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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 17.05.1850
Descrizione fisica: 6
eincr-Forderung per 807 fl. 30 kr. abus. sammt Zins und Kosten, und 2V fl. abns. sammt Kosten in die exekutive Versteigerung folgender Rea litäten gewilliget, als: 1. Kat. Nr. 2025. Grundstück Acker- und Weinbau in der Rigl Pflanzer von lg Starland, grundzins- und zehentbar; gränzend 1. an v. Pfraumer'S Erben, 2. an den Geuieindeweg, 3. an Georg Pernstich und Jof. Ander- gassen, und 4. an Anton Pernstich und AlciS v. Wohl- gemutli. ' AuSrufSpreiS 2920 fl. N.W. 2. Kat. Nr. lgZH. A^cr- und Weinbau

in der Rigl Gufl von ü Stailand, zehentbar; gränzend l. an den ge meinen Weg, 2. an Jakod Ampach, 3. an Ich. Waid'S Erben, »nd 4. an,v. Thavonatli. LluSrufSpreiS 750 fl. N.W. 3. Kat. Nr. 42!. Grundstück Acker- und Weinbau in der. Rigl Pläntaditsch von 2 Starland, grundzinS-^ und zehentbar; gränzend 1, an Florian Andergalzen, 2. an Jakob Ampach, 3. an Jgnaz ^ayr's Erben, und 4. an den Gemeindeweg. AnSrufSpreiF .300 fl. N.W. 4. Kar. N?r. l ll. Grundstück Acker- und Weinbau am Kälterer- See von 7 Starland

, von 54 Starland 7> Klafter; gränzend I. an Abzugsgraben, 2. a» Karl v. Schasfer's Erben, 3. an gemeinen Weg^ und 4. a» Joseph Röggla — fcll nach neuerer Verme^ung 58 Starland hallen. > AuSrui'SprciS 5510 fl. R.W. - Mcssclio 480. MooSgrund in zweiter Klasse, Kälterer Revier, von lü'/i Starland; gränzend, I. an.ge- meinen Weg/ 2. an Witwe Silva, 3. an den Mootwez, und 4. an Franz Florian. . ^ AuSrufSpreiS 625 fl. R.W. , ' 13. Kat. Nr. 940. Grundstück Acker- und Wein bau in der Rigl Au. Traminer Revier, rcn

15 Starland, grundilns- und lehentbar; gränzend 1. an Anton Berg- meister, 2. an Anto» Wchlgemuih, 3. an Peter Ascher, und 4. an Thomas v. ^ AuSrufSpreiS 2100 fl. R.W. 14. Kai. Nr. 2402. Eine Behausung Im Markte Kalter», mit Zu- und Jngebäuden, Stall, Stadel, Ansah- keller unt^ Vrannlweinküche; gränzend >. an die Marktgasse, 2. an Fran, Veit's Erben, 3. an den Franziskaneranger, und 4. an Joseph Hell. SluSrüsSpreiS 5000 fl. N.W. 15. Kat. Nr. !?20 >ind 250. Ein WieSmahd aus den Reitwiesen von 5 Starland

5 Klafter; gränzend 1. an v, Wenger, 2. an Jakob Ampach, 3. an Jos. M-?r, und 4. !>» v. Mkrl. AuSrnsSpreiS .1250 fl. R.W. Kat. Nr. 4Z7. Acker» pnd Weinbauin derNizl Pul>nauer voy 4 Starland; gränzend l. und 2. an Anton ?. Rögqla'S Erben, 3. an Anton Gschnell und 4. an tas Eigenthum. ^ AuSrnsSpreiS 540 fl. R.W. 17. Kat. Nr. 444. - Acker- und Weinbau in obiger Rigl von 5 Starland 71 Klafter;, gränzend l. an die Landstraße, 2. an Jakob Ampacb 'S Erben, 3. an tasEizen- thinn, und 4. an Anton Rcgala's Erben

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Dolomiten
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Pagina 3 di 8
Data: 08.04.1929
Descrizione fisica: 8
Lever untre, gcerut haue Da sie um ihrem Erbrechte bie'e Perlon gleichsam oorftellcn, repräsentieren, spricht man in diesem Falle vom Crberecht durch Repräsentation oder Erbtettung nach Stämmen. Kran dieier Re- präsenrattan erben z. B. Kmder des Erblas sers neben Nachkommen verstorbener Kinder, Enkc< neben Nachkommen verstorbener Enkel, Neffen und Nichten des Erblassers neben senren Geickuvistern Zum Unterschiede vom österreichischen Necine das in der Seitenlinie die Erbteilung nach Stämmen

Grad schließt die entfernteren stets aus. Nach dem italienischen Gesetze werden für jenen Teil der Derlassenlchaft. über den der Erblasser nicht durch Tesiamem verfugt hat. folgende Gnippcn von Verwandten als Erben berufen. wobei die späteren Gnippen nur dann berufen stad. wenn Verwandte trüberer Gruppen nicht vorhanden sind, oder die Erb schaft ausichlagen. 1. Die verwandten in absteigender Linie; Hr-itterläßt der Erblasser Kinder Enkel oder Urenkel, ko erben diese gleichailtig

L'nie b»n weiteren aus Sa würde z. D.. ialls der Erblatter den mütterlichen Großvater und die väterliche Urn»-aßme»'ter hinterlosien bat. erlte-or die ganze Verlassen- sthost als aelebsicher Erbe erbalten. Wenn der C5r w n> f f?T n»^»n den Extern oder einem Teil von ibnen vollburttae Geschwister hrnkerlasien. lo erben, zum Unterschiede vom bisherigen R»ck>te stets die Gelchw'ster neben den Eltern Und zwar erhalten beide Eltern- terle oder der überlebende von ihnen »n>d ledes der Geschw-'ster

einen alelchen Anteil Doch darf der T»il. der den E'»»ni oder dem über lebenden El»ernte:l» visällt niemals weniger a's ein Drit'el d-^ E-ntMaft h»>raaen b>nier läßt daber d->r E-'-lnsier z B leine Mutier und drei Geschwister binierlalsen so würde die Mutter zu einem Dattel imd di« Geschwi ster zu ie Zweineimtel Erben lein. Halbbürtige Geschwister erben, wenn sie mst vollbiirtigen Geschwistern des Erblassers zu sammen zur Erbschaft berufen sind nur d>e Hälfte der Quote, die den vollbürtigen Ge- schwsttern

zukömmt. Sind neben Gelchwistern Nachkommen ver storbener Geschwister lNefsen uird Nichten) oder nur solche vorhanden, lo erben sie nach Stämmen, das beißt die von einem der Ge schwister des Erblassers abltammenden Resten und Nichten erben zusammen lo viel als der ve-boi-bene G>schwister geerbt hätte. Wern die Eltern schon oestorben und neben den Geschwistern noch Großeltern oder Ur großeltern oorbauden sind, erben die dem Grade nackt nächsten der Verwandten in aus steigender Linie senen Teil

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Lienzer Zeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 22.10.1941
Descrizione fisica: 6
, der einen zweiten Offizier oder zwei Zeugen zuzuziehen hat, mündlich erklären. Uber die Erklärung ist eine Niederschrift aufzuneh men; sie muß vou dem Erblasser mündlich geneh migt und von den übrigen Beteiligten unterschrie ben werden. Minderjährige, das heißt Personen nnter 21 Jahren, können grundsätzlich ein eigen händiges Testament nicht errichten. Doch auch hier gilt eine Ausnahme für Wehrmachtsangehörige im mobilen Verhältnis. Im Testament kann der Erblasser einen oder meh rere Erben einsetzen

