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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 27.11.1878
Descrizione fisica: 8
»»RV Besitzer Bezeichn«»« der Realitäten nach ihren Grenzen, Cataster- nnd Parzellcn-Zwmmer Besitztitel ^ » I Katastral-Bezeichnung S s lH >x-^ tt « -- »ZI r- 45 K. K. Unterrichts-Aerar. 4g Stadtgemeind? Innsbruck. 4 7 Johann Larl, Privat. 43 Stadtgemeinde Innsbruck. 49 Dieselbe. SV Josef, Maria, Anna, Monika und August Pembaur. St Franz Sagmeister, Müller in Wilten. 52 Zosef Zelger'S Erben. r>3 Josef, Maria, Anna, Monika und August Pembaur, 54 Andrä Kralinger, Bauer in Wilten. 55 AloiS Reden

und an die Weststraße auS Cat.-Nr. 286 und 283/130 » Parz.-Nr. 1013 56 57 58 Kraus'fche Dienstboten stistung. Anton Haßlwanter's Erben 5g «0 «I es «3 «4 SS «6 67 «3 «9 70 7! 72 73 74 Johann Ortner, Oekonom Johann, Julie und Anna Thaler in Wilten. Franz Abenthung, Bauer in Wilten. Josef Fagschlunger und Ger traud geb. Jaufenthaler Bauersleute. Nocker Maria geb. Jaufen »Haler in Wilten. Zosef Martha, Färber. Johann Georg Juffinger, Privat. Karl Gehrock, Architekt. Josef Zelger'S Erben. AloiS Witting, Handels mann

. Eduard Ferstl, k. k. Haupt mann. AntonKohlegger, Wirth in Wilten. Josef u. Nothburga Pauster, Bauersleute in Wilten K. k. Forstärar. Josef Zelger'S Erben. Josef Mahr, Baumeister. Ein Bauplatz, grenzend »6 1 und 2 an die Straßen, aä 3 an Pembaur'S Erben und 4 an Dr. Felderer und Epp, Cat.-Nr. 283/130 » Parz.-Nr. 1007 Ein Acker, grenzend an Stadtgruud, an Sagmeister, an Zelger'S Erben, an eigenen Acker, an Kralinger, Reden und Peer, an das KrauS'fche Institut und an die alte Stavtgrenze, Cat.-Nr. 283

/130 » Parz.-Nr. 1006 und 1005. Ein Acker, grenzend an Stadtgrund, an Larl, an Reden, an Zelger'S und Pembaur'S Erben Cat.-Nr. 280/127 I und 247/123 b Nr. 1014. Ein Acker, grenzend 1. an Sagmeister, 2. an Feldweg, 3. und 4. an Pem baur'S Erben? Cat.-Nr. 284, 245 und 246 Parz.-Nr. 999. Kaufvertrag vom 7. Juni 1876 F. 440. Kaufvertrag vom 10. April 1873 F. 252 und vom 19. Mai 187V F. 34k Kaufvertrag vom 8. April 1841 Nr. 1052/372 Kaufvertrag vom 4. März 1873 F. 161 u. I.April 1875 F. 177. Kaufvertrag

vom 4. März 1873 F. 161. Einantwortungs-Urkunde v, 30.Dezember1873F. 3 1874. Absonderungs-Vertrag vom 8. März 1867 F. 614. Kaufvertrag vom 8. Februar 1867 F. 701. Ein Acker grenzend an Zelger'S Erben, an Feldweg, an Kraliugcr und an eigenen Acker Cat.-Nr. 283 Parz.-Nr. 1000. Ein Acker, grenzend an Pembaur'S Erben, an Feldweg, an Reden und an Pembaur'S Erben Cat.-Nr. 54 lit. <1 Parz.-Nr. 1001. Ein Acker, grenzend an Kralinger, an Feldweg, an Peer und .Pembaur'S Erben Cat.-Nr. 339/172 Parz.-Nr. 1002

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 20.11.1878
Descrizione fisica: 8
»OS» ' '< B es itz e r Bezeichumig der Realttate» nach ihre« Grenze«, ltataster- und Parzellcu-Nmmner Sesitztitel N ^ ^ »s - lÜ « « Z: »« z» ZS » Katastral-Bezeichnung >» -» «7? 45 46 47 48 49 so St 52 33 54 55 56 37 SS .kk. K. UnterrichtS-Aerar. Stadtgemeinde Innsbruck. Johann Larl, Privat. Stadtgemeinde Innsbruck. Dieselbe. Zosef, Maria, Anna. Monika und August Pembaur. Franz Sagmeister, Müller in Wilten. Josef Zelger'S Erben. 59 60 KI 62 63 64 63 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Zosef, Maria, Anna

, Monika und August Pembaur. Andrä Kralinger, Bauer in Wilten. Alois Reden, Dergolder, und Maria Hefele. Zosef Peer, Dauer. v. Kraus'sche Dienstboten stistung. ^ Anton Haßlwanter's Erben. Johann Ortner, Oekonom. Johann, Julie und Anna Thaler in Wilten. Franz Abenthung, Bauer in Wilten. Josef Fagschluuger und Ger traud geb. Jaufenthaler, Bauersleute. Nocker Maria geb. Jaufen thaler in Wilten. Josef Martha, Färber. Ein Baugrund, grenzend auf 3 Seiten an die Straßen und 4. an den Stadtgrund, AuSbruch

aus Cat.-Nr. 105'/, Parz.-NrI 1011. Ein Baugrund, grenzend an die Straße, an Reden und 3. und 4. an die Straßen, AuSbruch auS Cat.-Nr. 105 Parz.-Nr. 1011. Ein Acker, grenzend an die Stadtgemeinde Innsbruck, an Alois Reden, an Sagmeister und Straße Cat.-Nr. 193/93 Parz.-Nr. 1013. Ein Grundstreifen, grenzend an die Kammerlanderstraße, an Larl, an Sag meister und an die Weststraße auS Cat.-Nr. 236 und 233/130 » Parz.-Nr. 1013. Ein Bauplatz, grenzend »<1 1 und 2 an die Straßen, 3 an Pembaur's Erben

und 4 an Dr. Felderer und Epp, Cat.»Nr. 283/130 » Parz.-Nr. 1007. Ein Acker, grenzend an Stadtgruud, an Sagmeister, an Zelgcr'S Erben, an eigenen Acker, an Kralinger, Reden und Peer, an das KrauS'sche Institut und an die alte Stavtgrenze, Cat.-Nr. 283/130 » Parz.-Nr. 1006 und 1005. Ein Acker, grenzend an Stadtgrund, an Larl, an Reden, an Zelger'ö und Pen^aur's Erben Cat.-Nr. 280/127 I und 247/123 k Nr. 1014. Ein Acker, grenzend 1. an Sagmeister, 2. an Feldweg, 3. und 4. an Pem baur's Erben, Cat.-Nr. 284, 245

und 246 Parz.-Nr. 999. Ein Acker grenzend an Zeiger's Erben, an Feldweg, an Kralinger und an eigenen Acker Cat.-Nr. 285 Parz.-Nr. 1000. Johann Georg Juffinger Privat.' Karl Gehrock, Architekt. Josef Zelger's Erben. Alois Witting, Handels mann. Eduard Ferstl, k. k. Haupt mann. Anton Kohlegger, Wirth in Wilten. Zosef u. Nothburga Pausier, Bauersleute in Wilten K. k. Forstärar. 55osef Zelger'S Erben. Josef Mahr, Baumeister. Kaufvertrag vom 7. Juni 1876 F. 440. Kaufvertrag vom 10. April 1873 F. 252

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 04.12.1878
Descrizione fisica: 10
an die Kainmerlanderstraße, an Larl, an Sag meister und an die Weststraße aus Cat.«Nr. 236 nnd 233/130 .1 Parz.-Nr. 1013. Ein Bauplatz, grenzend a<I 1 und 2 an die Straßen, nd 3 an Pembaur'S Erben und 4 an Dr. Felverer und Ep'p, Cat.-S!r. 283/130 » Parz.-S!r. 1007 Ein ?lcker, grenzend an Stadtgrund, an Sagineister, an Zelger'S Erben, an eigenen Acker, an Kralinger, Neden und Peer, an das KrauS'sche Institut und an die ^alte Stadtgrenze, Cat.-Nr. 283/130 Parz.-Nr. 100k und 1005. Ein Acker, grenzend an Stadtgrund, an Larl

