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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Pagina 7 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
ID interno: 501857
Inhaltsverzeichnis. Zweiter Hauptteil. Seite Die Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Über etsch, in den deutschen Gemeinden im Nons- und Fleimstal sowie Nachträge zur Ausbreitung des Deutschtums in Welschtirol. Vorwort des Herausgebers HI Vorbemerkung des Verfassers IV Kapitel II. Eppan i § r. Die Anfänge der deutschen Grundherrschaft und Landesgewalt in Eppan i Appianum und die ersten Spuren seiner deutschen Bevölkerung vom 6. bis 9. Jahrhundert S. 1. — Das Vorkommen deutscher

Grund herren, Stifter und Adeliger, und deutscher Ortsnamenformen in Eppan im 12./13. Jahrhundert S. 2f. — Die Grafen von Eppan und ihre Dienstmannen und ihr deutscher Charakter S. 4L — Die Bauern S. 6. —^ Der Anfall der Grafschaft Eppan an die Grafen von Tirol in den Jahren 1253/59 S. 7. — Der Besitz des Hochstiftes und Dom kapitels Trient in Eppan, das Patronat über die Pfarre St, Pauls S. 8. § 2, Orts- und Geschlechternamen in Eppan vom 13, bis 15. Jahrhundert . . 8 Allgemeines

über die geschichtlichen Folgerungen aus der Verteilung der Namen vordeutscher und deutscher Herkunft S. 8. — Zur Be urteilung der lateinischen Namensformen und der absichtlichen La- tinisierung der Namen S. 9. — Die Namensformen für die Haupt orte seit dem 13. Jahrhundert S, rof. — Zusammenstellung der Hof- und Flurnamen romanischer oder sonst vordeutscher Wurzel im Ge biete von Eppan vom 13. bis 15. Jahrhundert S. uff. ■— Ebenso der Hof- und Flurnamen deutscher Wurzel S, 14. — Bergnamen

S. 15. — Die Geschlechternamen in Eppan vom Jahre 1200 bis 1300 S. 16. — Die Geschlechternamen in Eppan vom Jahre 1300 bis 1430 S. 17. —t Adelsgeschlechter und Grundherren in Eppan im 14. Jahr hundert S. 17. — Statistische Zusammenfassung dieser Namens reihen S. 18. -— Gesamtergebnis: Eppans Bevölkerung mindestens schon im 13. Jahrhundert überwiegend, im 14. und 15. Jahrhundert ausschließlich deutsch S. 19. — Die Nonsberger und Oberdeutschen in Eppan S. 20. | 3. Die Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden

für und aus Eppan und ihre weitere Geltung dortselbst 20 Einzelne deutsche Ausdrücke in Urkunden mit Einbegleitung von ,,vulgariter" und „theutonice", deutsche Präpositionen zur Ein fügung von Ortsnamen seit dem Ende des 13. Jahrhunderts S. 21. — Urkunden ganz in deutscher Sprache seit dem Anfang des 14. Jahr hunderts, und zwar Aussteller Adelige in Eppan, die landesfürstliche Kanzlei, das Gericht und die Gemeinde Eppan S. 22f. — Deutsche

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Pagina 36 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
ID interno: 501857
22 Kap, II. Eppan. deutsche Vorwörter (Präpositionen), wie in der Gruebe, von Cleyve, ab Gleit, ouf der Gurlan, an der Plat, zen Loy, auf Cultaur, im Zobel, ge Gater, in der Langvi, ze Mitterweg, in den Raslen, zer (d. h. zu der) Aiche, an der Halde, am Troyen, ab der Cleyf, in der Hauer, von der Eben, von der Rinne u. a. m. 1 ) Man glaubt auf diese Weise förmlich zu hören, wie die Eppaner von damals dem Urkundenschreiber die Lage der frag lichen Grundstücke in ihrer deutschen Mundart angaben

. Eine besonders starke Verwendung deutscher Worte bemerken wir in einem im Jahre 1396 zu Eppan ausgestellten Vermächtnisbrief (Reg. 55), es werden da für eine Reihe täglicher Gebrauchsgegenstände deutsche Bezeichnungen eingesetzt. In einem lateinisch verfaßten Urbar des Klosters Münster (im Vintschgau, jetzt Graubünden) vom Jahre 1394 werden in einem Ab schnitte, der Güter zu Eppan behandelt, verschiedenen lateinischen Be griffsworten die entsprechenden Ausdrücke in deutscher Sprache beige setzt

. 2 ) Das geschah wohl mit Rücksicht auf die Ortslage der Güter, in der eben das Deutsche allgemeine Umgangssprache war. Ebenso ist es zu werten, wenn auf manchen lateinischen, in Eppan geschriebenen Urkunden gleichzeitig rückwärts der Inhalt in deutschen Schlagworten vermerkt wird (s. Reg. 40 u. 74). Die Niederschrift von Urkunden ganz in deutscher Sprache beginnt in Eppan erheblich früher als etwa in Kaltem oder Enn. Das unten Reg. 24 a mitgeteilte Zehent Verzeichnis, das um das Jahr 1300 ganz in deutscher

Sprache verfaßt worden ist, wurde offensichtlich in Eppan selbst geschrieben. 1307 wird auf der Altenburg bei Eppan ein Kaufvertrag zwischen den Herren von Tarantsberg und Starkenberg, deren Stammsitze im Vintschgau und Oberinntal liegen, in Form einer Siegelurkunde in deutscher Sprache verbrieft. 3 ) Der Landesfürst von Tirol stellt für einen in Eppan stammhaften Adeligen (Boimont) im Jahre 1328 eine Urkunde in deutscher Sprache aus, im Jahre 1331 für die gesamte Gemeinde zu Eppan und ebenso

in den Jahren 1407 und 1454, 4 ) Der Bischof von Trient stellt seit Anfang des 15. Jahrhunderts Urkunden, die Güter und Grundbesitzer in Eppan betreffen, in deutscher Sprache 2 ) S. -unten Reg. 9b, 13a, 17, 17b, iSe. 20, 21b, 22a, 23b, 24b, 29b, 31, 32, 35a, 38a, 39, 41, 43, 49, 55. — Bei dem in Reg. 13a genannten ,.Leute" („Leute von Cleyve“) bedeutet Leute einen Personennamen, nicht etwa das deutsche Wort für „homines". a ) Schwitzer, Urbare von Marienberg (Tir. Geschichtsquellen z, 221). Z. B. Inclusum

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¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Pagina 40 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
ID interno: 501857
Kap. II. Eppan. 26 Im Jahre 1518 schloß die Gemeinde Eppan mit dem Pfarrer Jakob de Banisy einen Vergleich, wonach die Gemeinde den bisherigen Gebrauch des Widumstiirmens auf gab und der Pfarrer dafür die Verpflichtung übernahm, einen „gelarten, tauglichen Schulmeyster“ und dessen „Jungmeister" (Hilfslehrer) zu unterhalten sowie einen Grund zum Bau des Schulhauses beizustellen. 1 ) Bidermann I, S. 423 zieht aus dem Um stande, daß Banisy Dalmatiner von Geburt und Domherr zu Trient

war, den Schluß, daß dieser vielleicht damit die Einführung italienischen Unter richts in Eppan bezweckt habe, und bemerkt weiter, daß dies von keiner nachweisbaren Wirkung, nämlich auf die Volkssprache in Eppan, gewesen sei. Diese ganze Vermutung Bidermanns ist völlig unbegründet und über flüssig, Schon jene Ausdrücke „Schulmeister" und „Jungmeister" be lehren uns, daß diese Schule in Eppan genau in derselben Weise einge richtet war wie jene in den benachbarten deutschen Städten, wie in Bozen

