlichkeit der Verstückungcn für die Kultur und den Wohlstand der Familien

Besitzer zugetheilt werden. Diesem steht aber dann nicht mehr frei, einige von diesen Grundstücken zu veräußern, wenn er nicht eben so viel, als er veräußert, durch Kauf, Tausch oder auf andere Art wieder 'an sich bringt, und dem Bauernguts einverloibt." Folge dieser Gesetzesbestimmung find demnach solche Grund stücke, auch wenn sie eiue eigene Kat.-Nr. haben, m i t d e m H a n p t- g u t e gesetzlich konsolidirt, und dürfen folglich nicht weiter

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Pagina 152 di 476
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Segnatura: I 3.501
ID interno: 316127
IL.LM. 9. Hptst. §z. MA—873. a dessen Ernennung nicht dem Aussprüche eines Dritten se«. ^ 568. Der Wille des Erblassers muß bestimmt, nicht )lo|e Bejahung eines ihm gemachten Borschlages; er n Zustande der vollen Besonnenheit, mit Ueberlegung mst, frei von Zwang, Betrug und wesentlichem Irr- erklärt werden. 566. Wird bewiesen, daß die Erklärung im Zustande lserei, des Wahnsinnes, Blödsinnes oder der Trunken- schehen sei, so ist sie ungiltig. 567. Wenn behauptet wird, daß der Erblasser

- s die das achtzehnte Jahr noch nicht zurückgelegt haben, nur mündlich vor Gericht Lepren. Das Gericht muß ine angemessene Erforschung sich zu Überzeugen suchen, Erklärung des letzten Willens frei und mit Ueber- geschehe. Die Erklärung muß in ein Protokoll auf- nen, und dasjenige, was sich aus der Erforschung er- hat, beigerückt werde«. Nach zurückgelegtem achtzehn- chre kann ohne weitere Einschränkung ’ ein letzter Wille werden. rrsavLA ««ter achtzehn Jahren dürfen auch nicht vor einem MO- iye letztwiüige

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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Pagina 332 di 335
Autore: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Luogo: Wien
Editore: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Descrizione fisica: 332 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Segnatura: II 109.504
ID interno: 203292
1. Tafeltrauben ohne Rebholz und Rebblätter, frei von Erde und verpackt in wohlverwahrten und dennoch leicht durchzusuchenden Schachteln, Kisten oder Körben; 2. Weinlesetrauben nur eingestampft in solchen gut verschlossenen Fässern, welche einen Rauminhalt von wenigstens fünf Hektoliter haben und so gereinigt sind, daß sie kein Teilchen von Erde oder Reben an sich tragen. 3. Trester in gut verschlossenen Kisten oder Tonnen; 4. Pflanzen, Sträucher und andere Gewächse aus Pflanzenschulen, Gärten

und Gemüse, worin auch Rüben, Möhren, Erdäpfel, Zeller, Rettich, Zwiebel, Knoblauch, Grünzeug etc. gerechnet werden), nur dann, wenn dieselben frei von Erde sind und sich in einem Zustande befinden, welcher es zweifellos erscheinen läßt, daß es sich um Gegenstände des Konsums handelt. 6. Bedingungslos gestattet ist die Ein- und Ausfuhr von abgesclmittenen Blumen, Samen (einschließlich der Pflanzenzwiebeln), Traubenkemen und Wein. Verbr. d. Reblaus 1904—1906. 22

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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1906
Beiträge zur Dynamik des Föhns.- (Innsbrucker Föhnstudien ; 1)
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Pagina 35 di 144
Autore: Ficker, Heinrich ¬von¬ / von Heinz von Ficker
Luogo: Wien
Editore: Kaiserl.-Königl. Hof- und Staatsdr.
Descrizione fisica: S. [83] - 163
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Denkschriften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Klasse der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften ; 78. - Xerokopie<br>Ficker, Heinrich ¬von¬: Weitere Beiträge zur Dynamik des Föhns / von H. v. Ficker. - 1909 - In: Beiträge zur Dynamik des Föhns ; S. [113] - 173. - Sign.: III 108.573
Segnatura: III 108.573
ID interno: 320737
in B ist dann: (t' _ T ) + (r — T) == (a — a 0 ) H + e 0 H — a H 4- ah — a s h = aH-a 0 H + a 0 H — u H + ah — a s h = (a — a s ) h. Das heißt, wenn die Zirkulation über die Alpen begonnen hat, so ist der Betrag der Erwärmung in B nur abhängig Höhe, innerhalb welcher auf der Luvseite Kondensation herrscht. Die Erwärmung in B ist nichts anderes, als die auf der Luvseite infolge Kondensation frei werdende Wärmemenge. Es sei nun die Zirkulation über die Alpen eingetreten, f, sei die Temperatur in A, l, die Temperatur in B auf der Leeseite T die Temperatur auf der Höhe des Gebirges

, dann ist-. ij = T -+- a (H — h) +• a s h = T -b ct H f 2 i 1 — a (H — h) — rts & + ot H — aH+oÄ — a$ h -)r & H = i 1 + (a — a 5 ) h. das heißt, die Temperatur in B bei Föhn ist gleich jener in A, vermehrt UM die bei der Kondensation frei werdende Warme menge. Tritt keine Kondensation ein, wird h = 0, so wird f a = t t . Herrschen vor dem Föhn große Temperaturgegensatze zwisc en Luv- und Leeseite, ist t t > ( 2 , so tritt in B dennoch Erwärmung ein, die ihrem Betrage nach nur von dem ursprünglichen empera ur gegensatze abhängig ist. Aber auch wenn Kondensation eintritt

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