, an Nedcn, an Zelger'S und Pembaur'S Erbe» Car.-Nr. 230/127 I und 247/123 t> Str. 1014. Ein Acker, grenzend 1. an Sagineister, 2. an Feld>,eg, 3. und 4. an Pem baur'S Erben, Cat.-Nr. 284, 245 und 24k Parz.-Nr. 999. s r- kH Z' L 6atastral»Brj«ichn>mg « 45 4L 47 4S 49 50 51 52 53 54 K. K. NnterrichtS-Aerar. Stadtgemeind? Innsbruck. Johann Larl, Privat. Stadtgemeinde Innsbruck. Dieselbe. Josef, Maria, Anna, Monika und August Pembaur. Franz Sagineister, Müller in Wilten. Josef Zelger'S Erben. Josef, Maria

, Anna, Monika und August Pembaur, Andrä Kralinger, Bauer in Wilten. 55'AloiS Ncde», Vergolver und Maria Hefele. Josef Peer, Bauer. 56 37 53 59 KV kl 62 K3 64 65 66 67 6S 69 70 71 72 73 74 v. KrauS'sche Dienstboten- stiftung. Anton Haßlwanter'S Erben Johann Ortner, Oekonom Johann, Julie und Anna Thaler in Wilten. Franz Abenthnng, Bauer in Wilten. Josef Fagschlunger und Ger traud geb. Jaufenthaler, Bauersleute. Nocker Maria gcb. Janfen- thaler in Wilten. Josef Martha, Färber. Johann Georg Juffinger

, Privat. Karl Gehrock, ^Zlrchitekt. Josef Zelger'S Erben. AloiS Witting, Handels mann. Eduard Ferstl, k. k. Haupt mann. Anton Kohlegger, Wirth in Wilten. Josef u. Nothburga Pausser, Bauersleute in Wilten. K. k. Forstärar. Josef Zelger'S Erben. Josef Mayr, Baumeister. Kaufvertrag vom 7. Juni 1676 F. 440. Kaufvertrag vom 10. April 1873 F. 252 und vom 19. Mai 1376 F. 346. Kaufvertrag vom 3. April 1841 Sir. 1052/372. Kaufvertrag vom 4. Mär^ 1373 F. 161 u. I.April 1375 F. 177. Kaufvertrag vom 4. Mär; 1873

F. 161. EinantwortungZ-Urkunde v. 30.Dezember1873F. 35 clv 1874. Absouderuugs-Vertrag vom 8. März 1367 F. 614 Kaufvertrag vom 3. Februar 1367 F. 701. Ei» Acker grenzend an Zelger'S Erben, an Feldweg, an Kralinger und an eigenen Acker Cat.-Nr. 285 Parz.-Nr. 1000. Ein 'Acker, grenzend an Pembaur'S Erben, an Feldweg, an Nedcn nnd an Pembaur'S Erben Car.-Nr. 54 lit. c! Parz.-Nr. 1001. Ei» Acker, grenzend an Kralinger, an Feldweg, an Peer nnd Pembaur'! Erben Cat.-Nr. 3 39/172 Parz.-Nr. 1002. Ein -Acker

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Bozner Zeitung
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Pagina 20 di 22
Data: 12.04.1870
Descrizione fisica: 22
v. Grabmayr ^uu. n»d Dr. Franz Mumelter. Namen der übrigen ?. ?. Herren Vereinsmitglieder: Weiland Seine kaiserl. Hoheit der durchlauch tigste Herr Erzherzog Rainer :c. :c. durch Hoch- desscu Erben. v. Aufschnaiter Ignaz, v. Atzwang Josef sel. Erben, Dauer Alois sel. Erben, Carli Rudolf, Calderari Lllois sel. Eiben, v. Comini Fudwig sel. Erben, Civegna Lllfous, Peroroua Anton, Vallago Josef, Eberlin Franz, Ferrari Gotthard, Igna; Freiherr v. Giovanelli sel. Erben, v. Grabmayr Johann, v. Hepperger Anton

, Holzhammer I. A. durch Johann v. Putzer, Höhl Feonhard, Kappeller Inton, Knostach Carl Dr., v. Koster Gnstav Dr., Kroat Johann, Lazzer Krrnard sel. Erben, Lob Heinrich, «Mages Älois,v. Mayrl Peter, v. Mackowitz Alois, Mitterrutzner Mathias, Mathiowitz Feo- pold, Moac Joh. Kapt. sel. Erben, Mumelter Josef, Mumelter Franz Dr., Frau Merl Äntonia Witwe sei. Erben, Frau Wettl Aarbara, Octtl Josef seii., v. Paur Richard, Nella Karl, Frau Nomen Theresta sel. Erben, v. Niccabona Aenedikt, fürstbischvfl. Gnaden

, Rössier Josef sel. Erben, Nungg I. It. sel. Erben, Nottensteiuer Llnton sel. Erben, Graf v. Sarnthein Ludwig sel. Erb^n, v. Scherer Anton sel. Erben, v. Scherer Josek sel. Erben, Scrinzi Joh. Kapt-, Streiter Josef Dr., Tfchurt- fcheuthaler Franz, Thnille Johann, v. Walter Walther Dr., Welponer Anton sel. Erben, Wel» poner Paul, W achtler Äldert, Wopfner Franz, Carl v Jallinger sel'. Erben, Peter v. Zallinger. «,au<en ». PLH ^ Lana F. I. Längst. Lienz Fr. v. Eriacl Mais Ludwig PiM. Meran Hcchmberger

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Dolomiten
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Pagina 11 di 16
Data: 15.10.1938
Descrizione fisica: 16
nichts ausgemacht ist. Die Absonderung der Verlaffenschnft vom Vermögen des Crben Es dürfte von allgemeinem Interesse sein, diese Rechtseinrichtung in kurzen Zügen zu beleuchten, wie dieselbe nach dem nunmehr geltenden Gesetze geregelt erscheint. Die Einrichtung der Rechtsmohltat der Absonderung des Vermögens des Verstorbe- nen von jenem des Erben (separatio bono rum) verhindert ebenso wie die Rechtswohltat des Inventars, die Vermengung des Ver mögens des Verstorbenen mit jenem des Erben; während jedoch

das Inventar ^ ein Rechtsmittel ist, das dem Erben in feinem Interesse gegeben ist, damit derselbe bei Ueberschuldung der Verlassenschaft nicht mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers aufkommen muß. in anderen Wor ten für die Nachlaßschulden u. Vermächtnisse nicht über den Wert des Nachlaßvermögens haften muß, wird hingegen die Absonderung der Verlassenschaft den Gläubigern der Verlassenschaft und den mit einem Legat Be dachten (Legatären) eingeräumt, um sich aus derselben zu befriedigen

, mit Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern des Erben. Die Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Verstorbenen werden folglich die V e r l a f f e n f ch a f t r g l ä u b i g e r und Legatare beantragen bei Verschuldung des Erben bzw. bei Gefahr daß derselbe das Nachlaßvermögen veräußert, also bei Gefährdung ihrer Forderung. Nach dem früheren öst. Gesetze verhinderte die „separatio bonorum' einfach die Erbs- einantwortung (8 812 allg. b. G. B.); die erblasserischen Liegenschaften blieben grund

hingewicsen werden. Mit der „Separatio bonorum' werden die zwei Vermögen nicht derart getrennt, daß den Gläubigern des Erben kein Recht zustande auf das Nachlaß vermögen, welches ausschließlich den Gläubi gern des Verstorbenen und den Legatären Vorbehalten sein sollte, und daß hingegen letztere kein Recht hätten auf das Vermögen des Erben, welches dessen Gläubigern zu reservieren wäre: denn es wäre doch unbillig, daß das Recht der Absonderung zugunsten der Gläubiger des Verstorbenen sowie der Legatare

sich zu deren Ungnnsten ausmirkte, indem die vom Erben mit der Erbsannahme übcrnqmmene Haftuna vermindert würde. — Letzterem räumt das Gesetz die Rechtsmohltat des Inventars ein, um den Mitbewerb der erblasserischen Gläubiger auf fein Vermögen zurückzuwcisen. während den Gläubigern des Erben selbst die „panllianische' Klage ein geräumt ist, um eine zu ihrem Schaden er folgte Erbsannahme anzufechten. Die Rechtswohltat der Absonderung, welche den Nachlaßgläubigern ein Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern

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Lienzer Zeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 22.10.1941
Descrizione fisica: 6
, der einen zweiten Offizier oder zwei Zeugen zuzuziehen hat, mündlich erklären. Uber die Erklärung ist eine Niederschrift aufzuneh men; sie muß vou dem Erblasser mündlich geneh migt und von den übrigen Beteiligten unterschrie ben werden. Minderjährige, das heißt Personen nnter 21 Jahren, können grundsätzlich ein eigen händiges Testament nicht errichten. Doch auch hier gilt eine Ausnahme für Wehrmachtsangehörige im mobilen Verhältnis. Im Testament kann der Erblasser einen oder meh rere Erben einsetzen

, die dann anteilig am Nachlaß beteiligt sind. Er kann serner durch Testament einem anoeren, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil (zum Beispiel ein Haus, Bargeld usw.) als Vermächtnis zuwenden. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erb lasser nicht durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) etwas anderes bestimmt hat. Gesetzliche Erben sind die Verwandten und der Ehegatte des Erblassers. Die Verwandten werden hierbei in gewisse Klassen eingeteilt. Erben der ersten Ordnung

sind die Nachkommen, also Kinder, Enkel, Urenkel usw.; Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Geschwister, Neffen und Nichten usw.; Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erb lassers und deren Nachkommen, also Onkel, Tan ten, Vettern, Basen usw.; Erben der vierten Ord nung die Urgroßeltern und deren Nachkommen. Im ostmärkischen Recht sind die Nachkommen der Urgroßeltern nicht mehr kraft des Gesetzes, sondern nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Erblassers

erbberechtigt. Erben einer näheren Ord nung schließen die Verwandten einer entfernten Ordnung auS. So schließen zum Beispiel die Kin der des Erblassers dessen Eltern aus. Kinder erben zu gleichen Teilen; lebt ein Kind zur Zeit deH Erbsalles nicht mehr, so treten seine Nachkommen an seine Stelle (Erbfolge nach Stämmen). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten ist verschieden hoch, je nachdem mit welchen Ver--. wandten er als Erbe zusammentrifft. Neben Erben der ersten Ordnung (also Kindern) erbt

er ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung oder neben Großeltern die Hälfte des Nachlasses. Sind weder Erben der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält er die ganze Erbschaft, soweit nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat. Ein uneheliches Kind ist gegenüber der Mutter wie ein eheliches erbberechtigt. Gegenüber dem Vater steht ihm kein Erbrecht zu, es behält aber seinen Unterhaltsanspruch, den es auch gegen die Erben des VaterS geltend machen kann. Die anscheinend

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Volksbote
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Pagina 6 di 12
Data: 12.02.1931
Descrizione fisica: 12
ErbgkMttii «i» MlafonnttlMmg In unserer, anlässlich der Ausdehnung der italienischen Gesetzgebung auf unsere Provinz erschienenen Artikelserie haben wir bei Be» sprechung des Erbrechtes darauf hingewiesen, dass sich der Erwerb der Erbschaft nach dem italie nischen Rechte nach ganz anderen Grundsätzen vollzieht, als früher, daß die Einrichtung der Verlassenschaftsabhandlung, die sich früher zwischen dem Tode des Erblasiers und dem Eigentumserwerbe an den Nachlatzgütern durch den Erben

r^ngefchoben hat, in Wegfall ge» kommen ist und dah nach dem neuen Rechte die Erben den Rachlah grundsätzlich ohne Ein mischung der Gerichtsbehörde durch eine in einer öffentlichen oder privaten Urkunde abgegebene Erberkläinng oder gar nur durch entsprechende Handlungen, die ihren Willen, Erbe zu sein» zeigen, erwerben. Nur durch das in Geltung belassene Erund- buchsystem, das als Eigentümer an Liegen schaften nur jenen ansieht, der durch ein richter liches Dekret Ins Grundbuch eingetragen

müsien noch jene Personen angeführt werden, die in Ermangelung eines giltigen Testamentes die gesetzlichen Erben wären, sowie jene Personen, die wegen ihres Verwandtschaftsgrades oder als Ehegatte des Erblassers ein Pklichtteilrecht haben. Bei der gesetzlichen Erbfolge, die immer dann platzgreift, wenn kein gütiges Testa ment besteht,- sind dem Ansuchen an den Prätor die Bestätigungen des Standesamtes über das Verwandtschaftsverhältnis der ansuchenden Erben mit dem Erblasier (Geburtsscheine

als Erbe oder Legatar kann dann um die grundbücherliche Uebertragung des Eigen tumsrechtes vom Erblasier auf den Erben oder den Vermächtnisnehmer angesucht werden. Für den Erwerb der beweglichen Güter des Erblasiers ist eine gerichtliche ErbUestätlgung nicht notwendig. Sir vollzieht sich nach den all gemeinen Vorschriften des bllrperlichrn Rechtes durch eine in einer öffentlichen ade* privaten Urkunde abgegebenen Erklärung als Erst« oder stillschweigend durch Handlungen, die den Willen, Erbe

« Gesetzgebung ausschließlich jenen Personen, welchen Ncchlahllücke zitsallen, nämlich den Erben und Vermächtnisnehmern die Verpflichtung auf, dem Registeramte alle Rnier» lagen zur Dcrgevührung des Erbüberganges zu unterbreiten. Dadurch, daß das Italienische Recht eine gerichtliche Verlasienschaftsabhandlung nicht kennt, ist der Schwerpunkt der R o I a 6» regelung in die Dergebührung des selben gelegt, zu der die Erben und Legatar selbst die einleitende» Schritte durch Einbringung der Rachlahanmeldung

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 10.12.1935
Descrizione fisica: 6
findet auch auf der Gegenseite statt, also auch bei den Erben und Legataren oder Beschenkten. Artikel 2 der Beilage B bestimmt eine Er höhung für die Gruppe A (Schenkende und Verstorbene, ledig und über 30 Jahre) von drei Zehntel; für die Gruppe B (Schenkende und Verstor bene, verheiratet, aber ohne Kinder) von zwei Zehntel und für die Gruppe E (Schenkende und Verstor bene mit einem Kind) von einem Zehntel der gegenwärtigen Gebühren. Die gleiche Erhöhung tritt auch auf der Gegenseite ein. Praktisch

den einzelnen Erben, als auch zwischen Erben und Legatare. Das bedeutet ferner», daß die Finanz für die Einhebung dieser Gebühren sich ausschließlich an die betroffenen Personen zu halten hat. (Notaro vom 31. Oktober 1933, Nr. 3N-Zl). Die Bemessung dieser höheren Gebühren hat zu ersoigsn nach dem Familienstand« zur Zeit des Erbansallcs resp. zur Zeit der Schenkung oder bei bedingien Verträgen im Zeitpunkte der Ersüllung derselben. Für die Anwendung resp. Nichtanwendung dieser höheren Bemessung

ist es notwendig, daß der Nachwße»meldung resp. dem «chenkungsver- trage die Geburtsscheine und der Fami'.ienaus- lveis s»wol>l des schenkenden resp. Verstorbenen, als auch der Erben oder Beschenkten beigeschlossen wird, um den Verwandtschaftsgrad nachzuweisen. In Ermangelung dieser Papiere hat sene Ne. messuno slattzusinden, welche für den 6l?ai am vorteilhastesten ist. IekFsiSgelte Trapper' Das Flugzeug erobert den kanadischen Norden. -» fliegende Goldsucher-Expeditionen in einem Sommer. --» Auch drüben