. 2 ) Auch in Eppan gab es ,wie eine urkundliche Erwähnung vom Jahre 1578 besagt, einen „deutschen Schulmeister“ für den Elementarunterricht, überdies kommt hier auch ein „lateinischer Schulmeister" vor, der jenem gelehrten Schulmeister von 1518 entsprochen haben dürfte 3 ), dessen Auf gabe darin bestand, die Anfangsgründe der lateinischen Sprache einer Jugend mit deutscher Muttersprache zu lehren, nicht aber etwa Italienisch einer halbwelschen. So wenig sachgemäß Bidermanns Vermutung

dem nach ist, um so begieriger wurde sie von italienischen „Wissenschaftlern" aufgegriffen, um daraus eine Tatsache zu machen, daß damals der Pfarrer von Eppan für seine Gemeinde einen italienischen Lehrer verlangt, oder versucht habe, dort den italienischen Unterricht einzuführen. 4 * * * ) Natür lich sollte damit gesagt sein, daß in Eppan Bedürfnis nach einem solchen Unterricht in der breiten Volksschichte vorhanden, diese also zum min desten halb welsch gewesen sei. Allerdings ist das nicht im leisesten richtig. Eppan

war eine völlig deutsche Gemeinde, die es, abgesehen von den zu- und abziehenden Nonsberger Dienstleuten, immer war und geblieben ist. § 4. Urfeundenbeilagen (Regesten und Texte) zum Abschnitt Eppan, 1) 11 94 Jan. 11. Otto de Piano und seine Frau Adeleita verkaufen dem Odel- ricus zwei dem Hochstifte Trient gehörige Ackerstücke in locis in quibus dicitur Acamiradus und Adtefam, angrenzend an die Besitze der Tellesa gen. Gisla, des Vendrandus, s. Paulus (Kirche St. Pauls), und Petrus Nobele. Geschehen in stupa

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¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Pagina 34 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
ID interno: 501857
schließlich deutsche Namen tragen, deutet eben wieder die deutsche Sprach- und Volkszugehörigkeit der Leute an, die diese Verstärkung der Besied lung und Neurodung bewirkt haben. Gegenüber Kaltem ist hier in Eppan auffallend das fast völlige Feh len von bäuerlichen Zunamen, die unmittelbar aus romanischen Zunamen hervorgegangen sind oder noch ganz die romanische Form haben. Für Kaltem zeigen die Urkunden des früheren und — wenn auch im geringeren Maße — auch des späteren Mittelalters

einen erheblichen Grundbesitz von Nonsberger Leuten ebendort an. Die Urkunden des Eppaner Gebietes lassen eine gleiche Erscheinung für dieses nur im ganz geringen Maße erkennen 1 ), obwohl Eppan von der Mendelstraße nicht viel weiter abliegt als Kaltem. Sonst sind aber engere Beziehungen zwischen dem Nonsberg und Eppan in kultureller und wirtschaftlicher Beziehung festzustellen. Dies zeigt die Teilnahme der Eppaner an der Gebetsverbrüderung von S. Romedio. 2 ) Anläßlich der Grenzstreitigkeiten

zwischen den Gemeinden Eppan und Kaltem sind im Jahre 1411 Kundschaften von Nonsbergen eingezogen worden, die in Eppan wie in Kaltem längere Zeit gewohnt hatten. 3 ) Letztere Tatsache ist mit dem Umstand, daß in Eppaner Ur kunden Nonsberger Leute als Grundbesitzer fast nie genannt werden, nur durch folgende Annahme in Einklang zu bringen: daß nämlich diese Nons berger nur als Dienstboten in Eppan gelebt haben, es aber nicht in dem Ausmaße wie in Kaltem zu selbständigen Wirtschaften gebracht haben. Im Jahre 1479

beklagt sich der damalige Pfarrer von Eppan, Benedikt Funger, beim Landesfürsten, daß das Domkapitel von Trient einen Zehent „ainem Wahren aus Suis genannt der Perzin“ verliehen habe. 4 * ) Diese Ausdrucksweise zeigt, daß man auch damals die Welschen aus dem Sulz- und Nonsberg in Eppan als ein fremdes Element, das von der bodensässigen Bevölkerung dortselbst wohl zu scheiden sei, ansah. Die starke Heranziehung von Dienstboten aus dem Nonsberg nach Eppan wird aber auch für die spätere Zeit bestätigt

. 6 ) Zwar lange nicht in dem Maße wie in Kaltem 6 ), wohl aber bis zu einem gewissen Grade gewahren wir auch in Eppan im 14. und 15. Jahrhundert die Niederlassung aus entfernteren deutschen Ländern, wie Steiermark, Nordbayern (Eich stätt), Franken. 7 ) § 3. Die Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden für und atts Bppan und ihre weitere Geltung dortselbst. Schon die Untersuchung der Orts- und Familiennamen hat uns den Beweis erbracht, daß das Gebiet von Eppan im 13. Jahrhundert vor wiegend

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¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Pagina 20 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
ID interno: 501857
6 Kap. II. Eppan. nannten Stiftern Baumburg, Schäftlarn, Polling, Neustift bei Brixen, Gries (Au) bei Bozen ist auch für Tegernsee und Wüten in Eppan Grundbesitz in älterer Zeit nachzuweisen. 1 ) Nur eine einzige Grundherrschaft ist dort mit stattlicherem Besitz anzugeben, die im romanischen Süden ihren Sitz hatte, nämlich das Domkapitel zu Trient 2 ); aber auch in dieser Körper schaft wird seit der Einsetzung deutscher Bischöfe in Trient, d. i. seit dem ii. Jahrhundert, der Zusammenhang

mit deutschen Geschlechtern jeden falls zugenommen haben. Über die Volkszugehörigkeit der Bauern schaft in Eppan für diese Zeit, dem 12. und beginnenden 13. Jahrhundert, ein Urteil abzugeben, ist beim Mangel an Nachrichten nicht möglich. Im Urbar des Trienter Domkapitels von 1220 fallen allerdings die aus gesprochen romanischen Vornamen seiner Zinspflichtigen zu Eppan auf, wie Minegus, Graciadeus, Mazolinus, Vitalis, Rubeus, Peregrinus. Allein von dieser Angabe einer einzelnen Grundherrschaft

