8.740 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1938/15_10_1938/DOL_1938_10_15_11_object_1204430.png
Pagina 11 di 16
Data: 15.10.1938
Descrizione fisica: 16
nichts ausgemacht ist. Die Absonderung der Verlaffenschnft vom Vermögen des Crben Es dürfte von allgemeinem Interesse sein, diese Rechtseinrichtung in kurzen Zügen zu beleuchten, wie dieselbe nach dem nunmehr geltenden Gesetze geregelt erscheint. Die Einrichtung der Rechtsmohltat der Absonderung des Vermögens des Verstorbe- nen von jenem des Erben (separatio bono rum) verhindert ebenso wie die Rechtswohltat des Inventars, die Vermengung des Ver mögens des Verstorbenen mit jenem des Erben; während jedoch

das Inventar ^ ein Rechtsmittel ist, das dem Erben in feinem Interesse gegeben ist, damit derselbe bei Ueberschuldung der Verlassenschaft nicht mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers aufkommen muß. in anderen Wor ten für die Nachlaßschulden u. Vermächtnisse nicht über den Wert des Nachlaßvermögens haften muß, wird hingegen die Absonderung der Verlassenschaft den Gläubigern der Verlassenschaft und den mit einem Legat Be dachten (Legatären) eingeräumt, um sich aus derselben zu befriedigen

, mit Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern des Erben. Die Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Verstorbenen werden folglich die V e r l a f f e n f ch a f t r g l ä u b i g e r und Legatare beantragen bei Verschuldung des Erben bzw. bei Gefahr daß derselbe das Nachlaßvermögen veräußert, also bei Gefährdung ihrer Forderung. Nach dem früheren öst. Gesetze verhinderte die „separatio bonorum' einfach die Erbs- einantwortung (8 812 allg. b. G. B.); die erblasserischen Liegenschaften blieben grund

hingewicsen werden. Mit der „Separatio bonorum' werden die zwei Vermögen nicht derart getrennt, daß den Gläubigern des Erben kein Recht zustande auf das Nachlaß vermögen, welches ausschließlich den Gläubi gern des Verstorbenen und den Legatären Vorbehalten sein sollte, und daß hingegen letztere kein Recht hätten auf das Vermögen des Erben, welches dessen Gläubigern zu reservieren wäre: denn es wäre doch unbillig, daß das Recht der Absonderung zugunsten der Gläubiger des Verstorbenen sowie der Legatare

sich zu deren Ungnnsten ausmirkte, indem die vom Erben mit der Erbsannahme übcrnqmmene Haftuna vermindert würde. — Letzterem räumt das Gesetz die Rechtsmohltat des Inventars ein, um den Mitbewerb der erblasserischen Gläubiger auf fein Vermögen zurückzuwcisen. während den Gläubigern des Erben selbst die „panllianische' Klage ein geräumt ist, um eine zu ihrem Schaden er folgte Erbsannahme anzufechten. Die Rechtswohltat der Absonderung, welche den Nachlaßgläubigern ein Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern

1
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/10_12_1935/AZ_1935_12_10_3_object_1864000.png
Pagina 3 di 6
Data: 10.12.1935
Descrizione fisica: 6
findet auch auf der Gegenseite statt, also auch bei den Erben und Legataren oder Beschenkten. Artikel 2 der Beilage B bestimmt eine Er höhung für die Gruppe A (Schenkende und Verstorbene, ledig und über 30 Jahre) von drei Zehntel; für die Gruppe B (Schenkende und Verstor bene, verheiratet, aber ohne Kinder) von zwei Zehntel und für die Gruppe E (Schenkende und Verstor bene mit einem Kind) von einem Zehntel der gegenwärtigen Gebühren. Die gleiche Erhöhung tritt auch auf der Gegenseite ein. Praktisch

den einzelnen Erben, als auch zwischen Erben und Legatare. Das bedeutet ferner», daß die Finanz für die Einhebung dieser Gebühren sich ausschließlich an die betroffenen Personen zu halten hat. (Notaro vom 31. Oktober 1933, Nr. 3N-Zl). Die Bemessung dieser höheren Gebühren hat zu ersoigsn nach dem Familienstand« zur Zeit des Erbansallcs resp. zur Zeit der Schenkung oder bei bedingien Verträgen im Zeitpunkte der Ersüllung derselben. Für die Anwendung resp. Nichtanwendung dieser höheren Bemessung

ist es notwendig, daß der Nachwße»meldung resp. dem «chenkungsver- trage die Geburtsscheine und der Fami'.ienaus- lveis s»wol>l des schenkenden resp. Verstorbenen, als auch der Erben oder Beschenkten beigeschlossen wird, um den Verwandtschaftsgrad nachzuweisen. In Ermangelung dieser Papiere hat sene Ne. messuno slattzusinden, welche für den 6l?ai am vorteilhastesten ist. IekFsiSgelte Trapper' Das Flugzeug erobert den kanadischen Norden. -» fliegende Goldsucher-Expeditionen in einem Sommer. --» Auch drüben

hat, so daß es sich um einen Fall von „Verheirateten ohne Kinder' handelt; insge samt beträgt hier die Erhöhung drei Zehntel. Beispiel 4. Schenkung oder Nachlaß von Personen mit einem Kinde zu Gunsten eines Be schenkten oder Erben, der über 30 Jahre alt, ledig und ohne Kinder ist: Erhöhung von vier Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Schenken den oder Verstorbenen und drei Zehntel von Seiten des Beschenkten oder Erben. Beispiel S. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde zu Gunsten des Wit wers

oder verheirateten Person ohne Kinder: Er höhung von drei Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Erblassers oder Schenkenden und zwei Zehntel von Selten des Erben oder Be schenkten. Beispiel k. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde: Erhöhung von zwei Zehntel, und zwar: ein Zehntel für den Schenken den oder Erblasser und ein Zehntel für den Be schenkten oder Erben. Bei diesen Erhöhungen Ist hervorzuheben, daß der Artikel 3 der Beilage B ausdrücklich be stimmt, daß diese Erhöhungen

2
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1864/30_03_1864/BTV_1864_03_30_3_object_3027032.png
Pagina 3 di 6
Data: 30.03.1864
Descrizione fisica: 6
er nie. - Die Berhandlung ergab Folgendes. Schon vor vielen Jahren hatte in den Bezirken Bregenz und Bre- genzerwald daS Gerücht Eingang gefunden, daß ein von dem schon im 17. Jahrhundert verstorbenen Kaspar v. Bereuter herrührendes bedeutendes Erbe auf die Familie Stapf-Nuedl in Innsbruck übergegangen sei, und von dieser seinerzeit auf die Bereuter'schen Erben zurückzufallen habe. Zur Untersuchung der Sache wurden schon in den dreißiger und dann wieder in den fünfziger Jahren eindringliche

Erhebungen veranlaßt, welche die Hoff nungslosigkeit auf den Heimfall dieser Erbschaft für die Bereuter'fchen Erben evident herausstellten, indem Johann v. Ruedl, der Besitzer deS angeblichen ErbeS, die beiden Söhne deS Prof. Stapf adoptirte und als Erben einsetzte und diese wieder Kinder und Erben hin terließen. DaS Erbe betrug aktenmäßig nicht ganz 60 000 fl. Gegen Ende der fünfziger Jahre bat dann Johann Martin Hagspi'el die Agentie in dieser Angelegenheit in seine Hände gespielt und er wußte

den Glauben an die Existenz dieser Erbschaft unter den vermeintlichen Erben durch verschiedene Mittel, von Venen manche mit Spuk- und Geistergeschichten gewürzt waren, neu zu beleben. So erzählte man sich z. B., man habe durch einen Spiegel große Haufen Geld gesehen, und dasselbe liege in ver Eisenkirche zu Innsbruck in Kisten vergraben. Im Jahre 1859 trat er sodann mit der Vollmacht einiger Erben ausgerüstet die erste Reise nach Inns bruck an, consultirte dort den Advokaten Dr. One- stinghel, ging

' gefunden werden, fand aber demungeachtet bei den Erben vollen blinden Glauben und eine frischere Bewegung entstand wieder unter ihnen. Im gleichen Jahre noch machte Hagspiel die zweite Reise »ach Innsbruck, und zwar diesmal in Begleitung deS Kaspar v. Bereuter. Besuche, welche sie bei ver schiedenen (jedoch nicht kompetenten) Personen machten, ergaben wieder kein Resultat. Demungeachtet überrasch ten die beiden Agenten mit einem Male die Bereuter- schen Erben mit einer Anzeige in Nr. 270 deö „Tiroler

