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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Pagina 269 di 433
Autore: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: XII, 411 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. [395] - 400
Soggetto: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Segnatura: II A-15.391
ID interno: 116246
der Vertrauensleute getreten sind. Der Duce muß die Wahl dieser bestätigen, die also seines Vertrauens und des ihrer Schutzbefohlenen bedürfen. Diese Provinzialpartei- sekretäre bilden zusammen den Nationalrat, der alle drei Monate zusammentritt und die Verbindung zwischen der Zentralstelle in Rom und dem ganzen Lande herstellt. Er ist zugleich wesentlich an der Bildung der höchsten Parteiexekutive beteiligt, indem er Kandidaten für sie zu benennen hat. Aus diesen wählt Mussolini fünf für das N ai ion

aldirektorium als höchsten Aktionsausschuß aus. Seine Beschlüsse bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch den Duce. Auch hier wird also der Gedanke durchgeführt, daß nur solche Männer m die höhere Stufe der Hierarchie eintreten sollen, die das Vertrauen der unteren haben, daß aber bei der letzten Siebung und Auswahl das Vertrauen der höheren oder höchsten und deshalb verantwortlichen Stufe der Hierarchie entscheidet. Der Große Rat bleibt neben dem Nationaldirektorium, das seinen Sitz, in Rom einnimmt

, als höchstes Organ der Parteigesetzgebung und als höchster Vertrauensrat bestehen. Der Vorsitzende im Direk torium und sein Stellvertreter gehören kraft ihres Amtes dem Gro ßen Rate an. Mussolini, der dem Großen Rate vorsitzt, dem Direk torium dagegen nicht angehört, bleibt auch oberstes Haupt (Capo) der Miliz. Großer Rat und Nationalrat können unter dem Duce gemeinsam tagen. 2 Die Arbeit und die Autorität all dieser Stellen, einschließlich der des Duce, soll nicht durch Entscheidungen

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