, und zwar der einzigen, die in dem Gebiete als romanisch beeinflußt nachzuweisen ist, kann man noch nicht auf die Volkszugehörigkeit der Bauleute der übrigen deutschen Grundherren oder der gesamten Bauernschaft des Gebietes schließen und diese als vorwiegend romanisch erklären, da ja darüber gar keine posi tiven Angaben vorliegen. 3 ) Vielmehr können die zahlreichen deutschen Flurnamen, die in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts in Eppan auftreten (s. unten S. nf.), doch nur entstanden

sein, wenn auch die Bauernschaft des Gebietes zum überwiegenden Teile deutschsprachig gewesen ist. Aus der Imbreviatur des Bozner Notars Jakob Haas vom Jahre 1237 und zahlreichen notariellen Einzelstücken seit dem Anfang des 13. Jahr hunderts ersehen wir, daß die Leute aus Eppan in Bozen ihre Urkunden schreiben ließen und andererseits Bozner dort in Eppan Güter besaßen. 4 ) Da Bozen bereits um diese Zeit als eine völlig deutsche Siedlung erscheint, ergibt sich auch aus der Tatsache und Möglichkeit dieser Wechsel- b Vgl. oben

S. 2f., ferner unten Reg. 6a u. 33. Den Ploßhof bei Eppan erhielt das Stift Wüten erst im J. 1393 durch Kauf (unten Reg. 27). Planitzing, wo Tegernsee und Wüten ebenfalls Weingüter hatten, liegt nahe der Grenze von Eppan, aber bereits im Ge biete von Kaltem. Über den Besitz von Gries zu Girlan s. unten S. io. — Nachträglich ersehe ich, daß auch das Kloster Ebersberg laut Urk. v. 1302 in Frangart bei Eppan Besitz an Weingütern hatte (Regesta Boica 5, 131), das Kloster Irrsee bei Altenburg und Schreckbichl

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Pagina 18 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
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Segnatura: II A-25.025/2
ID interno: 501857
4 Kap. II. Eppan. an das Domkapitel von Trient durch Bischof Altmann im Jahr 1147 ent hält, wird ersteTe als „plebs loci Eppiani“ bezeichnet 1 ), also zum min desten die deutsche Umlautung im Anlaut übernommen. Die Grafen von Eppan waren vom Hochstift Trient mit der Aus übung der Grafschaftsgewalt im nördlichsten Teil der Grafschaft Trient, wahrscheinlich von Eppan bis einschließlich Ulten, belehnt; ein Zweig des Geschlechtes benannte sich seit etwa 1200 nach seinem Hauptsitze Grafen von Ulten

. 2 ) Neben der Grafschaftsgewalt verfügten diese Grafen von Eppan über einen erheblichen Besitz an Grund und abhängigen Leuten in jenem Gebiete. In den Urkunden, die in Trient in den Jahrzehnten vor und unmittelbar nach 1200 geschrieben worden sind, wird ihr Heimats und Geschlechtsname allerdings meist mit „Pianum“ wiedergegeben, sel tener mit ,,Epan“ oder „Eppan“. 3 ) Hingegen wird letztere Form in Ur kunden der Reichskanzlei 4 ), ferner in solchen, die um jene Zeit zu Bozen, in den Klöstern Sonnenburg

im Pustertal und St. Michael an der Etsch und in Brixen ausgefertigt worden sind, angewendet. 5 ) Aus der Gesamt heit dieser Erwähnungen muß man wohl folgern, daß das Geschlecht der Grafen sich selbst nach der deutschen Namensform „Eppan“ benannt hat. Noch viel eindringlicher beweist die deutsche Stammesart und Sprach- zugehörigkeit dieses Grafengeschlechtes und seines ganzen ritterlichen Gefolges eine Urkunde vom Jahre 1195. Hier wird in Gegenwart des Grafen und seiner. Dienstmannen gesagt

, daß man das Schloß, das er bei Eppan (apud Pianum) erbaut habe, „Altenburg" nenne. Dieser deutsche Name wäre sicher nicht aufgekommen, wenn nicht der Adel wie die Ge meinen der Gegend deutscher Sprache gewesen wären. Die Bezeichnung „Casteilum Vetus“, die sich dafür damals auch findet, kann nur als eine Latinisierung durch Schreiberkunst aufgefaßt werden. 6 ) Auch die Ansitze, nach denen sich die Lehensleute (Vasallen) und Dienstmannen der Grafen von Eppan benennen, und ihre sonstigen Beinamen sind entweder

deutscher Wurzel oder deutscher Formung, die Vornamen alle deutsch. Die Ansitze dieser Ministerialität verteilen sich auf das ganze Gebiet der Grafschaft Eppan i. e. S. von Eppan bis Ulten, einige auch auf das Gebiet links der Etsch zwischen Bozen und Meran, das ist das Gebiet der Graf schaft Bozen, deren Grafen, genannt von Greifenstein, mit den Grafen von Eppan enge verwandt waren; andere auf das Gebiet von Kaltem und jenes der Grafschaft Königsberg (St. Michele und Lavis), die ursprüng- b Abschrift

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Pagina 19 di 363
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Descrizione fisica: XIII, 332 S.
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Anfänge deutscher Grundherrschaft u. Landesgewalt. 5 lieh auch den Grafen von Eppan zugehört hat. 1 ) In der Pfarre Eppan liegen die Adelssitze Altenburg und Morit. In einer Urkunde von 1231, mit der Graf Ulrich von Ulten dem Bischof Gerhard von Trient eine große Anzahl seiner abhängigen Leute übermachte, wird eine Klasse von ihnen unter der Bezeichnung „dianestmanni“ zusammengefaßt. Die urkund liche Verwendung dieses Ausdruckes, die höchst wahrscheinlich die erste in Deutschland

gewesen ist, beweist wiederum und besonders triftig, daß im Kreise der Gefolgschaft der Grafen von Eppan die deutsche Sprache die herrschende war. Manche Urkunden, die im Kreise der Grafen von Eppan und Ulten und ihrer Dienstmannen ausgestellt wurden, so zwei vom Jahre 1210 für das Kloster Au in Oberbayern und eine vom Jahre 1224 für das Kloster Georgenberg bei Schwaz im Inntal 2 ) zeigen den Typus der werdenden deutschen Siegelurkunde im Gegensatz zu dem sonst damals auch im oberen Etschgebiet herrschenden

lombardischen Notars instrumente. 3 ) Solche Erwähnungen eppanischer Ministerialen finden sich z. B. in Tra ditionen an das Stift Schäftlarn von 1160—1200: Gotscalchus, Conradus, Hilte- brandus, Switkerus, Heribrandus ministeriales comitis Friderici de Eppan schenken einen Hof bei Gries (Crispian); Lomes Hainricus de Eppan bestätigt eine Schenkung von Gütern an demselben Orte, die seine Ministerialen Chuonradus de Chellare (Keller oder Gries bei Bozen) und Hartmannus de Kuss an (ebenda) machten und Gebenus

de Morit, Hecelus de Sarntin, Diethero de Ultimis (Ulten) bezeugen. Derselbe Graf de Eppan schenkt einen Hof in Nalles (Nals), Zeugen Heinricus Paier, Odalricus und Herebort Munzel, Egino de Puzan, Hecilo und Ingram de Sarentine, Fridericus de Dosso, Albertus de Beilage, Bertoldus de Gigare u. a. (MB. 8, 414!., 419). Eine Schenkung von Gütern zu Missian bezeugen nach dem Grafen de Eppan dessen miles Hainricus der Barer, Hezel et Chounradus Locus de Eppan, Sigefrid, Ludewich, Heribort hi tres

und Dienstmannen werden noch erwähnt in Urkunden aus den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts, wie unten Reg. 5* u. 6a*, ferner FA. 5, 85 u. 120 und besonders in dem umfangreichen .Verzeichnis der abhängigen Leute, die Graf Ulrich von Ulten um 1231 dem Bischof Gérard von Trient Übermacht hat (Hormayr, Beitr. 2, 339), ferner unten Reg,-7. —- Uber die Lage von Morit bei Eppan s. Ried in ZFerd. 54, 165 ff., über jene des eppanischen Schlosses Grumesperg beim Dorfe Grumes im Val Cembra s. Äusserer ebenda 191