Boten', „daß nunmehr die Erbschaft im Betrage von 2l/z Millionen im gesetzlichen Wege festgestellt und vollbracht werde'. Durch diese Anzeige wurden die thörichten Hoffnun gen der Erben aus'S Neue angefacht. Dieser Umtriebe und auch der Adelsanmaßung wegen (Hagspiel hatte sich nämlich in jener Anzeige daS Prä dikat .von' beigelegt) wurde er bei dem Bezirksamte in Bregenz vernommen und ihm allen Ernstes fernere Schritte in dieser Sache verwiesen. Doch schon im nächsten Jahre besuchte Hagspiel

3
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1851/04_02_1851/BTV_1851_02_04_6_object_2976995.png
Pagina 6 di 6
Data: 04.02.1851
Descrizione fisica: 6
würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansxrüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. - Zugleich werden alle diejenigen, welche an der Ver lassenfchast des benannten Neururer als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar? thuung derselben bis 18. März d- IS. aufgefordert, widrigenfalls sie nicht mehr gehört werden würden. NauderS, am 9. Jän. 1851. K. K. V e r l S g e ri ch t.. - -v.',VUdstrin,.V«zIr!Srichi«r. 5 Bau versteigerungS

Vom k. k. Bezirksgerichte Montafon werden die gesetz lichen Erben der am IS. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tfchug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Gallenkirch, «tufgefordert, stch binnen > ' e i n em I a y r e von ^dem unten angesetzten Tage an gerechnet, bei diesen» Bezirksgerichte zu melden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserklären anzubringen, ,als »vidrigens der Nachlaß dein Witwer Christiün Zudrell, der sich erbSerklärt hat, ein- gtantwortet werden ivürde. ' SchrunS, am 9, Nov. >320

.' . Der k. k. Aezirkörichterz ' ' , Schandl. / ^ 2 Erben-Vorrufungs-Edikt. Nr. 372 .Von dein k. k. Bezirksgerichte NaiiderS werden die. ge setzlichen Erben der den 29. und 25. März 1850 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger, ge- weste Bauersleute in NauderS, aufgefordert, binnen ^ einem Jahre / von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei die sem k.k. Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung .ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbscrkiärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschast

mit jenen,.die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht an getretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Nie- nland erbSerklärt hätte, die gqirze Verlassenschast vom Staäte als erblos eingezogen würde, und den sich all fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Nauders, den 7. Nov. 1359. Der k. k. .Vezirksrichter: v. Vildstein.' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelrüth

werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. IS. im Psrün- denhause zu St.Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil- lenserkläning und einem.Vermögen von circa 1509fl. ver storbenen ChristinaMauroner, .ledigen Anstreicherin von dort, ausgefordert, binnen einem Jahre r von dem Ufitenangesetzten/Tage an gerechnet, sich bei die sem Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes die Erbserklärung anzubringen,, widrigens die Verlassenschaft mit-jenen, dii sich bereits erbserklärt

4
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1858/30_07_1858/BTV_1858_07_30_6_object_3005905.png
Pagina 6 di 6
Data: 30.07.1858
Descrizione fisica: 6
, wider Anton Strodl daselbst, wegen einer Forderung von 1 fl. N. W. sammt Kosten die erekutive Feilbiethung der Kat. Nr. 782 einer Weiuleithe in der Nigl Schindeldach der Ge meinde Tramin von beiläuffg 3 Starland SO Klaf ter, mit den Gränzen I. und 2. an Güterweg» 3. Paizoni Erben, 4. Valentin Meiigin, erworben durch Kauf vom 6. März 18S5Fol. 192, um den Schätzungs werth von 525 fl. R. W. am 29. September ur.d nötbigenfalls am 29. Oktober d. I s. nm 3 Ut>r Nachmittag ge, gen Bekannegabe

Steiner, gewesenes Eheweib des Johann Schänder zu Kranewitt in St. Jakob kinderlos ge storben. ' Als gesetzliche Erben z» ibrem Nachlasse sind ,'n Vorstellung ilirer verstorbenen Eltern Maibi.,6 Stei. ner und Maria Eppacher, ihre Nachkömmlinge, be. rufen. Da die Erben mütterlicher Seite bier nnbekannt sind, so werte» dieselben hicniit ansg» fordert, sich binnen Einem Jabre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zn melden, und die Erbserklärnng anzubringen, widrigenfalls die Ber

- lassenschast mit den sich meldenden Erben abgehan delt werden würde. Taufers, deu 20. Juli lL53. Der k. k. Bezirksvorsteher in Urlaub. Planggcr. ^ 2 Vorlttdnngs-C'dikt. Nr. 2 >05 Christian Schöpf, Sobn der Bauersleute Tbomas Schöpf nnd Katharina Maschler von Brad, sür welchen Peter Schöpf zu Wartenstein am Agum« serberg als Kurator bestellt ist, ist seit dem Jahre >327 abwesend, ohne über Leben oder Aufenthalt etwas mitzutheilen. Derselbe wird aufgefordert, binnen Iahrfr ist dieses Hieher anznzeigcn, widri

genfalls würde auf Ansuchen seiner Erben dessen Todeserklärung erfolgen. K. K. Bezirksamt Glurns als Gericht am 20. Juli 1353. Sybo l d. 2 G d i k 5. Nr. 4561 Vom k. k. st. d. Bezirksgerichte Feldkirch wird be kannt gemacht, daß am 5. April d. I. Mariin Frick von.Snlz mit Hinterlassung einer letztwilligeu An ordnung gestorben sei, durch welche er zu dem über Abzug der Legate uoch erübrigenden Nachlasse seine gesetzlichen Erben berief. Da diesem Gerichte der Aufenthalt der in,Vor- stellnng des Leonhard

Frick von Snlz auftretenden Erben. Josef, Fidel, Danu'au und Agatba Frick unbekannt ist, so werden dieselben biemit ansgesor- dert, sich biirnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage a» bei d-esem Gerichte zu melden nnd die Erbserklärung anzubringen, widrigens die Ver lassenschaft mit den sich angcmeldeteii Erbe» und dem für die Abwesende» ausgestellten Kurator Fidel Eben- boch von Brederis abgehandelt, nnd sofort eingeant- wortet würde. K. K. st- d. Bezirksgericht Feldkirch den 16. Jnli 1853

5
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1851/12_07_1851/BTV_1851_07_12_6_object_2978503.png
Pagina 6 di 8
Data: 12.07.1851
Descrizione fisica: 8
jener Zeit von ihm nichts mehr in Erfah rung gebracht werden konntj, so wird Ankqn Fill hie mit aufgefordert, sich bin»,» Jahresfrist bei gefertigtem Gerichte zu stellen, oder über Leben und Aufenthalt Kunde zu geben, wjdrigenS zur Todeserklä rung geschritten, und sesn Vermögen den gesetzlichen Erben ciiigeantwortel werden würde. K. K. Bezirksgericht Bozen, am 12. Juni 1351. v. Mcrl. ^ 3 ßdikt. Nr- 4626 Vom k. k. Bezirksgerichte Kältern wird bekannt ge macht, daß in der Eretulionssache des Johann Meraner

verständiget, daß sie nach Vorschrift des Gubcriiial-Cirknlars vom 6.April 1340 Zahl 6730 dieselbe bei Vermeidung der in dem selben ausgedrückten Rechtsfolgen bis zum 26. September d. IS. hierorts anzumelden pabsn. Jmst, am 23. Juni 1351. . F. Schandl. 3 Edikt. . Nr. 886 Vom k. l. Bezirttgerlchte Montafon die gesetz lichen Erben der am 19. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tschug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Galkenkirch, aufgefordert, sich binnei» e I ii e m I a h r e von dem unten

angesetzten Tage an gerechnet, bei dlesenr Bezirksgerichte zn »iielden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserkiären anzubringen, als WidrigenS der Nachlaß dem Witwer Christian Zudrell, der sich erdserklärt hat, ein geantwortet werden würde. SchrnnS, am 9. No?. >350. Der k. k. Bezirksrichter: - Schandl. - 3 Erben-VorrufungS-Edikt. . Nr. 372 Aon dein k. k. Bezirksgerichte NauderS werden die ge setzlichen Erben der den 20. niiv 25. März 13u0 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger

würte, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lauge vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. NanterS, den 7. Nov. 1350. Der k. k. Bezirksrichter: v. Bildstein. 3 ' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelruth werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. Js. im Pfrzin- denhause zu St. Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil lenserklärung uud einem Vermögen ;'on circa 1500fl. ver storbenen Chrjsting Mauroner, ledigen

gesetzliche,. Erbe», der Geschwister und deren Nachkommen des zu Obletta in der Gemeinde St. Christina in Gröten, am 9^ d. Mts, verstorbenen ledigen Bauersmannes Joseph J nsnltt, ein Miterbe, nämlich Peter Ittsn M, Bruder des Erblassers,' linbckannten Aufenthaltes ist, so werden sämmtliche noch nicht angemeldete Erben hiemit aufgefordert, binnen e i n e in I a h r e, - von dem nnten angesetzten Tage an gerechnet', ihr Erbs erkiären unter Ausweisung .des gesetzlichen Erbrechtes bei diesem Bezirksgerichte