, die dann anteilig am Nachlaß beteiligt sind. Er kann serner durch Testament einem anoeren, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil (zum Beispiel ein Haus, Bargeld usw.) als Vermächtnis zuwenden. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erb lasser nicht durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) etwas anderes bestimmt hat. Gesetzliche Erben sind die Verwandten und der Ehegatte des Erblassers. Die Verwandten werden hierbei in gewisse Klassen eingeteilt. Erben der ersten Ordnung

sind die Nachkommen, also Kinder, Enkel, Urenkel usw.; Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Geschwister, Neffen und Nichten usw.; Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erb lassers und deren Nachkommen, also Onkel, Tan ten, Vettern, Basen usw.; Erben der vierten Ord nung die Urgroßeltern und deren Nachkommen. Im ostmärkischen Recht sind die Nachkommen der Urgroßeltern nicht mehr kraft des Gesetzes, sondern nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Erblassers

erbberechtigt. Erben einer näheren Ord nung schließen die Verwandten einer entfernten Ordnung auS. So schließen zum Beispiel die Kin der des Erblassers dessen Eltern aus. Kinder erben zu gleichen Teilen; lebt ein Kind zur Zeit deH Erbsalles nicht mehr, so treten seine Nachkommen an seine Stelle (Erbfolge nach Stämmen). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten ist verschieden hoch, je nachdem mit welchen Ver--. wandten er als Erbe zusammentrifft. Neben Erben der ersten Ordnung (also Kindern) erbt

er ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung oder neben Großeltern die Hälfte des Nachlasses. Sind weder Erben der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält er die ganze Erbschaft, soweit nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat. Ein uneheliches Kind ist gegenüber der Mutter wie ein eheliches erbberechtigt. Gegenüber dem Vater steht ihm kein Erbrecht zu, es behält aber seinen Unterhaltsanspruch, den es auch gegen die Erben des VaterS geltend machen kann. Die anscheinend

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 10.12.1935
Descrizione fisica: 6
findet auch auf der Gegenseite statt, also auch bei den Erben und Legataren oder Beschenkten. Artikel 2 der Beilage B bestimmt eine Er höhung für die Gruppe A (Schenkende und Verstorbene, ledig und über 30 Jahre) von drei Zehntel; für die Gruppe B (Schenkende und Verstor bene, verheiratet, aber ohne Kinder) von zwei Zehntel und für die Gruppe E (Schenkende und Verstor bene mit einem Kind) von einem Zehntel der gegenwärtigen Gebühren. Die gleiche Erhöhung tritt auch auf der Gegenseite ein. Praktisch

den einzelnen Erben, als auch zwischen Erben und Legatare. Das bedeutet ferner», daß die Finanz für die Einhebung dieser Gebühren sich ausschließlich an die betroffenen Personen zu halten hat. (Notaro vom 31. Oktober 1933, Nr. 3N-Zl). Die Bemessung dieser höheren Gebühren hat zu ersoigsn nach dem Familienstand« zur Zeit des Erbansallcs resp. zur Zeit der Schenkung oder bei bedingien Verträgen im Zeitpunkte der Ersüllung derselben. Für die Anwendung resp. Nichtanwendung dieser höheren Bemessung

ist es notwendig, daß der Nachwße»meldung resp. dem «chenkungsver- trage die Geburtsscheine und der Fami'.ienaus- lveis s»wol>l des schenkenden resp. Verstorbenen, als auch der Erben oder Beschenkten beigeschlossen wird, um den Verwandtschaftsgrad nachzuweisen. In Ermangelung dieser Papiere hat sene Ne. messuno slattzusinden, welche für den 6l?ai am vorteilhastesten ist. IekFsiSgelte Trapper' Das Flugzeug erobert den kanadischen Norden. -» fliegende Goldsucher-Expeditionen in einem Sommer. --» Auch drüben

hat, so daß es sich um einen Fall von „Verheirateten ohne Kinder' handelt; insge samt beträgt hier die Erhöhung drei Zehntel. Beispiel 4. Schenkung oder Nachlaß von Personen mit einem Kinde zu Gunsten eines Be schenkten oder Erben, der über 30 Jahre alt, ledig und ohne Kinder ist: Erhöhung von vier Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Schenken den oder Verstorbenen und drei Zehntel von Seiten des Beschenkten oder Erben. Beispiel S. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde zu Gunsten des Wit wers

oder verheirateten Person ohne Kinder: Er höhung von drei Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Erblassers oder Schenkenden und zwei Zehntel von Selten des Erben oder Be schenkten. Beispiel k. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde: Erhöhung von zwei Zehntel, und zwar: ein Zehntel für den Schenken den oder Erblasser und ein Zehntel für den Be schenkten oder Erben. Bei diesen Erhöhungen Ist hervorzuheben, daß der Artikel 3 der Beilage B ausdrücklich be stimmt, daß diese Erhöhungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 30.03.1864
Descrizione fisica: 6
er nie. - Die Berhandlung ergab Folgendes. Schon vor vielen Jahren hatte in den Bezirken Bregenz und Bre- genzerwald daS Gerücht Eingang gefunden, daß ein von dem schon im 17. Jahrhundert verstorbenen Kaspar v. Bereuter herrührendes bedeutendes Erbe auf die Familie Stapf-Nuedl in Innsbruck übergegangen sei, und von dieser seinerzeit auf die Bereuter'schen Erben zurückzufallen habe. Zur Untersuchung der Sache wurden schon in den dreißiger und dann wieder in den fünfziger Jahren eindringliche

Erhebungen veranlaßt, welche die Hoff nungslosigkeit auf den Heimfall dieser Erbschaft für die Bereuter'fchen Erben evident herausstellten, indem Johann v. Ruedl, der Besitzer deS angeblichen ErbeS, die beiden Söhne deS Prof. Stapf adoptirte und als Erben einsetzte und diese wieder Kinder und Erben hin terließen. DaS Erbe betrug aktenmäßig nicht ganz 60 000 fl. Gegen Ende der fünfziger Jahre bat dann Johann Martin Hagspi'el die Agentie in dieser Angelegenheit in seine Hände gespielt und er wußte

den Glauben an die Existenz dieser Erbschaft unter den vermeintlichen Erben durch verschiedene Mittel, von Venen manche mit Spuk- und Geistergeschichten gewürzt waren, neu zu beleben. So erzählte man sich z. B., man habe durch einen Spiegel große Haufen Geld gesehen, und dasselbe liege in ver Eisenkirche zu Innsbruck in Kisten vergraben. Im Jahre 1859 trat er sodann mit der Vollmacht einiger Erben ausgerüstet die erste Reise nach Inns bruck an, consultirte dort den Advokaten Dr. One- stinghel, ging

' gefunden werden, fand aber demungeachtet bei den Erben vollen blinden Glauben und eine frischere Bewegung entstand wieder unter ihnen. Im gleichen Jahre noch machte Hagspiel die zweite Reise »ach Innsbruck, und zwar diesmal in Begleitung deS Kaspar v. Bereuter. Besuche, welche sie bei ver schiedenen (jedoch nicht kompetenten) Personen machten, ergaben wieder kein Resultat. Demungeachtet überrasch ten die beiden Agenten mit einem Male die Bereuter- schen Erben mit einer Anzeige in Nr. 270 deö „Tiroler

Boten', „daß nunmehr die Erbschaft im Betrage von 2l/z Millionen im gesetzlichen Wege festgestellt und vollbracht werde'. Durch diese Anzeige wurden die thörichten Hoffnun gen der Erben aus'S Neue angefacht. Dieser Umtriebe und auch der Adelsanmaßung wegen (Hagspiel hatte sich nämlich in jener Anzeige daS Prä dikat .von' beigelegt) wurde er bei dem Bezirksamte in Bregenz vernommen und ihm allen Ernstes fernere Schritte in dieser Sache verwiesen. Doch schon im nächsten Jahre besuchte Hagspiel