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Pagina 33 di 363
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§ 2. Orts- u. Geschlechternamen vom 13. bis 15. Jahrh. IQ Aus diesen Statistiken spricht folgendes Gesamtergebnis: Bereits im 13. Jahrhundert, in dessen erster Hälfte noch die alten Grafen von Eppan, in der zweiten die Grafen von Tirol die Landesgewalt im Gebiete von Eppan ausübten, ist dieses schon im großen und ganzen dem Deutsch tum gewonnen gewesen. Denn bereits in dieser Zeit erscheinen dort in großer Anzahl Ortsnamen deutscher Wurzel oder solche romanischer Wurzel in deutscher Formung

; für die Familiennamen der Bauern ist schon zu dieser Zeit die Anzahl der Namen deutscher Wurzel weitaus größer als jene der Namen romanischer Wurzel in deutscher Formung. In einer Urkunde von 1302 (Reg. 24b) wird als Grundbesitzer zu Eppan ein „Fried rich Gonazell, Walch aus Nonsberg“ genannt. Die Urkunde wird zwar in Bozen ausgestellt, aber ihre Orts- und Personalangaben beziehen sich durchaus auf Eppan und wurden wohl auch dort erhoben. Es ist daher anzunehmen, daß man diesen vereinzelten Nonsberger auch in Eppan

den „Walch" genannt hat, und das ist nur dann möglich, wenn die große Mehrheit der Bevölkerung in Eppan damals bereits eben nicht welsch, sondern deutsch gewesen ist. 1 ) Dieser mittelbare Beweis zur Bestim mung der deutschen Volksart in Eppan um 1300 ist sehr bemerkenswert. 2 ) Das 14. und 15. Jahrhundert bringt zu diesem Zustande keine wesent lichen (essentiellen und qualitativen) Abänderungen, sondern nur ver hältnismäßige (graduelle und quantitative) Steigerungen. Die Zahl der in dieser Zeit neu

nur zufällig in den mir zu gänglich gewesenen Urkunden früher nicht genannt. Immerhin wird aber dieser Zuwachs an Namen bis zu einem gewissen Grade einem Zuwachs an Siedlern und Anbauland entsprechen. Und daß diese Zuwächse so aus- 1 ) Ein Walch de Corba (Ansitz Korb bei Eppan) wird auch in einer Urkunde vom J. 1270 (unten Reg. 11) genannt. Die Schlußfolgerung ist dieselbe wie hinsichtlich des Walch der Urk. von 1302. 2 ) Im AAAd. 8, 383 stellt Oberzinner auf Grund von sage neun Regesten, die. auf Eppan

, Mesner. Im Rahmen unserer Zusammenstellung verliert diese Behauptung vollends ihren Halt. Laut einer Besprechung in den Studi Trentini 4, 82 (1923) behauptet Battisti in einem Aufsatz im Archivio Veneto Tridentino Bd., der mir augenblicklich nicht zur Einsicht steht, daß zur Zeit Dantes, d. i. um das J. 1300, die Grafschaft Eppan noch romanisch bzw, italienisch gewesen sei. Auch diese Meinung ist nach obigem unhaltbar.

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Pagina 37 di 363
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aus. 1 ) Das Gebiet von Eppan fiel eben wie das ganze Bozner Überetsch und Unterland in den Amtsbereich der deutschen Abteilung der fürst bischöflichen Kanzlei zu Trient 2 .) Weiters kennen wir aus den Jahren 1390, 1414, 1423, 1427, 1433, 1447 und 1452 Urkunden, die ganz in deut scher Sprache abgefaßt sind und Urteile und Kundschaften der Gerichte Altenburg zu Eppan und Hocheppan beinhalten, also das Deutsche als dortige Gerichtssprache bezeugen. 3 ) Auch die weistumsartige Aufzeich nung

über die Pflichten und Dienste der Gerichtsleute von Altenburg, die im Urbar von 1412 enthalten ist, ist hierher zu stellen. 4 ) In jenen Ur kunden sind besonders die Stellen zu beachten, welche ausdrücklich aus „dem Munde“, d. h. nach der natürlichen Rede der Leute, alles einhei mischer Eppan er, wiedergegeben sind. Auch wird in diesen Urkunden es ausdrücklich als ein feststehender Gerichtsbrauch bezeichnet, die Kund schaften und Urteile über Ersuchen der Partei von Gerichtswegen schrift lich auszufertigen

und zu besiegeln. Damit erscheint hier das Durchdringen der deutschen Gerichtsurkunde auch im technischen Sinne voll zogen. Der Landeshauptmann an der Etsch stellt im Jahre 1402 einen Urteilsbrief in einer Klage zwischen Leuten aus Eppan, Adeligen und Bauern, in deutscher Sprache aus, im Jahre 1418 richtet er an den Richter und „die gantz Gemain ze Eppan“ ein Ladeschreiben zu einem Rechtstag zwischen ihr und dem Kloster Neustift (bei Brixen) in deutscher Sprache und ebenso sind die Urteilssprüche

in dieser Sache ausgefertigt. Die Ge meinde Eppan hinwiederum stellt unter ihrem Namen deutsche Ur kunden anläßlich ihres Gebietsstreites mit der Gemeinde Kaltem in den Jahren 1411 und 1431 aus. 5 * ) Adelige oder sonst siegelmäßige Leute, die in Eppan ansässig oder begütert sind, urkunden dortselbst unter Zeugen schaft dort wohnender Leute in deutscher Sprache und unter eigenem Siegel weiters in den Jahren 1348, 1372, 1382, 1399, 1408, 1414, 1428 und 14Z3?) Im Jahre 1405 wird für die St. Martinskirche

zu Girlan ein Urbar in deutscher Sprache angelegt. 7 ) Verträge zwischen oder mit Bauleuten (Bauern) zu Eppan, die in deutscher Sprache niedergeschrieben und durch den dortigen Richter mit seinem Siegel oder durch einen anderen siegelfähigen Mann beglaubigt b S. u. Reg. 59b. Auch andere Trienter Verleihbriefe um den hier genannten Zobel hof zu Eppan aus der Zeit um 1400 waren deutsch geschrieben. (Vgl. Stolz, Die Urkunden fälschungen des Ulrich Kaßler in Veröffentl. d. Ferd. 7. Bd.) 2 ) S. unten S. 142