6
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1867/01_06_1867/BTV_1867_06_01_8_object_3039230.png
Pagina 8 di 8
Data: 01.06.1867
Descrizione fisica: 8
Konvokationen. 2 Edikt. Nr. 1424 vom k. k. Bezirksamt? Silz als Gericht wird Nachstellendes bekannt gemacht: Zu Wasserbauzwecken in Huben wurden km Wege gütlicher Vereinbarung mit den respektive Eigenthü- mern folgende Grundflächen für den Bauvereii, um die nachstellenden ämtlich festgestellten Schätzungs- preise eingelöst und zwar: 1. Don Franz Schöpf von Oberastler aus Cat.- Nr. 2723. 91 lH Klsir. um 16 fl. 44 kr. öst W. 2. Bon Franz Nößings Erben in Rnlmbos aus Cat.«Nr. L726 und 2727. 531

lUKlftr. um 202 fl. 3 kr. 3. Von Franz Köfler ebenda aus Cat.-Nr. 2721. 140 lUKlftr. um 5>< fl. kW kr. 4. Von Franz Nößings Erben in Rnhnhof aus Cat.-Nr 27L2. 216 LUKlftr. um 36 fl. 60 kr. 5. Von Franz Köfler aus Cat.-Nr. 2712. 39 lUKlftr. um 16 fl. 3S kr. . 6. Von Cbnstian Nößing in Ruhnkof aus Cat.-Nr. 2710. 46 lUKlftr. um 19 fl- S3 kr. 7. Von Kolletta Götfch von Unierlastlen aus Cat.-Nr. 271 l. 47 ÜZKlstr. um l9 fl- 95 kr. 8. Von Hörer Franz von Gottsgut, nun Maria Hörer verebelichte Holzknecht

aus Cat.-Nr. 2703. 39 LZKlftr. um 35 fl. 73 kr. 9. Von Josef Hörer von Huben aus Cat.-Nr. 2706. 19 lUKlftr. um 7 fl. 73 kr. 1V. Von Franz Nößings Erben in Rnhnhof aus Cat.-Nr. 264». 24 lUKlftr. um 7 fl. 35 kr. I I. Von Franz Köfler ebenda aus Cat.-Nr. 2641. 57 lUKlftr. um 17 fl. 25 kr. 12. Von Maria Götsch in Ruhnbof nun Ober- Astler auS Cat.-Nr. 303. 122 LUKlftr. um 36 fl. 6V kr. 13. Von Franz KuhnS Erben in Huben ausFat.- Nr. 313 und 314- >05 HZKlftr. um 31 fl. 50 kr. 14. Von Josef Schöpf in Ruhnlwf

aus Cat.-Nr. 315 und 316. 133 lUKlftr. um 49 fl. 63 kr. 15. Von Sebastian Kößler in Unlerastle» auS Cat.-Nr. 320. 140 LUKlftr. um 50 fl. 40 kr. 16. Von Nikodem Wilhelm in Huben auS Cat.- Nr. 321 und 322. 134 LUKlftr. um 55 fl. 20 kr. 17. Von Franz Kuprian in Huben aus Cat.-Nr. 875. 50 lUKlftr. um 14 fl. 9 kr. >3. Bon Jgnaz Hörers Erben von Huben aus Cat.-Nr. S74. 170 LZKlftr. um 54 fl. 40 kr. 19. Bon denselben aus Cat.-Nr. 873. 40 lUKlftr. um 11 fl. 33 kr. 20. Von Leander Kühn von Huben aus Cat

. 19 lH«lftr. um 13 fl. 42 kr. 40. Vou Josef Schöpfs Erben aas Cat.-Nr. 1378 17 lUKlftr. um 12 fl. 13 kr. S84 41. Von Johann und Maria Sturm auS Cat.-Nr. 1380. 11 lUKlftr. um 3 fl. 28 kr. 42. Aon Johann Schöpf auS Cat.-Nr. 1384. 13 LUKlftr. um 9 fl 6g kr. 43. Von Kühn Dominika aus Cat.-Nr. 1335. 10 LUKlftr. um 7 fl. 46 kr. 44. Von Elisabeth Scheiber aus Cat.-Nr »419. 302 LZKlstr. um 302 fl. 83 kr. 45. Von Änna Weiß ans Cat.-Nr. 1420. l49 lUKlftr. um 149 fl. 83 kr. 46. Von Anton Weiß aus Cat.-Nr. 1421. l03

7
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/23_11_1850/BTV_1850_11_23_6_object_2976329.png
Pagina 6 di 6
Data: 23.11.1850
Descrizione fisica: 6
»«t» s tzvlkt s?r. llS zur Einberufung unbekannter gesetzlicher Erben. Vcn dem k. k. Bezirksgerichte zu Lieni werten tie ge schlichen Erben der am !5. Februar I35U verstcrtenen Elisabeth Brunner, verehelichten Waltnlg zu Görtfchach, auf- gefcrderl, hinnen einem Jahr», von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei tie fern Bezirlsgeeichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ibre Erbserklärung anzubringen, wi drigen« lie Verlassenschaft mit jenen, tie

sich erbserllärt haben, «erhantelt unt ihnen eingeantwortet, ter nicht an- getretene Theil der Verlassenschast aber» oder Irinn sich Niemand erbseiklär» bälte, tie ganze Verlasienschase vom Staate als erblos eingezcgen würte, und den sich allfällig später mellenten Erben ihre Erbansxrüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erlo schen wären. kienz, den 3. August 1350. Enneinoser, Bezirksrichter. Zimmennann, ?l»-lultant 2 Edikt. Nr. S65 Vcm l. k. Landesgtlichle zu Bozen wird bekannt

ge macht, es sei Franz Gasser, gewesener LanteSschützen- Hauptmann, dahier ain 29. Juni d. IS. mit Rücklassung einer eigenhändig geschriebenen letztwilligen Ancrdnung sein 4. Oktober 1847, wcrin er im Absatz VIII sein.n gesetz lichen Erben väterlicher und mütterlicher Seite zusammen 3000 fl. R.W. bestimmte, versterben. Es werten nun diese gesetzlichen Erben aufgefordert, binnen e I n e in I a h r e, von heute an gerechnet, sich bei diesem k. I. Landesgerichte unter Ausweisung ihres gesetzlichen

Erbrechtes zu melden, iritrigenfalls die Verlassenschast mit dem testamentarischen Universalerben verhandelt, und demselben nach Maßgabe des Testamentes und des Gesetzes eingeantwcrtet werden würde. Bozen, den 16. August I3S0. Der Präsident! Dr. Anton ».Hofer. 0r. -. Reinisch, k. k. L.G.Rath. 2 Edikt Nr. IZ7S zur Einberufung unbekannter gesetzlicher Erben. Vom k. k. Bezirksgerichte Mieders werden die gesetz lichen Erben der am 9. Juni 1350zuTelfes mit Rücklaf- fung einer letztwilligen Anordnung, letigen

erbserklärt hätte, tie ganze Verlassenschaft vcm Staate als erblcs eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Ansprüche nur so lange vor behalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Mieders, am 20. August 1350. Kastner, Bezirksrichter. 2 Edikt. Nr'. 355 ^ Vcn dem k. k. Bezirksgericht/ Eterzing werden die ge setzlichen Erben der Anna Faißtmantel, welche am >3. August d. Js. mit Rücklanung eines Vermögens vcn beiläufig 1200 fl. R.W. und eines mündlichen