hat, so daß es sich um einen Fall von „Verheirateten ohne Kinder' handelt; insge samt beträgt hier die Erhöhung drei Zehntel. Beispiel 4. Schenkung oder Nachlaß von Personen mit einem Kinde zu Gunsten eines Be schenkten oder Erben, der über 30 Jahre alt, ledig und ohne Kinder ist: Erhöhung von vier Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Schenken den oder Verstorbenen und drei Zehntel von Seiten des Beschenkten oder Erben. Beispiel S. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde zu Gunsten des Wit wers

oder verheirateten Person ohne Kinder: Er höhung von drei Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Erblassers oder Schenkenden und zwei Zehntel von Selten des Erben oder Be schenkten. Beispiel k. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde: Erhöhung von zwei Zehntel, und zwar: ein Zehntel für den Schenken den oder Erblasser und ein Zehntel für den Be schenkten oder Erben. Bei diesen Erhöhungen Ist hervorzuheben, daß der Artikel 3 der Beilage B ausdrücklich be stimmt, daß diese Erhöhungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 30.03.1864
Descrizione fisica: 6
er nie. - Die Berhandlung ergab Folgendes. Schon vor vielen Jahren hatte in den Bezirken Bregenz und Bre- genzerwald daS Gerücht Eingang gefunden, daß ein von dem schon im 17. Jahrhundert verstorbenen Kaspar v. Bereuter herrührendes bedeutendes Erbe auf die Familie Stapf-Nuedl in Innsbruck übergegangen sei, und von dieser seinerzeit auf die Bereuter'schen Erben zurückzufallen habe. Zur Untersuchung der Sache wurden schon in den dreißiger und dann wieder in den fünfziger Jahren eindringliche

Erhebungen veranlaßt, welche die Hoff nungslosigkeit auf den Heimfall dieser Erbschaft für die Bereuter'fchen Erben evident herausstellten, indem Johann v. Ruedl, der Besitzer deS angeblichen ErbeS, die beiden Söhne deS Prof. Stapf adoptirte und als Erben einsetzte und diese wieder Kinder und Erben hin terließen. DaS Erbe betrug aktenmäßig nicht ganz 60 000 fl. Gegen Ende der fünfziger Jahre bat dann Johann Martin Hagspi'el die Agentie in dieser Angelegenheit in seine Hände gespielt und er wußte

den Glauben an die Existenz dieser Erbschaft unter den vermeintlichen Erben durch verschiedene Mittel, von Venen manche mit Spuk- und Geistergeschichten gewürzt waren, neu zu beleben. So erzählte man sich z. B., man habe durch einen Spiegel große Haufen Geld gesehen, und dasselbe liege in ver Eisenkirche zu Innsbruck in Kisten vergraben. Im Jahre 1859 trat er sodann mit der Vollmacht einiger Erben ausgerüstet die erste Reise nach Inns bruck an, consultirte dort den Advokaten Dr. One- stinghel, ging

' gefunden werden, fand aber demungeachtet bei den Erben vollen blinden Glauben und eine frischere Bewegung entstand wieder unter ihnen. Im gleichen Jahre noch machte Hagspiel die zweite Reise »ach Innsbruck, und zwar diesmal in Begleitung deS Kaspar v. Bereuter. Besuche, welche sie bei ver schiedenen (jedoch nicht kompetenten) Personen machten, ergaben wieder kein Resultat. Demungeachtet überrasch ten die beiden Agenten mit einem Male die Bereuter- schen Erben mit einer Anzeige in Nr. 270 deö „Tiroler

Boten', „daß nunmehr die Erbschaft im Betrage von 2l/z Millionen im gesetzlichen Wege festgestellt und vollbracht werde'. Durch diese Anzeige wurden die thörichten Hoffnun gen der Erben aus'S Neue angefacht. Dieser Umtriebe und auch der Adelsanmaßung wegen (Hagspiel hatte sich nämlich in jener Anzeige daS Prä dikat .von' beigelegt) wurde er bei dem Bezirksamte in Bregenz vernommen und ihm allen Ernstes fernere Schritte in dieser Sache verwiesen. Doch schon im nächsten Jahre besuchte Hagspiel

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Pagina 11 di 16
Data: 29.01.1938
Descrizione fisica: 16
von Erörterungen in den Zeitungen gebildet, und doch sind heute noch auf dein Lande Zweifel vorhan den. Es kommt nicht selten vor, das; Erben erst nach Ablauf geraumer Zeit, ja nach Jahresfrist, sich bei Gericht oder anderswo erkundigen, was denn mit ihrer Erbschaft los sei. Gewöhnlich sind die gesetzlichen Fristen zur A n in e l d u n g d e r Erb schaft länast verstrichen tind die Erben müssen die Fol 'n ihrer Unwissenheit tra gen und die in den einzelnen Fällen nicht unerheblichen Strafgebühren bezahlen

, welche bei verspäteter Anmeldung vom Gesetze vor gesehen sind. Es sind Fülle vorqekommen. in welchen die Erben sich um die Abhandlung erst dann interessierten, als die Notwendig keit sic dazu zwang, und zwar nach Jahren. Ein Erbe wollte ein Guthaben seines ver storbenen Bakers gerichtlich eintreiben oder die Löschung einer Schuld im Grund- bnche durchführen und kam erst dadurch darauf, dafz hiezu die Abhandlung notwendig war. Selbstredend mutzte er bei Durch führung der Abhandlung die Strafgebühren bezahlen. Er mar

. wie noch viele andere, der irrigen Ansicht, daß die Erbschafts- abhandlung eine Amtsangelegenheit sei. das heißt, daß das zuständige Gericht (Prätur) verpflichtet sei. von 'Amts wegen die Abhand lung durchzuführen. Unter dem Regime des österreichischen Gesetzes war dies der Fall nnd wurden die Erben vom Gericht oder vom beauftragten Notar oorgeladen nnd die so- aennnnte Erbschaftsabhandlnng gepflogen. Die Erben hatten sich um Weiteres nicht zu kümmern, als die gerichtliche Aufforderung abznwarten

unwiderruflich innerhalb vier Monaten nach dem Tode des Erblassers beim zuständigen Regifteramte a n g e in e l d e t werden. Wer muß diese A n m e l d u n g m ci- ch e n? In erster Linie obliegt diese Aufgabe den Erbe». Es ist dabei gleichgültig, ob es sich um gesetzliche oder testamentarische Erben handelt. Gleichfalls zur 'Anmeldung ver pflichtet sind diejenigen Personen, welche in einem Testamente mit einem Permächtnis (Legats bedacht sind. Wenn eine Erbschaft Minderjährigen zufallen soll, muß der Vater

und der Fainilienansweis des Ver storbenen, diesmal aber auf Stempelpapier zu Lire 4.—. (Man soll sich also von der Gemeinde diese Belege in zweifacher Aus fertigung und zwar auf Stempelpapier und je sin Exemplar auf stempelfreiem Papier ansfolgen lassen), sowie die Bestätigung des Registeramtes. Wenn bezüglich der Erbschaft kein gericht licher Streit oder andere Hindernisse be stehen, erläßt der Richter dem Erben das so genannte Erbzertifikat. Dies ist die aerichtliche Bescheinigung, wonach dem Erben

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 23.01.1938
Descrizione fisica: 8
. Es kommt nicht selten vor, daß Erben erst nach Ablauf geraumer Zeit, ja nach Jahresfrist sich bei Gericht oder anderswo erkundigen, was denn mit ihrer Erbschaft los sei. Gewöhnlich sind Sie ge setzlichen Fristen zur Anmeldung der Erb schaft längst verstrichen und die Erben müssen die Folgen ihrer Unwissenheit tra gen und die nicht unerheblichen Strafge bühren bezahlen, welche bei verspäteter Anmeldung vom Gesetze vorgesehen sind. Es sind Fälle vorgekommen, in welchen die Erben sich um die Abhandlung