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Pagina 22 di 363
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8 Kap. II. Eppan, Die Lehensherrlichkeit des Hochstiftes Trient über Eppan hatte schon zu den Zeiten der alten Grafen von Eppan zu deren Gunsten das Wesen einer eigentlichen und tatsächlichen Landesgewalt in diesem Ge biete verloren, noch mehr sank sie zu bloßen Formsache unter den Grafen von Tirol herunter. Schon im 13. Jahrhundert hatte das Hochstift Trient im Gebiete von Eppan direkt nur mehr etliche Güter, die den Umfang einer besseren Grundherrschaft kaum überstiegen, manche Höfe

auch hiervon waren ebenfalls als rechtes Lehen ausgetan. 1 ). Das Domkapitel von Trient, dem die Pfarre St. Pauls in Eppan seit 1147 einverleibt war, hatte dortselbst kaum geringeren Grundbesitz als das Hochstift selbst. 2 ) Das Domkapitel hat als Patron der Pfarre diese seit dem An fang des 14. Jahrhunderts nur solchen Personen verliehen, die aus deut schen Gegenden stammten, also Deutsche waren. 3 ) Die Pfarrer im 13. Jahr hundert sind nur mit den Vornamen bekannt, nur einer von ihnen trägt

eine Herkunftsbezeichnung, und zwar von Gries bei Bozen. Auch der Umstand, daß das Stift Au bei Gries im Jahre 1236 mit dem Domkapitel schön die Übernahme der Pfarre Eppan vereinbart hatte, zeigt die engen Beziehungen zu der schon länger deutschen Seite des Etschtales an. Jene Vereinbarung ist allerdings nicht durchgeführt worden. Doch hat seit dem Jahre 1437 der Landesfürst von Tirol das Patronat über die Pfarre Eppan in Anspruch genommen, was die Ernennung deutscher Priester dortselbst noch mehr sicherte. § 2. Orts

® und Geschledrternamen in Eppan vom 13. bis 15. Jahrhundert. Seit dem Anfang des 13. Jahrhunderts werden in Urkunden eine stattliche Reihe von Eigennamen aus dem Gebiete von Eppan überliefert, Namen von Siedlungen, Weilern und Höfen, von Fluren und Beinamen von Personen und ganzen Geschlechtern. Betrachten wir vorerst diese Namen für die Zeit von rund 1220 bis 1290. Die Urkunden, die für uns in Frage kommen, sind wie die meisten bis spät ins 14. Jahrhundert alle lateinisch geschrieben; aber sie führen

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Pagina 16 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
ID interno: 501857
2 Kap. II. Eppan. Wanderung in das Gebiet von Eppan, wie überhaupt in den nördlichen Teil des Herzogtums Trient, spätestens in die karolingische Epoche ver setzen. Dafür spricht auch der sprachgeschichtliche Befund der deutschen Formen für die Namen der dortigen Hauptorte, insbesondere die Rück ziehung des Tones auf die Stammsilbe in diesen (Eppan, Girlan, Missian); auch die Umlautung des Anlauts A in Appianum zu E in Eppan muß nach sprach geschichtlichen Gesetzen noch vor dem 9. Jahrhundert

er folgt sein. 1 ) Was Battisti gegen diese Schlußfolgerung und gegen die Annahme, daß diese Namen noch in althochdeutscher Zeit ins Deutsche übernommen worden seien, in kaum zutreffender Weise vorgebracht hat, habe ich bereits oben Bd I, S. 50 angeführt. 2 ) Seit dem 9. Jahrhundert schweigt meines Wissens die urkundliche Überlieferung über Eppan für die nächsten drei Jahrhunderte völlig. Was uns aber dann von der Mitte des 12. bis gegen Anfang des 13. Jahr hunderts an Urkunden über Eppan entgegentritt

, zeigt uns an den Per sonen- und Ortsnamen einen sehr fortgeschrittenen Stand der Ver deutschung der Gegend. So erscheinen schon jetzt die deutschen Namens formen für die Hauptorte: Eppan, Girlan und Missian. Die Grund besitzer, die sich nach diesen Orten nennen und daher hier ansässig waren, schenken Güter an deutsche Klöster, ihre Taufnamen klingen gut deutsch, sie waren also jedenfalls Deutsche. Ja, auch einige Siedlungs namen deutscher Wurzel, die zur Heimatsbezeichnung einzelner Personen dienen

, sind bereits unter diesen Erwähnungen. So schenkt um 1135 Herr Oudilrich de Ebpan dem Kloster Baumburg (bei Trostberg in Ober bayern) einen Weinberg, wobei als Zeugen Heribort und Adilpero de Ep pan, Wernher de Screbuhilen (Schreckbichl, ein Weiler östlich Girlan), Gotebolt de Routa (wohl das später genannte Reit oder Langeraut bei Eppan) mitwirken. 3 ) 1166 ist Turingus de Epano Zeuge eines zu Bozen zwischen dem Bischof von Freising und Grafen von Tirol geschlossenen Vertrages. 4 ) Um 1170 erscheint

.“ erschienen ist, sei hier darauf verwiesen. ä ) Battisti führt als Beweis gegen das höhere Alter der Verdeutschung der Ortsnamen Eppan, Girlan, Missian an, daß in deren Endsilben der Vokal „a“ statt „e" wie bei Bozen stehe. Vereinzelt finden wir übrigens in Schriften des 15: Jahrh. anch die Formen „Eppen", „Gürlen", „Gürtein", „Missen“ {unten Reg. 56 Ende, 59a, 59b u. 67; Kap. 3 Reg. 20J. Wenn diese Schreibweise auch nicht durchgedrungen ist, so dürfte sie doch nicht ganz will kürlich sein, sondern eben

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1928
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Pagina 17 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
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Segnatura: II A-25.025/2
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(in Oberbayern) von Swikerus und Oulricus de Eppan zwei Weingärten zu Mess an (Missian), von den Grafen de Eppan Güter bei Nals. 3 ) Lomes Albertus de Eppan schenkt 1163 einen Weinberg, den er zu „Eppan" besaß, an Neustift bei Brixen. 4 ) Alle diese Nachrichten sind in den Traditionsbüchern der betreffen den Stifter überliefert, aber diese Traditionsbücher sind ja dadurch ent standen, daß die einzelnen kurzen Übereignungsakte in einem Buche fort laufend abgeschrieben wurden, diese sind aber vielfach am Orte

des über eigneten Gutes ausgefertigt worden, wenn auch das nicht immer ausdrück lich angegeben ist. 5 ) Mithin darf man annehmen, daß die derart über lieferten Namensformen am Orte des geschenkten Grundbesitzes üblich, dort bodenständig waren, etwa nicht im betreffenden Kloster in Bayern erst willkürlich verdeutscht wurden. Wir besitzen aber auch Aufzeich nungen, die südlich Eppan um die Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden sind und ebenfalls die obigen Namensformen für diese Gegend haben. So widmet laut

der Stiftungsurkunde des Klosters St. Michael an der Etsch (S. Michele nördlich Trient) vom Jahre 1147 demselben der Edle Herrandus durch die Hand des Edlen Erimoldus de Epan Grundbesitz; St. Michael war wie bei der Gründung so auch in der Folgezeit eine aus gesprochen deutsche Anstalt. 6 ) Die Aufzeichnung über die Weihe der Kirche zu Eppan vom Jahre 1131, die allerdings nur mittelbar überliefert ist 7 ), wahrscheinlich in Trient geschrieben wurde, hat die Form „Heppa“; das wäre eine glänzende Bestätigung