8
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1867/24_05_1867/BTV_1867_05_24_6_object_3039141.png
Pagina 6 di 6
Data: 24.05.1867
Descrizione fisica: 6
Kouvokationen. ! Edikt. Nr. 1424 vom k. k. Bezirksamte^ Silz als Gericht wird Nachstellendes bekannt gemacht: Zu Wasserbauzwecken in Huben wurden im Wege gütlicher Vereinbarung mit den respektive Eigriittiü' mern folgende Grundflüchen für den Bauveieia um die nachstehenden ämtlich festgestellten Schätzungs- preise eingelöst und zwar: 1. Von Franz Schöpf von Oberastler aus Cat.- Nr. 2728. 9»lH Klfir. um 16 fl. 44 kr. öst W. 2. Bon Franz Nößings Erben in Nnknlwf aus Cat.-Nr. 2726 und 2727. 53t

LZKlftr. um S02 fl. 3 kr. 3. Aou Franz Küster ebenda aus Cat.-Nr. 272t. 140 LZKlftr. um 58 fl. 80 kr. 4. Von Franz Nößings Erben iu Ruhuhof aus Cat.-Nr. 27L2. 216 LZKlftr. um 86 fl. 60 kr. 5. Bon Franz Köfler a>«S Cat.-Nr. 27 l 2. 39 LZKlftr. um 16 fl. 33 kr. 6. Von Christian Nößing in Nuhuhof aus Cat.'Nr. 2710. 46 LZKlftr. um 19 fl. 53 kr. 7. Von Kolletta Götsch von Unterlastlen aus Cat..Nr. 2711. 47 LZKlftr. um l9 fl. 95 kr. 8. Von Hörer Franz von Gottsgut, nun Maria Hörer verehelichte Holzknecht

aus Cat.-Nr. 2703. 89 LZKlftr. um 35 fl. 73 kr. 9. Von Josef Hörer von Huben aus Cat. Nr. 2706. 19 lUKlstr. um 7 fl. 73 kr. 10. Von Franz Nößings Erben in Ruhnhof aus Cat.-Nr. 2640. 24 LZKlftr. um 7 fl. 35 kr. 11. Von Franz Köfler ebenda ans Cat.-Nr. L641. 57 lUKlftr. um 17 fl. 25 kr. 12. Von Maria Götsch in Ruhnbof nun Ober- Astler aus Cat.-Nr. 303. 122 LZKlftr. «m 3K fl. 60 kr. 43. Von Franz KuhnS Erben in Huben aus Cat.- Nr. 313 und 314. '05 LZKlftr. um 31 fl. 50 kr. 14. Von Josef Schöpf in Nuhnhof

aus Cat.-Nr. 815 und 316. 138 LZKlftr. um 49 fl. 68 kr. 15. Von Sebastian Kößler in Unterastlen au6 Cat.'Nr. 320. 140 LZKlftr. um 50 fl. 40 kr. 16. Von Nikodem Wilhelm in Huben aus Cat.- Nr. 321 und 822. 134 LZKlftr. um 55 fl. 20 kr. 17. Von Franz Kuprian in Huben au6 Cot.-Nr. 375. 50 LZKlftr. um 14 fl. 9 kr. >8. Von Jgnaz Hörers Erben von Huben ans Cat.-Nr. 874. 170 LZKlftr. um 54 fl. 40 kr. 19. Von denselben ans Cat.-Nr. d73. -40 LZKlftr. um 11 fl. 38 kr. 20. Von Leander Kühn von Huben aus Cat

-»77. 19 LZKlftr. um 13 fl. 42 kr. 4>». Von Josef Schöpfs Erben a. s Cat.^Nr- 1378 17 LZKlftr. um 12 fl. 13 kr. SNS 41. Bon Johann und Maria Sturm ans Cat.-Nr. 1330. 11 LZKlftr. um 8 fl. 23 kr. 42. Von Johann Schöpf auS Cat.-Nr. 1384. 13 LIKlstr. um 9 fl. 63 kr. 43. Bon Kühn Domtnika aus Cat.-Nr. 1385. 10 LZKlftr. um 7 fl. 46 kr. 44. Von Elisabeth Scheiber aus Cal.-Nr >419. 302 LZKlftr. um 302 fl. 33 kr. 45. Von Anna Weiß auS Cat.-Nr. 1420. 149 LZKlftr. um 149 fl. 83 kr. 46. Von klnto» Weiß aus Cat^-Nr. 1421

9
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1856/01_07_1856/BTV_1856_07_01_6_object_2997504.png
Pagina 6 di 6
Data: 01.07.1856
Descrizione fisica: 6
: 1. Moser Andrä mittelst des Grabens, 2. Barchetti Elias, 3. Jakob Palaoro's Erben, 4. Baldo Johann. Wird ganz okknpirt. Acker und Wiesfeld mit Weinbau und Murrbäumen, die untere Thälung gen , Kat.-Z. 73, von >7028 Klftr. Hievou die Hälfte. Gränzen: 1. Jakob Palaoro's Erben, 2. Elias Barchetti, Johann Prader und andere. Acker und Wiesfeld mit Weinbau und Murrbänmen, die nutere Thälung gen., Kat.-Z. 73, von 17028 Klftr. Hievon die Hälfte. Gränzen: l. der Weg, Lednhard Tomedi und Jakob Palaoro's Erben

, 2. Anna Zonta, 3. Agatha Mik's Erben, 4. der Gemeindeweg. Acker und Wiesfeld mit Weinban und Murrbäumen, die obere Thal und der Koben-Ahl gen.^ Kat.-Z. 36 und 43, Gränze«: 1. Volkan's Erben nnd Kreszenz Benoni, 2. der Weg, 3. der Bran- zollerbach, 4. Johauu v. Ferrari uud der Besitzer, von 13328 Klftr. Acker und Wiese, die Ochsenwiese gen., Kat.-Z. 149, Gränzen: 1. Anton Chelodi und Kreszenz Benoni, 2. Simon Beuoui und Salvator Nardoni, 3. Salvator Nardoni, 4. derselbe und Anton Chelodi, von 5523

Klftr. Acker-mit Weinbau und Mnrrbänmeu nnd zum Theile Moosgruud, Kat.-Z. 12, Gränzen: 1. Auton v. Ferrari, Anton Chelodi und Franz v. Ferrari, 2. derselbe und der Branzollcrbach, 3. Simon Beuoui, 4. der Leifererbach uud Anton v. Ferrari, von 7651 Klftr. Wiese, die obere Ahliviese nnd Ochsenwiese gen., Kat.-Z. 176 uud 201, Gränzen: 1. Nikolaus Seebacher und Volkan's Erben, 2. Franz v. Ferraris 3. derselbe und Nardon Salvator, 4. derselbe und Anton v. Ferrari. . Wiese, das Leudstückl gen., Kat

.-Z. 156, Gränzen: 1. Sporuberger, nun Zallinger, Nikolaus Seebacher und Anton Chelodi, 2. Salvator Nardoni, 3. der Leifererbach, 4. der Lendweg, von l96l Klftr. Wiese mit Weinbau, Kat.-Z. 91, Gränzen: I. Leifererbach, 2. derselbe und Maria Battisti, 3. Anton v. Ferrari, 4. der Lendweg. Acker mit Weinbau, Kat.-Z. 126, Gränzen: 1. der Leifererbach, 2. der Lendweg, 3. der Abzugs graben, 4. Peter Mik's Erben, von 3200 Klftr. . Acker und Wiesfeld mit Weinban in der Au, Kat.-Z. 28, Gränzen

: I. der Leifererbach, 2. Anton Palaoro, 3. der Abzugsgraben, 4. die Gemeinde Leifers» von 3200 Klftr. Acker und Moosgruud, Kat.-Z. 130, Gränzen: 1. der Abzugsgraben, 2. Simon Vanzo, 3. der Lendweg, 4. Leiserer Gründe, von 1600 Klftr. Neu zu okknpirende Grundstücke: Wiese mit Weinbau, das Gartl nnd Kobesgartl gen., Kat.-Z. 47 uud 44, Gränzen: 1. Prader Jakob nnd Salvator Nardoni', 2. der Gemeindeweg, 3. simon Benoni, 4. Volkans Erben, von 6105 Klftr. Acker nnd Wiesfeld mit Weinbau, Reißuer gen. Kat.-Z. 45, Gränzen