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 12.03.1852
Descrizione fisica: 8
Magistrat Innsbrucks den 19. Marz >852. Der Bürgermeister: Or. Eleinann. 3 Edikt. Nr. 2209 Von dem k. k. Bezirksgerichte Schwaz werten die gesetzlichen Erben der am 6. Juni d. IS. in Achenthal verstorbenen ledigen Kräinerin Nostna Jand aufgefordert, binnen eine », Jahre, von dem unten angesetzten Tage au gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu inelren und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes-ihre ErbSerklärung anzu bringen, widrigenS die Verla»enschaft mit jenen, die sich erbSerklärt

haben, verhandelt und ihnen eingeant- ivortet, der nicht angetretene Theil'der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch ' Verjährung nicht erloschen wären. . K. K. Bezirksgericht Schwa«, am 3. Juli I85l. Leiter. v. Reinhart, Adjunkt. 2 E r bvo r ru fu n g-s - Ed ik t. Nr. 7169 - Aon dem k. k. Bezirksgerichte

Neutte werden die gesetzlichen Erben des den 13. Oktober d. IS. verstor benen AloiS Mark von Otergiblen, dies Gerichts, auf gefordert, binnen «in ein Jahre, von dem Unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem k. k. Bezirks gerichte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetz lichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung a»zubri»gen, Wi drigenS die Verlassenschast mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht, angetretene Theil der'Verlassenschaft

aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft boin Staate als erblos eingezogen jvürde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben,-als sie durch Verjährung nicht erloschen waren. den K. K. Bezirksgericht Reutte, n 22. Dez. 1351. . Hirn, BezirkSrlchter. - . Deugl, Auskultant. S Sdikt. Nr. 2644 Joseph ArltoN Scheibenstock von Bartholcinäberg kaM schon Im Jahre 1812 zum königs» taier. Militär, und es wurde seitdem von feinem Leben und Äusent

- hälte nichts Mehr bekannt.' Er wird daher aufgefordert/ bin»»en Jahres- f r i'st un, so gewisser hierüber ünher Nachricht'Zu ge ben, als sonst derselbe auf weiteres Einschreiten der ge setzlichen Erben als bürgerlich tbdt erklärt werden würde. K. K. Bezirksgericht Montafon. SchrunS, am 7. Aligust >831. Der k.k. BezirkSrlchter: Schandl. ' 2 ' Edikt. ' Nr. 9563 Am 12. Oktober d^ IS. Ist in der Gemeinde Höt-^ ting Elisabeth v. Maverhofen im ledigen Stande und^ mit Hinterlassung eines- schriftlichen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 08.05.1850
Descrizione fisica: 6
. 2 ' Edikt. - ' Nr. 3231 > Vcm k. k. Landgerichte Kalter» wird auf Ansuchen des Joseph Oberhofer zu Tramiu wirer Franz Nomen zu St. Michael in Eppan, wegen einer Forderung per 307 fl. 30 kr. abus. sammt Zins und Kosten, und 2l> ff. äbus. sammt Kosten in die erekutwe Versteigerung folgender Rea litäten gewilliget, alS: ^ . I. Kat. Sir. 2V2S. Grundstück Arker- und Weinbau 'ti, d«r Xlgl Pssanz»r von IS «tarland/ grundzlnt «und lehentbar; gränzend, l. an v. Pfraumer'« Erben, S. an den Gemeindeweg

, 3. an Gedrg P«rnstich und Jos. Ander-' gassen» und 4. an.?lnten Pernlilch und.Alolt «. Wohl- gemutb. Au«rus«preIS SS20 ff. R.W. 2. Kat. Nr. 1033. Acker- und Weintau IN der Rigl Gusl rcn ö Starland, zehentbar; gränzend I. an den ge meinen Wtg» 2,'an.Jakob Amxach, 3. an Ich. Waid's Erben, und 4. an Zharcnatti. - AuSrus^preiS 750 ff. N.W. > 3. Kat. Sir. 423. Grundstück Acker- und Weintau in de.r Rigl Plantalitsch vcn 2 Starland, grund^inS- und leheilibar;' gränzend 1. an Florian Andergassen, L. an Jakob

Ampach, 3. an Jgnaz Mavr's Erbt», und,4. an den Gemeindeireg. . ' LluSrufSpreiS 3ÜV ff. R.W. 4. Kat. Sir. 111. Grundstück Acker- und Weinbau am Kälterer-See ?on 7 Starland, grundzinsbar; gränzend I'. an Ich. Sexx, 2. an Graf ?. Alberti, 3. an Jcseph Ampach, »nd 4. an Lahnrunst-' AnSrufspreiS LOS' ff. N.W. - , . 5. Kat. Sir. 1703, 1766 und 17S3. . Grundstück Acker- und Weinbau in der.Rigl Prünar,' grundzinsbar; gränzend, I. an Lahnrunst, 2. an v. Pfrauiner'S Erben, 3. an den Gemeindeweg

28tiKlaftcrz grunzend I. gn Joseph Mayr, 2. an Peter Sosva, 3. an Leonhard Schasser,'und 4..an Baron s. Ilüterrichler. ' Ausrustpreis 100 fl7.R.W. . . I I. MccSfolio.430. PicoSgrundstück In zwelterKlasse, Kälterer Nevier, vc» 54 Starland 71 Klafter;.gränzend 1. an Abzugsgraben,'2. an Karl v. Schasser'S Erben, 3. an gemeinen Weg. und 4. an Joseph Röggla — soll nach neuerer Veimessung 53 starland halten. - ' Ilu-rufspreis 5510 N:W. 12. McSsolio 480. HicoSgrund .in zweiter Klasse, Kälterer Revier, vcn

, Ansatz- keller und.Branntweinküche; 'gränzend I. an die Marktgasse, 2. an Franz Veit's Erben, ^ an den Franziskaneranger, »lud 4. an Ioüxh Hell. ' Ausrufsxrcis 5YV0 ff. R.W. ' 15. Kat. S!r< '^20 und 250. Ein Wicsiiiahd auf den Reitwicfcn vcn 5 Starland 5 Klafter; gränzend I. an v.'Wcngcr, 2. an Jakcb AlNpach, 3. an Jos. Mav'r, und 4. an s. Mcrl. . ' AlisrusspreiS 1250 fl. N.W. 16. Kät. !?ir. 437. Acker' und Weinbau in der Nigl Plihnauer vcn 4 Starland; gränzend l. und 2. an Anton v. Nögzla's Erde

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 23.01.1938
Descrizione fisica: 8
. Es kommt nicht selten vor, daß Erben erst nach Ablauf geraumer Zeit, ja nach Jahresfrist sich bei Gericht oder anderswo erkundigen, was denn mit ihrer Erbschaft los sei. Gewöhnlich sind Sie ge setzlichen Fristen zur Anmeldung der Erb schaft längst verstrichen und die Erben müssen die Folgen ihrer Unwissenheit tra gen und die nicht unerheblichen Strafge bühren bezahlen, welche bei verspäteter Anmeldung vom Gesetze vorgesehen sind. Es sind Fälle vorgekommen, in welchen die Erben sich um die Abhandlung

, daß das zuständige Ge richt (Prätur) verpflichtet sei, von amts- wegen die Abhandlung durchzuführen. Unter dem Regime des österreichischen Ge setzes war dies der Fall und wurden Erben vom Gericht cder vom beauftrag 8000 Einwohnern. Modell nach einem > Pàm IM M-UI-d «dy mlà AKKAKU Herstellung von Agraffen in 'Kupfer, Zi selier- und Schweißarbeiten. Wutbewerb für Buchstabenmaler: Ausführung von zwei Buchstaben im Ausmaße 24X30. Indù st riewett bewerbe : (Al ter von 18 bis 28 Jahren) Buchdrucker: Ausführung

dien-' lich und von allgemeinem Interesse sind. Das Gesetzdekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 32?0, bringt die wichtigste Be stimmung, welche ins Auge gefaßt werden muß. Bei sonstiger Straffälligkeit muß die Erbschaft unwiderruflich innerhalb 4 Mo naten nach dem Tode des Erblassers beim zuständigen Registeramte angemeldet werden. Wer muß diese Anmeldung machen? In erster Linie obliegt diese Aufgabe den Erben. Es ist davei gleichgültig, od es sich um gesetzliche oder testamentarische Erden handelt

