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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Pagina 272 di 398
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 397 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1908
ID interno: 587519
. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1899 auf Grund des § 56 des Innsbrucker Gemeindcstatutes nach stehende Vorschriften erlassen: 1. Das 'Auf- und Abladen des Düngers und der sonstigen Abfälle in den Straßen und Plätzen der Stadt innß stets am frühesten Morgen und zwar vom 1. April bis 1. November bis längstens 6 Uhr früh und in den anderen Monaten bis spätestens 8 Uhr früh beendet sein und müssen bis zu diesen Zeitpunk ten auch 'die Straßen

bis 15. Oktober . notwendig werden, so ist beim Stadtmagistrate um die Bewilligung einzuschreiten. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die vom Stadtbauamte besorgte Reinigung der Abort gruben auf pneumatischem Wege. 3. Das . Ausgüßen . von Jauche im Stadtgebiete ist verboten; es ist jedoch Die Düngung der im Stadt gebiete befindlichen Wiesen und Aecker mit Jauche in den Monaten April bis einschließlich -Oktober bis 6 Uhr früh, in den übrigen Monaten bis 8 Uhr früh gestattet

. 2 . Bei einem während der Nacht eingetrctenen Schneefalle hat diese Reinigung jedesmal zeitlich früh zu geschehen , und längstens bis 8 'Uhr vormittags beendet zu sein. 3. Bei während des Tages fortdauerndem oder' eintretendem Schneefalle muß 'die Reinigung bis '2 Uhr nachmittags bezw. -6 Uhr abends vollendet sein. 4. Die genaue Einhaltung dieser Anordnung wird strenge überwacht und im jeden Falle der erhobenen Uebertretung derselben der Eigentümer, Verwalter oder. Besorger der Realität, vor welcher das Trottoir oder Gehweg

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Pagina 348 di 442
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 441 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1910
ID interno: 587521
BadeO-rdnung in den stadi. Volksbrausebäder. — Tarif des städt. Schwimmbades. 315 für die ftädtifcben Volhsbraufebäder in 1. Die eine Männer- und Frauen-Abteilung ent haltenden städtischen Volks-Brausebäder stehen zur Benützung offen und zwar: Vom 1. April bis 30. September von 6 Uhr früh bis halb 1 Uhr mittags und von 2 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends (an den Vorabenden der, Sonn- und Feiertage bis halb 9 Uhr abends): vom 1. Oktober bis 31. März von 8 Uhr früh bis halb 1 Uhr mittags

und von 3 Uhr nach mittags bis 8 Uhr abends. An Sonn- und Feiertagen des ganzen wahres mit Ausnahme des Christtages, des Oster- und des Pfingstsonntages, sowie des Neujahrsfestes ist das Bad von 8 Uhr früh bis 1 Uhr mittags geöffnet. 2. Der Eintr.tt in die städtischen Volks-Brause- bäder ist nur gegen Vorweis einer Badekarte, welche vom Bademeister durchlocht wird, gestattet. Beim Verlassen des Bades ist die Karte dem Bademeister zu übergeben. Die jeweiligen Verkaufstellen der Badekarten

ist bei allen Badekarten mit Ausnahme der Schülerkarten inbegriffen. Badestunden : An Wochentagen von 6 Uhr früh bis zum Einbruch der Dämmerung — an Sonn- und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mittags. — Saison und Monatskarten berechtigen zum täglich einmqligen Besuch in der Dauer von höchstens zwei Stunden und sind die Saisonkarten nur für die betreff ende Saison gültig. L b ' 60 8 — ' 3 60 3 — 3 60 12 :— : 15 — 10 — 20 10 10 — 20 — 10 2 40 — 40

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