10
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1928/21_06_1928/VBS_1928_06_21_7_object_3124762.png
Pagina 7 di 12
Data: 21.06.1928
Descrizione fisica: 12
die Regeln der gesetzlichen Erbfolge: 1. Wenn der Erblasser nur eheliche Kinder hinterläßt, erben sie die gange Erbschaft. Uneheliche Kinder einer Mutter sind ihren ehelichen gleichgejetzt. von chrem Vater erben Eheliche Kinder nichts. Ist aber neben den KiNldem noch «in Ehegatte am Loben geblieben, erbt er ein Viertel des ganzen Nachlasses, die übrigen drei Viertel erben die noch nicht ausgestatteten und abgefunbenen Kinder zu gleichen Teilen unb ist eines von diesen nicht mehr am Leben, so treten

dessen Nachkommen an seine Stelle. 2. Stirbt eine nicht verheiratete Person ohne Hinterlassung von Nachkomme«, so erben sein« Eltern fein ganzes Vermögen zu gleichen Teilen; ist ein Elternteil gestorben, so erben die andere Hälfte die Geschwister des Verstorbenen. War der Erblasser ver heiratet und starb er ohne Kinder, jo erbt sein Ehegatte die ein« Halste des Nachlasse», die andere Hälft« die Eltern oder deren Nachkommen oder die Großeltem des Erb lassers. Falls der verstorbene Ehegatte al» nächste Denvamdte

, nur ist den Ehe gatten vom Gerichte gestattet, getrennt zu leben), dann hat der aus seinem Derschitl- den geschiedene Ehegatte kein gesetzliches Erbrecht. 3. Ist jemand unehelich, kinderlos, ohne Eltern imb Geschwister gestorben, so erben die ganze Erbschaft die Großeltem. wenn diese schon gestorben sind, deren Nach kommen, d. s. die Geschwisterkinder tmb titjib deren Nachkommen. Und zwar wird in diesem Falle di« Erbschaft in zwei gleiche > Teile geteilt, die ein« Hälfte erben di« .Eltem des Vaters und deren

Nachkommen, 'also die Geschwisterkinber von Datersrite her, die mrdere Hälfte bi« Ektem der Mutter und deren Nachkommen, also die Geschwister kinder mütterlicherseits. 4. Sind nun weder Kinder, Ektem, Gwh- «ltem, Geschwisterkinber noch deren Nach kommen vorhanden,' so erben die Urgrvß- Ätem. was wohl zu b«t größten Säten» ! heilen gehört. Weiter reicht das gesetzliche Erbrecht nicht und falls nun ein solcher Mensch stirbt, fällt sekr Nachlaß dem Staate zu. Dies« Erbregeln gelten selbstverständlich

11
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1911/12_05_1911/BTV_1911_05_12_8_object_3042927.png
Pagina 8 di 8
Data: 12.05.1911
Descrizione fisica: 8
. K. k. Kreisgericht Bozen, Abteilung II, am 8. Mai 1911. 29 Dr. Baur. 1 G.-Z. I34>io/14 Edikt zur Einberufung eines Erben, dessen Aufeniyalt unbekannt ist. Von dem k. k. Bezirksgerichte Sterzing wird be kannt gemacht, daß am 31. Dezember 1908 Franz Girtler, zuletzt Mesner und Organist in Brenner, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung ge storben ist. Da dem Gerichte der Aufenthalt des gesetzlichen Erben Herrn Vinzenz Rock unbekannt ist, so wird er aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten

gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlaffenfchaft mit den anderen gesetzlichen Erben und dem für ihn aufgestellten Kurator Herrn Johann Girtler, l. k. Postoberosfizial i. P. in Hall abgehandelt werden würde. K. t. Bezirksgericht Sterzing, Abteilung II, am 1. Mai 1911. 318 Hinterholzer. Konv okationen. Edikt G.-Z. is 7/11 13 zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben und der Verlassenschaftsgläubiger. Vom k. k. Bezirksgerichte

«: ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksgericht Meran, Abteilung III, am 2. Mai 191 I. 252 M a g n a g o. Gefch.-Zl. 239/11 Aufforderung 3 an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger eines Ausländers. Am 25. April 1911 ist der nach Budapest zuständige ungarische Staatsbürger Stefan von Szalay in Obermais bei Meran, woselbst er seinen ordentlichen Wohnsitz hatte, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Gemäß ss 137, 138 kais. Pat. v. 9. August 1854 R.-G.-Bl. 298, werden alle Erben

, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, die österreichische Staatsbürger oder Hier lands sich aufhaltende Fremde sind, aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß längstens bis iv. Juni 1911 beim gefertigten Gerichte anzumelden, widrigens der Nachlaß ohne Rücksicht auf diese Ansprüche an die ausländische Behörde oder eine von dieser legitimierte Person ausgefolgt werden kann. Zugleich werden gemäß 8 140 kais. Patent vom 9. August 1854, R.-G.-Bl. Nr. 208, mit Rücksicht darauf, ^daß die Hierlands befindlichen Erben

um die Vornahme der Verlassenschaftsabhandlung durch die österreichische Gerichtsbehörde angesucht haben, die all fälligen auswärtigen Erben und Vermächtnisnehmer aufgefordert, ihre Ansprüche in der gleichen Frist an zumelden und bekannt zu geben, daß sie die Abtretung an die ausländische Behörde verlangen, widrigens, wenn letztere nicht selbst die Abtretung verlangt, die Abhandlung Hierlands und zwar mit den sich meldenden Erben allein gepflogen würde- K. k. Bezirksgericht Meran, Abteilung III, am 4. Mai

12
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/15_02_1860/BTV_1860_02_15_6_object_3011806.png
Pagina 6 di 6
Data: 15.02.1860
Descrizione fisica: 6
zu beiiehiucn. K. K. Bezirksamt Neumarkt am 10. Februar 1860. Ncggla. 1 Edikt. Nr. S339 Vom k. k. Bezirksamt? Kollern als Gericht wird hiemit bekannt gemacht, daß in dcr Erekutionsfachc der Franz Taver Dncrur'schen Erben, durch vr. v. Pojch, wider Jakob Soanett ;u Kurtatsch, wegen einer Forde.uiig von 175 fl. Oestcrr. W: und A» hang die Feilblethnng dcr dem Schuldner gehörigen Realitäten: Kat.»Nr. 583'/, Ackcr Wein- nnd Wiesfeld in der Nigl Milla von 20 Srarland, im Schätzungswenhe von 2S00 fl. Oesterr

, 2. an das Ber- A8S0 tische Benefizltlm, 3. Hafners Erben, 4. die Be bausung des v. Hafner, Ausrussprcis 3062 fl. Oesterr. W. v. ein uii't Kat.,Nr. 74 bezeichnetes Grundstück, der Mohre genannt, von 3000 Klafter, gränzend 1. an Benoni's Erben, S. die Gebrüder v. Ferrari, 3. den Gießen, 4. Agatha Mick,» Ansrufrpreis . 1560 fl. Oesterr. W. ch ein Stück Wiesmahd, das Stimpfl genannt, Kat.-Nr. 35 von 707 Klaftern, gränzend t. und 2. an das Britische Beuefizmin, 3. Tvmedts Erben, 4. Ficker und Pcter Mick Erben

, - Auerusspreis 615 fl. 9 kr. Oesterr. W. e. ein mit Kat.-Nr. 39 bezeichnetes Stück M00S, der Kranttheiler genannt, vo» 1764 Klafter, grän zend 1. an die Landstraße.. 2. Bertische Benefizium, Z. Mül lgraben und 4. Benonis Erben, Ansrnfspreis 635 fl. 4 kr. Oestcrr. W. k. 'ein mit Kat.-Nr. 40 bezeichnetes Stück Acker feld von 864 Klaster, gränzend 1. an den Gießen, 2. die von Hafner'fchen Erben, 3. den gemeinen Weg und 4. die Zollrcalrtäten, Ausrufspreis 355 fl. 68 kr. Oestern W. F. ein mit Kat