, daß das zuständige Ge richt (Prätur) verpflichtet sei, von amts- wegen die Abhandlung durchzuführen. Unter dem Regime des österreichischen Ge setzes war dies der Fall und wurden Erben vom Gericht cder vom beauftrag 8000 Einwohnern. Modell nach einem > Pàm IM M-UI-d «dy mlà AKKAKU Herstellung von Agraffen in 'Kupfer, Zi selier- und Schweißarbeiten. Wutbewerb für Buchstabenmaler: Ausführung von zwei Buchstaben im Ausmaße 24X30. Indù st riewett bewerbe : (Al ter von 18 bis 28 Jahren) Buchdrucker: Ausführung

dien-' lich und von allgemeinem Interesse sind. Das Gesetzdekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 32?0, bringt die wichtigste Be stimmung, welche ins Auge gefaßt werden muß. Bei sonstiger Straffälligkeit muß die Erbschaft unwiderruflich innerhalb 4 Mo naten nach dem Tode des Erblassers beim zuständigen Registeramte angemeldet werden. Wer muß diese Anmeldung machen? In erster Linie obliegt diese Aufgabe den Erben. Es ist davei gleichgültig, od es sich um gesetzliche oder testamentarische Erden handelt

Charakter, denn das Register amt schreitet zu einer eigenen Bewertung des Vermögens. Nach dieser Anmeldung muß innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Tode des Erblassers Das Erbzertifitat Nach Bezahlung der Erbschastsgebüh- ren stellt das Registeramt dem Erben eine Quittung aus und ist damit das Wichtigste an der Abhandlung erledigt. Für die wei teren Amtshandlungen sind keine Termi ne vorgeschrieben und die Parteien können nach Belieben diese vornehmen lassen. Unter Beilage

eines Familienauswei ses sowie eines Totenscheines des Erblas sers kann nun der Erbe ein Ansuchen an den Vezirksrichter (Pretore) richten, da mit dieser den Antragsteller als Erben nach dem Tode des Erblassers erkläre, das das Erbzertifikat erlasse. Dieses entsprüht der Einantwortungsurkunde, welche im Sinne des österreichischen Gesetzes erlassen wurde. Nach Ablauf der Termine für die Be zahlung der Erbschaftsgebühren kann der Erbe nur unter Vorweis des Erb Zertifi kates. die Rechte Hes Verstorbeyen gericht lich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 04.02.1851
Descrizione fisica: 6
würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansxrüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. - Zugleich werden alle diejenigen, welche an der Ver lassenfchast des benannten Neururer als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar? thuung derselben bis 18. März d- IS. aufgefordert, widrigenfalls sie nicht mehr gehört werden würden. NauderS, am 9. Jän. 1851. K. K. V e r l S g e ri ch t.. - -v.',VUdstrin,.V«zIr!Srichi«r. 5 Bau versteigerungS

Vom k. k. Bezirksgerichte Montafon werden die gesetz lichen Erben der am IS. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tfchug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Gallenkirch, «tufgefordert, stch binnen > ' e i n em I a y r e von ^dem unten angesetzten Tage an gerechnet, bei diesen» Bezirksgerichte zu melden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserklären anzubringen, ,als »vidrigens der Nachlaß dein Witwer Christiün Zudrell, der sich erbSerklärt hat, ein- gtantwortet werden ivürde. ' SchrunS, am 9, Nov. >320

.' . Der k. k. Aezirkörichterz ' ' , Schandl. / ^ 2 Erben-Vorrufungs-Edikt. Nr. 372 .Von dein k. k. Bezirksgerichte NaiiderS werden die. ge setzlichen Erben der den 29. und 25. März 1850 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger, ge- weste Bauersleute in NauderS, aufgefordert, binnen ^ einem Jahre / von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei die sem k.k. Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung .ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbscrkiärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschast

mit jenen,.die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht an getretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Nie- nland erbSerklärt hätte, die gqirze Verlassenschast vom Staäte als erblos eingezogen würde, und den sich all fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Nauders, den 7. Nov. 1359. Der k. k. .Vezirksrichter: v. Vildstein.' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelrüth

werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. IS. im Psrün- denhause zu St.Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil- lenserkläning und einem.Vermögen von circa 1509fl. ver storbenen ChristinaMauroner, .ledigen Anstreicherin von dort, ausgefordert, binnen einem Jahre r von dem Ufitenangesetzten/Tage an gerechnet, sich bei die sem Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes die Erbserklärung anzubringen,, widrigens die Verlassenschaft mit-jenen, dii sich bereits erbserklärt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 18.03.1833
Descrizione fisica: 10
3 VorladungS-Edikt. Jakob Fischer von Frastanz ließ sich im Jahr« »79k, unter das k. k. österr. Militär engagiren, seit welcherZeit man von seinem Leben oder Tod nichts in Erfahrung brachte. Auf Ansuchen seiner eventuellen Erben wird dersel be hiemit aufgefordert, sich binnen einem Jahr bei die sem Gericht selbst zu stellen, oder aber dasselbe von sei nem Leben und Aufenthalte in Kenntniß zu setzen, wi drigenfalls derselbe nach Verlauf dieser Frist auf Ansu chen todt erklärt

in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden bei getreten geachtet würden. St. Leonhard, den 27. Febr. »S33. K. K. Landgericht Passeyer. v. Chizzali, Landrichter. 3 Edikt. Vom k. k. Landgerichte Dornbirn wird der schon mehr als 3S Jahre unbekannt wo abwesende Kaspar Bobleter von Dornbirn auf Ansuchen der gesetzlichen Erben mit dem Beisatze hiemit vorgeladen, daß dieses Gericht, wenn er binnen

, so werden biemit alle jene, welche hieraus Ansprü che aus was immer für einem Rechtsgrunde zu machen gedenken, erinnert, ihre Erbrechte binnen einem Jahre um so gewisser bei diesem Gerichte als AbhandlungSin- stanz anzumelden, und sich gehörig auszuweisen, als wi drigenfalls diese Verlassenschaft mit dem aufgestellten Kurator und den sich ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze verhandelt werden wird. Schrunö, den 28. Febr. iv33. K. K. Landgericht Montason. I. Widerin, Landrichter. Intelligenzbl

, Landrichter. 3 Edikt. Vom k. k. Landgerichte SchlanderS wird Martin Striker von Vezan, welcher über 3n Jahre von HauS abwesend ist, mit dem Beisatze vorgeladen, binnen Jah resfrist daS Gericht von seinem Leben und Aufenthalte in Kenntniß zu setzen, älS widrigenS auf weiteres Ansu chen der gesetzlichen Erben derselbe alö todt erklärt, und sein Nachlaß bei >100 fl. R. W. denselben eingeantwor- let würde. K. K. Landgericht SchlanderS, den 29. Jan. »S33. Strolz, Landrichter. 3 VersteigerungS-Edikt

Güterund an die Landstraße, 4. an Pe ter Zanol. Vom Stampser-Stückel ab 3 St. L. sind zu reichen dem Amte Sretten > 1/2 Uhren Praschlet, für daS Franzeli'nische Stück ab S 1/2 St. L. demselben 2 Kapäuner, für das Prenner-Stückel von 4 St. L. dem Hrn. Romed Grafen v. Spauer s 1/2 Uhren Praschlet, für daS Bothen - Stückel von » 1^2 St. L. sind an die Pfleg Salurn Heugeld 8 kr. R. W. jährlich abzuführen, daS Premier- und Bothen-Stück ist zehentfrei, der übri ge Grund ist den Gentilischen Erben oder deren

