sich nun auf ein Mandat der Gemeinde Forst beruft, bin ich nicht in der Lage, mich auch auf ein Mandat berufen zu können. Ich zweifle vielmehr mit gutem Grunde, ob die Etschwerke, das sind die Städte Bozen und Meran, oder gar, wie Herr Fuchs sie zu nennen für gut findet, „die gegen die Förster gestimmte hohe Be hörde', es der Mühe werth finden, auf die An- rempelungen in seinem „Eingesendet' zu reagiren; haben doch kompetente Faktoren, die politische Be hörde, u. zw. die k. k. Bezirkshauptmannjchast, die s hohe
k. k. Statthalterei und ein hohes k. k, Mini- j sterium klar, deutlich und gleichlautend in dem von Herrn Fuchs inszenirten Prozesie zugunsten der Etschwerke in allen Punkten entschieden. Da aber Herr Fuchs zur Zeit — wo er für seine Kombination »Rafflwirthshaus—Meraner Hauptpost' gute Stimmung in der Bürgerschaft braucht — die Sache so darstellt, als seien es die bösen Etschwerke oder zum Mindesten die Meraner Mitglieder im Bauausschufle derselben gewesen, welche den Förstern oder ihm das Wasser getrübt hätten
, daß in späterer Zeit die Brauerei Forst diesem Waale ihr Betriebswasser entnahm. Richtig ist serners, daß die Etschwerke diese Ver hältnisse nicht nur unberührt ließen, sondern auch gegen das von der Behörde den Förstern größer als bisher zuerkannte Wafferquantum nicht die ge ringste Einwendung erhoben. Weiters ist richtig, daß die Etschwerke den Förstern den Wasserbezug aus dem Unterwasser- kanale der Werke zugestanden haben, wodurch die Förster und die mitintereffirte Brauerei statt einer vollständig
unsicheren, allen Zufälligkeiten durch Hoch- wasser- oder Töllgröbenübermuhrung ausgesetzten Waffereinleitung einen vollkommen sicheren Wasser bezug erhielten, und zwar nicht „trübes', sondern durch die Sandfänge der Etschwerke gereinigtes „klares' Wasser; auch sind die Kosten der Einkehr und der Erhaltung eines beträchtlichen Waalstückes entfallen, und dies Alles, ohne daß die Förster nur einen Kreuzer zu bezahlen hatten. Auch habe ich gehört, daß kürzlich zwischen Herrn Fuchs
und den Wieseninteressenten in Forst ein Privatübereinkommen geschloffen wurde, womit der Brauerei Forst, die bisher mit den Bewässerungs- intereffenten wegen ihres Wafferbezuges von zirka 200 Sekundenlitern öfters Differenzen hatte, ein Wasser- bezug von 400 Litern eingeräumt wurde, was auf das Schlagendste die Behauptung des Herrn Fuchs widerlegt, „die Etschwerke hätten den Förstern den Wafferbezug auf das aller- nothwendigste Maß beschränkt' und dass diese „jedem guten Rechte zum Hohn, lieber das Unter wasser