, grän zend 1. an din Gießen, 2. Benoni's Erben, 3. die Etsch. 4. Michael Prader, . Ausrufsprcis 2021 fl. Oesterr. W. k. ein von dcr Gemeinde Branzoll in, Jahre. 1326 zugetheilter Waldthciler von 4000 Klafter, gränzend I. an die Gemeinde Aldein, 2. Prandani, 3. Ferrari, 4. Benonis Erben, Ausrufspreis - 175 fl. Oestcrr. W. jedoch fofenie solche zusammen gehören, als unge trennten Kompler a m 23. April und nöthigen Falls 7. M ai d. I. jedesmal um 2 Uhr Na ch m ittagö in dieser Amtskanzlei

13
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1840/21_05_1840/BTV_1840_05_21_13_object_2932897.png
Pagina 13 di 24
Data: 21.05.1840
Descrizione fisica: 24
. 2. I^tto llaiiielli von Trient, 3. die Erben des t^xllovi und Anton Holzer ven LaviS, 4. der Kon- sorlälmeg, dann Peter Franchi und die Gebrüder Majer ii. Ei» Sumpf jenseits der Etsch in der Gegend llolla Kavl. tli Ä. liocclz, ai I>1aAiic>i,i oder i>l.i I^,r>,'in'i genannt. An diesem Sumpf- gränzen acl l. und L. der Arzt Dr. /^i- fon5a I'aoli von Welsch,neh; ä,l 3. die Straße, der alte Weg genannt; ^ 4. Anton vsli von 125V Katastral-Klaf- tern, Katastral-Nr. der genannten Gemeinde 239

. ». Ein anderer Sumpf» nei I^ongi sl Ilniiol genannt, reu 1404 Klafter, Katastral-Nr. der genannten Gemeinde an welchem acl l.I^'iigi I^ona zu Lavis, all 2. Anton Rat von Welschmetz, all 4. Johann Postal von Kavl.> L. Koccv gränzen. >>. Ein detto in derselben Gegend, >it-i liöngi allli all^a- ie»l! genannt, von 582 Klafter, Katastral-Nr. 242, an wel chem -itl I. die Straße, all 2. die Erben Corel, acl 3. und 4. Karl Lanzinger von Lavis gränzen. Für alle oben von Litt. a. bis inklusive i>. bezeichneten Rea- litätcn

, ve„ S722 Klafter, in der Gegend von I'i czssa»c>, alle Scarciolc- genannt, Katastral-Nr. wie oben Litt. c>, an wel chem all l. die Erben deS Anton Loner von^avc.-» acl 2. Jo hann Cescon und die Erben von Johann Marchi, all 3. die nämlichen Erben und Johann Eallovi, all 4- HerrPräsident Dr.Bartoloineo Berti anaränze» ; nm den Anoriifsprcis von 1300 fl. 2S. W. (5. M. . 4. Ein Acker- und Grasgrund mit Weinreben und Maul beerbäumen besetzt, von 35,79 Klafter, in der Gegend von St. Michael, all» lianal

an das Benefizinm poli zn Pl-Sssaiin, welches bei der Ausmittelung des AuS- russpreiseS berücksichtiget worden ist, und folglich von dem .Vestbiether übernommen werden muß. 11. lll. Theil von 1456 Klaftep, bestehend wie der l. und ll. Zlngränzer sind ocl 1. und der IV. und V. Theil, acl 2. der Xll. Theil und die Erben des (üarlo ä.l>- «li-t-is, acl 3. der II. Theil, ad 4. Hr.^von SchuldhauS; um den ?lusrussprei6 von 776 fl. W. W. (5. M. 12. Der IV. Theil von 1312 Klaster, bestehend wie die drei ersten

l. I>liclil-le I^aillczl, acl 2. die Erben deS I^vniialilo liarliasovi, ail 3. der VIII. Theil, ail 4. 6iil5kZl'i>l! Liovilltiiii; uin den Ausrussprcis von 464 fi. W. W. (f. M. 15. Der VIl. Theil, bestehend in Wiesen mit Weinreben von 986 Klafter. Dessen Angränzer sind acl 1. der gemein- schastliche Nand, acl 2. die Straße, all 3. ein Theil dersel ben Straße und theiiweise der VIII. Theil, ail 4. die Erben deslil.>oiial-tlo Larliasovi; um den AnSrnfSprcis von 52V fi. W. W. E. M. 16. Der Vlll.Theil

14
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1874/11_07_1874/BTV_1874_07_11_12_object_2859398.png
Pagina 12 di 12
Data: 11.07.1874
Descrizione fisica: 12
. DieS wird dem Josef Gilg mit der Weisung kund gemacht, daß er dem bestellten Vertreter seine Behelfe mittheile, oder dem Gerichte einen andern Sachwalter namhaft mache, falls er nicht persönlich bei der Tag fatzung erscheinen will. K. K. Bezirksgericht Lana am 2. Juli 1S74. F387 Der k. k. Bezirksrichter: Wallnöfer. 2 Erbenvorrufungs-Edikt. Nr. 1302 Von dem k. k. Bezirksgerichte Imst werden die ge setzlichen Erben deS den 12. Mai 1874 verstorbenen Roman Kößler, Bauersmann von Arzl, Bez.-Gericht Imst aufgefordert

, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Ge richte zu meloen, und unter Ausweisung ihreö gesetz lichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, wi drigen? die Verlassenschaft mit jenen, die sich erböerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und ven sich allfällig später meldenden Erben

ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Imst den 20. Juni 1874. F. 436 Speckbacher. 2 Erbenvorrnfungs-Edikt. Nr. 2813 Der am 22. Mai 1874 in Reutte verstorbene Schlosserincister Josef Anton Kerle hat in seinem schrift- lichen Testamente vom 6. Februar 1870 die gesetzlichen Erben seiner verstorbenen Mutter Jvsefa Hechenberger als Erben seines Nachlasses und die gesetzlichen Erben seines Vaters Johann Georg Kerle mit einem Legate bedacht

. ES werden, da diese Erben und Legatare dem ge fertigten Gerichte unbekannnt sind, aufgefordert binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem k. k. Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihreS gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschast Lizitatwnen. mit jenen, die sich erbSerklärt Habens verhandelt, und ihnen cingeantwortet, der nicht angelreiene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erb«erklärt hätte, die ganze

Verlassenschast vom Staate al« erblo« eingezogen würde, nnv den sich allfällig später melden den Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bliebe», bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. BezirkS-Gericht Reutte am 19. Juni 1374. S. 444 Der VezirkSrichter: v. Aigner. 3 Edikt. N^llio Von dem k. k. Bezirksgerichte Imst wird bekann gemacht, «S sei am 20. Jänner 1874 Magdalena Grutsch von JerzenS, gewesene Dienstmagd in Imst, ohne Hinter lassung einer letztwilligen Anordnung gestorben

15
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1867/01_02_1867/BTV_1867_02_01_8_object_3037869.png
Pagina 8 di 8
Data: 01.02.1867
Descrizione fisica: 8
. Kon vokatiou en. 1 ErbenvorrufUttgs'Edikt. Nr. ZSl Von dem k. k. Bezirksgericht Meran werden die gesetzlichen Erben der den 27. Juni v. IS. verstor- denen Anna Jnnerhofer, lediger Private von Meran, aufgefordert, binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigeus die Verlassenschast mit jenen, dke sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeant- wortet

. der nicht angetretene Tbeil der Verlassen, schast aber, oder wenn sich Niemand erbserkiärt hätte, die gan;e Verlassenschaft vom Staate als erb» los eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden ' Erben ihre Srbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht Meran den 26. Jänner 1367. Sattler. 1 D v I r r 0. Nr. 655 I/I. K. ?retura urdana, in l'rvnto. I^i 29 ^Zosto 1L66 mori intestata, e soazia, 6is- eLnäsoti in l'rento Rosiua Veäova

