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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 14
Data: 16.11.1889
Descrizione fisica: 14
noch nicht im Reinen darüber, ob man im Verlaufe des Processes darauf subfummieren solle oder nicht. Die Forst- und Domänen-Verwal tung hat eS also damals als nothwendig erachtet zur Wahrung der ärarischen Rechte den Einwohnern von Achenthal die Gewinnung von Streu auch außerhalb der Lussen zu gestatten gegen einen Revers, der aber nur sagen sollte, dass die Berechtigten, respective die Bewohner dcS AchenihaleS, aus dieser gegenwärtigen einmaligen Benutzung Rechtsfolgen gegen das k.k. Forst ärar

haben, vorgeladen, hat ihnen auseinander gesetzt, welchen Revers die k. k. Forst- nnd 'Domänen- Directionen wünscht. Sie hat dann einen Bogen Papier genommen und hat zu dcn Betreffenden ge sagt: „Nachdem ihr jetzt alle gegenwärtig seit, könnt ihr eure Namen unterschreiben'; sie hat ferner gesagt, ' Sir. S«4. „diesen mit anderen Unterschriften versehenen Bogen nehmt ihr mit euch, schreibt ober diese Unterschriften, was ihr überhaupt schreiben wollt, das ist eure Sache'. Da« war die Bauernfängerei

! Es ist nicht wahr, da« Unterschriften auf eart» dmne» niedergeschrieben wurden, ober den Unterschriften ist nicht« gestanden, ober dieselben wollte das Forstärar nicht« schreiben, sondern eS wurde lediglich dcn Parteien überlassen, was sie schreiben wollen; von einer Bauernfängerei kann also nicht die Rede sein, und gegen diesen Vor wurf muss ich mich vciwahren. Es hat weiter der Herr Abgeordnete Dr. Wacker nell der Forst- und Domänen-Verwaltung ein ganz merkwürdiges Vorgehen imputiert, nämlich dass da mals

Prodncte, welche ohne Anweisung in den Lussen genommen worden sind, aufzunehmen, ohne weiterS an die Parteien abzugeben und eS ist lediglich die Anzeige wegen Gewinnung von Forstproducten ohne Anweisung zu erstatten. DaS, h. Landtag, war die Forst- und Domänen-Ver waltung zu thun verpflichtet; denn sie steht unter dem Gesetze und unter den Vorschriften. Wir konnten und durften es nicht dulden, dass wer immer sich Selbsthilfe verschaffte, wie auch wir unser seits uns nirgends Selbsthilfe verschaffen

in dieser Richtung nicht ge nommen worden. Ich weiß nnr ans einem mir im Competenzwege zugekommenen Erlasse der Statthalterei, dass das Ministerium des Innern den Auftrag ge geben hat, die Verhandlung nach dem Gesetze vorzu nehmen, also eine Betreibung von Seite der Forst- nnd Domänenverwaltung ist nicht geschehen. Uns ist eS ganz gleichgiltig, ob diese Bewohner des AchenthaleS, welche ich aufrichtig bedauere, dass sie in einen so ver gifteten Streit hineingezogen wurden, d?n Schaden haben, davon haben wir gar

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 2 di 6
Data: 16.11.1889
Descrizione fisica: 6
bemerkt hat, die Armee von Beamten zu füttern; aber höher als die eigene Existenz steht dem Forst manne die heilige Aufgabe, den Wald zu erhallen. Wenn derselbe Abgeordnete von „Bedrückungen" spricht, so sei das ein leeres Schlagwort, solange nicht einzelne Fälle ihm einen thatsächlichen Inhalt geben. Wo keine absichtlichen Hindernisse bereitet werden, kommt die Forstverwaltuug trotz der „Vexa- tionen" des Aerars und seines „Strebens, die Rechte zu verkümmern", trefflich mit der Bevölkerung

gehabt hätten, von dem der Hr. Hofrath sprach. In einem großen Jrrthum be finde sich aber der Hr. Hofrath, wenn er die Forst« frevelanzeige deshalb erstattet glaubt, weil die Leute statt außerhalb der Lüste, wo sie die Streu ange wiesen erhalten hätten, innerhalb des Lussgebietes schneitelten. Redner weist aus oen Akten vas gerade Gegentheil nach. Abg. Schumacher wünscht mit Dr. Angerer, dass die Regierung bei Streitigkeiten zwischen Forst verwaltung und Servitutsberechtigten außer der Forst

; er machte weite Reisen mit ihr, und als das Trauerjahr um war, führte er sie in die Gesellschaft ein. Herr von Stein, der es liebte, offenes, gastfreies Haus zu halten, besaß selbstverständlich viele Freunde und Bekannte. Das in stolzer Schönheit erblühende Mädchen machte natürlich auch einen großen Anziehungs- 2 Abg Dr. Angerer: Wenn der Vorstand der | Forst- und Domänen - Direktion versichert hat, es werden keine Kahlhiebe mehr vorgenommen, so muss dieser Entschluss in den letzten Tagen erst gefasst