Charakter, denn das Register amt schreitet zu einer eigenen Bewertung des Vermögens. Nach dieser Anmeldung muß innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Tode des Erblassers Das Erbzertifitat Nach Bezahlung der Erbschastsgebüh- ren stellt das Registeramt dem Erben eine Quittung aus und ist damit das Wichtigste an der Abhandlung erledigt. Für die wei teren Amtshandlungen sind keine Termi ne vorgeschrieben und die Parteien können nach Belieben diese vornehmen lassen. Unter Beilage

eines Familienauswei ses sowie eines Totenscheines des Erblas sers kann nun der Erbe ein Ansuchen an den Vezirksrichter (Pretore) richten, da mit dieser den Antragsteller als Erben nach dem Tode des Erblassers erkläre, das das Erbzertifikat erlasse. Dieses entsprüht der Einantwortungsurkunde, welche im Sinne des österreichischen Gesetzes erlassen wurde. Nach Ablauf der Termine für die Be zahlung der Erbschaftsgebühren kann der Erbe nur unter Vorweis des Erb Zertifi kates. die Rechte Hes Verstorbeyen gericht lich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 09.05.1854
Descrizione fisica: 6
) nicht angetretenen Theils der Ver lassenschaft aber wegen Einziehung desselben vom Staate als erblos im Sinne des §. 79 des Gesetzes vom 23.Juni 135V Nr. 255 N. G. V. das Benehmen mit Rücksicht des vorliegenden Testaments gepflogen würde, und dem sich allfällig später anmeldenden Erben seine Erbsan- sprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch Verjährung nicht erloschen waren. K. K. Bezirksgericht SchlanderS am 2t. Sept. 1853. Aigner, Bezirksrichter. Edikt. Nr. 4362 3 Edtt». Nr. 2603 Stephan Vitschnan

von Bartholvmäberg, LZ Jahre alt, hat sich i,„ Jahre 1316 in die Fremde begeben, und es wurde seitdem von seinem Leben und Aufenthalt nichts mehr bekannt. Er wird daher aufgefordert, binnen Jahresfrist UN« so gewisser hierüber anher Nachricht zn geben, als sonst derselbe auf weiteres Einschreiten der gesetzlichen Erben als bürgerlich todt erklärt werden würde. K. K. Bezirksgericht SchrunS, den <3. August 1853. Schandl, AezirkSrichter. Freund, Auskultant. Am 23. April 1353 ist Josef Troyer, gewe sener

Schuhmacherineister In SchlanderS, ohne Nach kommenschaft gestorben, mit Hinterlassung einer schriftlich letztwilligen Anordnung, wodurch er den ganzen Ver- mögens-Nachlaß seiner Ehegattin und rückgelassenen Wit we ThereS geborne Tapfer auf Lebensdauer zum Frucht genusse bestimmt, nach dem Erlöschen dieses Frucht- genusseS aber denselben nach Abzug der Passiven und Vermächtnisse zu frommen Zwecken zu verwendeil verord net hat. Da dem Gerichte die gesetzlichen Erben des erwäh- ten verstorbenen Josef Troyer

und ihnen eingeantwortet, hinsichtlich des von den vorgeladenen Erben der vaterseiligen Linie nicht an getretenen Theils der Verlassenschaft aber wegen Ein ziehung desselben vom Staate als erblos im Sinne des 8. 79 des Gesetzes vom 23. Juni IS50 Nr. 255 R.G.B, das Benehmen mit Rücksicht des vorliegenden Testa ments gepflogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre ErbSansprüche nur so lange vor behalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht SchlanderS

haben, verhandelt, der von ihm nicht ange tretene Theil der Verlassenschaft aber vom Staate als erbloS eingezogen würde, und dem sich allfällig später meldenden Erben seine Rechte nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch Verjährung nicht erloschen wären. K. 5k. Bezirksgericht SchlanderS am 5. Okt. 1853. Aigner, BezirkSrlchter. 3 ^ Edikt. Nr. 2923 Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Kastelruth wird bekannt gemacht: Kostn er Christian, abgetretener Bauer zu Ilnteruhr in Pufels, ist am 20. September

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 04.02.1851
Descrizione fisica: 6
würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansxrüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. - Zugleich werden alle diejenigen, welche an der Ver lassenfchast des benannten Neururer als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar? thuung derselben bis 18. März d- IS. aufgefordert, widrigenfalls sie nicht mehr gehört werden würden. NauderS, am 9. Jän. 1851. K. K. V e r l S g e ri ch t.. - -v.',VUdstrin,.V«zIr!Srichi«r. 5 Bau versteigerungS

Vom k. k. Bezirksgerichte Montafon werden die gesetz lichen Erben der am IS. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tfchug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Gallenkirch, «tufgefordert, stch binnen > ' e i n em I a y r e von ^dem unten angesetzten Tage an gerechnet, bei diesen» Bezirksgerichte zu melden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserklären anzubringen, ,als »vidrigens der Nachlaß dein Witwer Christiün Zudrell, der sich erbSerklärt hat, ein- gtantwortet werden ivürde. ' SchrunS, am 9, Nov. >320

.' . Der k. k. Aezirkörichterz ' ' , Schandl. / ^ 2 Erben-Vorrufungs-Edikt. Nr. 372 .Von dein k. k. Bezirksgerichte NaiiderS werden die. ge setzlichen Erben der den 29. und 25. März 1850 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger, ge- weste Bauersleute in NauderS, aufgefordert, binnen ^ einem Jahre / von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei die sem k.k. Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung .ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbscrkiärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschast

mit jenen,.die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht an getretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Nie- nland erbSerklärt hätte, die gqirze Verlassenschast vom Staäte als erblos eingezogen würde, und den sich all fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Nauders, den 7. Nov. 1359. Der k. k. .Vezirksrichter: v. Vildstein.' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelrüth

werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. IS. im Psrün- denhause zu St.Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil- lenserkläning und einem.Vermögen von circa 1509fl. ver storbenen ChristinaMauroner, .ledigen Anstreicherin von dort, ausgefordert, binnen einem Jahre r von dem Ufitenangesetzten/Tage an gerechnet, sich bei die sem Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes die Erbserklärung anzubringen,, widrigens die Verlassenschaft mit-jenen, dii sich bereits erbserklärt