Werlberger, ledige Inwohnerin beim Hammerschmiede in Wörgl, mit Hinterlassung einer letztwilligen An ordnung gestorben, in welcher sie ihre Verwandten mütterlicherseits alS Erben eittsttzie. Zu diesen Erben gehört auch die Nachkommen schaft deS Jakob Bockstaller von Stegen zu Namsau aus seiner Ehe mit Anna Hkezinger, Besitzerin deS ZiehbrunnhäuslS in Ktrchbkchl. Da dem Gerichte Leben und Aufenthalt dieser, dann der gesetzlichen Erben von Vatersseite der Erb, lasserin unbekannt

die Verlassenschast mit den sich meldenden Erben, und den für sie in der Person des Johann Zöggeler jun. Mittelberger in HSfltng aus- gestellten Kurator abgehandelt werden würde. Meran am 13. November 1S6S. Der k. k. Bezirksvorstand: Sattler. 2 Edikt. Nr. K147 Vom k. k. KreiSgerichte Bozen wird hlemlt bekannt gemacht, daß sich eine von Taglöhner Jakob Planck von Vozen auf dem daigen Bahnhofe gestohlene Winde, deren Eigenthümer nicht ausgeforscht werden konnte, in dicSgerichtlicher Verwahrung befinde

- Regiments-Gerichte wird bekannt gemacht, daß der diesseitige Veteran Unterjäger Aloks Maurer aus Rattenberg, 33 Jahre alt, am 24. Juni 1366 in der «Schlacht von Eustozza, ohne Hinterlassung einer letzt» willigen Anordnung gefallen ist. Dessen Nachlaß beträgt 1200 fl. öst. W. Da dem Gericht? der Aufenthalt einiger der nament lich bekannten Erben unbekannt ist, so werden alle dieje n'g-n, welche als gesetzliche Erben, wie auch diejenigen, welche als Gläubiger auf obige Verlassen schast einen Anspruch

16
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1835/26_01_1835/BTV_1835_01_26_18_object_2914834.png
Pagina 18 di 19
Data: 26.01.1835
Descrizione fisica: 19
, Behausung, 641. Ritterische Erben, Dr. Joseph, Grundstücke, 574, 575. Saltuari Johann und Magdalena., Hos, 523.—Sauer wein Anton und seiner zwei Kinder, Realität, 606; Grundstück, 636- — Schenk Anna, Wiesen, 523; Widerrufung dieser Versteigerung, 533. — Schroll Maria, Realität, 665. — Schwab Joseph, Anwesen 541. Verkauf einer Bortenwirkergerechtsame sammt Haus in Kusstein» 547; deS in Konkurs gesallenenGuteS Furth sammt Zurealitäten, von Seite deS Landgerichts Kitz bühel, 547; einer schönen und bequemen

und Kran zach zuständigen Weg, und Bruckenmauthen, 653. Weller Karl, Realitäten» 665. — Wenter Ursula, Reali täten, 666. Zimmermann Johann, Realitäten» 515. Vorladungen. Bründlinger Georg, Verlassenschaftsgläubiger, 543. Ebner Anton, Erben, 529. Fieg Martin, Verlassenschaftsgläubiger, 555. — Fran- zelin Anna, Erben, 591. Gasser Joseph, Erben, 502. — Gaßer Katharina, Ver, lqssenfchastsgläubiger, 555. — Glöggl Georg, oder dessen Descendenz, 619. — Grass Franz Jsidor v. Verlassenschaftsgläubiger, 667

. Hainz Jngenuin, 690. — Hainz Sibilla, Erben, 69V. — Hämmerle Franz Anton» Verlassenschaftsgläubiger, 591. — Hasler Karl» 543. — Huber Mathias, Gläu biger, 649. Juen Nothburg, >Verlassenschaftsgläubiger, 632. Klara Peter, 619. — Korin Maria, Erben, 632. Landauer Joseph, Verlassenschaftsgläubiger, 534. —Leit- geb Johann, oder dessen Descendenz» 619. — Lude scher Georg, Verlassenschaftsgläubiger, 653. Mail Jsidor, 674. — Mayr Anton, Gläubiger, 547. — Meitinger Joseph v.» Verlassenschaftsgläubiger, 690

; Rattenberg, Taufers, Passeyr, Welsberg und Bregenzerwald, 573; Kitzbü- hel. Buchenstein, Nauders und Telfs, 592; Landeck, Kastelruth, Lana und Schwatz, 593; Hall, 594; Win- difchmatrei. 607; Jschgl, 603. — Most Johann und Joseph, Erben, 539. — Müller Johann Joseph, 690. Nagele Johann, Erben, 619. Peer Johann und Elisabeth, 591. — Plattner Johann» 634. — Post Franz, 667. Reinalter Franz, 674. — Reyer Georg, Verlassenschafts gläubiger ,633. ' Sailer Stephan, 632. — Schirmer Franz, 575. -— Schlögl Johann

, 619. — Schwarzmann Maria Ka tharina, 515. — Spörr Georg, Verlassenschaftsgläu biger, 575. — Steiner Katharina, Verlassenschafts gläubiger, 690. — Stiller Mathias, Verlassenschafts gläubiger , 503. Vorladung des Eigenthümers eines über 100 fl. R. W.. auf dem Wege von Fügen nach Kapfing gefundenen Geldbetrages, 547. Wasl Franz Anton, 653. — Wiedenhofer Simon oder dessen Nachkommen, 555. Zugg Maria Katharina, Erben, 569.

17
Giornali e riviste
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1931/27_04_1931/DOL_1931_04_27_5_object_1143788.png
Pagina 5 di 8
Data: 27.04.1931
Descrizione fisica: 8
des Departements, der franzö sische Großgrundbesitzer und Millionär Treste, der vielleicht der größte und hartnäckigste Geizhals der Welt war. Die Aerzte stellten bei der Untersuchung fest, daß der Mann an Entkräftung gestorben war, da er sich trotz seines ungeheuren Reichtums an Geld- und Land- sowie Häuserbesitz nicht gönnte, etwas anderes zu essen als Kartoffeln und getrock nete Feigen. Die größte Ueberraschung erleb ten aber feine Erben, als sie das Haus des Millionärs untersuchten, um den Bestand

. Als die Erben in das Schlafziinmer ihres verstorbenen Oheims kamen, sahen sie vor denk Ofen zahl reiche bedruckte Papiere, die teilweise ver brannt waren und von dem alten Krösus offenbar an Stelle von Holz und Kohlen ver wendet worden waren, um das Schlafzimmer zu heizen. In der unordentlichsten Weise waren sie halbverbrannt aus dem Feuerloch mit einem danebenliegenden Eisenstab her ausgeschart worden, wenn das Feuer aus gegangen war um bei der Erzeugung eines neuen Feuers nicht zu stören. Einer der Erben

nahm lachend einen Fetzen Papier auf, um zu sehen, womit der alte Erbonkel sein Zimmer geheizt hatte. Die anderen rieten ihm, das schmutzige Papier liegen zu lassen, da man das Zimmer radikal säubern wollte. Aber dem Erben verschlug vor Staunen die Stimme, als er sah, daß er eine der besten Aktien in der Hand hatte. „Dieses Stück Papier ist mehr wert als 10.000 Frankl' rief er aus, „unser Onkel war anscheinend verrückt und hat mit rNillionenwerken sein Zimmer geheizt.' Nun durchsuchte

man das andere „Heiz material'. Es bestand nur aus den besten Aktien, die zum großen Teil fast völlig durch Feuer vernichtet waren. Zum Glück für die Erben war ein Teil der Wertpapiere noch so weit gerettet, daß ihre Nummern fest gestellt werden konnten. Man räumte nun den Ofen ganz aus und suchte den Schutt ab, wo der verstorbene Millionär im Laufe des letzten Winters die Aschenreste aufgehäuft hatte. Auch hier fand man noch Dutzende von Aktien, zur Hälfte oder zu Dreiviertel ver brannt, da offenbar das starke

Papier, auf dem die Aktien gedruckt sind, in Verbindung mit der Unfähigkeit des alten Mannes, Feuer anzuzünden, einen Teil der Aktien vor völliger Zerstörung bewahrt hatte. Zum Leidwesen der Erben mußten sie aber fest stellen, daß der größte Teil bereits verkohlt war. Von diesen waren nur noch verbrannte Bruchstücke vorhanden, die auf die Art der Aktien nicht mehr schließen ließen. Aufs sorgfältigste wurden die bisher verachteten Papierreste von den Erben in Zusammen arbeit mit einem Bankfachmann