, daß der damals für die Pfarrgemeinde ortsübliche Name „Eppan" gelautet hat, also bereits völlig eingedeutscht war, während von einem romanischen Schreiber das stumme Anlaut-H, wie im späteren Italienisch, vorgesetzt worden ist; die Form „Hepan" trifft sich noch einmal später in einer zu Trient hergestellten Urkunden abschrift. 8 ) In der Urkunde, welche die Übertragung der Pfarre Eppan ü MB. g, 551; 10, 34; 1, 363. 2 ) Petz etc., Drei bayer. Traditionsbücher (1880), S. 8. 3 ) MB. 8, 459, 419, 414

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Descrizione fisica: XIII, 332 S.
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36 Kap. II. Eppan. de Tablat schließen mit den Herren Wilhehalmus und Erhardus de Andriano einen Vertrag betreffs Verehlichung der d. Irmegardina, Schwester des Wernher de Boy munt mit Wilhelm von Andrian. (Or. Berg. Not. IStA. II, 197.) 29) 1309 April 23. Eppan. Herr Volvelin Sohn weil. Hestregs von Firmian bekennt, vom Domkapitel Trient im Gebiete von Eppan verschiedene Weingärten und Acker, und zwar an den Orten genannt Cleyf, Supracleyf, Romay, Vorlaut und Mos zu Erbzinsrecht zu besitzen

. Zeugen: Jakob, Vikar der Pfarre Eppan, Odorich von Campo und Magister Amadeus, Wundartzt zu Kaltem. (IStA. Reg. d. Trienter Domkapitels aus Or. Not.) 29a) 1309 April 27. Eppan. Adeleyta Gattin Herands von St. Pauls bekannt ebenso für einen Acker am Orte genannt Dosi. Zeugen: die obigen und Heinrich gen. Cheseler von Eppan. (Wie oben Reg. 29.) 29b) 1312 Juni 5. Meran-, Agnes, Äbtissin des St. Claraklosters bei Meran, tauscht mit Christanus f. q. d. Hailke de Guerlano eine pecia terre in pert. Guerlan

in loco dicto ze Valles gegen zwei pecie in Schreehpuhel in loco dicto ze Santgruob; Anrainer sind: D, Wolflinus ab der Cleyf, Bertholdus de Fonte, Uolricus de. Mu- reyder, d. Wolflinus de. Fuchs de Eppan. (Or. Perg. Not. IStA. Klosterakten D. 258. Auf der Rückseite Vermerk von einer Hand des 14. Jahrh.: „Der brief ist, wie fraw Agnes abetissin hat gewechgset ain stukk ertreich ze Gurlan und zwai stukke achker die gelegen sint ze Schrech- puhel ze Santgruob.") 30) 1317 Mai 30. In Caldario in villa

.) 32) 1320 Juli 4. Super Tysens in villa Brissan. Zeugen: Minigus Petrus de. Stainle, Hainricus de. Rote de s. Paulo in Eppan. Albero de, Zobel de Tysens ver leiht dem Hermannus de Leybencz in Styria (Leibnitz in Steiermark), jetzt Ein wohner aput s. Paulum in Eppan, titulo iuris heredetarii, quod theutunice erbreht dicitur, ein Grundstück in loco de. auf Cultaur. (Or. Perg. Not. IStA. Pb. 1262.) 33) iZ2Z Feb. 25. Gries. Heinrich etz. Graf von Tirol, verleiht dem Ulricus de. Zehener de Gurlano

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¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Descrizione fisica: XIII, 332 S.
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deutsche Sprache dort vorgeherrscht hat. Die Tatsache dieses Zustandes wird auch noch unmittelbar bestätigt durch den Sprachgebrauch der Ur kunden selbst, die in Eppan damals ausgestellt worden sind. So wird in einer Urkunde vom Jahre-1229 und später in sonst lateinischen Texten gesagt ,,in quadam leita" d. h. auf einer Leite 1 ); das deutsche Wort „Leite“ oder Abhang ist also hier nicht als Eigenname für eine bestimmte Örtlichkeit, sondern als allgemeines Begriffswort gebraucht

kein genau sinnentsprechendes lateinisches Wort zu Ge bote stand. Ferner wird in dieser Urkunde von 1241 gesagt, daß man in Eppan „terra prativa“, d. i. bestimmte, besonders gepflegte Wiesen „vul gariter“, d. h. in der Sprache des Volkes „Anger“ nenne. Ähnlich steht in einer Urkunde vom Jahre 1298 (Reg. 22), daß man die „locacio per petualis“ in Eppan „vulgariter erbrecht“ heiße. Wenn in Eppan der Personenname „Bendittensun“ im Jahre 1302 vorkommt (Reg. 24b), so bedeutet dies einen „Sohn des Benedikt

Bewußtsein der Bewohner haftete. 1320 (Reg. 32) wird in einer zu Tisens, aber vor Zeugen aus Eppan ausgestellten Urkunde versichert, daß das Leiherecht eines dort gelegenen Gutes „ins hereditarium theutunice erbrecht“ genannt werde. Damit ist zum erstenmal nach den „Teutisci“ der Ur kunde von 845 das deutsche Sprachbewußtsein für Eppan ausdrücklich betont. Die Anführung von deutschen Rechtsausdrücken in sonst lateinisch abgefaßten Urkunden unter dem Stichworte „vulgariter", d, h. in der Volkssprache

wiederholt sich in Urkunden, die Güter und Personen zu Eppan betreffen, — soweit jene natürlich für mich erreichbar waren — noch im Jahre 1350 (Reg. 40) und 1385 (Reg. 53). Ohne dieses Stichwort werden solche deutsche Ausdrücke in solchen Urkunden von 1297 (Reg. 21b), 1298 (Reg. 23), 1301 (AB. 4, 381), 1375 (Reg. 48), 1380 (Reg. 50) und später (Reg. 57 u. 61) angeführt. Mehrere Urkunden seit 1268 und später verwenden mitten im lateinischen Texte zur Einfügung von Ortsnamen 1 ) Unten Reg. 5a; ähnlich

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Descrizione fisica: XIII, 332 S.
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IO Kap, II. Eppan. noch volle romanische Form derselben Wurzel vorhanden war. Gerade aus dem Gebiete von Eppan haben wir einen schlagenden Beweis für die Tatsache, daß die Schreiber der lateinischen Urkunden deutsche Orts namen schlankweg ins klassische Latein übersetzten. In zwei verschiedenen Urkunden vom Jahre 1237 1 ), die sich aber sicher auf ein und dasselbe Rechtsgeschäft und dieselbe Örtlichkeit bei Eppan beziehen, wird diese, offenbar eine Pferdeweide, einmal „Rosselotti