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 30.06.1916
Descrizione fisica: 4
/16/5 Aufforderung au die Erben. Vermächtnis nehmer und Gläubiger eines Ausländers. Steiß Wilhelm, Privat in Innsbruck, Reichen- anerstraße Nr. 17 wohuhast, zuständig nach Lindau, bayerischer Staatsbürger, ist am 15. März 1916 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vor gefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer nnd Gläubiger, die österreichische Staatsbürger oder hierlands- sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefor dert, ihre Ansprüche an die Verlassenschast bis zum 10. Juli 1916 beim gefertigten Gerichte

anzumelden; sonst'kann die Verlassenschast ohne Rücksicht ans diese Ansprüche an die ausländische Behörde oder eine von ihr bezeichnete Person ausgefolgt werden. Die im Jnlande wohnenden Erben haben zun die Durchführung der Verlassenschastsabhandlung durch das österreichische Gericht angesucht. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisnehmer wer den aufgefordert, ihre Ansprüche in der ange-- gebenen Frist anzumelden und bekanntzugeben, ob sie die Abtretung an die ausländische Be hörde verlangen

. Sonst wird, wenn nicht die ausländische Behörde selbst die Mtretnng Ver langt, die 'Abhandlung hier und zuxrr bloß mit den sich meldenden Erben gepflogen werden. K. !. Bezirksgericht Innsbruck, Abt. X, am 20. Juni 1916. 6S/4 Dr. Praxmarer m. p. G.-Zl. ^Ill 355/16/3 Edikt zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Am 17. Mai 1916 ist Zeno Tänzer, Be sitzer des Törgelehaufes in Naturns, mit Hinter lassung einer letztwilligen Anordnung vom 9. Mai 1912 gestorben. In dieser letztniilligen Anord nung hat er den Valentin Tänzer

, vulgo Wau-, ger Valtl, zu einem Viertel als Erben eingesetzt, für den Fall des früheren Ablebens dieses Va lentin Tanzer dessen gesetzliche Erben und falls solche nicht vorhanden wären, auch zu diesem! Viertel die übrigen drei eingesetzten Erben Alois' Tanzer, Ferdinand Pohl und Johann Pircher berufen. Valentin Tänzer ist im Alter von 73 Jahren am 8. Februar 1916 in. Naturns verstorben. Da dein Gerichte unbekannt ist, welchen Per sonen als gesetzliche Erben nach Valentin Tanzer .cur Erbrecht

zum Nachlasse dcH ^verstorbenen Zeno Tanzer zusteht, werden alle Personen, welche als gesetzliche Erben nach ^Valentin Tanzer darauf Anspruch erheben wollen, aufgefordert, ihr Erb recht binnen einem Jahre von dein unten ge setzten Tage unter Nachweisuug des Erbrechtes die Erbserklärnug auzubriugen, widrigens die Verlassenschast des Zeno Tanzer nur mit den übrigen drei Testameutserben abgehandelt und ihnen eingeantwortet würde. K. k. Bezirksgericht Meran, Abt. IU, am 25. Juui 1916. 131s4

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 01.03.1860
Descrizione fisica: 8
. K. K. Bezirksbauamt Kusstein am 22. Februar 1860. . . Wild, BezirkS-Jngenieur. 2 Vers/eigcru«lgs-Edikt. Nr. 43 Vom k. k. Bezi'ksao/e als Gericht wiid bekannt gemacht, deß auf rrrkuti'vcs Ansuchen des Audrä Keeringer als Bevollmächtigter derTI eres Huter'scheu Erben von Tösriis, wider Johann Frei von dort selbst pcto. c!uer.Forderung per 160 fl. R. W. oder 140 fl. vsterr. W. sammt Zins und Kosten nach« steh-nde dem Er>k»lcu gehörige Realitälen am kom menden Ostcrdienstag den 10. April d. IS. Vor mittags

Branzoll sammt emer halben Gerechtigkeit Kat.-Nr. 34, gränzend 1. an die Bandstraße, 2. an das Ber tische Benefizium, 3. Hafners Erben, -I. die Be hausung des v. Hafner, AuSrufspreis 3N62 fl. Oesterr. W. v. ein mit Kat.-Nr. 74 bezeichnetes Grundstück, der Mokire genannt, von Z0V0 Klafter, gränzend 1., an Benonis Erben, 2. die Gebrüder v. Ferrari, 3. den Gießen, 4. Agatha Mick, AuSrnfrpreis 156Y fl. Oesterr. W. ck. ei» Siück Wiesmahd, das Ctimpfl genannt, Kat.-Nr. 35 von 707 Klaftern, gränzend

1. und 2. an> das Britische Benefizium, 3. Tomedis Erben, 4. Ficker nnd. Peter Miök Erben. Ausruföpreis , 615 fl. 9 kr. Oesterr. W. e. ein mit Kat.-Nr. 39 bezeichnetes Stück M00S, der Krauttt'ciler genannt, Von >764 Klaster, grän zend l. an die ?andstraße, 2. Bertische Benefizium 3. Müblgraben und 4. Benonis Erben, AnsrnfspreiS 635 fl. 4 kr. Oesterr. W. k. etn mit Kat.'Nr. 40 bezeichnetes Stück Acker feld vou 864 Klafter, gränzend 1. an den Gießen, 2. die von Hafner'fclen Erben, 3. den gemeinen

. W. i. ein im Jabre >826 von der Gemeinde Bran zoll zugetheiltes Grundstück von 4700 Klafter, grän zend 1. an den Gießen,-2. Benonis Erben, 3. die Etsck. 4. Michael^Prader, Ausrufsprn's 2021 fl. Oesterr. W. k. ein von der Gemeinde Branzoll im Jahre lL26 zugetlieilter Waldtkeilcr von 4000 Klafter, gränzend I. an die Gemeinde Aldrin, 2. Prandaui, Z.Ferrari, 4. Benonis Erben, - ' Ausrufspreis 175 fl. Oesterr. W. jedoch svferne solche zusammen gehören, als unge» Kouvoka tion en. 1 . ^ d i k t. Nr. 193

Vom k. k. Bezirksamt? Dornljrn. wird hiemit be kannt gemacht, es sei auf Ansuchen der gesetzlichen- Erben der am 7. Jänner 1782 geborenen seit mehr alS 30 Jabren vermißten Agatha Rein, Witwe Eheval, einer. Tochter des Johann Rein und-der Anna M. Hubir aus Hatlerkorf Gemeinde Dorn« birn in die Einleitung des Verfahrens zur Todes erklärung gewilliget werden. Agatda Rein wird daher ausgefordert biir.nen Jahresfrist entweder vor diesem Gerichte z» er5 scheinen oder demselben oder dem Kurator Herrn Martin Jlg

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 23.11.1850
Descrizione fisica: 6
»«t» s tzvlkt s?r. llS zur Einberufung unbekannter gesetzlicher Erben. Vcn dem k. k. Bezirksgerichte zu Lieni werten tie ge schlichen Erben der am !5. Februar I35U verstcrtenen Elisabeth Brunner, verehelichten Waltnlg zu Görtfchach, auf- gefcrderl, hinnen einem Jahr», von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei tie fern Bezirlsgeeichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ibre Erbserklärung anzubringen, wi drigen« lie Verlassenschaft mit jenen, tie

sich erbserllärt haben, «erhantelt unt ihnen eingeantwortet, ter nicht an- getretene Theil der Verlassenschast aber» oder Irinn sich Niemand erbseiklär» bälte, tie ganze Verlasienschase vom Staate als erblos eingezcgen würte, und den sich allfällig später mellenten Erben ihre Erbansxrüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erlo schen wären. kienz, den 3. August 1350. Enneinoser, Bezirksrichter. Zimmennann, ?l»-lultant 2 Edikt. Nr. S65 Vcm l. k. Landesgtlichle zu Bozen wird bekannt

ge macht, es sei Franz Gasser, gewesener LanteSschützen- Hauptmann, dahier ain 29. Juni d. IS. mit Rücklassung einer eigenhändig geschriebenen letztwilligen Ancrdnung sein 4. Oktober 1847, wcrin er im Absatz VIII sein.n gesetz lichen Erben väterlicher und mütterlicher Seite zusammen 3000 fl. R.W. bestimmte, versterben. Es werten nun diese gesetzlichen Erben aufgefordert, binnen e I n e in I a h r e, von heute an gerechnet, sich bei diesem k. I. Landesgerichte unter Ausweisung ihres gesetzlichen

