« 49. Ter ist der Glücklichste, er sei ein Köniq oder ein Geringer, Dem im eigenen Hause Wohl bereitet ist. Erscheint alle 14 Tage. Verhaltungsmaßregeln beim Ausbruch eines Aeüers. 1. Man überlege zunächst ruhig und handle vernünftig; ein im Entstehen begriffenes Feuer ist in den meisten Fällen bei besonnenem Verhalten schnell zu löschen. Ist jedoch ein Feuer nicht sofort zu löschen, so ist schleunigst die Feuerwehr zu rufen. Diese kommt lieber zehnmal, umsonst, als einmal zu spät
. 2. Bei telephonischen Feuermeldungen müssen Straße und Hausnummer genau angegeben werden. 3. Man trage dafür Sorge, daß der Führer des ankom menden Löschzuges schnell über Ort und Umfang des Brandes aufgeklärt wird, insbesondere auch darüber, ob Menschenleben in Gefahr sind. Bei Meldungen durch einen Feuermelder bleibe man unbedingt am Melder stehen, da sonst die Feuer wehr nicht weiß, wo sich die Brandstelle befindet. Bei telepho nischen Meldungen erwarte man den Löschzug, wenn möglich, am Hauseingang
. 4. Gefährdete oder schlafende Personen müssen sofort be nachrichtigt werden. 5. Brennende Räume müssen dicht abgeschlossen werden. Man versuche, möglichst viel Türen zwischen sich und das Feuer zu bringen. Auch bei eiliger Flucht vergesse man niemals, alle, insbesondere die zum Treppenhaus führenden, Türen hinter sich zu schließen. 6. Ist die Treppe verqualmt und kein anderer sicherer Rückweg vorhanden, so bleibe man auf alle Fälle zurück. Man versuche nach Möglichkeit .ein Zimmer zu erreichen
, welches Fenster nach der Straße hat. An einem dieser Fenster, welches zu offnen ist, bleibe man und mache sich durch Rufen der Feuer wehr bemerkbar. Niemals versuche man,' eine verqualmte Treppe zu seiner Rettung hinauszulaufen. 7. Im Qualm laufe man gebückt oder krieche, Mund am Boden, Zeug oder Tuch, wenn möglich naß, vor Mund und Nase. . 8. Niemals springe man auf Zuruf des Publikums aus dem Fenster, sondern stets befolge man genau die Anordnungen der Feuerwehr, da nur dann ftr sichere Rettung Gewähr
ge leistet werden kann. 9. Brennende Personen hindere man am Weglaufen, werfe sie zu Boden, walze sie und wickle sie, wenn möglich, in ein Tuck, einen Teppich oder dergleichen und ersticke so das Feuer. Insbesondere ist darauf zu achten, daß das Haar weiblicher Personen nicht Feuer fängt. 1V. Bemerkt num in einem Gebäude Feuer, so benachrich tige man schleunigst die Bewohner, insbesondere des Nachts, und rufe die Feuerwehr herbei. Verschiedene gewerbliche Mitteilungen. Gute Bindemittel für Steine