befindlichen, ein Handwerk, bezw. eine weibliche Berufsarbeit erlernenden männ lichen und weiblichen Nachkommen der zwei Geschwisterte des Stifters, nämlich: des Franz Engstlcr und der Maria, verehel. Dietrich. Der Genuß des einen dieser beiden Stipendien, hat nach dem Alter und den Nachkommen des Franz Engstler: nämlich unter den Linien des Ziedmnnd und der Magdalena Engstlcr, der Genuß des andern nnter den Nachkommen der Maria Anna Dietrich, verehel. Heim abzuwechseln. Auf das unter d genannte Stipendium
einzureichen. Bludenz, am 22. Oktober 1897. Der k. k. Bezirkshauptmann: Alpenheim. 1 Kundmachung. Nr. 11.»30 Vom Jahre 1897/98 an wird ein vom Pfarrer Siegmnnd Dietrich aus Naggal gestiftetes Sti pendium im Betrage jährlicber 13 1 fl. 25 kr. neuer lich verliehen. Auf den Gennß dieses Stipendiums haben ohne Unter schied des Standes und Geschlechtes Anspruch: eheliche Abkömmlinge der 3 Schwestern des Stifters: Anna, verehel. Hartmann, wieder verehel. Heim, Magdalena, verehel. Priefchl in Netz und Maria
, verehel. Dietrich, welche sämmtliche Abstämmlinge des Stifters in 11 Linien getheilt und hienach abwechselnd zum Genusse berufen sind. Jeder Stistling?nnß gut gesittet, geimpft und noch minderjährig fein. Die Stiftlinge sollen sich den Studien widmen, oder zu einer Kunst oder einem Handwerke, und zwar in Vorarlberg over in einem Nachbarlande sich heran- biden. Die stempelfreien Gesuche sind mit den Nachweisen über obige Erfordernisse und über die Dürftigkeit binnen längstens vier Wochen Hieramts einzu