Schörpf von Langen bis her weder selbst erschienen, noch daS Gericht über ihr Leben und Aufenthalt in Kenntniß gefetzt bat, so wird dieselbe auf Ansuchen ihres Kurators und der Erben hie mit als bürgerlich lodl erklärt. K. K. Land- und Kriminal Gericht Bregenz, den 6. Juni 1835. Pallang, Landrichter. Lienz, 2 Berste igerungS-Edikt. Auf Ansuchen der Maria Anna Strele in Jmst wird nachstehende Behausung sammt Früh - und Baum garten ausGrund der nachgewiesenen hohen ZerstückungS- Bewilligung hiemit
öffentlich feilgebothen: AuS der Kat. Nr 696: Die Hälfte, des im Markte Jmst befindlichen Hauses, und besteht nach dem vorlie- genden'VerstückungSplan Nr. 1 «us vier großen heitzba- ren Zimmern, wovon eines nicht ganz ausgebaut ist, aus zwei Küchen, zwei Speisgemächern, drei unheitzbaren Zimmern, auö einem mil ganz neuen Stellagen und Schubladen versehenen gewölbten Laden, an welchem zwei große Gewölbe und eine Schreibstube stoßen, einem Keller, einem großen Hofraume, der Hälfte deS Früh- und Baumgarlen
, und aus einein Slall und Siadel, welcher aber noch unausgebaut ist. Im AuSrufspreise 1890 st. R. W. Die zweiteHälste obiger Behausung, bezeichnet nach dem Verstückungsplane mil Nr. 2, bestehend auS zwei heitzbaren jedoch noch unauSgebautenZimmern, aus fünf andern geräumigen unheitzbaren Zimmern, wovon drei ebenfalls noch unauSgebaut sind, einer großen Küche sammt geräumigem Nebengemach, dem Hofraume, und die Hälsle des Früh- und Baunigartens sammt dem je doch nur halb ausgebauten Slall und Stadel, und end
lich aus zwei großen Kellern und einem großen Gemache. Der Eigentbümer dieser Hälfie Behausung kann eine ei gene Thür in den Hof eröffnen. Im Ausrufspreis 1299 st. R. W. DaS ganze Gebäude, Früh- und Baumgarlen ist der Grundrecht halber eigen, und die Behausung selbst ist 76 Schuh lang, und 59 Schuh breit, ist mil zwei Brunnen, und zwei Ein- und Ausfahrt versehen, und der ganze Komplex mil einer Mauer umfangen, liegt gegen Mittag an die Landstraße, ist eines der größten Gebäude in Jmst, geeignet
zu einer Fabrik und Handlung, und noch geeig neter zu einem B^äudause, in welchem das Wasser mit geringen Unkosten im zweiten Stock geleitet werden kann. Der di'eßfällige VerstückungSplan liegt bei dem k. k. Landgerichte Jmst, und auch bei Herrn Kaufmann Dur- egger in Innsbruck zur Einsicht. B e d i n g n i s s e. 1. Wird unter dem AuSrufspreise kein Anboth an genommen. 2. Muß die Tbeilung der Gebäude, deS Hofraumes und Früh- lind BaumgarlenS nach dein vorliegenden Plan geschehen. 3. Haben die Eigentbümer