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Tiroler Stimmen
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Pagina 1 di 8
Data: 16.11.1889
Descrizione fisica: 8
zu seiner Verthei digung. Er greift aber blos zwei Punkte der Rede des Dr. Wackernell an und sucht nachzuweisen, daß von einer „Bauern fängerei" in Bezug auf das Unterfertigen in Kianoo und in Bezug auf die Reverse überhaupt keine Rede sein könne. Er spricht dann gegen Dr. Angerer und beklagt sich über Persön lichkeiten. Er versichert u. A., die Forst- und Domäneu-Direktion hätte nur ein Programm: Erhaltung des Waloes. daS fei ihre gefchworne Pflicht. Er könne nicht begreifen, wie man von einer Devastation

der k. k. Forst- und Domänen- Direktion hat sich gegenüber allen meinen Ausführungen nur gegen zwei Punkte gewendet, woraus ich wohl de» Schluß ziehen darf, daß er mit den übrigen selbst thatsächlich ein verstanden fein müsse. Allein ich kann nicht zugeben, daß jene zwei Punkte, welche man mir als nicht ganz richtig zum Vorwürfe gemacht hat. nicht richtig seien. Ich bin vielmehr in der Lage, dem Herrn Hofrath nachzuweisen, daß er in dieser Beziehung, wie ich glaube, nicht richtig informirt sein dürfte

eines Reverses abhängig machte, der geradezu den Rechtsanspruch, den sie bereits seit Jahren gestellt und das Recht, welches sie immer ausgeübt haben, illusorisch gemacht hätte; und das Alles geht aus dem Erlaffe des Herrn Ackerbau- ministers selbst hervor. WaS den zweiten Punkt anbelangt, so befindet stch der Herr Hofrath vollständig im Irrthum, wenn er glaubt, die Forst frevel-Anzeigen seien nur daruin erfolgt, weil die Leute statt außerhalb der Lüste, wo fie die Streu angewiesen hatten, inner halb

des sogenannten Lußgebietes die Streu geschnaitelt haben. Gerade das Umgekehrte ist der Fall. Ich habe hier den Wort laut der Frostsrevel-Liste vom 27. Jänner 1887 Z. 755, wie fie bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft überreicht wurde, und diese enthält in der Anmerkung die von dem Herrn Forst- und Domänenverwalter in Achenthal ringesührre Stelle, welche wört lich lautet: „Die Gewinnung der Aststreu in den drei bezeichneten außerhalb der sogenannten Genußlusse gelegenen Örtlichkeiten war Seitens

des k. k. Forstärars an die Be dingung geknüpft, daß da- sogenannte Stümmeln (Abgipseln) der Stämme sowie das Besteigen berietben mittels Steigeisen im Sinne des 8 12 deS Forstgesetzes vom Jahre 1852 zu unter bleiben hat, und daß die Betreffenden, welche um Abgabe der Streu außerhalb der Luffen angesucht hatten, den freiwil ligen Charakter der Abgabe seiten- des k. k. Forst ärars anerkennen. (Hört!) Diese Bedingungen wurden jedoch an die Gemeindevor stehung Achenthal, welche sich als Vertreterin der Jntereffen

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Volksblatt
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Pagina 1 di 8
Data: 16.11.1889
Descrizione fisica: 8
bezüglich Wahrung md Förderung der Sonn - und Feiertagsruhe und Heiligung m einem Vngeren, sehr gediegenen Vortrage begründete, welcher mit Beifall aufgenommen wurde. Die Dringlichkeit beS Antrages wurde abgelehnt und derselbe dem' volkswirtschaftlichen Comits zur Berath ung zugewiesen.Zum Gesuche mehrerer Alpenbesitzer um Gestattung des DurchtriebeS und Auftriebes von Ziegen durch ärarialischeWälder auf ihre Alpen sprach zmrst Forst- und Domänendirektor Hlavacek, welcher das Vorgehen der bezüglichen

u. f. w. bezeichnete. Er fragte auch, ob hiedurch etwa die soge nannte „schärfere Tonart' zum Ausdruck gekommen, (welcher unpassende Ausfall auf eine politische Partei richtung von Herrn v.Zallinger übrigens zurückgewiesen wurde).—Dr. Angerer griff darauf die Forst- und Domänenverwaltung wegen ihres VotgehenS sehr nach drücklich an. Dr. Wackernell begründete dann die Klagen gegen dieselbe Forst- und Domanendirektion und ihre Organe mit aktenmäßigen Nachweisen, die wohlverdientes Aufsehen und sichtlich allgemeinen

Ein druck machten. Vergebens suchte der Forst- und Do mänen-Direktor in ein paar Punkten die schlagenden Beweise zu entkräften, Dr. Wackernell wies diesen Ver such überzeugend zurück und konnte mit Recht auch be merke», daß solchen Vorgängen und Thatsachen gegen über doch auch die paar scharfen Worte der Entrüstung im Berichte einigermaßen entschuldbar seien. Der Be richterstatter Abg. Klotz hielt den Comit6-Antrag auf recht, der auf Gewährung des Gesuches, soweit es die Nothdurst erheische, lautete

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