übernommenen abgeschliffenen Form der betreffenden romanischen Wurzel. So treffen wir in zwei Urkunden vom Jahre 1224 einen Hof zu Eppan das eine Mal mit dem Namen „Sc hi nt“, das andere Mal „Zinte“. 5 ) Die Verdeutschung des romanischen Wortes „cincta“ war also in diesem Falle sicher schon vollzogen, wenn auch in der Urkunde außerdem noch eine naher stehende Form gebraucht wird. Insbesondere für die Namen der Hauptorte halten sieh die latinisierten Formen, wenn jene in lateinischen Texten anzuführen

sind, fast ständig und bis in eine Zeit, da die volle Verdeutschung der Bevölkerung außer Zweifel steht. So erscheint in der Zeit von 1220 bis ins 15. Jahrhundert neben Ep an, Eppan (unten Reg. 2, 4, 5*, 6c, 11, 27; FA. 45, 38) Pianum (Reg. 1, 2, 4, 6), Pyanum (Trid.Urb. S. 79; ZFerd. 33, 172), Apianum (Reg. 7, 8, 12), Epianum, Eppyanum (Reg. 10, 16, 18, 3 T > 33. 34> 37 ff-) - Epianum dürfte eine Neulatinisierung der schon früher gebil deten deutschen Form Eppan darstellen. Die älteste bekannte deutsche

. 43 f-); in b AT. 2, Nr. 689 (S. 342 oben) u. Nr. 909, 2 ) FA. 5, 122 u. 130. S. dazu unten S. 14. Eine Flur „Largvie“, die in Eppan im 13. Jahrh. genannt wird, entspricht wahrscheinlich der später dort genannten Flur „Weite Weg“ (s. unten S, 15); ebenso die Flur „Spinedum" der Flur „Dörnach“ (unten S. 14), vielleicht ist auch in diesem Fall der deutsche Name viel älter und wurde in jenen Urkun den nur latinisiert. a ) Unten Reg. 10 u. 12. 4 ) S. unten Reg. 5*. s ) S. unten S. 14.

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24 Kap. II. Eppan. werden, kennen wir erstmals ans dem Jahre 1408, weiters von 1445 und 1453. 1 ) Insbesondere der letztere Vertrag mit seiner Aufzählung der Fahrnisse in einem Bauernhöfe ist wirtschaftsgeschichtlich und sprachlich sehr beachtenswert. Diese und die bereits erwähnten Gerichtsurkunden ab 1390 zeigen, wie das Urkundenwesen, das im inneren Deutsch-Tirol als ein Zweig der allgemeinen Gerichtspflege sich entwickelt hat und von eigenen Gerichtsschreibern getragen ward

, nun auch vom Überetscher Gebiete Besitz ergreift und das bisher dort herrschende Notariatswesen verdrängt. Besonders ist bemerkenswert, wie die im Jahre 1408 in Eppan ausgestellte Urkunde (Reg. 58) „noderprief und hantvest“, d. h. Notars urkunde und Siegelurkunde einander gegenübersteilt. Demgemäß beginnt beim Gerichte Eppan sodann die geschlossene Reihe der uns erhaltenen Verfachbücher mit dem Jahre 1536; sie sind selbstverständlich durchaus in deutscher Sprache ebenso wie die Gerichts ordnung vom Jahre 1570 abgefaßt

. 2 ) Dasselbe gilt von einem Zunft buche des Bäcken- und Müllerhandwerkes des Gerichtes Eppan, das sich über die Zeit von 1608 bis 1780 erstreckt. 3 ) Marx Sittich von Wolkenstein gibt in seiner um das Jahr 1600 verfaßten Chronik und Beschreibung von Tirol auf Grund eigener genauer Anschauung die volkliche Eigenart des Gerichtes Altenburg (Eppan) folgendermaßen an 4 ): „Ist wol als (alles), was angesessen ist, teisch (deutsch) volckh, aber dienst (leut) und arbeter sein vast als (alles) Nonser (Monsberger

)." Die angesessenen Leute sind die besitzenden Bauern, ob nun Eigentümer oder Erbleiher ihrer Güter, sie machen den breiten Stock der Bevölkerung aus. Die Dienstboten und Arbeiter aus dem Nonsberg, die auf den Gütern dieser deutschen Bauern angestellt waren, waren aber Welsche, zum Teil wenigstens. 5 ) Ihre deutsche Volksart bekundeten die Eppaner auch, als sie sich im Jahre 1598 gegen den damaligen Pfarrer von Eppan Fabian de Rudolphis beschwerten: er halte als Gesellpriester nur ein oder zwei „welsche münich

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Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
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48 Kap. II. Eppan, chraft diczs briefs, das steate zuo halten, zuo volfuern und dawider nicht zetuon noch schaffen getan werden, weder mit recht noch an recht, gaistleich oder weltleich, in dehain weg bey der pen, die sein gnade in seinem Spruche darumb auf setzen wirdet, an alles gevearde. Und des zuo urchunde geben wir dem obgenanten unserm gnae- digen herren von Oestereich etc. diesen brieff, versigelten mit des edlen Hansen Fuer- mianers und der erbern Wernher Hurnaws die zeit richter zuo

Eppan, Hannsen Kurczants aller dreier anhangenden insigeln, die sy daran gehengt haben, für sich selber und auch von unser aller fleissigen pet wegen, darunder wir uns alle mit unsern trewen verpinden, alles das staete zuo halten und zuo volfuern, das oben an dem briefe geschriben stet. Beschehen nach christs gepurt tausent vierhundert und in dem ain und dreissigisten jar an dem nächsten mitwoch vor sand Andres tag des hailgen zwelfboten.“ 64) 1433 April 1. In Caldario. Zeugen: Gregorius de Renczo

in loco dicto ad Proyen. (Or. Perg. Not. A. Dornsberg.) 65) 1 433 April 25. Kundschaftsbrief: „Ich Wernher Hurnaws die zeit richter zu Eppan an stat und mit vollem gewalt der edlen hern der Fuchse von Fuchsperg thun chunt“: Über Bitte des edel Hans Griesinger von Eppan nimmt er von Hans Hailgant, Michel Prewchel, Martein Schornlein, Hans Vinschawer, Erhärt der Pawrn- haincz, Ulreich von Brawnaw alle wonend in der pfar zu Eppan Kundschaft auf über das Vermächtnis von Griesingers Frau Verena. Sie sagen

aus: „Das nach wei nächten umb den zwelften die fraw Verena am pet krank was am leib und tett ain gescheit und Ordnung mit guten synnen, wolbedachten mut mit Iren aigen wol reden den munde unbetwungenleich. Item von erst schuf und ordnet sy der capplen sand Michel zu Eppan vierzig ducaten; der tochter, die der Murntein von Andrian hat, iren prawnen mantel und rock und ainen seidenen stauchen und den gurtel mit silber beschlagen, den sy altag getragen hab; . . . iren knechten dem Lienhart 15 pfunt perner

, Bartholome Harolt alle von Eppan.“ (Original A. Dornsberg; Pergament 42 cm lang und 26 cm hoch, Plica 2 cm hoch, Abstand des Schriftraumes vom Blattrand oben 2, unten 4, links 4,5, rechts ca. 1,5 cm. Siegel des Wernher Hurnaus, Wappen doppelter Pferdekopf, an Perga mentstreifen hängend, letzterer abgeschnitten und wieder eingeknüpft. 66) 1445 Juli 11. Eppan. Heimsteuervertrag, wörtlich: „Ich Hanns Rechner gesessen zu Gurlan inn Eppaner pfarr bekenn offenlieh . . . Als mir der erber Hanns Annewein