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Libri
Anno:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Pagina 555 di 572
Autore: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Luogo: Wien
Editore: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Descrizione fisica: VIII, 559 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II Z 3.091/3(1951)
ID interno: 238819
davon zinsen sol, der den garten in hat, und ist der gart gelegen an seinem garten pey seinem haws, da er yezunt gesesen ist, daz hab ich A5b Schench(enberger) fur mich und alle mein erben, wie ez oben geschriben stet, hin geben und verchauffet Eberl dem Schelm gerger von Yelz und Katrein seiner wirtin und allen sein erben oder wem er ez schefft oder geit, nemleichen umb vir und funfczige pfuntt perner gueter und geber Meraner muncz und ruff mich obgenanten Aib Schench(enberger) fur mich und fur

alle mein erben von dem obgenanten Eberl und seiner wirtin und allen sein erben dez obgeschriben gelcz schon und wol gewert und pezalt sein mit gwéter volchomner werung zw rechter zeit an allen schaden. Und ob daz wer, daz dem egenanten Eberl oder sein erben an den obgenanten zinsen icht ab ging von welcher lay säch wegen, daz wir di selb über tewer, sol er haben auf dem gwet zw dem Hagen, daz gelegen ist in der pfar zw Velz in der mulgrey Sand Constenczen, daz zw den zeiten pawt der Martein von Perlecz, waz

meines tails awz demselben guet ist; und han im awch verchauft di obgenanten zins auz der hub, was meynez tails ist mit allen rechten und dar zw gehören, wie ez her Werenher von Schench(enberg) in gehabt hat. Und also nym ich obgenanter Aib Schench(enberger) fur mich und fur alle mein erben und fur menichleich mein tail zw dem Pelein auz der hùb und alz daz, alz oben geschriben stet awz mein und aller meiner erben gebalt, nucz und geber und gibs und antburt ez in dez obgenanten Eberleins und seiner wirtin

und aller seiner erben gebalt, nucz und gewer, damit sew hin fur ewichleich nifi gen tun und lazen allen yren nucz und frumen und allez daz sy wend, daz in nucz und gwet sey, wenden, cheren, verchauffen, verseczzen, schaffen durch got, durch sei oder leib willen, wem Oder wo sew hin wellent von mir und allen mein erben ungengt und ungeirt sein schullen sew und al ir erben. Und darumb verhais ich obgenanter Aib Schench(enberger) fur mich und fur alle mein erben und fur menichleich Eberleins und seiner wirtin

und aller seiner erben rechter g we ter gewer ze sein, Vertreter und Ver sprecher an aller der stat, wo ym oder sein erben dez not oder durfft beschicht paidew vor gaistleichem und vor weltleichem rechten nach lancz recht. Und waz schaden sew der gewerschafft nemen, den selben schaden schullen sew haben auf mir und auf allen mein erben und darzw auf aller der hab und gweterm, dew wir yezunt haben oder hinfur ymermer gewinen vor allen lewten und geltern und vor aller menichleich. Und dez gib ich obgenanter Aib

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Bozner Zeitung
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Pagina 18 di 18
Data: 26.03.1868
Descrizione fisica: 18
. Rechuungs-Revisoren: Die Herren: v. Mayrl Peter und Carli Audolk. Namen der übrigen?. Zerren Vereinsmitglieder. Wiiland Seine kais. Hoheit der durchlauä tigste Herr Erzherzog Vainer :c. :c. dM Hochdessen Erben. v. Änkschnaiter Ferdinand, v. Lltzwanz' Josef sei. Erben, Dauer Alois sel. Erbe», Carli Thomas sel. Erben, Calderari Älois sel. Erben, v. Lomini Ludwig, CivegnaLUfons, DecoronoÄnton,DallagoIosef,EberlinFranz Ferrari Votthard, Ignaz Freih. v. Giovanclli sel. Erben, v. Hepperger Anton, Holzhammer

I. Ä. durch Johann v. Putzer, Höhl Leon hard, Keppeller Änton, ^knostach Carl v. Koster Gustav Dr., Kroat Johann, LaM Pernard sel. Erben, Magcs Älsis, Mitt« ruhner Math., Malhiowitz Feopold, Msar Joh. Papt. sel. Erben, Mumelter Josef, Merl Antonia Witwe sel. Erben, Frau Grtk Barbara, v. Panr Nichard, Nella Karl, Fr^ 'Nomen Theresia sel. Erben, v. Niccabona Is«t diktfürstbischöfl. Gnaden, BößlerIoseksel.^ ben, Nungg I. S. sel. Erben, Flottenstem» Anton sel. Erben, Graf v. Sarnthein Lndmz sel. Erben, v. Scherer

Anton sel. Erben,» Scherer Josef sel. Erben, Scrinzi Joh.Kaxt., Streiter Josef vr., Tschnrtschenthaler Franz, Thuille Johann, v. Walter Walther vr« Welponer Änton sel. Erben, Welponer Paul, Wachtler Albert, Wopfner Franz, Carl»- Lallinger sel. Erben, Peter v. Laüinger Am 1». Aprit Viehmarkt in der Bill bei Lana. ter 5es Märc^CWZM^H^eLWum',''? V» Monat alt, an plötzlichem Brustkrampf.

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Dolomiten
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Pagina 7 di 16
Data: 30.04.1932
Descrizione fisica: 16
an: Die Tätigkeit als Pcrlaßkurator. Das ist der Fall der Erben nach dem im Alter von 76 Jahren im Jahre 1829 verstorbenen Alois Warger, welche den Dr. Häbicher mit dem Ver kaufe der Liegenschaften und mit der Erbteilung betrauten. Dr. Hablcher löste 17.000 Lire ein, lührtc aber den Erben nur 7000 Lire nb. während er die restlichen rund 10.000 Lire ans das eigene Kontokorrent überschreiben ließ. Dr. Häbicher inbet diesen Vorgang voll gerechtscrligl, denn er habe erst die Genehmigung der Präfektur sür

den Verkauf abwarten müssen, dann seien noch die Registergebühreil zu zahlen gewesen und ebenso hätte noch die arundbuchcrlichc Durchführung ge macht werden sollen. Deshalb habe er alles aus Kontokorrent gelegt, womit die Erben auch ein verstanden gewesen wären, da sic auch die Zinsen erhalten hätten. Die Sache sei nahezu reif ge wesen, als er verhaftet wurde. Ein ganz ähnlicher Fall betrifft die Erben nach dem im Jahre 1020 verstorbenen Simon Wörn- hart. Die Erben beauftragten den Advokaten Dr. Hell

mit der Liquidierung der Erbschaft, von welchem dann sein Nachfolger Dr. Häbicher die Sache übernahm. Die Anklage tcgt ihm zur Last, einen Betrag von 20.000 Lire den Erven oor- enthalten zu haben. Dr. Häbicher beruft sich daraus, daß die noch ilicht liquidierten Passiven diccsii Betrag nicht erreicht, sonder», unter Be rücksichtigung des eigencu Berdiciistes, sogar um 2000 Lire überschritten hätten, so daß er nicht Schuldner, sondern geradezu Gläubiger der Motze ei. Im übrigen hätten die Erben diese Abrech nung

auch anerkannt. Die Erben nach der iiu Jahre 1027, also vier Jahre vor dem Zusammenbruche Habichers, ver- torbenen Julie Thöni aus Burgusio habe» gleich- älls 20.000 Lire zu fordern. Auch hier beruft sich Häbicher aus die »och ausständige Genehmigung der Präfektur zu öcn. gemachten Liegcnschafts- nerkänfen. Als Geschäftemacher. Dr. Häbicher, der als Advokat sehr auskömmlich hätte leben tönnen, zumal er bei seinem weiten Klientenkreis stark und gut beschäftigt war. ließ sich immer mehr und mehr

, was aber die Baldauf bestreitet. . Wie verwickelt diese Geldangelegenheiten waren, beweist nachfolgender Anklagepunkt: Im Jahre 1928 verstarb in San Balentino eine gewisse Therese Noggler, welche u. a. eine Hypo thekarforderung von 20.000 Lire gegen einen Meraner Schuldner hatte. Mit der Eintreibung dieser Forderung betrauten die Erben den Dr. Häbicher, welcher nach Durchführung des Auf- rategs nur 10.000 Lire ablieferte. Bezüglich der restlichen (0.000 Lire berief sich Hai,icher daraus, daß er im Jahre 1025

