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Pagina 14 di 20
Data: 05.11.1963
Descrizione fisica: 20
„Mottenkiste" Nach mehr als sechseinhalb Jahren konnte sich das Bozner Landesgericht auch dieser Sache entledigen. Es war der Einbruch, der in der Nacht zum 17. März 1957 in den Räu men des Elsenbahner-„Dopolavoro“ am Bren ner begangen wurde. Von den beiden, die maq der Tat verdächtigte und später fest nahm, wurde der eine, ein gewisser Genti lini, schon früher abgeurteilt. Das Verfah ren gegen dessen Komplizen, dem 30 Jahre alten Salvatore Raguso aus Bengasi, mußte ausgesetzt

werden, da er in einer Heilanstalt auf seinen Geisteszustand untersiicht wurde. In dieser Heilanstalt befindet er sich auch heute noch, weshalb er von Barcellona in Sizilien direkt nach Bozen gebracht werden mußte. Der Anklage lag folgender Tatbe stand zu Grunde: Am 17. März 1957 wurde, wie schon erwähnt, am Brenner ln der Kanzlei des Eisenbahher-„Dopolavoro“ ein gebrochen. Die Diebe kamen durch ein Fen ster, das sie gewaltsam eindrückten, in den Speisesaal, von dort aus in die Küche und dann in die Kanzlei. Aus einer Schreib

, nicht aber eine ebenfalls gestohlene Mundharmo nika und eine Ledertasche, die dem Präsi denten des „Dopolavoro“, Herrn Colombari, gehörte. Einigen Raum in der Verhandlung beanspruchte noch die Feststellung, ob Ra- gusa vorbestraft sei oder nicht, denn ein genauer Strafkartenauszug scheint nicht Vor gelegen zu haben. Ragusa sagte nein,, der Vorsitzende sagte ja, well er eine Geldstrafe wegen Schwarzfahrens feststellen konnte. Der Angeklagte bezog die Frage, auf die Vorstrafen jedoch nur auf „einschlägige“ Strafen

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