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Pagina 21 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
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§ i. Anfänge deutscher Grundherrschaft u. Landesgewalt. 7 beziehungen ein sicherer Schluß, daß bereits dazumal das deutsche Wesen in Eppan festen Fuß gefaßt hat. Nach dem Tode des letzten lehensfähigen Grafen von Ulten und Eppan setzten beim damaligen Bischöfe von Trient im Jahre 1253 Graf Albert von Tirol und im Jahre 1259 dessen Enkel und Nachfolger Graf Meinhard II. durch, daß ihnen die Trientner Lehen der Grafen von Eppan, Grafschaften, Schlösser und Landgüter übertragen wurden

. 1 ) Diese neuen Inhaber der Grafschaftsgewalt und damit der tatsächlichen Landeshoheit in dem Gebiete waren ausgesprochen deutsche Fürsten und haben die bisher schon gelegten Grundlagen des Deutschtums dortselbst noch weiterhin ausgebaut und verstärkt. 2 ) Die Pflege, d. i. die politische Verwaltung, und das Gericht Eppan haben die Grafen von Tirol nach weisbar seit den 1280er Jahren den Herren von Vellenberg überlassen. Der Stammsitz dieses Geschlechtes, Schloß Vellenberg, liegt bei Götzens im Inntal

, es war den Herzogen von Andechs als Grafen im Inntal im Dienstmannenverhältnis untergeben. Seine Übersetzung ins Überetsch steht in offensichtlichem Gleichlauf zu jener der Herren von Rottenburg nach Kaltem, doch haben die Herren von Vellenberg ihre Stellung in Eppan nicht zu solcher Besitzvermehrung benützt wie die Rottenburger in Kaltem, haben sie auch viel früher, nämlich um das Jahr 1330, wieder aufgegeben. Aber auch alle später von den Tiroler Landesfürsten einge setzten Inhaber und Verweser des Pflegamtes

und Gerichtes Eppan (Alten burg und Hocheppan) gehörten deutschen Geschlechtern an. 3 ) Das Etschtal südlich bis zum Avisio, soweit es unmittelbar zur Graf schaft Tirol gehörte und geschlossen von Deutschen besiedelt wurde, hieß im Gegensatz zum näheren Trienter Gebiete das Etschland kurzweg, in lateinischer Übertragung ,,Longum Athesis“ oder ,,Partes Athesis“. Nachweise hierfür führte ich Bd. I, S. 124 f. an. Eine wichtige Erweite rung dieses Ausdruckes bietet ein Schreiben des Bischofs von Trient

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Pagina 58 di 363
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: XIII, 332 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/2
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44 Kap. II. Eppan. von Frongart. Anna, Frau des Ritter Ulreich Kerlinger von sand Petersbergk ver leiht zu Erbrecht dem Yitor von Furmian einen ,, acker mit ainem holczberge gelegen ob Frongarte in der Valkeney.“ (Ganz deutscher Text, Or. Perg. S. A. Dornsberg.) 58) 1409 Mai 19. (Eppan). Zustimmung zu einem Kaufe: ,,Ich Petle eieiche wirtin Jorgen am Weg aus Vltem vergich und tuen chunt offenlich mit disem prief fuer mich und alle mein erben allen den, die disen prief an sehend, lesend

, wie daz genant waer, nichts auszenemen, Und ze ainer urchund der warhait gib ich vorgenant Petle für mich und für alle mein erben disen prief versigelt mit dez erbern Hansen Amlung richtet ze Eppan auf gedrucktem insigel, der. daz durich meiner fleizzigen pet willen auf disen prief gedruckt hat, im selben an schaden. Dez sind getzeugen Nikli Smit von Vnter- stain, Velreich Egarter und Chuentz an der Wise ab Pradony und ander getzewgen vil. Daz ist geschehen nach Christi gepurd viertzehen hundert jar

der Petle stellt die Zustimmung zu diesem Verkaufe dar, ihr Mann Jörg war offenbar von Ulten nach Perdonig bei Eppan gezogen und dort ansässig geworden, Die beiden Urkunden sind in einem gleichzeitigen Verfachbuch (Imbreviatur) des Notars Christan von Meran enthalten.) 58*) 1411 April 28. Schiedsrichterberufung seitens der Gemeinden Eppan und Koltern in ihrem Gebietsstreite: „Kunt sei getan menigleichen, die disen brief sehent oder horent lesen umb alle die Zuspruch, so wir die von Eppan haben gen

der ge rn ainschaft der pharr von Kaltarn umb holcz, waide, premstal zu perge und zu tal von gemainde. Wegen derselben Zuspruch und stoz sein wir vorgenante Eppaner Christofl Fuchs von Fuchsperg, Ludweig Sparrenberger, Cziprian Fuchs, Jacob Krewczberger, Chunrat Ketztewr, Niclas Minig, Peter von Runkk, Hainrich von Egen, Jörg Witscher, Simon von Sant Pauls von Schrechpühel als rechte gewaltige procuratores mit vollen gewalt an stat der ganczen gemainschaft zu Eppan, edler und unedler, nach begreiffung

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1932
Urkundenbeilagen und Nachträge.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 3, T. 2)
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Pagina 335 di 354
Luogo: München [u.a.]
Editore: Oldenbourg
Descrizione fisica: IX, 336 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-25.025/3,2
ID interno: 501855
(70). Zu Bd. 2 S. 20, letzte Zeile 6v. u.: Einwanderung bzw. Herkunft aus entfernteren deutschen Gegenden nach Eppan deuten folgende Namens bezeichnungen an: Chunradus de Ehlingen de Wabaria (Bayern) sacerdos (Zanolini, a. a. 0. Nr. 69); Chunradus pictor de Campidona (Kempten) (70); Perchtoldus Penze de Swevia (Schwaben) (149). Zu Bd. 2, S. 17: Eine Urkunde von 1324 enthält die Namen eines großen Teiles der stimmberechtigten Mitglieder der Gemeinde Girl an (s. diesen Band oben, S. 106, Urk

. 31). Zu Bd. 2, S. 21: An deutschen Begriffsworten im lateinischen Text kommen in den vorerwähnten Urkunden für Eppan noch vor: March recht (Zanolini, a. a. 0. Nr. 153, 177, 182); zeylones, Zeilen in einem Wein garten (144). Zu Bd. 2, S. 23: An älteren deutschsprachigen Urkunden für bzw. aus Eppan führt Zanolini aus dem Trientner Domkapitelarchiv im Arch. A. Adige 25, S. S. 553, einen Spruchbrief vom Jahre 1389 an, den fünf Schiedsrichter aus Eppan mit Namen Fuchs, Prügel, Kurtzant, Lenser, Henlin und Maslin in einem Streite

zwischen dem dortigen Pfarrer Kosteten und Fr. Sterkel wegen eines Hauses fällten und unter dem Siegel des ersten unter ihnen, des Fuchs, eines Adeligen, beurkundeten. Sonst finden sich unter den vielen auf Eppan bezüglichen Urkunden jenes Archives bis 1400 nur lateinische Notariatsinstrumente. Zu Kaltem, Bd. 2, S. 78, Z. 2 von oben, Heinrich von Rottenburg verspricht in einer im Jahre 1375 zu Kaltem ausgestellten deutschen Urkunde dem Trientner Domkapitel dessen Rechte auf die dortige Pfarre zu wahren (Zanolini

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