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 30.06.1916
Descrizione fisica: 4
/16/5 Aufforderung au die Erben. Vermächtnis nehmer und Gläubiger eines Ausländers. Steiß Wilhelm, Privat in Innsbruck, Reichen- anerstraße Nr. 17 wohuhast, zuständig nach Lindau, bayerischer Staatsbürger, ist am 15. März 1916 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vor gefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer nnd Gläubiger, die österreichische Staatsbürger oder hierlands- sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefor dert, ihre Ansprüche an die Verlassenschast bis zum 10. Juli 1916 beim gefertigten Gerichte

anzumelden; sonst'kann die Verlassenschast ohne Rücksicht ans diese Ansprüche an die ausländische Behörde oder eine von ihr bezeichnete Person ausgefolgt werden. Die im Jnlande wohnenden Erben haben zun die Durchführung der Verlassenschastsabhandlung durch das österreichische Gericht angesucht. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisnehmer wer den aufgefordert, ihre Ansprüche in der ange-- gebenen Frist anzumelden und bekanntzugeben, ob sie die Abtretung an die ausländische Be hörde verlangen

. Sonst wird, wenn nicht die ausländische Behörde selbst die Mtretnng Ver langt, die 'Abhandlung hier und zuxrr bloß mit den sich meldenden Erben gepflogen werden. K. !. Bezirksgericht Innsbruck, Abt. X, am 20. Juni 1916. 6S/4 Dr. Praxmarer m. p. G.-Zl. ^Ill 355/16/3 Edikt zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Am 17. Mai 1916 ist Zeno Tänzer, Be sitzer des Törgelehaufes in Naturns, mit Hinter lassung einer letztwilligen Anordnung vom 9. Mai 1912 gestorben. In dieser letztniilligen Anord nung hat er den Valentin Tänzer

, vulgo Wau-, ger Valtl, zu einem Viertel als Erben eingesetzt, für den Fall des früheren Ablebens dieses Va lentin Tanzer dessen gesetzliche Erben und falls solche nicht vorhanden wären, auch zu diesem! Viertel die übrigen drei eingesetzten Erben Alois' Tanzer, Ferdinand Pohl und Johann Pircher berufen. Valentin Tänzer ist im Alter von 73 Jahren am 8. Februar 1916 in. Naturns verstorben. Da dein Gerichte unbekannt ist, welchen Per sonen als gesetzliche Erben nach Valentin Tanzer .cur Erbrecht

zum Nachlasse dcH ^verstorbenen Zeno Tanzer zusteht, werden alle Personen, welche als gesetzliche Erben nach ^Valentin Tanzer darauf Anspruch erheben wollen, aufgefordert, ihr Erb recht binnen einem Jahre von dein unten ge setzten Tage unter Nachweisuug des Erbrechtes die Erbserklärnug auzubriugen, widrigens die Verlassenschast des Zeno Tanzer nur mit den übrigen drei Testameutserben abgehandelt und ihnen eingeantwortet würde. K. k. Bezirksgericht Meran, Abt. IU, am 25. Juui 1916. 131s4

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 8
Data: 12.07.1851
Descrizione fisica: 8
jener Zeit von ihm nichts mehr in Erfah rung gebracht werden konntj, so wird Ankqn Fill hie mit aufgefordert, sich bin»,» Jahresfrist bei gefertigtem Gerichte zu stellen, oder über Leben und Aufenthalt Kunde zu geben, wjdrigenS zur Todeserklä rung geschritten, und sesn Vermögen den gesetzlichen Erben ciiigeantwortel werden würde. K. K. Bezirksgericht Bozen, am 12. Juni 1351. v. Mcrl. ^ 3 ßdikt. Nr- 4626 Vom k. k. Bezirksgerichte Kältern wird bekannt ge macht, daß in der Eretulionssache des Johann Meraner

verständiget, daß sie nach Vorschrift des Gubcriiial-Cirknlars vom 6.April 1340 Zahl 6730 dieselbe bei Vermeidung der in dem selben ausgedrückten Rechtsfolgen bis zum 26. September d. IS. hierorts anzumelden pabsn. Jmst, am 23. Juni 1351. . F. Schandl. 3 Edikt. . Nr. 886 Vom k. l. Bezirttgerlchte Montafon die gesetz lichen Erben der am 19. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tschug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Galkenkirch, aufgefordert, sich binnei» e I ii e m I a h r e von dem unten

angesetzten Tage an gerechnet, bei dlesenr Bezirksgerichte zn »iielden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserkiären anzubringen, als WidrigenS der Nachlaß dem Witwer Christian Zudrell, der sich erdserklärt hat, ein geantwortet werden würde. SchrnnS, am 9. No?. >350. Der k. k. Bezirksrichter: - Schandl. - 3 Erben-VorrufungS-Edikt. . Nr. 372 Aon dein k. k. Bezirksgerichte NauderS werden die ge setzlichen Erben der den 20. niiv 25. März 13u0 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger

würte, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lauge vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. NanterS, den 7. Nov. 1350. Der k. k. Bezirksrichter: v. Bildstein. 3 ' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelruth werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. Js. im Pfrzin- denhause zu St. Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil lenserklärung uud einem Vermögen ;'on circa 1500fl. ver storbenen Chrjsting Mauroner, ledigen

gesetzliche,. Erbe», der Geschwister und deren Nachkommen des zu Obletta in der Gemeinde St. Christina in Gröten, am 9^ d. Mts, verstorbenen ledigen Bauersmannes Joseph J nsnltt, ein Miterbe, nämlich Peter Ittsn M, Bruder des Erblassers,' linbckannten Aufenthaltes ist, so werden sämmtliche noch nicht angemeldete Erben hiemit aufgefordert, binnen e i n e in I a h r e, - von dem nnten angesetzten Tage an gerechnet', ihr Erbs erkiären unter Ausweisung .des gesetzlichen Erbrechtes bei diesem Bezirksgerichte

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Pagina 12 di 13
Data: 18.02.1922
Descrizione fisica: 13
1922. GRUBER 566 Yr 60-22 WIDERRUF Die hg. Ausforschung des Leopold Salzburger vom 23.1.1922 wegen Raubm or d ver dach t wird hn- in it widerrufen. ' KGL! KREISGERICHT BOZEN Abt, VIII. am 6. Februar 1922. SCIIGRAFFER 567 Erste Einschaltung. A III 124-21; P III 53-21 - 25 AUFFORDERUNG an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubi ger einer Ausländers Michael Cliocholka, Lokomotivführer, in Bozen zuständig, nach Patzau-Pilgra .m, Tseheehoslov,e- Fischer Staatsbürger, ist am 11. April 1921 ge storben

. Eine letzt willige Anordnung wurde nicht vor? gefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubi ger, die ital. Staatsbürger oder hierlands sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlassenschaft, bis zum 15. März. 1922 beim gefertigten Gerichte anzu melden, soweit dies nicht bereits geschehen, Sonst kann die Verlassenschaft ohne Rücksicht auf diese Ansprüche an die ausländischen Erben ihr ausgefolgt werden. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisneh mer werden aufgefordert

, ihre Ansprüche in der angegebenen Frist anzumelden, soweit .dies nicht bereits geschehen. Sonst, wird die Abhandlung hier und zwar bloss mit den sich meldenden Erben gepflogen werden. KGL. BEZIRKSGERICHT BOZEN Abt III, am 30. Jänner 1922. ABRAM 561 Z 32-22 DIEBSTAHL eines Bierkühlapparates In der Nacht vom 5. auf 6. d. Mta. wurde dem Franz Fischer in Kranebitt eine Kiste mit ei nem Bicrapparat, der die Fabriksmark« «SjJtfrt«» trägt, gestohlen, FOGLIO ANNUNZI LEGALI n ? »r Si ricerchi il ladro e la refurtiva

