der Öffentlichkeit vor führen werden, kommt er nicht alle Tage vor: Schon lange wurde der Streckenwächter Neu- r au t er auf Posten Nr. 67 vom Bahnmeister Fürst ohne jeden Anlaß verfolgt und denun ziert, so daß Neurauter diese böswillige, un gerechte Behandlung unerträglich wurde und er eines Tages direkt dem Bahnmeister den Vor wurf machte, daß er nicht gerecht vorgehe, dem einen, seine Fehler übersehen, ihn aber wegen jeder Kleinigkeit beschimpfe und strafe; das sei höchst ungerecht, Fürst sei ein parteiischer
Mann. Wegen diesem Vorwurf, den auch die Frau des Neurauter deur Bahnmeister Fürst machte, kam es zu einer Gerichtsverhandlung. Fürst klagte aber nicht den Neurauter, sondern dessen Frau (warum, wußte er .schon). Die Verhandlung endete zuungunsten der Frau, da sie aber bei der Verhandlung keine Zeugen und keinen Ver treter hatte, meldete sie die Berufung an. Wie die zweite Verhandlung ausgehen wird, werden wir sehen, glauben aber, daß Herr Fürst kein gutes Gewissen hat, da Neurauter schnell
nach der Verhandlung im Amtsblatt lesen konnte, daß er auf die Selztaler Strecke versetzt worden sei. Neurauter hat um keine Versetzung angesucht. Da sich aber Herr Fürst noch an alte Zeiten er innert, diese aber vergessen haben möchte, damit die Oessentlichkeit nichts davon erfährt, dachte er, das einfachste Mittel ist, schauen, daß ich den Mann weiter bringe. Fürst ging nun ans Werk, interpellierte den Herrn Inspektor Gr a ß berg er von Feldkirch, bat um seine Für sprache, und wirklich, Herr Graßberger bot hilf
reiche Hand und das Werk ist vollbracht; der arme Wächter ist versetzt, aber noch nicht fort, Herr Fürst. Herr Inspektor Graßberger, von Ihnen verlangen wir in erster Linie, daß Sie genau untersuchen, wo die Schuld liegt.. Fragen Sie auch einmal den Wächter, nicht nur Ihren unmittelbaren Zuträger, ein Mann, von dem kein Mensch, der seine Handlungsweise kennt. Re spekt hat, ein Mann, dem wenn es gilt, einen Arbeiter zu denunzieren, kein Mittel zu schlecht ist, wenn es sich ihm imt seine eigenen
Interessen handelt. In zweiter Linie können wir Ihr Vor gehen in keiner Weife billigen, als erster Vor gesetzter einen armen Wächter mir und dir nichts durch die Direktion versetzen zu lassen, ohne zu untersuchen, ob der Mann diese Strafe verdient. Ihnen, Herr Fürst, sagen wir das eine: wollen Sie diesen Mann in Ruh' lassen, wollen Sie diesen Mann gerecht behandeln, wollen Sie weiters seine Versetzung rückgängig machen, ist es recht, sonst werden wir uns an einen Ort wenden, der Ihnen unangenehm