Erbrechtes zu melden, iritrigenfalls die Verlassenschast mit dem testamentarischen Universalerben verhandelt, und demselben nach Maßgabe des Testamentes und des Gesetzes eingeantwcrtet werden würde. Bozen, den 16. August I3S0. Der Präsident! Dr. Anton ».Hofer. 0r. -. Reinisch, k. k. L.G.Rath. 2 Edikt Nr. IZ7S zur Einberufung unbekannter gesetzlicher Erben. Vom k. k. Bezirksgerichte Mieders werden die gesetz lichen Erben der am 9. Juni 1350zuTelfes mit Rücklaf- fung einer letztwilligen Anordnung, letigen

erbserklärt hätte, tie ganze Verlassenschaft vcm Staate als erblcs eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Ansprüche nur so lange vor behalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Mieders, am 20. August 1350. Kastner, Bezirksrichter. 2 Edikt. Nr'. 355 ^ Vcn dem k. k. Bezirksgericht/ Eterzing werden die ge setzlichen Erben der Anna Faißtmantel, welche am >3. August d. Js. mit Rücklanung eines Vermögens vcn beiläufig 1200 fl. R.W. und eines mündlichen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 14
Data: 03.04.1909
Descrizione fisica: 14
jworben, die ursprünglich für den Bnu des Gymnasiums reserviert wurde». Diese Gründe möchten nun die Pötsch'schen Erben wieder zu- rückerwerben und sie bieten der Stadt hiefür die zwei Parzellen in derselben Strafte (Ecke Ferdinandsallce), die um 70 Qnadraiklafter größer sind. Der Gemcinderat erklärte sich da mit einverstanden, wenn sür die 70 Master keine Auszahlung verlangt wird nnd von den Pötsch'schen Erben die Kosten des Grundtausches und die llbertragungsgebühr gezahlt

—Bregenz über de>< Komplex des Stadtspitales wurde gegen Aus stellung des üblichen Reverses uud unter der Bedingung genehmigt, daß diese Leitung von der Einmündung der Friedhofallee durch die Völserstraße bis zur Bahnübersetzung nur als Provisorium gestattet wird und nach Maßgabe der Verbauung die Masten in den Straßen verschwinden müssen. Auch muß 'der Ständer auf der chirurgischen Klinik mit einem Schall dämpfer versehen werden. Von Seite der Zelger'schen Erben wurde unmittelbar vor der letzten

kann, weil weder an noch in dieser Vaulinie eine Baulich- keit errichtet ist. Diese Baulinie steht wirklich nur aus dem Papier, dort aber besteht sie durch Statt- haltereigenehmigung zu Recht, und wenn die Zelger- schen Erben glauben, dieser papierenen Existenz bald den Garaus zu machen, müssen sie sich bewußt sein, über Bilsen zu verfügen, die der Stadtvertretung und ihren juristischen Beratern völlig unbekannt sind. Die Absicht des Gemeinderates, die Maximilianstraße durch eine Platzausbuchtung zu erweitern

Bestim mung nachkommt, kann doch wohl nur in grober Berkennung öffentlich rechtlicher Grundsätze von einer Schadenersatzpflicht der Gemeinde gesprochen werden. Daß die Anlegung neuer Straßenzüge, deren Herstel lung und Ausstattung mst Vorforgungsleituugeu der Stadtgemeiiide bereits große Summen gekostet hat, und noch tosten wird, die Zelgergründe zn Baugrün den mit um ein Vielfaches gesteigertem Werte ge macht hat, erscheint den Zelger'schen Erben begreif lich und selbstverständlich

, daß aber die Stadtge- meiiide in Wahrung der Bedürfnisse der Bevölkerung und aus Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung schließlich, als die Verbauungsfrage durch den Tdd des Herrn Zelger aktuell wurde, nicht genau diejenige Baulinieiisührniig wählte, die sür das Zelgersche Privatvcrmögcn die vorteilhafteste wäre, erscheint den. Zelger'schen Erben nnbegreislich und halten sie für esnen unverantwortlichen Eingriff in ihre Privat- rechte. Der Gemeindcrat hat den Zelger'schen Erben in Erwiderung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 16 di 18
Data: 30.12.1839
Descrizione fisica: 18
angehörigen Realität zu Brixen, 077, 730. — Vetter Johann, Effekten, 7l4. — Vögeles Kinder, Lorenz,-Realitäten, 829^ ? Weinold Joseph, Realitäten, 83t. Zimmermann Joscph, Realitäten, «53. — Zimmerinänn'sche Ktnder , Joseph, Realitäten, 800. Zöchner Georg, Rea litäten, 77>. - Vorladungen. Bodenmüller Franz, Gläubiger, 069.—Bodner Anton, 670. Draxcl. Joscph, 80s. --- Dürrscher Joh Joseph, Erben, 829/ Ebner MalhiaS,.781. - . Gadelon . Genovefa, geb. Tscholl, Erben, 869. — Gabriel -Ursula

) VerlassenschaftSgläUbiger, 829. — Gaißler Mathias, 843. — Gallopp Anton, Gläubiger) 005. — Gamper Erhard, 038. —-KarmeSegaer Peter, Erben, 853. — Gredler Peter, . 085. ^ Güster Gertraud, 723.' .Holzknecht Johgnn. 749^ Kassel Joseph, Aerlassenschastsgläubiger, 078- Lachmayer .Magdasena, 772 ' —- Ladnec ChristitUi, 700. ^LuhNiGerlrand) geb. Güster> 7?3. Gey'ra, VcrlassenschäftSglänbiger, 702. Niedrtn AloiS, Gläubiger / 809. - Oelhafen MathäuS/ 860. Päble Walburga, geb Mavr, Erben, 843. — Patscheider Matl

,t..S, DcrlassenscksästSalänbiacr. 831. — Victilev SIndrä. Mathias, VerlassensclsaftSgläubiger, 831. — Pichler Andrä, 772. — Preßkafaller Anna, Erben, 809. Sandbjchler.'Johann Georg, WerlassenfchaftSgläubigcr/ 085. ^1--Smlögele Johann , 781.— Schneider Joseph, 772. — Schuster NikodemnS, 84^Z- — Schweigkofler Johann, 078.— Steidl Joseph, 809. — Stieger Jakob, 095. — Suitner Andreas, Erben, 043. Telfner Peter, Erben, 78i. — Theis Agnes, geb. Mavr, 1 Erben, 731. ^ Tscholl Genopefa, Erben, 809. Unkerreiner Slnselm, Erben, 772

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 19.07.1866
Descrizione fisica: 6
anjilbriiigtn, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und deck für ihre aufge stellt^ Kuratbr Christian Hochfilzer zu Cd in Soll, abgehandelt rterden würde. K. K. Bezirksamt Küfsteln als Gericht am 11. April 1366. v. Lutterottl. > 2 Eröeuvorrufungs-Edikt. Nr. 154S Vom k. k. Bezirksamle Reutte al« Gericht wird hiemit bekaniit gemacht, es sei am 27. November d. Js., Anna Fuchs, ledig von Pflach mit Hinter lassung eines Testamentes grstorben, worin sie die KreSzenz Gutidoll

und ihre zwei Kinder Mar und Josef Gundolf als Erben einsetzte. Da der Ausenthalt der Aloisia Wacker, verehl. Tochtermann als gesetzliche Erbin unbekannt ist, so wird dieselbe aufgefordert, binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage. sich bei diesem Ge richte zu melden, uud ihr Erklären abzugeben, als widrigenfalls mit den eingesetzten Erben verhandelt, und ihr baS Recht in so lange vorbehalten bleiben, das Testament zu bestreiken, bis es durch Verjährung erloschen ist. ^ . K. K. Bezirksamt Äiütte

als Gericht den 20. März 1866. Der Bezirksvorsteher: Neuner. 2 Erbenvorrufungs»Edikt. Nr. >515 Von dem k. k. Bcztrksaaite Kitzbühl als Gericht werden die gesetzlichen Erben des den 17. April 1866 verstorbenen Franz Fritzer, ledigen Zimmermalers aus Bozen, letzterer Zeit in Aurach ansässig aufge fordert binnen einem Jahre von dfm unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirks gerichte zu melden , und unter Ausweisung ihres ge setzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen widrkgenS

die Verlassenschaft mit jenen, die sich eröö- - »VS „ erklärt Katen, verhandelt, t»nd ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hatte, die ganze Derlasseiischaft vtißi Staate alS erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben itire Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, alS sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. 5k. Bezirksamt Kitzbühl als Gericht den 20. April 1S66. Der k. k« Bezirksvorsteher: Jäger