-21-7 AUFFORDERUNG ah die Erben, Vermächtnisnehmer ùncV Gläubi ger eines Ausländers Maria Obsieger, gewesene Krankenpflegerin zuständig nach Nikolsburg, 'Tsehechoslowäehl- s ! ehe Staatsbürgerin, ist am 7. Oktober 1921 ge- • starben. Eine letzwillige Anordnung wurde vorgelegt den. Alle Erben, Vermächtnisnehmer, und Gläubi ger, die ital. Staatsbürger sind oder hierlaiuds sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefor dert, ihre Ansprüche an die Verlnssenachaft bis zum 20. Februar 1922, beim gefertigteil Gerichte

anzumelden, soweit, dies nicht bereits geschehen Sonst kann die VerlassenschaFt ohne Rücksicht auf diese Ansprüche an die Elben ausgefolgt werden. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisneh mer werden aufgefordert, ihre Ansprüche in der abgegebenen Frist anzumelden. Sonst wird die Abhandlung hier und zwar blos mit den sich meldenden Erben gepiegan werden. F (' \j. UF r /1.1 i !•' S( ; KR ' T i',( VA EN' Abt. III, am 23. Jänner 1Ö22. ABRAM 579 Dritte Einschaltung. G. ZI. A III 413-17-6« AUFFORDERUNG

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 13.08.1858
Descrizione fisica: 6
1858. Für den abwesenden k. k. Herrn Kreishauptman». Fischer. 2 . Edikt» Nr. 1300 Am 5. Jänner !8S6 ist Kreszenz Scharmer und am IS. Jänner 1853 deren Schwester NosaliaSchar nier von Oberuiiemillg mit Hl'ntcrlassullg einer letzt- willigen Anordnung, worin sie ihren Bruder Joseph Scharnier als Erben cinqcsctzt haben, gestorben. Unter den gesetzlichen Erben befinden sich auch die Kinder der Nothburg Scharnier aus der Ehe mit Johann Geismair, wovon Johann Georg, Peter, Anton, Maria und Theres Geiemair

abwesend uud unbekannten Aufenthaltes sind. Diese 5 Erbsinteressenten werden uun aufgefor dert, sich binnen Einem Jakre von dem unten gefetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und ihr Erbserkläreu anzubringen, widrigenfalls die Ver, lassenschast mit den sich meldenden Erben n»d dem für sie ausgestellten Kurator gesetzmäßig verhandelt und eingeantwortet werden würde. K. K. Bezirksamt Silz als Gericht am 4. August 1858. Gerstgrasser. 3 ' Edikt. Nr. 4561 Vom k. k. st. d. Bezirksgerichte Feldkirch

wird be kannt gemacht, daß am 5. April d. I. Martin Frick von Sulz mit Hinterlassung einer letztwilligen An ordnung gestorben sei, durch welche er zu dem über Abzug der Legate uoch erübrigenden Nachlasse seine gesetzlichen Erben berief. Da diesem Gerichte der Aufenthalt der in Vor. stellung des Leonliard Frick von Sulz auftretenden Erben, Josef, Fidel, Damian nnd Agatha Frick unbekannt ist, so werden dieselben hieunt aufgefor dert, sich Kinne» Einein Jahre von dein unten gesetzten Tage

an bei diese», Gerichte zu melden uud die Erbserkläruug ailzubriugeu, widrigens die Ver- lassenschaft mit den sich aiig<,neldeten Erben und dein für die Abwesenden aufgestellten Kurator Fidel Eben- hoch von Brederis abgehandelt und sofort eingeant wortet würde. K. K. st. d. Bezirksgericht Feldkirch den 1k. Juli 1853. Der k. k. Krelsgerichtsrath: vr. Hau öle. ^ . ... k v l l'1' 0. No. 7280 t-mcomo, liglw lli Antonio »li 1'renlo, n-Uo »el 1861, nlib-inilonü I-, pntriii <li g!Ä nell'iiniio 184V -ien--, e«-.ero mu.ulo

. 2 Erben-Vortadungs-Edikt. Nr. 974 Von dem k. k. Bezirksamt? Passeier als Gericht wird bekannt gemacht, es sei am 15. April d. I. Simon Bacher,, lediger Einwohner beim Feldbauer in St. Martin mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnnng gestorben, in welcher er den Armenfond in St. Martin zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der Aufenthalt der gesetzlichen Erben unbekannt ist, so werden selbe aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten ge fetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 11.02.1854
Descrizione fisica: 6
KVH Todeserklärung. Nr. LV6 Der mit Edllt vom 6. November 1852 vorgeladene Johann Baumann von SerfauS wird hiemit als bürgerlich todt erklärt- K. K. Bezirksgericht Ried ain 7. Februar lS54. Witting, VezirkSrichter. »1 Edikt. Nr. 33! Vom r. k. LandeSgttichtt Feldkirch wird dem ab- wesenden Jgnaz B-ck vop bekannt gegeben, daß die väterlichen Verwandten des zu Feldkirch am 3 Mai 1853 verstorbenen SllolsBölke gegen ihre und die ubri- aen Jntestat-Erben mütterlicher SeitS »vegen Nichtigkeit

werden wird. Hieven wird Jgnaz Beck mit>dem erinnert, daß er allen- sallSzu rechterZeitselbstzu erscheinen oder inzwischen dem benannten Hrn. Vertrete» seine Nechtsbehelfe an Handen zu geben oter aber einen andern Sachwalter aufzustellen habe» welcher dem gefertigten Landeögerichte namhaft zu machen Ist. Feldkirch am 26. Jänner 1854. Der Präsident: I. K. Ratz. Bergmeister, L.G.R. 1 Edikt. Nr. 5645 Vom k. k. Bezirksgerichte Kitzbühel werden die ge setzlichen Erben der am 19. Dezember 1849 ohne rechtS- giltige

hätte, die ganze. Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingebogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K- Bezirksgericht Kitzbühel am 6. Februar l854. Der Amtsverwalter Isg- ab5. Riedl, Adjunkt. 1 Vorladungs-Edikt. Nr. 701 Am 10. Dezember y. IS. ist Johann Jakob Natz, Thierarzt von Bezau, ohne Hinterlassung einer letzt- willigen Anordnung mit Tod abgegangen

würde und den sich allenfalls später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären- K-K. Bezirksgericht Bregenzenvald. Bezau am 27. Jänner 1854. Stecker, Amtüverwalter. » Kundmachung. Vom k. t. Bezirksgerichte SchlanderS werden auf exekutiv,« Ansuchen de« Bauersmannes Johann «lt- stätter zu Berg in Mortell wegen einer Forderung per 150 fl- R.W. sammt Anhang die nachstehenden dem Schuldner Mathias Perkmann, Kleingütler zu Goldrain, gehörigen Realitäten

un bekannt wo abwesenden Kuranden I.Franz Tschöll, 2- Maria Löchlin, 3. Antvn Burghofer, 4. Johann Jdenter, 5. Johann Pfoar werden über Ansuchen der betreffenden Kuratoren aufgefordert, binnen einem Jshre, vom unten angesetzten Tag« an gerechnet, zu erscheinen oder ihren Aufenthaltsort anher bekannt zu geben, widrigens zu ihrer Todeserklä rung geschritten werden würde. Lk. K- Bezirksgericht Bozen am 20. Jänner 1854. v. Mörl- 3 Erben vorru fung s - Edi kt. Nr. 377 Von dem k- k. Bezirksgerichte zu Telfs

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 14
Data: 03.04.1909
Descrizione fisica: 14
jworben, die ursprünglich für den Bnu des Gymnasiums reserviert wurde». Diese Gründe möchten nun die Pötsch'schen Erben wieder zu- rückerwerben und sie bieten der Stadt hiefür die zwei Parzellen in derselben Strafte (Ecke Ferdinandsallce), die um 70 Qnadraiklafter größer sind. Der Gemcinderat erklärte sich da mit einverstanden, wenn sür die 70 Master keine Auszahlung verlangt wird nnd von den Pötsch'schen Erben die Kosten des Grundtausches und die llbertragungsgebühr gezahlt