18
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1896/20_06_1896/BTV_1896_06_20_9_object_2963821.png
Pagina 9 di 10
Data: 20.06.1896
Descrizione fisica: 10
Vom k. k. Bezirksgerichte Kitzbühel wird bekannt gemacht, eS sei am 8. August I89S der pensionierte Schmelzmeister Johann Lichmannegger zu Oberwiesen in Fieberbrunn ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Da dem Gerichte der Ausenthalt seines Sohnes und gesetzlichen Erben Josef Lichtmannegger, Buchhalters, unbekannt ist, wird derselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre vom unten angesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Ver

- laffenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für ihn aufgestellten Curator Johann Foidl, Vorn- bichlbauer in Fieberbrunn, abgehandelt werden würde. K. k. Bezirksgericht Kitzbühel am IS. Juni 189«. 292 Der k. k. Bezirksrichter: Schweigl. 1 Edikt. Nr. 1302 Gemäß Z 131 des kais. Patentes vom 9. Angust 1LS4, Nr. 208 R-G.-Bl., wird von Seite des Ge fertigten bekannt gemacht, es sei am 2. Juni ds. Js. hier Romed Lercher, Lohnkutscher, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben

, in welcher er seine Verwandten zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der Aufenthalt des Faustus Lercher, eines Sohnes des Bruders des Vaters des Erblassers, unbekannt ist, so wird derselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbs erklärung anzubringen widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für ihn auf gestellten Curator Herrn Dr. Hans Leiter, Advoeat hier, abgehandelt werden würde. K. k. Bezirksgericht Bruneck am IS. Juni

, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für sie be stellten Curator Johann Rieder hier abgehandelt wer den würde. K. k. st.-d Bezirksgericht Innsbruck am 10. Juni 1396. 204 3 Edikt. Nr. 13S5 Dem Josef Alois Walch von Fließ, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiemit bekannt gegeben, daß Jgnaz Trenkwalder in Landeck gegen ihn und seine Geschwister Elise, Aloisia und Anna Rosa Walch die Klage 6s xraes. s. Juni 18SS auf Zahlung von 27 sl. 30 kr. ö. W. s. A. überreicht

, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung, in welcher er die nach dem Gesetze be rufenen Erben als Erben einsetzte, gestorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt I. der Theres Oberhofer, eheliche Tochter des Josef Oberhoser, verstorbenen Tischler in St. Johann im Ahrenthale, welche in Körnten sich verehelicht haben soll, und 2. der Schwester derselben, Anna Oberhofer, eventuell deren Nachkommen unbekannt ist, so werden dieselben aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten gesetzten Tage

19
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1887/25_10_1887/BTV_1887_10_25_6_object_2921788.png
Pagina 6 di 8
Data: 25.10.1887
Descrizione fisica: 8
dS. IS. HieramtS zu überreichen. K. K. BezirkShauptmannschaft Landeck am ö. Oktober 1887. Für den k. k. BezirkShauptmann: Fürstenwärther. Konvokationen. 3 Erbeu-^onvocations-Edikt. Nr. 886k Vom k. k. Bezirksgerichte Meran wird bekannt ge macht, eS sei zu Obermals am Salzergütl am 17. Aug. 1337 Sebastian Höllri^l, Gutsbesitzer, mit Hinterlassung eines mündlichen Testamentes vom 11. Oktober 1885 verstorben, in welchem derselbe setne gesetzlichen Erben zu Erben seines Nachlasses einsetzte. Nachdem

diese gesetzlichen Erben sowohl ihrer Person als ihrem Aufenthaltsorte nach diesem Gerichte unbe kannt sind, so werden cll- Jene, welche auf diese Erb schaft Anspruch zu machen gedenken, also tnSbesonderS alle jene, welche von den väterlichen Großeltern des Erblassers, Urban Höllrigl und Anna geb. Prantl und von den mütterl. Großeltern desselben Johann Vigil ElSler u. Maria ElSler geb. Götsch abstammen, ausgeformt, ihr Erb recht binnen einem Jahre vom unten angesetzten Tage bet dem mit der Abhandlung

und ihnen eingeanlwortet, der nicht angeiretene Theil derselben aber oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen werden würde. K. K. Bezirksgericht Meran am 29. September 1887. 347 Der k. k. BezirkSrichter: Dr. Hepperger. s Erbenvorrufungs-Edikt. Nr. 1403 Von dem k. k. Bezirksgerichte Fügen werden die ge setzlichen Erben des den 13. April 1687 ver orbenen Simon Mang, Inwohner zu Thunstatt am Hartberge, aufgefordert, binnen einem Jahre von dem unten an gesetzten

Tage an gerechnet, sich bei diesem k. k. Bezirks gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetz lichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, wiorigenS die Verlassenschast mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht ange tretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn stch Niemand erbSerklärt hätte, dle ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich all fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange

vom Tage der dritten Einschaltung dieses Ediktes an gerechnet, bei dieser k. k. Notariats-Kammer anzumelden haben, widrigenS nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksicht auf diese Ansprüche dle Zustimmung zur Rückstellung und erforderlichen Löschung der Kaution ertheilt werden wlrd. Innsbruck, den 9. Oktober 1887. K. K. NotarlatSkammer f. Deutsch-Tirol u. Vorarlberg mit dem Sitze in Innsbruck. Der Präsident: Dr. Knoll. Erben» 2 Borrufungs-Edikt. Nr. io5is Von dem k. k. städt.-del. Bezirksgericht Bozen

20
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1930/26_06_1930/VBS_1930_06_26_7_object_3127211.png
Pagina 7 di 12
Data: 26.06.1930
Descrizione fisica: 12
Berufung mehrerer Erben, also für den Fall, daß der Erblasser kein Testament hinterlassen hat und mehrere gesetzliche Erde (Kinder, Ge schwister. Neffen ufw.) vorhanden sind, der nur ungeteilt einer Person dem An erben. zufallen darf. Der Anerbe war ferners auch insoweit begünstigt, als für den Fall, daß der Erblasser den Uebernahmswert des Hofes nicht bestimmt hat und zwischen den mehreren nach dem bürgerlichen Gesetze berufenen Erben keine Einigung über den Uebernahms- preis erzielt

des ungeteilten Hofes auf den durch das Höfegefetz berufenen Anerben gesichert. Folgen der testamenllofen Erbfolge. Wie anders jetzt, unter der Herrschaft des italienischen bürgerlichen Gesetzesl Stirbt der Hofeigentümer ohne Hinterlassung eines Ulkigen Testamentes, so sind zur Erbfolge seine Kinder oder Enkel, kn Ermangelung dieser die Verwandten in aussteigender Linie und schließlich di« Seitenverwandten bis zum sechsten Grade berufen. Mehrere gleich nahe Verwandte erben den ganzen Nachlaß

, also auch den Bauernhof des Erblassers zu gleichen Teilen. Es ist nun zunächst Sache der Mit erben, z. B. der hinterlassenen Kinder des Erblassers, wie sie sich über die Teilung des Nachlasses auseinandersetzen. Natürlich steht es ihnen frei, die Teilung in der Art vorzu- nemen, daß z. B. der Aolteste den Hof erhält und die Übrigen Geschwister sich mit Geld beträgen, Uebernehmen sonstiger Nachlaß stücke oder mit Ablosungsbeträgen, deren Auszahlung der Hofübernehmer auf sich nimmt und allenfalls auch auf dem Hofe

unter die Erben in natura nicht die Rede sein. In diesem Fall« steht Art. 988 des bürgerlichen Gesetz buches die öffentliche gerichtliche Versteigerung der Hofes und die Teilung des Erlöses unter dte Miterben vor. Da dabei wohl meist sin Auswärtiger den Hof ersteigern wird, bedeutet dies für die Erben Öen Verlust ihrer Heimat. Wenn jedoch alle Miterben großjährig und untereinander einig sind, die öffentKch« ge richtliche Versteigerung p vermeiden, können sie im Einvernehmen festsetzen, daß die Ver steigerung

vor einem Notar stattfindet, ja so gar, daß bei dieser Versteigerung nur die Miterben selbst bieten und ersteigern können, so daß der Hof dem meistbietenden Mterben um den Zuschlagspreis bleibt und die übrigen einen Kopfieil des Preises erhalten. Wenn Minderjährige unter den Erben sind, darf eine solche Versteigerung unter Ausschluß fremder Dieter nicht stattfinden, begrefflicher- eme, sei es auch nur auf die Erbm allein eingeschränkte Versteigerung vornehmen p Solange das Höferecht galt, brauchte der Bauer

21