. s Erbenvor^ufzsngs-Edikt. Nr. 406 Bon dem r. r. Bezirksamt? Passeier als Gericht werden die gesetzlichen Erben des am 14. August >864 verst. Herrn Joh. Thurnwalder, Latidarzl von St. Leönhard, aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage att ge- rechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden , und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbserklärUiIg anzubringen, widlügens die Ver lassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet

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Volksbote
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Pagina 4 di 12
Data: 19.02.1931
Descrizione fisica: 12
ErtseMrm « Mtafflnmtlhms allerdings nicht von den Erben, sondern von den Vermächtnisnehmern zu bezahlen ist. Nachlaßschulden. die ja vielfach erst später zu Tage kommen, können sogar nach Berechnung und Bezahlung der Erbgebühren noch geltend ge macht werden und führen dann zu einer ent sprechenden Rückvergütung der zuviel bezahlten Erbgebühr. Die Geltendmachung muß aber in der oben angeführten Weis« binnen zwei Jahren von der Einbringung der Rachlaßanmeldung ge schehen

. damit sie noch Berücksichtigung findet. Jede einzelne Gruppe der Nachlahpassiven ist getrennt zusammenzuzählen. Das Formular über die Nachlatzanmeldung muß sodann auf Seite 6 für die richtige und wahrheitsgetreue Anmeldung von den Erben, bzw. Vermächtnisnehmern oder wenigstens von jenem Erben, der sie einbringt, unterfertigt und datiert werden. Bei der Ueberreichung beim Registeramt wird eine Empfangsbestätigung aus gestellt. Wenn ein Testament vorhanden ist, so ist dieses in notariell be glaubigter Abschrift der Nachlaß

. Bei den u n b e w e g l i ch e n G ü t e r n, die schon wegen der Notwendigkeit, die Ueberschreibung in den öffentlichen Büchern durchzuführen, nicht ver schwiegen werden können, liegt der Schwerpunkt in der Ueberprüfung des Wertes. Die Wertüberprüfung der E e b u u d e ist durch das Gesetz vom 12. Juni 1930. Nr. 742, neu ge regelt worden. Die Erben und Vermächtnis- nehmer, denen Gebäude zufallen, sind verpflichtet, in der Nachlaßanmeldung den steuerpflichtigen Ertrag des betreffenden Gebäudes anzugeben, der aus der Gebäudesteuervors<breibunq

ist, daß der von den Erben in der Nachlaßanmeldung angegebene Wert bei Immobilien mindestens um ein Zehntel und bei Handelsunternehmungen mindestens um ein Achtel hinter dem wahren Wert zurückbleibt, binnen vier Monaten von der Bezahlung der Erbgebühr, bei Verschiebung der Zahlung min destens vier Monate nach der Gewährung des Aufschubes, der Partei den vom Amte an genommenen höheren Wert mitteilen. Wern nun die Partei mit der Erhöhung nicht einver- I standen ist, muß sie binnen 30 Tagen von Erhalt der Verständigung

auf Stempelpapier von 8 Lire dem Registeramt mitteilen. daß sie die Einleitung der gerichtlichen Schätzung wünscht. Wenn der von der Partei erklärte Wert 80.000 Lire über steigt, kann die Partei einen Sachverständigen ihres Vertrauens für die Schatzung bezeichnen. Solange, bis die Schätzung durchgeführt wird, kann die Partei immer versuchen, mit der Finanz verwaltung zu einer gütlichen Einigung über den Preis der Liegenschaften zu kommen. Haben die Erben oder Vermächtnisnehmer in , der Nachlatzanmeldung

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1914]
Innsbrucker Adreßbuch; 1915
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Pagina 58 di 463
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1915
ID interno: 483096
10 Neuner Josef, Kaufmann. 11 Milani Cäsar, Privatier. 12 Arbeiterheim. 13 Milani Cäsar, Privatier. 14 Anseimi Romedius, Besenbinder. 15 Gärtner Josef, Kaufmann. 16 Schwitzer's Hermann Erben. 18 Schwitzer's Hermann Erben. 18a Schwitzer's Hermann Erben. 20 Zanolin Johann, S.-B.-Bediensteter. LNozartstraße. 6—7 23. Jänner 1808. Grober österr. Tonkünstler, geb. 27. Jänner 1756 zu Salzburg, gest. 5. Dezember 1791 in Wien. 1 Norer Anton, Baumeister. 2 Baumgartner Wilhelm, Privatier in München

. MjUlerftraße. ll—3 1868, nach Tischlermeister Müller, welcher Grund zur Strabenanlage abtrat. 1 Jranek Anton, Spenglermeister. 2 Koppelstätter Alois, Buchdruckereibesitzer. 3 Rammersdorfer Franz, Reisender. 4 Lanas Georg Erben. 5 Bressan David, Sattlermeister. 6 Arnold Fridolin, k. u. k. Hof-Photograph. 7 Burow Marie. 8 Zingerle's v., Erben. 9 Bridarollr Dominik, Installateur u. Frau Anna, geb. Euggenberger. 10 Tiroler Glasmalerei. 11 Eller Franz, Tempelwirt. 13 Reicher Josef Frhr. v., t. u. k. Feldzeugm

. i. P. 14 Kofler Anna, Private. 15 Huber Rosa, Hofrats-Witwe. 16 Kofler Berta, Private. 17 Röbel Josef, Metzgermeister. 18 Kofler Berta. Private. 19 Platzer Martin, Schlossermeister. 20 Reden • Alexander, Freiherr v., k. k. Statthal- terei-Vizepräsident i. P., Erben. 21 Reden Mer an der, Freiherr v., k. k. Statthal- terei-Vizepräsident i. P., Erben. 22 Schrott Mors, Tischlermeister, Erben. 23 Wille Johann, Kaufmann. 24 Rainer Marie, Witwe, Private. 25 Operer Franz, Packträger. 26 Hellensteiner Anna, Private

. 27 Oberhammer Josef, Eisengietzereibesitzer. 28 Zotti Josef Agent, Emma geb. Etti. 29 Kirchlechner Karl, Kaufmann. 30 Grimm's August Erben. 31 Schüller Mathilde, Private. 32 Rybiczka Marie, St.-B.-Beamtensgattin. 33 Ezernuschak Mathilde, geb. v. Pichler. 34 Gratzer Hedwig, verehel. Mayr, Private. 35 Lokar Josef, Bäckermeister. 37 Spielmann Marie, Witwe, Private. 38 Stadt. Knabenbürgerschule. 39 Bargehr Johann, stàdi. Lehrer. 41 Mayer Franz, städt. Lehrer i. P. 43 Lager Hermann. Glasmaler. 44 K. !. patholog

Wilhelm, Dr.. praktischer Arzt, und Fran i Marie, geb. Sölva. 7 Pirchl Otto, kais. Rat, Kaufmann. ? 8 Eraubart Simon, Kaufmann. 9 Gostner Leopold. Marie, Karoline und Josefine. ! 10 Erharts Louis Erben. 11 Schumacher Josefiue, geborene Hepperger. und» Haffner Lydia, geb. Hepperger. i 12 Engels Wilhelm, Kaufmann. I 13 Museumverein Innsbruck. I 14 Hibler Gedeon v., Fabrikant. f 15 Museumverein (Ferdinandeum). , j 16 Höfel Bernard, Juwelier. j 17 Frauen-Verein (Kindergarten). t 17a Musilo erein. a 17b

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