—Bregenz über de>< Komplex des Stadtspitales wurde gegen Aus stellung des üblichen Reverses uud unter der Bedingung genehmigt, daß diese Leitung von der Einmündung der Friedhofallee durch die Völserstraße bis zur Bahnübersetzung nur als Provisorium gestattet wird und nach Maßgabe der Verbauung die Masten in den Straßen verschwinden müssen. Auch muß 'der Ständer auf der chirurgischen Klinik mit einem Schall dämpfer versehen werden. Von Seite der Zelger'schen Erben wurde unmittelbar vor der letzten

kann, weil weder an noch in dieser Vaulinie eine Baulich- keit errichtet ist. Diese Baulinie steht wirklich nur aus dem Papier, dort aber besteht sie durch Statt- haltereigenehmigung zu Recht, und wenn die Zelger- schen Erben glauben, dieser papierenen Existenz bald den Garaus zu machen, müssen sie sich bewußt sein, über Bilsen zu verfügen, die der Stadtvertretung und ihren juristischen Beratern völlig unbekannt sind. Die Absicht des Gemeinderates, die Maximilianstraße durch eine Platzausbuchtung zu erweitern

Bestim mung nachkommt, kann doch wohl nur in grober Berkennung öffentlich rechtlicher Grundsätze von einer Schadenersatzpflicht der Gemeinde gesprochen werden. Daß die Anlegung neuer Straßenzüge, deren Herstel lung und Ausstattung mst Vorforgungsleituugeu der Stadtgemeiiide bereits große Summen gekostet hat, und noch tosten wird, die Zelgergründe zn Baugrün den mit um ein Vielfaches gesteigertem Werte ge macht hat, erscheint den Zelger'schen Erben begreif lich und selbstverständlich

, daß aber die Stadtge- meiiide in Wahrung der Bedürfnisse der Bevölkerung und aus Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung schließlich, als die Verbauungsfrage durch den Tdd des Herrn Zelger aktuell wurde, nicht genau diejenige Baulinieiisührniig wählte, die sür das Zelgersche Privatvcrmögcn die vorteilhafteste wäre, erscheint den. Zelger'schen Erben nnbegreislich und halten sie für esnen unverantwortlichen Eingriff in ihre Privat- rechte. Der Gemeindcrat hat den Zelger'schen Erben in Erwiderung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 8
Data: 29.05.1852
Descrizione fisica: 8
? Äorrufung«»EdIkt. Nr. SS39 Vom t. k. Bezirksgericht? Dornbirn. wird HIemIt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, es sei Katharina Mähler von Mellau, Bezirksgerichts Bregenzerwald» Sattln de« Johann Georg Rusch von Kehlen z« Dorn birn, ain l. April d. I«. kinderl«S, aber mit Hinter lassung einer lehtirllligen Verfügung gestorben, worin sie ihren Ehemann zum Universalerben ihres Nachlasses einsehte. Als gesetzliche Erben haben nachstehkni« Geschwi ster der Erblasserin oder deren Nachkomme

» die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserllärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlas senschast aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verla»enschaft vom Staate als erblos ein gebogen wurde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blie ben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht Reutte, den 7. Okt. 1851.. Hirn, Bezirksrichter. Dengl, Auskultant. 3 E rb e n v o rrufu

u gs - Edi kt. Nr. K8S3 Von dem t. k. Bezirksgerichte Neutte werden die gesetzlichen Erben des am 26. September d. IS. ver- verstvrbenen Joseph Anton Scheiber von Schmltten, dies Gerichts, als Joseph und Acnedilt Scheibrr auf gefordert, binnen einem Jahre, von dein liillen angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirks gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetz lichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, witri- genS die Verlasseuschaft mit jenen, die sich erbserklärt

werden die gesetzlichen Erben der am IL. April d. IS. gestor benen Anna Maria Drocker, Mitcigenthümerin am Sotriahaufe zu Pufels, aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden, uud unter Auswei sung ihres geschlichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anziibringcn, widrigens die Verlassenfchaft mit jenen, die sich erbserllärt haben, verhandelt und ihnen einge- antwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenfchaft aber vom Staate als erblos eingezogen

wurde und den sich allenfalls später Meldenden Erben ihre Erbsanfprü che nur so lange vorbehalten blieben, als .sie durch Ver jährung nicht erloschen wären. Kastelruth, den 3. Okt. 1851. Der k. k. Bezirksrichter: Rtibmayr. 3 Edikt. Nr. S56S Am IS. Oktober d. IS. Ist w' der Gemeinde HSt- ting Elisabeth v. Mäyerhofen im ledigen Stande und mit Hinterlassung eines schriftlichen Testamentes ver storben. . Nach Inhalt desselben sind unter Ausschließung der väterliche», lediglich die Verwandte» von mütter

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Volksbote
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Data: 29.12.1938
Descrizione fisica: 8
den Behausung auch nach gefährlichen Augen blicken' sofort wieder möglichst bequem. Millionen suchen ihre Erbe» Kampf «m herrenlose Riesenvermögen Bon phantastischen Erbschaften, deren Erben gesucht werden, wird immer wieder berichtet, aber die meisten lösen sich in Rauch auf, wenn man der Sache nachgeht. Ein Mitarbeiter der „Stampa', Oscar Ray, hat sich nun der Müh« unterzogen, festzustellen, welche bisher herrenlose Millionenerbschaf ten es wirklich gibt und woher sie stammen. Schon die erste Reihe

seiner Berichte ent hält Abenteuerliches genug und zeigt, daß überall in der Welt zahllose vermeintliche Erben auf der Jagd nach solchen Schätzen sind» an die nur über schwere Hindernisse heranzukommen ist. Bor drei Jahren starb in Newyork Mrs. Ella Wendel und hinterließ ihr riesiges Vermögen von 280 Millionen Dollar wohl tätigen Stiftungen. Sie war bekannt als eine originelle, fast etwas verrückte Person, die ihre Wohnung seit vielen Jahren nicht mehr verließ. Als man jedoch ein Verzeich nis ihres Nachlasses

den Walter Garret, der jedoch bald starb. Als Mrs. Garret am 16. November 1930 starb, hinterließ sie ein fabelhaftes Ver mögen, das auf über 100 Millionen Dollar geschätzt wurde. Die Erbschaft wurde ver siegelt, denn es erhob sich die Frage, wem sie zukomme. Bis jetzt haben die Nach forschungen nicht weniger als 36.000 Erben aufgefunden, unter denen die meiste Aus sicht ein Nachkomme der Familie Schaffer in. Jugoslawien, Ludwig Aoam, und eine Madame Camilla Murys in Nancy, eine Verwandte des Gatten

der Verstorbenen, zu haben scheinen. Aber die anderen 36.000 haben ihre Ansprüche noch nicht aufgegeben' and suchen ihre Rechte mit allen Mitteln zu verteidigen. 20 Millionen Dollar in den Kassen der Stadtverwaltung in Quebec in Kanada, 30 Millionen Dollar, die in riesigen Grund stücken in Pennsylvanien» mit. großen Hotels darauf, angelegt sind, schließlich ein sehr ertragreiches Bergwerk, bilden die Erbschaft Zaharia, die seit 1902 auf den glücklichen Erben wartet. Stephan Zaharia war. einer der vom Glück

meist begünstigten Goldsucher in Kanada, und als er im Jahre 1902 starb, wurden in der ganzen Welt die Erben ge- sucht. Ein rumänischer Abenteurer namens Dasil Bogdan kam damals nach Amerika, und es gelang ihm mit Hilfe falscher Doku mente, einige Millionen für sich zu ergat- tern. Da erschien eine Frau Äosephlne Ott in Amerika, und nun begann ein wütender Kampf zwischen den beiden um die Erbschaft. Die Frau beschloß ihre Tage schließlich im Irrenhaus, aber ehe sie starb, hinterließ sie folgende

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