noch nicht im Reinen darüber, ob man im Verlaufe des Processes darauf subfummieren solle oder nicht. Die Forst- und Domänen-Verwal tung hat eS also damals als nothwendig erachtet zur Wahrung der ärarischen Rechte den Einwohnern von Achenthal die Gewinnung von Streu auch außerhalb der Lussen zu gestatten gegen einen Revers, der aber nur sagen sollte, dass die Berechtigten, respective die Bewohner dcS AchenihaleS, aus dieser gegenwärtigen einmaligen Benutzung Rechtsfolgen gegen das k.k. Forst ärar
haben, vorgeladen, hat ihnen auseinander gesetzt, welchen Revers die k. k. Forst- nnd 'Domänen- Directionen wünscht. Sie hat dann einen Bogen Papier genommen und hat zu dcn Betreffenden ge sagt: „Nachdem ihr jetzt alle gegenwärtig seit, könnt ihr eure Namen unterschreiben'; sie hat ferner gesagt, ' Sir. S«4. „diesen mit anderen Unterschriften versehenen Bogen nehmt ihr mit euch, schreibt ober diese Unterschriften, was ihr überhaupt schreiben wollt, das ist eure Sache'. Da« war die Bauernfängerei
! Es ist nicht wahr, da« Unterschriften auf eart» dmne» niedergeschrieben wurden, ober den Unterschriften ist nicht« gestanden, ober dieselben wollte das Forstärar nicht« schreiben, sondern eS wurde lediglich dcn Parteien überlassen, was sie schreiben wollen; von einer Bauernfängerei kann also nicht die Rede sein, und gegen diesen Vor wurf muss ich mich vciwahren. Es hat weiter der Herr Abgeordnete Dr. Wacker nell der Forst- und Domänen-Verwaltung ein ganz merkwürdiges Vorgehen imputiert, nämlich dass da mals
Prodncte, welche ohne Anweisung in den Lussen genommen worden sind, aufzunehmen, ohne weiterS an die Parteien abzugeben und eS ist lediglich die Anzeige wegen Gewinnung von Forstproducten ohne Anweisung zu erstatten. DaS, h. Landtag, war die Forst- und Domänen-Ver waltung zu thun verpflichtet; denn sie steht unter dem Gesetze und unter den Vorschriften. Wir konnten und durften es nicht dulden, dass wer immer sich Selbsthilfe verschaffte, wie auch wir unser seits uns nirgends Selbsthilfe verschaffen
in dieser Richtung nicht ge nommen worden. Ich weiß nnr ans einem mir im Competenzwege zugekommenen Erlasse der Statthalterei, dass das Ministerium des Innern den Auftrag ge geben hat, die Verhandlung nach dem Gesetze vorzu nehmen, also eine Betreibung von Seite der Forst- nnd Domänenverwaltung ist nicht geschehen. Uns ist eS ganz gleichgiltig, ob diese Bewohner des AchenthaleS, welche ich aufrichtig bedauere, dass sie in einen so ver gifteten Streit hineingezogen wurden, d?n Schaden haben, davon haben wir gar